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   BFH, 15.03.2012 - III R 58/08   

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https://dejure.org/2012,11789
BFH, 15.03.2012 - III R 58/08 (https://dejure.org/2012,11789)
BFH, Entscheidung vom 15.03.2012 - III R 58/08 (https://dejure.org/2012,11789)
BFH, Entscheidung vom 15. März 2012 - III R 58/08 (https://dejure.org/2012,11789)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Au-Pair-Aufenthalte im Ausland als Ausbildung - Mindestanforderungen an begleitenden Sprachunterricht - Bindung an Sachverhaltswürdigung des FG

  • openjur.de

    Au-Pair-Aufenthalte im Ausland als Ausbildung; Mindestanforderungen an begleitenden Sprachunterricht; Bindung an Sachverhaltswürdigung des FG

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 63 Abs 1 S 2, FGO § 118 Abs 2
    Au-Pair-Aufenthalte im Ausland als Ausbildung - Mindestanforderungen an begleitenden Sprachunterricht - Bindung an Sachverhaltswürdigung des FG

  • Bundesfinanzhof

    Au-Pair-Aufenthalte im Ausland als Ausbildung - Mindestanforderungen an begleitenden Sprachunterricht - Bindung an Sachverhaltswürdigung des FG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2002, § 63 Abs 1 S 2 EStG 2002, § 118 Abs 2 FGO
    Au-Pair-Aufenthalte im Ausland als Ausbildung - Mindestanforderungen an begleitenden Sprachunterricht - Bindung an Sachverhaltswürdigung des FG

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Au-Pair-Aufenthalte im Ausland als Ausbildung - Mindestanforderung an den begleitenden Sprachunterricht

  • rewis.io

    Au-Pair-Aufenthalte im Ausland als Ausbildung - Mindestanforderungen an begleitenden Sprachunterricht - Bindung an Sachverhaltswürdigung des FG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a; EStG § 62 Abs. 1
    Sprachaufenthalte i.R.e. Au-pair-Verhältnisses als Berufsausbildung durch Begleitung eines mindestens zehn Wochenstunden umfassenden Sprachunterrichts; Qualifizierung als Berufsausbildung bei Vorliegen von vorausgesetzten Auslandsaufenthalten

  • datenbank.nwb.de

    Au-Pair-Aufenthalte im Ausland als Ausbildung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Au-Pair-Aufenthalte im Ausland als Ausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kindergeld: Berufsausbildung bei Au-Pair-Aufenthalt im Ausland

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Gibt es für den Au-pair-Aufenthalt im Ausland Kindergeld?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld für den Au-Pair-Aufenthalt im Ausland

  • rechtsindex.de (Pressemitteilung)

    Kindergeld: Berufsausbildung bei Au-Pair-Aufenthalt im Ausland

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Kindergeld - Au-pair muss Sprachkurs besuchen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Au-Pair-Aufenthalt im Ausland - Berufsausbildung?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sprachaufenthalte i.R.e. Au-pair-Verhältnisses als Berufsausbildung durch Begleitung eines mindestens zehn Wochenstunden umfassenden Sprachunterrichts; Qualifizierung als Berufsausbildung bei Vorliegen von vorausgesetzten Auslandsaufenthalten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kindergeld für Au-pair-Mädchen?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Berufsausbildung bei Au-Pair-Aufenthalt im Ausland

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kindergeld: Berufsausbildung bei Au-Pair-Aufenthalt im Ausland

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Berufsausbildung bei Au-Pair-Aufenthalt im Ausland

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Mindestens zehn Stunden Sprachunterricht - Kindergeld - Au-pair allein genügt nicht

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kindergeld nur mit Sprachunterricht

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Sprachkurs für Au-Pair

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Berufsausbildung bei Au-Pair-Aufenthalt im Ausland

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ist Au-Pair- eine Berufsausbildung?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kindergeld: Berufsausbildung bei Au-Pair-Aufenthalt im Ausland

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Au-Pair-Aufenthalte im Ausland als Ausbildung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte und Bezüge von Kindern
    Aufteilung der Einkünfte und Bezüge innerhalb und außerhalb des Begünstigungszeitraums
    Beispiele zur BFH-Rechtsprechung zur Berechnung der Einkünfte und Bezüge
    Au-pair-Verhältnisse
    Kinder
    Berücksichtigung von Kindern
    Volljährige Kinder
    Kinder in Berufsausbildung
    Begriff »für einen Beruf ausgebildet werden«
    Berücksichtigung volljähriger Kinder nach der Neuregelung durch das Steuervereinfachungsgesetz (ab 1.1.2012 gültig)
    »Für einen Beruf ausgebildet werden« i.S.v. § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a EStG vs. »erstmalige Berufsausbildung«/»Erststudium« i.S.v. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
    »Für einen Beruf ausgebildet werden« gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 237, 64
  • NJW 2012, 2911
  • FamRZ 2012, 1137
  • DB 2012, 2324
  • BStBl II 2012, 743
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 19.02.2002 - VIII R 83/00

    Ein Geschichtskurs von wöchentlich 2 1/2 Zeitstunden im Rahmen eines

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 58/08
    b) Nicht jeder Auslandsaufenthalt, der zu einer Verbesserung der Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache führt, erfüllt das Tatbestandsmerkmal der Ausbildung für einen Beruf (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Februar 2002 VIII R 83/00, BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469; Senatsbeschlüsse vom 31. August 2006 III B 39/06, BFH/NV 2006, 2256; vom 14. September 2009 III B 119/08, BFH/NV 2010, 34).

    Der vom Kläger behauptete Zeitaufwand für Hausarbeiten von vier Stunden ist dabei vom FG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH im Hinblick auf das Erfordernis von zehn Wochenstunden nicht einbezogen worden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469).

  • BFH, 31.08.2006 - III B 39/06

    Kindergeld: Au-pair-Tätigkeit als Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 58/08
    b) Nicht jeder Auslandsaufenthalt, der zu einer Verbesserung der Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache führt, erfüllt das Tatbestandsmerkmal der Ausbildung für einen Beruf (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Februar 2002 VIII R 83/00, BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469; Senatsbeschlüsse vom 31. August 2006 III B 39/06, BFH/NV 2006, 2256; vom 14. September 2009 III B 119/08, BFH/NV 2010, 34).

    Dies kann z.B. darauf beruhen, dass Einzelunterricht oder fachlich orientierter Sprachunterricht (z.B. Englisch für Juristen) erteilt wird oder das Kind Vorträge in der Fremdsprache hält (Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 2256).

  • BFH, 26.08.2010 - III R 88/08

    Kindergeld: Traineetätigkeit als Ausbildung

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 58/08
    Sofern ein Kind dort z.B. eine Universität oder Fachschule besucht oder ein Praktikum zur Erlangung beruflicher Qualifikationen ableistet (Senatsurteil vom 26. August 2010 III R 88/08, BFH/NV 2011, 26), kann es auch dann berücksichtigt werden, wenn zugleich ein Au-pair-Verhältnis besteht.
  • BFH, 14.09.2009 - III B 119/08

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Sprachaufenthalts im Ausland als

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 58/08
    b) Nicht jeder Auslandsaufenthalt, der zu einer Verbesserung der Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache führt, erfüllt das Tatbestandsmerkmal der Ausbildung für einen Beruf (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Februar 2002 VIII R 83/00, BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469; Senatsbeschlüsse vom 31. August 2006 III B 39/06, BFH/NV 2006, 2256; vom 14. September 2009 III B 119/08, BFH/NV 2010, 34).
  • BFH, 02.04.2009 - III R 85/08

    Kindergeldanspruch - Zugehörigkeit der nach Beendigung des

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 58/08
    Die Ausbildungsmaßnahme braucht Zeit und Arbeitskraft des Kindes nicht überwiegend in Anspruch zu nehmen (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 2. April 2009 III R 85/08, BFHE 224, 546, BStBl II 2010, 298).
  • BFH, 27.08.2008 - III R 88/07

    Verlängerung des Kindergeldes wegen Wehrdienstes

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 58/08
    Ein Au-pair-Verhältnis dient regelmäßig nicht der Ausbildung; es schließt die Berücksichtigung eines Kindes nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG wegen einer anderweitigen Ausbildung jedoch ebenso wenig aus wie ein neben der Ausbildung bestehendes Wehrdienstverhältnis (vgl. Senatsurteil vom 27. August 2008 III R 88/07, BFH/NV 2009, 132).
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 33/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 58/08
    Zwecks Abgrenzung von längeren Urlauben und sonstigen Auslandsaufenthalten, etwa zur Persönlichkeitsbildung --z.B. zur Verbesserung der Selbstständigkeit oder um andere Länder und Kulturen kennenzulernen--, werden Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses nach ständiger Rechtsprechung daher nur dann als Berufsausbildung angesehen, wenn sie von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden, der nach seinem Umfang den Schluss auf eine hinreichend gründliche (Sprach-)Ausbildung rechtfertigt und grundsätzlich mindestens zehn Wochenstunden umfassen muss (BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BFHE 189, 88, BStBl II 1999, 701).
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 143/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 58/08
    c) Revisionsrechtlich nicht zu beanstanden ist auch die Entscheidung des FG, dass es sich bei der Prüfung "ESOL Skills for Life" nicht um einen anerkannten Prüfungsabschluss im Sinne des BFH-Urteils vom 9. Juni 1999 VI R 143/98 (BFHE 189, 107, BStBl II 1999, 710) handelt, der es rechtfertigen würde, den Au-pair-Aufenthalt trotz des weniger als zehn Wochenstunden umfassenden Unterrichts als Berufsausbildung anzusehen.
  • FG München, 22.01.2008 - 12 K 775/07

    Kindergeld: Au-pair-Tätigkeit im Ausland als Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 58/08
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1640).
  • BFH, 26.10.2012 - VI R 102/10

    Au-Pair-Aufenthalt im Ausland als Ausbildung

    Bei weniger als durchschnittlich zehn Wochenstunden können ausnahmsweise einzelne Monate gleichwohl als Berufsausbildung zu werten sein, wenn sie --z.B. infolge von Blockunterricht oder Lehrgängen-- durch intensiven, die Grenze von zehn Wochenstunden deutlich überschreitenden Unterricht geprägt werden (BFH-Urteil vom 15. März 2012 III R 58/08, BFHE 237, 64, BStBl II 2012, 743).

    Dies kann z.B. darauf beruhen, dass Einzelunterricht oder fachlich orientierter Sprachunterricht (z.B. Englisch für Juristen) erteilt wird oder das Kind Vorträge in der Fremdsprache hält (BFH-Urteil in BFHE 237, 64, BStBl II 2012, 743, m.w.N.).

    d) Bezwecken der Auslandsaufenthalt und der Sprachunterricht, ein gutes Ergebnis in einem für die Zulassung zum Studium oder zu einer anderweitigen Ausbildung erforderlichen Fremdsprachentest zu erlangen (z.B. TOEFL oder IELTS), oder wird ein Auslandsaufenthalt von einer Ausbildungs- oder Prüfungsordnung zwingend vorausgesetzt, so kann ein Auslandsaufenthalt ebenfalls als Berufsausbildung zu qualifizieren sein, obwohl weniger als zehn Wochenstunden Sprachunterricht erteilt werden (BFH-Urteil in BFHE 237, 64, BStBl II 2012, 743).

    Denn derartige Vorteile können auch durch eine vorübergehende Berufstätigkeit im Ausland oder längere Besuche bei im Ausland lebenden Verwandten erreicht werden, die ebenfalls nicht als Berufsausbildung eingestuft werden könnten (BFH-Urteil in BFHE 237, 64, BStBl II 2012, 743).

    Im Übrigen berücksichtigen einige Hochschulen und Arbeitgeber bei der Bewerberauswahl auch die Ausübung von Mannschaftssportarten oder Leistungssport sowie soziales oder politisches Engagement von Jugendlichen, weil sie Kooperationsfähigkeit, Initiative oder Leistungsbereitschaft indizieren; um eine Berufsausbildung handelt es sich indessen bei der Mitgliedschaft in einer Sportmannschaft oder der Mitarbeit in einer Hilfsorganisation oder der Jugendorganisation einer politischen Partei unzweifelhaft nicht (BFH-Urteil in BFHE 237, 64, BStBl II 2012, 743).

  • BFH, 22.02.2017 - III R 3/16

    Sprachaufenthalte im Ausland als Berufsausbildung

    Ein Unterschreiten dieser Grenze kann unschädlich sein, wenn mit dem Auslandsaufenthalt ein gutes Ergebnis in einem für die Zulassung zum Studium oder zu einer anderweitigen Ausbildung erforderlichen Fremdsprachentest (z.B. TOEFL oder IELTS) angestrebt wird (BFH-Urteile vom 26. Oktober 2012 VI R 102/10, BFH/NV 2013, 366, Rz 16, und vom 15. März 2012 III R 58/08, BFHE 237, 64, BStBl II 2012, 743, Rz 13; vom 15. März 2012 III R 82/10, BFH/NV 2012, 1588, Rz 13).
  • BFH, 14.06.2016 - III B 132/15

    Begleitender Sprachunterricht als Berufsausbildung - Zeitlicher Umfang des

    Schon nach dem Senatsurteil vom 15. März 2012 III R 58/08 (BFHE 237, 64, BStBl II 2012, 743, Rz 11, m.w.N.) werden zwecks Abgrenzung von längeren Urlauben und sonstigen Auslandsaufenthalten, etwa zur Persönlichkeitsbildung, zur Verbesserung der Selbstständigkeit oder um andere Länder und Kulturen kennenzulernen, Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses nur dann als Berufsausbildung angesehen, wenn sie von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden.

    Nach den Umständen des Einzelfalls kann ausnahmsweise auch das Unterschreiten dieser Grenze unschädlich sein, wenn etwa der Sprachkurs der üblichen Vorbereitung auf einen anerkannten Prüfungsabschluss dient und das Kind den Prüfungsabschluss anstrebt oder wenn Einzelunterricht in Verbindung mit umfänglicheren Vor- und Nacharbeiten erteilt wird oder neben dem Sprachunterricht zusätzliche fremdsprachenfördernde Aktivitäten (z.B. die Teilnahme an Vorlesungen oder das Halten von Vorträgen in der Fremdsprache) unternommen werden (z.B. BFH-Urteile in BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469, unter II.2.b bb bbb, m.w.N., und in BFHE 189, 88, BStBl II 1999, 701, unter 2.b; vgl. auch Senatsurteil in BFHE 237, 64, BStBl II 2012, 743, Rz 11 ff, m.w.N., und BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 366, Rz 15 f.).

  • BFH, 05.07.2012 - V R 58/10

    Zeitliche Bindungswirkung der Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung - Zum

    Bei der Entscheidung über den Kindergeldantrag wird die Familienkasse unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 15. März 2012 III R 58/08 (BFH/NV 2012, 1224) zu prüfen haben, ob im Streitfall der Sprachaufenthalt der F im Rahmen des Au-Pair Verhältnisses als Berufsausbildung i.S. von § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG anzusehen ist.
  • BFH, 13.11.2014 - III R 38/12

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt eines von einem deutschen Arbeitgeber

    Diese Tatsachenwürdigung bindet den BFH nach § 118 Abs. 2 FGO, wenn sie nicht gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt und hiergegen keine erfolgreichen Verfahrensrügen erhoben werden (vgl. z.B. Senatsurteil vom 15. März 2012 III R 58/08, BFHE 237, 64, BStBl II 2012, 743, Rz 18).
  • FG Hessen, 03.07.2019 - 9 K 22/18

    Die Kosten für einen vorübergehenden Internatsaufenthalt im englischsprachigen

    Daneben wies er auf vier Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - hin (vom 15.03.2012, BStBl. II 2012, 743; vom jeweils 09.06.1999, BStBl. II 1999, 710, bzw. Az. VI R 4/99 und vom 23.07.1999, Az. VI R 187/98).

    Soweit sich der Kläger auf diverse BFH-Urteile beruft (vom jeweils 09.06.1999 - VI R 143/98, BStBl. II 1999, 710 bzw. VI R 4/99, BFH/NV 2000, 26; vom 23.07.1999 - VI R 187/98, BFH/NV 2000, 38 und vom 15.03.2012 - III R 58/08, BStBl. II 2012, 743), ist darauf hinzuweisen, dass es in diesen Urteilen um die Frage ging, ob Sprachaufenthalte im Ausland eine Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts darstellen.

  • FG Nürnberg, 23.04.2015 - 6 K 1542/14

    Keine Berücksichtigung der Aufwendungen für den Besuch eines Deutschkurses zur

    Schließlich könnten laut BFH-Entscheidung vom 15.03.2012 (Az. III R 58/08) Auslandsaufenthalte, die der Vorbereitung auf einen für die Zulassung zum Studium erforderlichen Fremdsprachentest dienten (z.B. TOELF), als Berufsausbildung zu qualifizieren sein.
  • FG München, 17.01.2013 - 5 K 2879/10

    Kindergeld; Haushaltsaufnahme

    Dahingestellt bleiben kann, ob die außerschulisch erfolgte Vorbereitung auf die österreichische Externistenprüfung mit dem Ziel der Zulassung zur Erlangung der Matura den Anforderungen der Rechtsprechung hinsichtlich des Vorliegens einer Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG genügt (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 9. November 2012 III B 98/12, juris, unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 18. März 2009 III R 26/06, BStBl 2010, 296 und vom 2. April 2009 III R 85/08, BStBl II 2010, 298 9sowie BFH-Urteil vom 15. März 2012 III R 58/08 BStBl II 2012, 743).
  • FG Hamburg, 07.09.2012 - 6 K 5/12

    Einkommensteuerrecht/Kindergeld: Sprachunterricht, der der Vorbereitung auf einen

    Die Ausbildungsmaßnahme braucht Zeit und Arbeitskraft des Kindes nicht überwiegend in Anspruch zu nehmen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs z. B. Senatsurteil vom 15.03.2012 III R 58/08 DStRE 2012, 875 ff. Urteil vom 02.04.2009 III R 85/08, BFHE 224, 546, BStBl. II 2010, 298).
  • FG München, 07.01.2013 - 5 K 3391/10

    Kindergeld: Zeitlicher Umfang der Berufsausbildung

    Ist ein zeitlicher Ausbildungsumfang von mehr als zehn Wochenstunden aber nicht nachgewiesen, kann Kindergeld nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht gewährt werden (vgl. zuletzt - soweit ersichtlich - BFH-Urteile jeweils vom 15. März 23012 III R 58/08, III R 59/08 und III R 82/10, BStBl II 2012, 743, BFH/NV 2012, 1427 und BFH/NV 2012, 1588, jeweils mit weiteren Nachweisen -m.w.N.-).
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