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   BFH, 04.07.2012 - II R 15/11   

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https://dejure.org/2012,22134
BFH, 04.07.2012 - II R 15/11 (https://dejure.org/2012,22134)
BFH, Entscheidung vom 04.07.2012 - II R 15/11 (https://dejure.org/2012,22134)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - II R 15/11 (https://dejure.org/2012,22134)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten - Aufteilung von Abschlusszahlungen bei Zusammenveranlagung von im selben Jahr verstorbenen Ehegatten

  • openjur.de

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten; Aufteilung von Abschlusszahlungen bei Zusammenveranlagung von im selben Jahr verstorbenen Ehegatten

  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 9 Abs 1 Nr 1, ErbStG § ... 10 Abs 1, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1, ErbStG § 11, ErbStG § 12 Abs 1, BewG § 12, BGB § 1922, BGB § 1967 Abs 2, AO § 37 Abs 2, AO § 38, AO § 44, AO § 45 Abs 1, AO § 270, EStG § 2 Abs 7 S 1, EStG § 25 Abs 1, EStG § 26b, EStG § 36 Abs 1, EStG § 36 Abs 4 S 1, EStG § 51a Abs 1, SolZG § 1 Abs 2, ErbStR R E10.8 Abs 3 S 2, EStG § 24 Nr 2
    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten - Aufteilung von Abschlusszahlungen bei Zusammenveranlagung von im selben Jahr verstorbenen Ehegatten

  • Bundesfinanzhof

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten - Aufteilung von Abschlusszahlungen bei Zusammenveranlagung von im selben Jahr verstorbenen Ehegatten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 1 ErbStG 1997, § 10 Abs 1 ErbStG 1997, § 10 Abs 5 Nr 1 ErbStG 1997, § 11 ErbStG 1997, § 12 Abs 1 ErbStG 1997
    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten - Aufteilung von Abschlusszahlungen bei Zusammenveranlagung von im selben Jahr verstorbenen Ehegatten

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1967; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1
    Vom Erblasser herrührende Einkommensteuer des Todesjahres als Nachlassverbindlichkeit gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzugsfähig

  • rewis.io

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten - Aufteilung von Abschlusszahlungen bei Zusammenveranlagung von im selben Jahr verstorbenen Ehegatten

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsfähigkeit von Abschlagszahlungen auf vom Erblasser herrührende Einkommenssteuer des Todesjahres bei der Erbschaftssteuer; Aufteilung der Abschlusszahlungen bei Versterben von Ehegatten im selben Kalenderjahr

  • datenbank.nwb.de

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerschulden für das Todesjahr

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Steuerschulden des Todesjahres sind Nachlassverbindlichkeiten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Abschlagszahlungen auf vom Erblasser herrührende Einkommenssteuer des Todesjahres bei der Erbschaftssteuer; Aufteilung der Abschlusszahlungen bei Versterben von Ehegatten im selben Kalenderjahr

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Steuernachzahlungen für Erblasser mindern Erbschaftssteuer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    (Auch) Steuerschulden des Erblasser für Todesjahr sind bei der Erbschaftssteuer abzugsfähig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Fiskus darf nicht zweimal kassieren

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Steuerschulden sind Nachlassverbindlichkeiten

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Steuerschulden des Erlassers sind Nachlassverbindlichkeiten

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuer des Erblassers im Todesjahr als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Behandlung von Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuerschulden des Erblassers mindern die Erbschaftsteuerschuld

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuerschuld für das Todesjahr des Erblassers für abzugsfähig erklärt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuerschulden des Erblassers mindern die Erbschaftsteuerschuld

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Steuerschulden eines Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachlassverbindlichkeiten - Abzugsfähigkeit - Stichtagsprinzip

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Steuerschulden des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig

  • handelsblatt.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit des Rechtsnachfolgers?

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Änderung der Rechtsprechung des BFH: Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr sind Nachlassverbindlichkeiten

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerschulden des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten: BFH erlaubt den Tod auch vor dem 1. Januar

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsprechungsänderung: Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit des Rechtsnachfolgers!

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 238, 233
  • NJW 2012, 3677
  • NJ 2012, 527
  • FamRZ 2012, 1638
  • DB 2012, 2204
  • BStBl II 2012, 790
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BFH, 11.07.2019 - II R 36/16

    Einkommensteuerschuld als Nachlassverbindlichkeit

    Es fehle überhaupt eine Bedingung, da die Einkommensteuerschuld des A bereits am Besteuerungsstichtag eine wirtschaftliche Belastung dargestellt habe (dazu BFH-Urteil vom 04.07.2012 - II R 15/11, BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790).

    Namentlich die Einkommensteuer entsteht grundsätzlich gemäß § 38 AO i.V.m. § 36 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes mit Ablauf des Veranlagungszeitraums.  Zu den abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG gehören aber nicht nur die Steuerschulden, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits rechtlich entstanden waren, sondern auch die Steuerverbindlichkeiten, die der Erblasser als Steuerpflichtiger durch die Verwirklichung von Steuertatbeständen begründet hat und die mit dem Ablauf des Todesjahres entstehen (grundlegend unter Änderung der bisherigen Rechtsprechung BFH-Urteile in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 13, 14, 15, 21; in BFHE 252, 448, BStBl II 2016, 477, Rz 12, und in BFHE 263, 273, Rz 17).

    c) Steuerschulden können aber wie andere Nachlassverbindlichkeiten nur dann abgezogen werden, wenn sie im Todeszeitpunkt eine wirtschaftliche Belastung dargestellt haben (vgl. BFH-Urteile vom 24.03.1999 - II R 34/97, BFH/NV 1999, 1339, unter II.1.; in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 17; in BFHE 252, 448, BStBl II 2016, 477, Rz 12, m.w.N., und  in BFHE 263, 273, Rz 17).

    bb) Der BFH hat im Grundsatz erkannt, dass die Abziehbarkeit von Steuerschulden wie auch die wirtschaftliche Belastung durch die Steuerschuld regelmäßig nicht davon abhänge, ob die Steuern beim Erbfall bereits festgesetzt waren oder nicht (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 1093, unter II.1.b; in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 13 ff.; in BFHE 252, 448, BStBl II 2016, 477, Rz 14, 15; in BFHE 263, 273, Rz 16).

    Das folge aus dem erbschaftsteuerrechtlichen Stichtagsprinzip (§ 11 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), das die Wertermittlung einschließlich der Feststellung, welche Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 bis 9 ErbStG abziehbar sind, dem Stichtag zuweise (BFH-Urteile in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 26; in BFHE 252, 448, BStBl II 2016, 477, Rz 14, 15, m.w.N.; ebenso jüngst BFH-Urteil in BFHE 263, 273).

    Ihre Behandlung als Nachlassverbindlichkeit nach Maßgabe des BFH-Urteils in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790 ist ebenfalls nur möglich, wenn ihre Entstehung ein rückwirkendes Ereignis ist, denn die Höhe der anteiligen Einkommensteuerverbindlichkeit kann unterjährig noch nicht feststehen.

  • BVerfG, 07.04.2015 - 1 BvR 1432/10

    Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer bei Vererbung von

    (1) Bei der Bestimmung des Werts des Nachlasses werden nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFHE 238, 233) Einkommensteuerverbindlichkeiten dann als Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt, wenn noch der Erblasser sämtliche einkommensteuerrelevanten Tatbestände verwirklicht hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 2 S 1750/15

    Erlöschen von Abgabenrückerstattungsforderungen durch Aufrechnung mit gegen

    Hieraus leite der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung ab, dass der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger grundsätzlich in einem umfassenden Sinne sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers eintrete (vgl. BFH, Urteil vom 04.07.2012 - II R 15/11 -, BFHE 238, 233).
  • BFH, 14.10.2020 - II R 30/19

    Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten

    Der Steuerberater wurde beauftragt, um Steuererklärungen für solche Steuerverbindlichkeiten abzugeben, die vom Erblasser herrühren und damit dem Grunde nach Nachlassverbindlichkeiten darstellten (vgl. BFH-Urteil vom 04.07.2012 - II R 15/11, BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790).
  • BFH, 28.10.2015 - II R 46/13

    Berücksichtigung von Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten im

    a) Der Abzug als Nachlassverbindlichkeit setzt nicht nur voraus, dass die Steuerschulden im Zeitpunkt des Todes des Erblassers bereits entstanden waren oder --für die Einkommensteuer des Todesjahres-- der Erblasser den Tatbestand, an den das Gesetz die Steuerpflicht knüpft, bereits verwirklicht hatte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 2012 II R 15/11, BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790).

    Die Steuerschulden müssen vielmehr darüber hinaus nach ständiger Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 24. März 1999 II R 34/97, BFH/NV 1999, 1339; vom 2. März 2011 II R 5/09, BFH/NV 2011, 1147, Rz 82 ff., und in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 17) im Todeszeitpunkt eine wirtschaftliche Belastung dargestellt haben.

    Im Urteil in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 17 hat der Senat ausgeführt, dass der Abzug einer Steuerschuld als Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG --abweichend vom Zivilrecht-- zusätzlich voraussetzt, dass die Steuerschuld eine wirtschaftliche Belastung darstellt.

    Es spielt keine Rolle, ob und ggf. in welcher Höhe die danach abziehbare Steuer tatsächlich festgesetzt wird (BFH-Urteil in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 26).

  • BFH, 14.11.2018 - II R 34/15

    Zahl der Beschäftigten und Lohnsummenregelung bei Holdinggesellschaften;

    Dabei ist unerheblich, ob die Steuern beim Erbfall bereits festgesetzt waren oder nicht (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 2012 II R 15/11, BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 13 ff.).

    b) Der Abzug als Nachlassverbindlichkeiten setzt nicht nur voraus, dass die Steuerschulden im Zeitpunkt des Todes des Erblassers bereits entstanden waren oder --für die Einkommensteuer des Todesjahres-- der Erblasser den Tatbestand, an den das Gesetz die Steuerpflicht knüpft, bereits verwirklicht hatte (vgl. BFH-Urteile in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 13, und vom 28. Oktober 2015 II R 46/13, BFHE 252, 448, BStBl II 2016, 477, Rz 12).

  • BFH, 26.07.2017 - II R 33/15

    Nach Erbfall aufgetretener Gebäudeschaden - kein Abzug der Reparaturaufwendungen

    bb) Etwas anderes folgt auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 4. Juli 2012 II R 15/11 (BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790).

    Entscheidend für einen solchen Abzug ist dabei, dass der Erblasser in eigener Person und nicht etwa der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger steuerrelevante Tatbestände verwirklicht hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 15) und bereits im Todeszeitpunkt feststeht, dass mit Ablauf des Veranlagungszeitraums die Steuerschuld kraft Gesetzes entstehen wird (gesetzliches Schuldverhältnis, § 38 der Abgabenordnung).

    Obwohl der Erblasser die Grundlage für den Zufluss von Einnahmen gesetzt hat, wird der Steuertatbestand in diesen Fällen erst mit dem Zufluss der Einnahmen durch den Erben als Steuerpflichtigen verwirklicht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 22).

  • BFH, 15.06.2016 - II R 51/14

    Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf

    Aus dem Begriff "herrühren" ergibt sich, dass die Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht voll wirksam entstanden sein müssen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 7. Juni 1991 V ZR 214/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1991, 2558, m.w.N; BFH-Urteil vom 4. Juli 2012 II R 15/11, BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 14).

    Erblasserschulden i.S. des § 1967 Abs. 2 BGB sind auch die erst in der Person des Erben entstehenden Verbindlichkeiten, die als solche schon dem Erblasser entstanden wären, wenn er nicht vor Eintritt der zu ihrer Entstehung nötigen weiteren Voraussetzung verstorben wäre (vgl. BGH-Urteil in NJW 1991, 2558; BFH-Urteil in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 14).

    Insoweit gilt nichts anderes als beim Abzug von --nach dem Tod des Erblassers gegen den Erben festgesetzten-- Steuerschulden des Erblassers (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 15, und vom 28. Oktober 2015 II R 46/13, BFHE 252, 448, BStBl II 2016, 477, Rz 12).

  • FG Schleswig-Holstein, 14.10.2016 - 3 K 112/13

    Änderung eines Erbschaftsteuerbescheides nach Eintritt der Festsetzungsverjährung

    Sie verwiesen insoweit auf eine neue Entscheidung des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 04.07.2012, Aktenzeichen II R 15/11, BStBl. II 2012, 790, in der dieser durch Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung klarstelle, dass die auf den Erben entsprechend seiner Erbquote entfallenden Abschlusszahlungen für die vom Erblasser herrührende Einkommensteuer des Todesjahres, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, als Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzugsfähig seien.

    Der BFH hat deshalb in seinem Urteil vom 04.07.2012, Az. II R 15/11, BStBl II 2012, 790, entschieden, dass Erblasserschulden i.S. des § 1967 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches -BGB- auch die erst in der Person des Erben entstehenden Verbindlichkeiten sind, die als solche schon dem Erblasser entstanden wären, wenn er nicht vor Eintritt der zu ihrer Entstehung nötigen weiteren Voraussetzung verstorben wäre (vgl. BGH-Urteil in NJW 1991, 2558).

    Entscheidend für den Abzug der Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten ist somit, dass der Erblasser in eigener Person und nicht etwa der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger steuerrelevante Tatbestände verwirklicht hat und deshalb "für den Erblasser" als Steuerpflichtigen eine Steuer entsteht (vgl. BFH-Urteil vom 04.07.2012 a.a.O.).

    Der BFH hat nicht nur entschieden, dass die Steuerschuld vom Erblasser "herrühren", sondern zusätzlich verlangt, dass sie auch eine wirtschaftliche Belastung darstellen muss (vgl. BFH-Urteil vom 04.07.2012 a.a.O., unter 2.d.; BFH-Urteil vom 02.03.2011 II R 5/09, BFH/NV 2011, 1147, unter III.7.c aa aaa).

    Auch überzeugen die Ausführungen des Beklagten in der Einspruchsentscheidung, wonach der BFH in seinem Urteil vom 04.07.2012 (II R 15/11 - Juris) zwar die grundsätzliche Berücksichtigungsfähigkeit von Steuerschulden bejaht hat, dass er aber seine Rechtsauffassung zu § 175 AO hinsichtlich der Frage der materiellen Rückwirkung nicht geändert hat.

  • BFH, 10.11.2015 - VII R 35/13

    Beschränkte Erbenhaftung für von einem Nachlassverwalter verursachte

    Eine Abweichung von dem Urteil des II. Senats vom 4. Juli 2012 II R 15/11 (BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790) liegt nicht vor, da es dort um die Auslegung des § 10 Abs. 5 Nr. 1 des Erbschaftsteuergesetzes ging und darüber hinaus keine Nachlassverwaltung angeordnet war.
  • BGH, 28.02.2019 - IV ZR 153/18

    Bestimmung der Erbfolge anhand eines notariellen Testaments; Rechtzeitiger

  • BFH, 28.10.2015 - II R 45/13

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28.10.2015 II R 46/13 - Berücksichtigung von

  • FG Baden-Württemberg, 15.05.2019 - 7 K 2712/18

    Nachlassverbindlichkeit: Steuerberatungskosten für Erstellung von

  • FG Münster, 31.08.2017 - 3 K 1641/17

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Einkommensteuervorauszahlung als

  • FG Köln, 10.04.2013 - 3 K 2990/10

    Keine Beschränkung der Erbenhaftung bei Veräußerungsgewinn durch Kündigung einer

  • FG München, 20.01.2021 - 4 K 1586/19

    Nachlassverbindlichkeiten beim Erbfall

  • FG München, 15.11.2017 - 4 K 3189/16

    Erstattungszinsen für Einkommensteuer als Teil des erbschaftsteuerlichen Erwerbs

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2013 - 2 K 1477/12

    Weder Anrechnung noch Abzug ausländischer Steuer bei der Erbschaftsteuer

  • FG Düsseldorf, 12.01.2022 - 4 K 374/21

    Abzugsfähgkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen der Erbschaftssteuer

  • FG Nürnberg, 13.05.2015 - 4 K 270/14

    Erbschaftsteuer-Berücksichtigung von Erschließungsbeiträgen als

  • FG Münster, 17.02.2021 - 7 K 3409/20

    Keine unbillige Doppelbelastung von Stückzinsen mit Erbschaft- und

  • FG Münster, 17.06.2020 - 15 K 3839/17

    Verfahren/Umsatzsteuer - Aufrechnung von Steuererstattungsansprüchen mit

  • FG München, 16.09.2020 - 4 K 2701/19

    Abzugsfähigkeit von Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeit

  • FG Düsseldorf, 02.11.2011 - 4 K 2263/11

    Einkommensteuer des Erblassers bis zum Todestag als Nachlassverbindlichkeit;

  • OLG Düsseldorf, 20.04.2016 - 3 Wx 62/16

    Aufschiebend auf den Tod des Erblassers bedingte Verpflichtung zur

  • FG Düsseldorf, 23.02.2022 - 4 K 929/19

    Berücksichtigung der Belastung mit einem Nießbrauch hinsichtlich des Vorerwerbs

  • FG Niedersachsen, 20.02.2013 - 3 K 366/12

    Steuerliche Absetzbarkeit von nicht festgesetzten Steuerverbindlichkeiten als

  • FG Niedersachsen, 16.08.2011 - 3 K 421/10

    Steuerliche Berücksichtigung von Nachzahlungsbeträgen zur Einkommensteuer und

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