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   BFH, 17.07.2013 - X R 31/12   

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https://dejure.org/2013,28448
BFH, 17.07.2013 - X R 31/12 (https://dejure.org/2013,28448)
BFH, Entscheidung vom 17.07.2013 - X R 31/12 (https://dejure.org/2013,28448)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - X R 31/12 (https://dejure.org/2013,28448)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter Bescheide im Revisionsantrag - Erweiterung des Klageantrags im zweiten Rechtsgang

  • openjur.de

    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen; Unschädliche Erwähnung überholter Bescheide im Revisionsantrag; Erweiterung des Klageantrags im zweiten Rechtsgang

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 12 Nr 1, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, FGO § 120 Abs 3 Nr 1, FGO § 126 Abs 3 Nr 2, FGO § 123 Abs 1, FGO § 67
    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter Bescheide im Revisionsantrag - Erweiterung des Klageantrags im zweiten Rechtsgang

  • Bundesfinanzhof

    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter Bescheide im Revisionsantrag - Erweiterung des Klageantrags im zweiten Rechtsgang

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 4 EStG 2002, § 12 Nr 1 EStG 2002, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007
    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter Bescheide im Revisionsantrag - Erweiterung des Klageantrags im zweiten Rechtsgang

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen – Unschädliche Erwähnung überholter Bescheide im Revisionsantrag – Erweiterung des Klageantrags im zweiten Rechtsgang

  • Betriebs-Berater

    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter Bescheide im Revisionsantrag - Erweiterung des Klageantrags im zweiten Rechtsgang

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4; EStG § 12 Nr. 1
    Steuerliche Behandlung von Arbeitsverträgen zwischen nahen Angehörigen

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Einkommensteuer: Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen (Fortentwicklung der Rechtsprechung)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Mehrarbeit von Eltern schadet nicht

  • heise.de (Pressebericht, 31.10.2013)

    Steuerliche Anerkennung von Angehörigenverträgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen in der Einkommensteuer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Behandlung von Arbeitsverträgen zwischen nahen Angehörigen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Betriebsausgabenabzug für Arbeitslöhne auch möglich, wenn Angehörigen-Mitarbeiter Mehrarbeit geleistet hat

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zu Arbeitsverträgen zwischen nahen Angehörigen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsverhältnis zwischen nahen Angehörigen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Einkommensteuer: Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen (Fortentwicklung der Rechtsprechung)

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Zur Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen

  • auw.de (Kurzinformation)

    Unbezahlte Überstunden für Angehörige erlaubt

  • auw.de (Kurzinformation)

    Arbeitslohn angestellter Angehöriger als Betriebsausgabe abzugsfähig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Angehörige dürfen unbezahlte Überstunden machen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Steuerrecht - Einkommensteuer: Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen (Fortentwicklung der Rspr.)

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuer: Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Arbeitsverhältnis zwischen nahen Angehörigen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Angestellte Angehörige dürfen unbezahlte Überstunden machen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Angestellte Angehörige dürfen unbezahlte Überstunden machen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 242, 209
  • ZIP 2013, 2121 (Ls.)
  • FamRZ 2014, 127
  • BB 2013, 2645
  • DB 2013, 2421
  • BStBl II 2013, 1015
  • NZA-RR 2013, 643
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BFH, 29.04.2014 - VIII R 9/13

    Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen

    Es ist bei seiner Gesamtwürdigung von den höchstrichterlichen Maßstäben des Fremdvergleichs bei sog. Anschaffungsdarlehen (hierzu im Einzelnen BFH-Urteile vom 22. Oktober 2013 X R 26/11, BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374; vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015) ausgegangen, hat alle maßgeblichen Beweisanzeichen einbezogen und dabei nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen (BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427).
  • BFH, 10.10.2018 - X R 44/17

    Steuerliches Aus für bedingungslose Firmenwagennutzung bei "Minijob" im

    Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (vgl. statt vieler Senatsurteile vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 24, sowie vom 22. Oktober 2013 X R 26/11, BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374, Rz 35, jeweils m.w.N.).

    Speziell bei Arbeitsverhältnissen geht die Rechtsprechung davon aus, dass Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen als Betriebsausgaben abziehbar sind, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechenden Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (BFH-Urteile vom 25. Januar 1989 X R 168/87, BFHE 156, 134, BStBl II 1989, 453, unter 1.; vom 26. August 2004 IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553, unter II.1.a, m.w.N.; vom 18. Oktober 2007 VI R 59/06, BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200, unter II.2.a; in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 26).

  • BFH, 18.11.2020 - VI R 28/18

    Zu den Anforderungen an die steuerliche Anerkennung eines geringfügigen

    a) Eine derartige Überprüfung hat zu berücksichtigen, ob die Vereinbarungen zivilrechtlich wirksam, klar und eindeutig sind, ihrem Inhalt nach dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen und auch tatsächlich durchgeführt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 07.05.1996 - IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 18.10.2007 - VI R 59/06, BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200, und vom 17.07.2013 - X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 24).

    Bei der Prüfung der Fremdüblichkeit der Vertragsbedingungen ist auch der Anlass des Vertragsschlusses mit zu berücksichtigen (BFH-Urteil in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 27).

    In Bezug auf Arbeitsverhältnisse geht die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, dass Lohnzahlungen an einen im Betrieb oder Beruf des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) abziehbar sind, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechenden Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (BFH-Urteile vom 26.08.2004 - IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553; in BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200, und in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 26, jeweils m.w.N.).

    Dabei ist die Intensität der Prüfung der Fremdüblichkeit der Vertragsbedingungen auch vom Anlass des Vertragsschlusses abhängig (BFH-Urteil in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 27).

    Arbeitszeitdokumentationen, z.B. durch Stundenzettel, haben die Funktion, dem Steuerpflichtigen den Nachweis zu ermöglichen, dass der Arbeitnehmer seine Hauptleistungspflicht erfüllt hat (BFH-Urteil in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 42).

    Damit würde das Vorhandensein von Arbeitszeitaufzeichnungen zu Unrecht in den Rang eines Tatbestandsmerkmals erhoben (BFH-Urteil in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 40).

  • BFH, 14.05.2014 - VIII R 31/11

    Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei der Darlehensgewährung an eine GmbH durch

    ausgeführten Gründen in vollem Umfang Erfolg hat, ist nicht darüber zu entscheiden, ob die von der Klägerin in Höhe von 6.290 EUR erklärten Kapitaleinkünfte bei der Steuerfestsetzung gänzlich unberücksichtigt bleiben müssten, weil der von der Klägerin und der GmbH geschlossene Darlehensvertrag einem Fremdvergleich nicht standhält (hierzu im Einzelnen BFH-Urteile vom 22. Oktober 2013 X R 26/11, BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374; vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015; vom 22. Januar 2013 IX R 70/10, BFH/NV 2013, 1067).
  • FG Niedersachsen, 16.11.2016 - 9 K 316/15

    Rechtsstreit um die steuerliche Beurteilung der Überlassung eines Pkw im Rahmen

    Bei derartigen Verträgen ist neben der betrieblichen Veranlassung auch eine Motivation durch private Zuwendungs- und Unterhaltsüberlegungen (§ 12 Nrn. 1 und 2 EStG) denkbar (vgl. etwa BFH-Urteile vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BStBl II 2013, 1015 und vom 21. April 2014 VIII R 21/12, BStBl II 2015, 638 jeweils betr. Arbeitsverhältnis zwischen nahen Angehörigen).

    Maßgeblich für die Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Ehegatten ist danach, dass es eindeutig und ernstlich vereinbart wurde, entsprechend vollzogen wird sowie in Vereinbarung und Vollzug dem entspricht, was unter Fremden üblich ist (Fremdvergleich; vgl. etwa BFH-Urteil vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BStBl II 2013, 1015).

    Bei Arbeitsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen ist die Intensität der erforderlichen Prüfung der Fremdüblichkeit der Vertragsbedingungen auch vom Anlass des Vertragsschlusses abhängig (BFH-Urteil vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BStBl II 2013, 1015; dazu auch Kanzler, FR 2014, 128; Kulosa, DB 2014, 972, 976).

    Nur dann, wenn die Gesamtvergütung keinen sachlichen Bezug mehr zu der arbeitsvertraglichen Leistung erkennen lässt, ist dem Arbeitsverhältnis bereits dem Grund nach die ertragsteuerliche Anerkennung zu versagen (vgl. Wied in: Blümich, EStG-Kommentar, 34. Erg. Lfg. Januar 2017, § 4 Rz. 940 Stichwort "Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten und Lebenspartnern" unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BStBl II 2013, 1015).

  • FG Köln, 27.09.2017 - 3 K 2547/16

    Dienstwagen für Ehegatten mit Minijob

    Vielmehr sind die einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (vgl. BFH-Urteil vom 17.07.2013 X R 31/12, BStBl. II 2013, 1015).

    In Bezug auf Arbeitsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen geht der BFH in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen als Betriebsausgaben abziehbar sind, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechenden Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 17.07.2013 X R 31/12, BStBl. II 2013, 1015).

  • BFH, 14.07.2016 - IV R 19/13

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung der Grundstücke auf

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann auf einen förmlichen Revisionsantrag aber verzichtet werden, wenn sich aus der Revisionsbegründung das Prozessbegehren des Revisionsklägers unzweifelhaft ergibt (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 20; vom 22. Oktober 2015 IV R 7/13, BFHE 251, 335, BStBl II 2016, 219, Rz 17).
  • BFH, 29.04.2014 - VIII R 44/13

    Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen

    Es ist bei seiner Gesamtwürdigung von den höchstrichterlichen Maßstäben des Fremdvergleichs bei sogenannten Anschaffungsdarlehen (hierzu im Einzelnen BFH-Urteile vom 22. Oktober 2013 X R 26/11, BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374; vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015) ausgegangen, hat alle maßgeblichen Beweisanzeichen einbezogen und dabei nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen (BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427).
  • BFH, 21.01.2014 - X B 181/13

    Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Einräumung einer Pkw-Nutzung -

    Die gebotene Würdigung aller Umstände des Einzelfalls obliegt dabei grundsätzlich dem FG als Tatsacheninstanz (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 24 ff., m.w.N.).
  • BFH, 12.07.2017 - VI R 59/15

    Leistungen des Nutzungsberechtigten als Betriebsausgaben beim

    Eine derartige Überprüfung hat zu berücksichtigen, ob die Vereinbarungen zivilrechtlich wirksam, klar und eindeutig sind, ihrem Inhalt nach dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen und auch tatsächlich durchgeführt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 18. Oktober 2007 VI R 59/06, BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200, und vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015).

    Dabei ist die Intensität der erforderlichen Prüfung der Fremdüblichkeit der Vertragsbedingungen auch vom Anlass des Vertragsschlusses abhängig (BFH-Urteil in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015).

    Eine solche Rechtsfolge darf nur gezogen werden, wenn der dem Fremdvergleich nicht standhaltenden vertraglichen Regelung ein derartiges Gewicht zukommt, dass dies unter Berücksichtigung des Gesamtbilds der Verhältnisse eine Nichtanerkennung des gesamten Vertragsverhältnisses rechtfertigt (s. BFH-Urteil in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015).

    Die Übernahme der Lebenshaltungskosten kann aus dem Vertragsverhältnis des Klägers zu seinen Eltern über die Nutzungsüberlassung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs abgespalten und der familiären Nähebeziehung zugeordnet werden, ohne dass sich daraus Konsequenzen für die ertragsteuerliche Anerkennung des NV im Übrigen ergeben (s. BFH-Urteil in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015).

  • BFH, 17.07.2014 - IV R 52/11

    Vollzug einer Schenkung bei unentgeltlicher Zuwendung einer atypisch stillen

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 4 K 1702/16

    Zur Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses und zur Frage des Nachweis

  • BFH, 22.10.2015 - IV R 7/13

    VGA durch überhöhte Geschäftsführervergütungen an den Kommanditisten der

  • BFH, 29.04.2014 - VIII R 35/13

    Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus einer

  • FG Köln, 27.09.2017 - 3 K 2546/16

    Steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses; Überlassung eines

  • BFH, 28.10.2020 - X R 1/19

    Fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken bei einer

  • BFH, 13.05.2015 - III R 59/13

    Fahrtkosten eines Selbständigen zur Betriebsstätte eines Kunden - Anwendung eines

  • FG Thüringen, 24.09.2014 - 3 K 1014/13

    Anerkennung gegenseitger Arbeitsverhältnisse zwischen Apotheker-Ehegatten

  • BFH, 29.07.2015 - X R 37/13

    Zugehörigkeit von Beteiligungen zum notwendigen Betriebsvermögen - Erhöhung der

  • FG Münster, 20.11.2018 - 2 K 156/18

    Ansetzen des privaten Nutzungsanteils eines PKW anhand des Fahrtenbuches;

  • BFH, 25.06.2014 - X R 16/13

    Kein Abzug der Leistungen des Nutzungsberechtigten als Sonderausgaben beim

  • BFH, 08.04.2021 - VIII B 86/20

    Aufwendungen für den Blindenführhund einer in der Kanzlei des Ehemanns

  • FG Niedersachsen, 07.01.2014 - 9 K 135/12

    Höhe der als Betriebsausgabe abzugsfähigen Arbeitslöhne i.R.e.

  • BFH, 12.07.2017 - VI R 60/15

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 07. 2017 VI R 59/15 -

  • BFH, 25.09.2014 - III R 25/13

    Kindergeld; Zuständigkeit der Außenstellen der Agenturen für Arbeit

  • BFH, 23.12.2013 - III B 84/12

    Beratervertrag zwischen nahen Angehörigen

  • FG Hamburg, 05.04.2016 - 6 K 81/15

    Einkommensteuer: Besteuerung von einem Arbeitnehmer gewährten sog. Stock Options

  • FG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 1 K 189/16

    Betriebsausgabenabzug für Zuwendungen an eine Unterstützungskasse in Form einer

  • BFH, 17.07.2013 - X R 32/12

    Einkommensteuer: Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen

  • FG Baden-Württemberg, 23.10.2018 - 5 K 2061/16

    Steuerliche Berücksichtigung von Rückstellungen für Wertguthaben im

  • FG München, 06.06.2016 - 11 K 2876/13

    Rechtmäßigkeit der aufgrund einer Außenprüfung ergangenen

  • FG München, 06.06.2016 - 11 K 2878/13

    Rechtmäßigkeit der aufgrund einer Außenprüfung ergangenen

  • FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 4 K 234/14

    Abzug von Altenteilsleistungen als Betriebsausgaben

  • FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 234/14

    Abziehbarkeit der aufgrund eines Wirtschaftsüberlassungsvertrags an seine Eltern

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 153/14

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitnehmerbegriff - Darlegungslast

  • FG Münster, 23.09.2016 - 14 K 256/14
  • FG Bremen, 25.06.2015 - 3 K 63/13

    Keine nachträgliche Berücksichtigung schuldhaft nicht geltend gemachter

  • VG Köln, 13.02.2019 - 24 K 200/17
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