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   BFH, 24.10.2012 - I R 43/11   

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https://dejure.org/2012,40317
BFH, 24.10.2012 - I R 43/11 (https://dejure.org/2012,40317)
BFH, Entscheidung vom 24.10.2012 - I R 43/11 (https://dejure.org/2012,40317)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - I R 43/11 (https://dejure.org/2012,40317)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Keine Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung

  • openjur.de

    Keine Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6 Abs 1 Nr 1 S 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 3 S 1
    Keine Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung

  • Bundesfinanzhof

    Keine Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 3 S 1 EStG 2002
    Keine Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Keine Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung

  • Betriebs-Berater

    Keine Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung

  • rewis.io

    Keine Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilwertabschreibung einer unverzinslichen Forderung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Keine Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 239, 275
  • BB 2013, 176
  • BB 2014, 47
  • DB 2013, 31
  • BStBl II 2013, 162
  • BStBl II 2013, 163
  • NZG 2013, 279
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 24.10.2006 - I R 2/06

    Wertberichtigung und Abzinsung von Bankforderungen aus notleidenden

    Auszug aus BFH, 24.10.2012 - I R 43/11
    Diese entsprechen bei einer Forderung auch dann deren Nominalbetrag, wenn das Darlehen unverzinslich ist (Senatsurteil vom 24. Oktober 2006 I R 2/06, BFHE 215, 230, BStBl II 2007, 469).

    Der Teilwert unverzinslicher Darlehen ist deshalb grundsätzlich durch Abzinsung der künftigen Rückzahlung zu ermitteln (Senatsurteil in BFHE 215, 230, BStBl II 2007, 469).

  • BFH, 08.06.2011 - I R 98/10

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei festverzinslichen Wertpapieren -

    Auszug aus BFH, 24.10.2012 - I R 43/11
    Ob eine Wertminderung "voraussichtlich dauernd" ist, muss unter Berücksichtigung der Eigenart des jeweils in Rede stehenden Wirtschaftsguts beurteilt werden (Senatsurteile vom 27. November 1974 I R 123/73, BFHE 114, 415, BStBl II 1975, 294; vom 8. Juni 2011 I R 98/10, BFHE 234, 137, BStBl II 2012, 716).

    b) In Bezug auf gesunkene Wechselkurse von festverzinslichen Wertpapieren hat der erkennende Senat die Dauerhaftigkeit der Wertminderung mit der Begründung verneint, dass der Inhaber eines solchen Papiers unabhängig vom Verlauf des Wechselkurses das gesicherte Recht hat, am Ende der Laufzeit des Wertpapiers dessen Nominalwert zu erhalten (Senatsurteil in BFHE 234, 137, BStBl II 2012, 716).

  • BFH, 27.11.1974 - I R 123/73

    Aktivierte Herstellungskosten - Umbauten - Installation - Gemietete Betriebsräume

    Auszug aus BFH, 24.10.2012 - I R 43/11
    Ob eine Wertminderung "voraussichtlich dauernd" ist, muss unter Berücksichtigung der Eigenart des jeweils in Rede stehenden Wirtschaftsguts beurteilt werden (Senatsurteile vom 27. November 1974 I R 123/73, BFHE 114, 415, BStBl II 1975, 294; vom 8. Juni 2011 I R 98/10, BFHE 234, 137, BStBl II 2012, 716).
  • BFH, 10.11.2005 - IV R 13/04

    Keine Teilwertabschreibung eigenkapitalersetzender Darlehen wegen

    Auszug aus BFH, 24.10.2012 - I R 43/11
    So kann nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Fall der Betriebsaufspaltung die Teilwertabschreibung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens, das der Betriebskapitalgesellschaft vom Gesellschafter des Besitzunternehmens gewährt wurde, nicht auf die Unverzinslichkeit der Darlehensforderung gestützt werden (BFH-Urteile vom 10. November 2005 IV R 13/04, BFHE 211, 294, BStBl II 2006, 618; vom 14. Oktober 2009 X R 45/06, BFHE 227, 50, BStBl II 2010, 274).
  • BFH, 28.08.2007 - IV B 120/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung (hier: Voraussetzungen einer

    Auszug aus BFH, 24.10.2012 - I R 43/11
    Diese Rechtsprechung hat die Vorinstanz dahin fortentwickelt, dass auch die Unverzinslichkeit des Gesellschafterdarlehens eines Alleingesellschafters einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich nicht zu einer Minderung des Teilwerts der Darlehensforderung führen könne, und zwar unabhängig davon, ob die Forderung eigenkapitalersetzenden Charakter habe oder nicht (ebenso FG München, Urteil vom 10. Oktober 2006  2 K 667/06, nicht veröffentlicht [nachfolgend BFH-Beschluss vom 28. August 2007 IV B 120/06, BFH/NV 2008, 204]; für kapitalersetzende Darlehen auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 17. November 2011  6 K 320/09, juris; vgl. auch Wassermeyer, Der Betrieb --DB-- 2006, 296, 297).
  • BFH, 14.10.2009 - X R 45/06

    Teilwertabschreibung einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die

    Auszug aus BFH, 24.10.2012 - I R 43/11
    So kann nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Fall der Betriebsaufspaltung die Teilwertabschreibung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens, das der Betriebskapitalgesellschaft vom Gesellschafter des Besitzunternehmens gewährt wurde, nicht auf die Unverzinslichkeit der Darlehensforderung gestützt werden (BFH-Urteile vom 10. November 2005 IV R 13/04, BFHE 211, 294, BStBl II 2006, 618; vom 14. Oktober 2009 X R 45/06, BFHE 227, 50, BStBl II 2010, 274).
  • FG Münster, 11.04.2011 - 9 K 209/08

    Teilwertabschreibungen für eine Darlehensforderung gegen eine 100 %-ige

    Auszug aus BFH, 24.10.2012 - I R 43/11
    Sein Urteil vom 11. April 2011  9 K 209/08 K,F ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 1988 abgedruckt.
  • FG Niedersachsen, 17.11.2011 - 6 K 320/09

    Berücksichtigung von Teilwertabschreibungen auf Forderungen gegenüber einem

    Auszug aus BFH, 24.10.2012 - I R 43/11
    Diese Rechtsprechung hat die Vorinstanz dahin fortentwickelt, dass auch die Unverzinslichkeit des Gesellschafterdarlehens eines Alleingesellschafters einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich nicht zu einer Minderung des Teilwerts der Darlehensforderung führen könne, und zwar unabhängig davon, ob die Forderung eigenkapitalersetzenden Charakter habe oder nicht (ebenso FG München, Urteil vom 10. Oktober 2006  2 K 667/06, nicht veröffentlicht [nachfolgend BFH-Beschluss vom 28. August 2007 IV B 120/06, BFH/NV 2008, 204]; für kapitalersetzende Darlehen auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 17. November 2011  6 K 320/09, juris; vgl. auch Wassermeyer, Der Betrieb --DB-- 2006, 296, 297).
  • BFH, 21.09.2016 - X R 58/14

    Teilwertbestimmung und voraussichtlich dauernde Wertminderung bei unbebauten

    Die Wertminderung muss nicht endgültig, darf aber nicht nur vorübergehend sein (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2012 I R 43/11, BFHE 239, 275, BStBl II 2013, 162, Rz 15).

    bb) In seiner bisherigen Rechtsprechung zur Auslegung des Merkmals der voraussichtlich dauernden Wertminderung hat der BFH stark zwischen den einzelnen Gruppen von Wirtschaftsgütern differenziert und ausgeführt, es bedürfe einer an der Eigenart des Wirtschaftsguts ausgerichteten Prognose (BFH-Urteile in BFHE 239, 275, BStBl II 2013, 162, Rz 15, und in BFH/NV 2014, 1016, Rz 9).

  • BFH, 11.11.2015 - I R 5/14

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Teilwertabschreibung auf Zinsforderungen nach

    Da sich das Erfordernis der Dauerhaftigkeit der Wertminderung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 2002 nur auf den Teilwert des betreffenden Wirtschaftsguts bezieht (vgl. Senatsurteil vom 24. Oktober 2012 I R 43/11, BFHE 239, 275, BStBl II 2013, 162), hat dies zunächst zur Folge, dass die Wertberichtigung der Darlehensforderung unabhängig von den davon zu unterscheidenden Zinsforderungen zu beurteilen ist.
  • BFH, 23.08.2023 - XI R 36/20

    Teilwertansatz bei börsennotierten "hybriden" Anleihen ohne feste Laufzeit und

    Gleiches könnte nach der Rechtsprechung des I. Senats des BFH für unverzinsliche Geldforderungen aufgrund ihrer Unverzinslichkeit gelten (vgl. BFH-Urteil vom 24.10.2012 - I R 43/11, BFHE 239, 275, BStBl II 2013, 162; s. aber auch BFH-Urteil vom 28.11.2018 - I R 56/16, BFHE 263, 401, BStBl II 2020, 104, Rz 12 f., m.w.N.).

    Auch wenn der aktuelle Wert zu einem Bilanzstichtag, der vor dem Fälligkeitszeitpunkt liegt, gemindert sei, steige er in der Folgezeit zwangsläufig sukzessive an und erreiche im Fälligkeitszeitpunkt (wieder) den Nominalbetrag der Forderung beziehungsweise Nominalwert (vgl. BFH-Urteil vom 24.10.2012 - I R 43/11, BFHE 239, 275, BStBl II 2013, 162, Rz 16).

    bb) Die Dauerhaftigkeit der Wertminderung wird nach dieser Rechtsprechung nur dann ausgeschlossen, wenn feststeht, dass die Wertminderung keinen Bestand haben wird und nicht schon dann, wenn nur die Möglichkeit einer vollständigen Wertaufholung besteht (vgl. BFH-Urteil vom 24.10.2012 - I R 43/11, BFHE 239, 275, BStBl II 2013, 162, Rz 17).

    Da kein (bestimmter) Fälligkeitszeitpunkt existiert, steigt der Kurswert auch nicht zwangsläufig sukzessive an, bis er im Fälligkeitszeitpunkt (wieder) den Nominalbetrag der Forderung beziehungsweise den Nominalwert erreicht, wie dies bei einer festen Laufzeit der Fall ist (vgl. BFH-Urteil vom 24.10.2012 - I R 43/11, BFHE 239, 275, BStBl II 2013, 162, Rz 16).

  • FG Düsseldorf, 17.12.2018 - 2 K 3874/15

    Steuerfreiheit einer Ausschüttung einer luxemburgischen SICAV trotz

    Die mit dem Fehlen der Fälligkeit einer unverzinslichen Forderung verbundene Wertminderung erweist sich somit unter dem zeitlichen Blickwinkel jedenfalls dann, wenn sich darin nicht ein Risiko hinsichtlich der Rückzahlung widerspiegelt, als nur vorübergehend (BFH-Urteil vom 24.10.2012 I R 43/11, BStBl II 2013, 162).
  • BFH, 24.07.2013 - IV R 30/10

    Kein niedrigerer Teilwert eines bereits entstandenen, aber erst in einem späteren

    Das gilt nicht nur aus Sicht des Erwerbers einer Einzelforderung, sondern in gleicher Weise auch aus der des Erwerbers eines gesamten Unternehmens, zu dessen Vermögen die Forderung gehört (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2012 I R 43/11, BFHE 239, 275, BStBl II 2013, 162, m.w.N.).

    Ob eine Wertminderung "voraussichtlich dauernd" ist, muss unter Berücksichtigung der Eigenart des jeweils in Rede stehenden Wirtschaftsguts beurteilt werden (BFH-Urteil in BFHE 239, 275, BStBl II 2013, 162, m.w.N.).

    Die mit dem Fehlen der Fälligkeit der unverzinslichen Zuschussforderung möglicherweise verbundene Wertminderung erweist sich somit unter dem zeitlichen Blickwinkel jedenfalls dann, wenn sich darin --wie im Streitfall-- nicht ein Risiko hinsichtlich der Rückzahlung widerspiegelt, als nur vorübergehend und folglich als nicht dauerhaft (so zu einer unverzinslichen Darlehensforderung: BFH-Urteil in BFHE 239, 275, BStBl II 2013, 162, mit umfangreichen Nachweisen).

  • FG Hamburg, 09.02.2017 - 5 K 9/15

    Abzugsverbot für ein Darlehen nach § 8b Abs. 3 KStG ohne Sperrwirkung durch Art.

    Ob eine Wertminderung "voraussichtlich dauernd" ist, muss unter Berücksichtigung der Eigenart des jeweils in Rede stehenden Wirtschaftsguts beurteilt werden (BFH-Urteil vom 24.10.2012 I R 43/11, BStBl II 2013, 163, m. w. N.).
  • BFH, 28.11.2018 - I R 56/16

    Keine Gewinnerhöhung durch Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens nach

    Von daher ist auch nicht der Frage nachzugehen, ob im Urteilsfall nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats zu den Voraussetzungen einer Teilwertabschreibung bei gesunkenen Wechselkursen von (fest)verzinslichen Wertpapieren (Senatsurteile vom 8. Juni 2011 I R 98/10, BFHE 234, 137, BStBl II 2012, 716; zuletzt vom 18. April 2018 I R 37/16, BFHE 261, 166, BStBl II 2019, 73) bzw. bei Unverzinslichkeit einer noch nicht fälligen Forderung (Senatsurteil vom 24. Oktober 2012 I R 43/11, BFHE 239, 275, BStBl II 2013, 162) eine voraussichtlich dauernde Wertminderung i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG angenommen werden könnte.
  • FG Nürnberg, 03.09.2014 - 7 K 1452/11

    Teilwertabschreibung für ein Betriebsgrundstück bei Nichtverwirklichung eines

    Ob eine Wertminderung "voraussichtlich dauernd" ist, muss unter Berücksichtigung der Eigenart des jeweils in Rede stehenden Wirtschaftsguts beurteilt werden (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2012 I R 43/11, BStBl II 2013, 162, m.w.N.).
  • BFH, 23.10.2019 - VI R 9/17

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.10.2019 VI R 25/17 - Keine

    Die Wertminderung muss nicht endgültig, darf aber nicht nur vorübergehend sein (BFH-Urteil vom 24.10.2012 - I R 43/11, BFHE 239, 275, BStBl II 2013, 162, Rz 15).
  • FG München, 11.12.2017 - 7 K 786/16

    Verdeckte Gewinnausschüttung, Darlehensverträge, Teilwertabschreibung,

    Ob eine Wertminderung "voraussichtlich dauernd" ist, muss unter Berücksichtigung der Eigenart des jeweils in Rede stehenden Wirtschaftsguts beurteilt werden (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2012 I R 43/11, BStBl II 2013, 163, m. w. N.).
  • FG Hamburg, 20.02.2013 - 2 K 89/12

    Bilanzsteuerrecht: Voraussetzungen für Teilwertberichtigungen auf

  • FG Münster, 15.03.2012 - 9 K 2139/07

    Berücksichtigung von Forderungen eines Unternehmens gegenüber ihrer

  • FG München, 17.05.2023 - 1 K 478/18

    Erfassung der Lizenzraten für die Verwertung eines Films in einer Bilanz

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