Rechtsprechung
BFH, 20.06.2012 - IX R 67/10 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Gewinnermittlung im Rahmen des § 23 EStG erfolgt zeitpunktbezogen
- openjur.de
Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Gewinnermittlung im Rahmen des § 23 EStG erfolgt zeitpunktbezogen
- Bundesfinanzhof
EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 S 1, EStG § 17, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1
Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Gewinnermittlung im Rahmen des § 23 EStG erfolgt zeitpunktbezogen
- Bundesfinanzhof
Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Gewinnermittlung im Rahmen des § 23 EStG erfolgt zeitpunktbezogen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 S 1 EStG 2002, § 17 EStG 2002, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002
Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Gewinnermittlung im Rahmen des § 23 EStG erfolgt zeitpunktbezogen - IWW
- Deutsches Notarinstitut
EStG §§9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 S. 1,21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 23 Abs. 1S. 1 Nr. 1
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Abzug nach Veräußerung eines Objekts angefallener Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten
- cpm-steuerberater.de
Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung – Gewinnermittlung im Rahmen des § 23 EStG erfolgt zeitpunktbezogen
- Betriebs-Berater
Nachträgliche Schuldzinsen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- rewis.io
Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Gewinnermittlung im Rahmen des § 23 EStG erfolgt zeitpunktbezogen
- ra.de
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abzug von Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach Veräußerung des Wohngrundstücks
- datenbank.nwb.de
Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachträgliche Schuldzinsen bei Einkünften aus Vermietung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (29)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Abziehbarkeit nachträglicher Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nachträgliche Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abzug von Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach Veräußerung des Wohngrundstücks
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Schuldzinsen können Werbungskosten darstellen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Nachträgliche Schuldzinsen bei Vermietungseinkünften
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten trotz Veräußerung
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Nachträgliche Schuldzinsen
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Besserer Steuerabzug für Verluste
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Nachträgliche Schuldzinsen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Nachträgliche Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung V & V
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- haufe.de (Kurzinformation)
Darlehenszinsen können auch nach Veräußerung noch abziehbar sein
- haufe.de (Ausführliche Zusammenfassung)
Abzug von Schuldzinsen nach Veräußerung der Immobilie
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Nachträgliche Berücksichtigung von Schuldzinsen bei Vermietungseinkünften
- anwalt24.de (Kurzinformation)
"Schrottimmobilien": Entscheidung zugunsten Betroffener
- anwalt24.de (Kurzinformation)
"Schrottimmobilien": Nachträgliche Berücksichtigung von Schuldzinsen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Steuerentlastung: Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Schrottimmobilien anerkannt
- pwc.de (Kurzinformation)
Nachträgliche Schuldzinsen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Früheres Mietobjekt - Schuldzinsen abziehbar
- haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)
Nachträgliche Schuldzinsen als Werbungskosten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Können nach einem verlustreichen Verkauf die auf die Restschuld noch fälligen Zinsen steuerlich geltend gemacht werden?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schuldzinsen als nachträglich Werbungskosten
Besprechungen u.ä. (4)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Nachträgliche Schuldzinsen als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Darlehenszinsen auch nach Verkauf fremdfinanzierter Immobilien steuerlich abzugsfähig - Rechtsprechungsänderung
- deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)
Nachträgliche Schuldzinsen bei Einkünften aus VuV
- anwalt.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)
Arbeitskreis Kreditgewährung: Schrottimmobilien und Werbungskosten
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Die Tatbestände des § 21 EStG
- Private Veräußerungsgeschäfte
- Private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und bestimmten Rechten
- Schuldzinsen
- Schuldzinsenabzug bei Vermietung und Verpachtung
- Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten
Sonstiges
- pwc.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Finanzverwaltung bekräftigt Rechtsprechung zu Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 01.07.2010 - 13 K 136/07
- BFH, 20.06.2012 - IX R 67/10
Papierfundstellen
- BFHE 237, 368
- NJW 2012, 3470
- NZM 2012, 814
- BB 2012, 2273
- DB 2012, 2023
- BStBl II 2013, 275
Wird zitiert von ... (49)
- BFH, 11.02.2014 - IX R 42/13
Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich nicht als Werbungskosten bei den …
Mit Blick auf die Senatsentscheidung vom 20. Juni 2012 IX R 67/10 (BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275) könne --auch im Fall der nicht steuerbaren Veräußerung eines Immobilienobjektes nach Ablauf der Veräußerungsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)-- nicht mehr davon ausgegangen werden, dass der Veranlassungszusammenhang von Schuldzinsen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung durch die Veräußerung gelöst werde.Aus dem BFH-Urteil in BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275 ergibt sich nichts anderes.
- BFH, 08.04.2014 - IX R 45/13
Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und …
In seiner Einspruchsentscheidung führte das FA unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Juni 2012 IX R 67/10 (BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275) aus, dass ein Abzug der nachträglichen Schuldzinsen im Streitfall ausscheide, weil das maßgebliche Objekt --anders als im Verfahren IX R 67/10-- nicht steuerbar veräußert worden sei.Mit der erstmaligen (d.h. tatsächlichen) Verwendung einer Darlehensvaluta zur Anschaffung eines Vermietungsobjektes wird die maßgebliche Verbindlichkeit diesem Verwendungszweck unterstellt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275, m.w.N.).
Mit dem genannten Urteil in BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275 hat der BFH die in der früheren Rechtsprechung vertretene Auffassung zur beschränkten Abziehbarkeit nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (…vgl. etwa BFH-Urteile vom 25. April 1995 IX R 114/92, BFH/NV 1995, 966; vom 7. August 1990 VIII R 67/86, BFHE 162, 48; vom 21. Dezember 1982 VIII R 48/82, BFHE 138, 47, BStBl II 1983, 373) aufgegeben.
Daher sind nachträgliche Schuldzinsen, die auf ein solches Darlehen entfallen, grundsätzlich auch nach einer Veräußerung der Immobilie außerhalb der Frist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG weiter als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können (vgl. BFH-Urteil in BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275).
Nach diesem Grundsatz hat die Tilgung von Schulden der Gesellschaft im Zuge ihrer Auflösung --mittels des dem Gesellschafter zur Verfügung stehenden (Betriebs-)Vermögens-- Vorrang vor der Befriedigung privater Bedürfnisse der Gesellschafter oder ihrer Ansprüche gegenüber der Gesellschaft (vgl. BFH-Urteile vom 13. Februar 1996 VIII R 18/92, BFHE 180, 79, BStBl II 1996, 291; vom 12. November 1997 XI R 98/96, BFHE 184, 502, BStBl II 1998, 144; vom 28. März 2007 X R 15/04, BFHE 217, 507, BStBl II 2007, 642, sowie in BFHE 143, 120, BStBl II 1985, 323, und in BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275).
bb) Veräußert der Steuerpflichtige demgegenüber die vermietete Immobilie, reicht der Verkaufserlös aber nicht aus, ein hierfür aufgenommenes Darlehen abzulösen, bleibt --in einem ersten Schritt-- der nicht ablösbare Teil des (fortgeführten) Anschaffungsdarlehens im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275).
- BFH, 29.10.2019 - IX R 38/17
Bewertung der Angemessenheit des Kaufpreises von Mietwohngrundstücken im …
Mit der erstmaligen (d.h. tatsächlichen) Verwendung einer Darlehensvaluta zur Anschaffung eines Vermietungsobjekts wird die maßgebliche Verbindlichkeit diesem Verwendungszweck unterstellt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 20.06.2012 - IX R 67/10, BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275, m.w.N.).
- BFH, 06.12.2017 - IX R 4/17
Abzug nachträglicher Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus …
Mit der erstmaligen --objektbezogenen-- Verwendung einer Darlehensvaluta zur Anschaffung eines Vermietungsobjekts wird die maßgebliche Verbindlichkeit diesem Verwendungszweck unterstellt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juni 2012 IX R 67/10, BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275, Rz 15;… vom 9. Mai 2017 IX R 45/15, BFH/NV 2017, 1036, Rz 14).Daher sind nachträgliche Schuldzinsen, die auf ein solches Darlehen entfallen, grundsätzlich auch nach einer --ggf. gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbaren-- Veräußerung der Immobilie weiter als (nachträgliche) Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können (sog. Grundsatz des Vorrangs der Schuldentilgung; s. BFH-Urteile in BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275, und vom 8. April 2014 IX R 45/13, BFHE 244, 442, BStBl II 2015, 635, m.w.N.).
(2) Veräußert der Steuerpflichtige demgegenüber die vermietete Immobilie, reicht der Verkaufserlös aber nicht aus, um ein hierfür aufgenommenes Darlehen abzulösen, bleibt der nicht ablösbare Teil des (fortgeführten) Anschaffungsdarlehens im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275).
- BFH, 07.06.2016 - VIII R 32/13
Abzug von Swapkosten als nachträgliche Beteiligungsaufwendungen - Wegfall des …
Können solche Schulden bei Veräußerung oder Aufgabe der Beteiligung trotz vollständigen Einsatzes der Mittel nicht abgelöst werden, ist der Veräußerer der Beteiligung einem Steuerpflichtigen mit betrieblichen Einkünften gleichzustellen, der Schuldzinsen für eine in seinem Restbetriebsvermögen verbliebene Verbindlichkeit trägt und diese als nachträgliche Betriebsausgaben abziehen kann (BFH-Urteile in BFHE 229, 151, BStBl II 2010, 787, Rz 26; vom 29. Oktober 2013 VIII R 13/11, BFHE 243, 346, BStBl II 2014, 251, Rz 18;… vom 5. Februar 2014 X R 5/11, BFH/NV 2014, 1018; zur Anwendung dieser Grundsätze bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung siehe BFH-Urteile vom 20. Juni 2012 IX R 67/10, BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275, und zuletzt vom 1. Dezember 2015 IX R 42/14, BFHE 252, 379, BStBl II 2016, 332).So hat der IX. Senat des BFH die Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht vor der Veräußerung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als einen Umstand angesehen, der trotz des Einsatzes des gesamten Veräußerungserlöses zur Schuldentilgung und eines verbleibenden Schuldüberhangs den Abzug nachträglicher Schuldzinsen ausschließt (BFH-Urteil in BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275).
Der Kläger ist einem Steuerpflichtigen gleichzustellen, der schon vor dem Veräußerungsentschluss die Einkünfteerzielungsabsicht im Hinblick auf die Beteiligungen aufgegeben hatte und nachträgliche Finanzierungsaufwendungen nicht abziehen kann, weil der ursprüngliche Veranlassungszusammenhang durch diesen Entschluss des Steuerpflichtigen beendet worden ist (siehe zu Letzterem BFH-Urteil in BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275).
- BFH, 11.02.2014 - IX R 22/13
Werbungskostenabzug von Maklerkosten anlässlich der Veräußerung eines Grundstücks …
Schließlich habe der BFH im Urteil vom 20. Juni 2012 IX R 67/10 (BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275) für Schuldzinsen nach Veräußerung des Objekts einen Veranlassungszusammenhang verneint, soweit die Schuldzinsen auf Verbindlichkeiten entfielen, die durch den Veräußerungserlös des Objekts hätten getilgt werden können.Als maßgebliches Kriterium für einen steuerrechtlich anzuerkennenden wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Aufwendungen und einer Einkunftsart wird die wertende Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen "auslösenden Moments" sowie dessen "Zuweisung zur einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre" angesehen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, sowie Urteil in BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275, unter II.1.a).
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kommt daher einerseits dem mit den Aufwendungen verfolgten Zweck, der auf die Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gerichtet sein muss, und andererseits der Verwendung der Mittel entscheidende Bedeutung zu (vgl. Urteil in BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275, unter II.1.a).
- FG München, 23.02.2015 - 7 K 1242/13
Nachträglicher Schuldzinsenabzug - Steuerermäßigung bei Handwerkerleistung
Mit der erstmaligen (d.h. tatsächlichen) Verwendung einer Darlehensvaluta zur Anschaffung eines Vermietungsobjektes wird die maßgebliche Verbindlichkeit diesem Verwendungszweck unterstellt (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juni 2012 IX R 67/10, BStBl II 2013, 275, m.w.N.).14 Der BFH hat mit dem genannten Urteil in BStBl II 2013, 275 die in der früheren Rechtsprechung vertretene Auffassung zur beschränkten Abziehbarkeit nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (…vgl. etwa BFH-Urteil vom 25. April 1995 IX R 114/92, BFH/NV 1995, 966) aufgegeben.
Daher sind nachträgliche Schuldzinsen, die auf ein solches Darlehen entfallen, grundsätzlich auch nach einer Veräußerung der Immobilie außerhalb der Frist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG weiter als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2013, 275), da sie dem Grunde nach durch die (frühere) Einkünfteerzielung veranlasst sind (…so schon BFH-Urteil vom 7. Juli 1998 VIII R 57/96, BFH/NV 1999, 594).
- BFH, 21.01.2014 - IX R 37/12
Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und …
Die höchstrichterliche Rechtsprechung habe den Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mit Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Juni 2012 IX R 67/10 (BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275) anerkannt.Kommt das FG im 2. Rechtszug erneut zu dem Ergebnis, dass der Kläger zu einem bestimmten Zeitpunkt seine Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich des Gesamtobjekts aufgegeben hat und diese nicht (auch nicht hinsichtlich einzelner Objekte) wieder aufgenommen hat, verweist der Senat für die Frage des Abzugs nachträglicher Schuldzinsen auf seine Ausführungen im BFH-Urteil in BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275), wonach ein fortdauernder Veranlassungszusammenhang von nachträglichen Schuldzinsen mit früheren Einkünften i.S. des § 21 EStG nicht anzunehmen ist, wenn der Steuerpflichtige zwar ursprünglich mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt hat, seine Absicht zu einer (weiteren) Einkünfteerzielung jedoch bereits vor der Veräußerung des Immobilienobjekts aus anderen Gründen weggefallen ist.
- BFH, 11.07.2017 - IX R 42/15
Mietverhältnis unter nahen Angehörigen - Einkünfteerzielungsabsicht - Aufgabe der …
Kommt das FG hingegen zu dem Ergebnis, dass der Kläger seine Einkünfteerzielungsabsicht auch nach Beendigung des Mietverhältnisses mit den Eltern noch nicht aufgegeben hat, können die Schuldzinsen für ein Darlehen, das der Finanzierung der Anschaffungskosten des Hauses gedient hat, grundsätzlich auch nach einer nicht steuerbaren Veräußerung als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können (BFH-Urteile vom 20. Juni 2012 IX R 67/10, BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275, und vom 8. April 2014 IX R 45/13, BFHE 244, 442, BStBl II 2015, 635). - FG München, 03.06.2016 - 1 K 848/13
Berücksichtigung negativer Einkünfte aus einer festen Einrichtung einer …
(Fussnote 3:BFH, Urteile vom 8. April 2014 IX R 45/13, BFHE 244, 442, BStBl II 2015, 635; vom 20. Juni 2012 IX R 67/10, BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 27. Juli 2015, BStBl I 2015, 581, unter 1.).Für die Berücksichtigung nachträglicher Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung gelten nach der von Seiten des BFH erfolgten Neuausrichtung seiner Rechtsprechung, die in Anbetracht des Einbezugs privater Veräußerungserlöse in die Besteuerung (Fussnote 4:BFH, Urteil vom 20. Juni 2012 IX R 67/10 (BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275; vom 8. April 2014 IX R 45/13, BFH/NV 2014, 1151) erfolgte, zweierlei Ausnahmen.
So ist in dem die Änderung der Rechtsprechung zur Berücksichtigung nachträglicher Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung einleitenden Urteil IX R 67/10 dargelegt, dass ein Veranlassungszusammenhang von nachträglichen Schuldzinsen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, entsprechend der rechtlichen Behandlung nachträglicher Schuldzinsen auf Betriebsschulden, nach Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs als Betriebsausgaben (Fussnote 5:s. BFH, Urteile vom 28. März 2007 X R 15/04, BFHE 217, 507, BStBl II 2007, 642; vom 19. August 1998 X R 96/95, BFHE 187, 21, BStBl II 1999, 353) dann zu verneinen ist, wenn die Schuldzinsen auf Verbindlichkeiten entfallen, die durch den Veräußerungspreis des Immobilienobjektes hätten getilgt werden können (sog. Grundsatz des Vorrangs der Schuldentilgung).
(Fussnote 8:Vgl. BFH, Urteil vom 20. Juni 2012 IX R 67/10, BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275 dort Ziff. II. 2.a) der Gründe).
- FG Baden-Württemberg, 07.10.2015 - 1 K 2833/12
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- BFH, 29.10.2019 - IX R 22/18
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- BFH, 01.12.2015 - IX R 42/14
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- BFH, 16.09.2015 - IX R 40/14
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- BFH, 29.09.2021 - IX R 11/19
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung
- BFH, 11.10.2017 - IX R 10/17
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- BFH, 09.07.2013 - IX R 21/12
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- FG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 4 K 2859/09
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- BFH, 26.03.2013 - VI R 22/11
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- FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.04.2016 - 3 K 44/14
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- FG Münster, 22.05.2013 - 10 K 3103/10
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- FG Münster, 20.02.2019 - 7 K 1746/16
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- BFH, 14.05.2014 - VIII R 37/12
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- FG Hamburg, 21.05.2015 - 2 K 197/14
Kursverluste bei Fremdwährungsdarlehen
- FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08
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- FG Düsseldorf, 11.09.2013 - 7 K 545/13
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- FG Niedersachsen, 03.08.2016 - 4 K 236/14
Abzug von Schuldzinsen und einer Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2016 - 2 K 1701/14
Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung
- FG Düsseldorf, 10.07.2018 - 10 K 1911/17
Berücksichtigung von Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den …
- FG München, 10.09.2015 - 15 K 632/13
Abzug von Schuldzinsen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; …
- BFH, 01.10.2014 - IX R 7/14
Werbungskostenabzug bei Aufwendungen zur Abwehr von Übertragungsansprüchen nach …
- BFH, 27.03.2013 - I R 61/12
Dauerschulden und Dauerschuldzinsen bei Kreditinstituten: Berücksichtigung von …
- FG Bremen, 12.02.2014 - 1 K 80/12
Zivilprozesskosten zur Abwehr von Übertragungsansprüchen nach dem VerkFlBerG …
- BFH, 09.08.2012 - IX B 57/12
Bloße Literatur-Hinweise bei grundsätzlicher Bedeutung; …
- FG Düsseldorf, 21.10.2014 - 13 K 1365/12
Bewertung von aufgrund einer gesellschaftsrechtlichen Nachhaftung gezahlten …
- FG Düsseldorf, 30.05.2011 - 9 V 1474/11
Nachträgliche Schuldzinsen bei VuV-Einkünften als Werbungskosten absetzbar?
- BFH, 12.09.2019 - IX B 41/19
Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts
- FG Münster, 11.03.2016 - 4 K 173/13
Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Schuldzinsen nach der Veräußerung einer …
- FG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 3 K 3273/11
Zusammentreffen Halbeinkünfteverfahren mit Abgeltungssteuer: Halbierung von dem …
- FG Düsseldorf, 16.01.2013 - 7 K 3506/12
Keine Berücksichtigung einer Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten, wenn …
- FG München, 28.10.2014 - 2 K 1965/11
Gewerblicher Grundstückshandel, privater Veräußerungsverlust i.S. des § 23 EStG, …
- FG Düsseldorf, 18.07.2011 - 11 V 1620/11
Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und …
- FG Sachsen, 13.09.2012 - 5 K 653/12
Kein Steuerabzug für Aufwendungen für eine Teilungsversteigerung im Zusammenhang …