Rechtsprechung
   BFH, 17.04.2013 - X K 3/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9622
BFH, 17.04.2013 - X K 3/12 (https://dejure.org/2013,9622)
BFH, Entscheidung vom 17.04.2013 - X K 3/12 (https://dejure.org/2013,9622)
BFH, Entscheidung vom 17. April 2013 - X K 3/12 (https://dejure.org/2013,9622)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,9622) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens - Beschränkung des Rechtsfolgenausspruchs auf die Feststellung der Verzögerung - Verhältnis zur Amtshaftungsklage - Beklagter im Entschädigungsklageverfahren - Kostenentscheidung - Keine ...

  • openjur.de

    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens; Beschränkung des Rechtsfolgenausspruchs auf die Feststellung der Verzögerung; Verhältnis zur Amtshaftungsklage; Beklagter im Entschädigungsklageverfahren; Kostenentscheidung; Keine ...

  • Bundesfinanzhof

    GVG § 198, GVG § 200 S 1, GVG § 201 Abs 4, ÜberlVfRSchG Art 23 S 2, MRK Art 6, MRK Art 13, GG Art 34 S 3, FGO § 155 S 2, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, GG Art 20 Abs 1
    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens - Beschränkung des Rechtsfolgenausspruchs auf die Feststellung der Verzögerung - Verhältnis zur Amtshaftungsklage - Beklagter im Entschädigungsklageverfahren - Kostenentscheidung - Keine ...

  • Bundesfinanzhof

    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens - Beschränkung des Rechtsfolgenausspruchs auf die Feststellung der Verzögerung - Verhältnis zur Amtshaftungsklage - Beklagter im Entschädigungsklageverfahren - Kostenentscheidung - Keine ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 198 GVG, § 200 S 1 GVG, § 201 Abs 4 GVG, Art 23 S 2 ÜberlVfRSchG, Art 6 MRK
    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens - Beschränkung des Rechtsfolgenausspruchs auf die Feststellung der Verzögerung - Verhältnis zur Amtshaftungsklage - Beklagter im Entschädigungsklageverfahren - Kostenentscheidung - Keine ...

  • IWW
  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens – Beschränkung des Rechtsfolgenausspruchs auf die Feststellung der Verzögerung – Verhältnis zur Amtshaftungsklage – Beklagter im Entschädigungsklageverfahren – ...

  • Betriebs-Berater

    Überlange Verfahrensdauer - hier bei Entschädigungsklage

  • rewis.io

    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens - Beschränkung des Rechtsfolgenausspruchs auf die Feststellung der Verzögerung - Verhältnis zur Amtshaftungsklage - Beklagter im Entschädigungsklageverfahren - Kostenentscheidung - Keine ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der unangemessenen Dauer eines Verfahrens im Sinne von § 198 GVG; Beschränkung des Rechtsfolgenausspruchs auf die Feststellung der Verzögerung

  • datenbank.nwb.de

    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens; Beschränkung des Rechtsfolgenausspruchs auf die Feststellung der Verzögerung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Klage wegen überlanger Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens

  • IWW (Kurzinformation)

    BFH stellt Leitlinien zur Beurteilung der Angemessenheit der Verfahrensdauer auf

  • IWW (Kurzinformation)

    Zwei aktuelle Entscheidungen zum Rechtsschutz gegen überlange Verfahren

  • heise.de (Pressebericht, 05.06.2013)

    Sechs Jahre Stillstand sind zu lang

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überlange Verfahrensdauer vor dem Finanzgericht

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Überlange Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begriffbestimmung der unangemessenen Dauer eines Verfahrens i.S.v. § 198 GVG; Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des Rechtsfolgenausspruchs auf die Feststellung der Verzögerung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Klage wegen überlanger Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Finanzgericht lässt Steuerzahler zu lange warten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Entschädigungsanspruch wegen überlanger Verfahrensdauer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Überlange Verfahrensdauer - hier bei Entschädigungsklage

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Klage wegen überlanger Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 15.05.2013)

    Finanzrichter rügen lahmes Gericht // Sechs Jahre für einfachen Erbstreit

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Klage wegen überlanger Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Klage wegen überlanger Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Entschädigungsklage bei überlanger Dauer eines Finanzprozesses

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Entschädigung bei unangemessen langem Gerichtsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Erste Entscheidung zu überlangen Finanzgerichtsprozessen - BFH lehnt Geldentschädigung ab

Papierfundstellen

  • BFHE 240, 516
  • NJW 2014, 256
  • BB 2013, 1237
  • BB 2013, 1505
  • DB 2013, 1218
  • BStBl II 2013, 547
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (119)Neu Zitiert selbst (15)

  • EGMR, 29.03.2006 - 36813/97

    SCORDINO c. ITALIE (N° 1)

    Auszug aus BFH, 17.04.2013 - X K 3/12
    Im Übrigen hat der EGMR im Urteil vom 29. März 2006  36813/97 --Scordino/Italien-- (NJW 2007, 1259, Rz 185) ausgeführt: "Es versteht sich, dass in Ländern, in denen eine Konventionsverletzung wegen der Dauer des Verfahrens schon eingetreten ist, ein nur auf Beschleunigung gerichteter Rechtsbehelf, so wünschenswert er für die Zukunft ist, zur Wiedergutmachung nicht ausreicht, wenn das Verfahren offensichtlich schon übermäßig lang gedauert hat." In diesem Sinne ist die vom deutschen Gesetzgeber nunmehr geschaffene Verzögerungsrüge ein "nur auf Beschleunigung gerichteter Rechtsbehelf", der allein aber zur Wiedergutmachung einer in der Vergangenheit liegenden Verzögerung nicht ausreichen kann, wenn der neue Rechtsbehelf in der Vergangenheit noch gar nicht zur Verfügung stand.

    Dies beruht auf der Rechtsprechung des EGMR, der "eine starke, aber widerlegbare Vermutung" dafür annimmt, dass die überlange Verfahrensdauer einen Nichtvermögensschaden verursacht hat (Urteil in NJW 2007, 1259, Rz 204).

    Auch der EGMR hat in seinem Urteil in NJW 2007, 1259 (Rz 201) ausgeführt, die Vorschriften über die Kosten in Entschädigungsklageverfahren könnten vom allgemeinen Kostenrecht abweichen, um zu vermeiden, dass Parteien in Fällen, in denen die Klage begründet ist, eine übermäßige Last tragen.

  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Auszug aus BFH, 17.04.2013 - X K 3/12
    Deutschland wurde daher in den jüngeren Entscheidungen nicht allein wegen einer Verletzung des Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren innerhalb angemessener Frist) verurteilt, sondern vor allem auch wegen einer Verletzung des in Art. 13 EMRK garantierten Rechts auf eine wirksame Beschwerde gegen Verletzungen der EMRK bei einer innerstaatlichen Instanz (vgl. EGMR-Urteil vom 8. Juni 2006  75529/01 --Sürmeli/ Deutschland--, NJW 2006, 2389).

    Eine solche Beschwerdemöglichkeit in Fällen überlanger Gerichtsverfahren (Untätigkeitsbeschwerde, Verzögerungsrüge) fehlte in Deutschland bis zum Inkrafttreten des ÜberlVfRSchG; dieses strukturelle Problem der deutschen Gesetzgebung --und nicht nur die tatsächliche Verzögerung eines gerichtlichen Verfahrens im Einzelfall-- hat der EGMR mit der Zuerkennung von Geldentschädigungen sanktionieren wollen (vgl. EGMR-Urteil in NJW 2006, 2389, Rz 136 ff.).

  • EGMR, 29.05.2012 - 53126/07

    TARON v. GERMANY

    Auszug aus BFH, 17.04.2013 - X K 3/12
    Er führt aber zugleich aus, dass er diese Position in Zukunft überprüfen werde, was insbesondere von der Fähigkeit der innerstaatlichen Gerichte abhängig sei, im Hinblick auf das ÜberlVfRSchG eine konsistente und den Erfordernissen der EMRK entsprechende Rechtsprechung zu etablieren (so ausdrücklich Entscheidung des EGMR vom 29. Mai 2012  53126/07 --Taron/Deutschland--, EuGRZ 2012, 514, Rz 45).

    Auch geht es darum, mittels der Auslegung des ÜberlVRSchG eine den Erfordernissen der EMRK entsprechende Rechtsprechung zu etablieren (vgl. EGMR-Entscheidung in EuGRZ 2012, 514, Rz 45).

  • BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 1058/05

    Verfassungsbeschwerde gegen die Bildung eines gemeinsamen Finanzgerichts von

    Auszug aus BFH, 17.04.2013 - X K 3/12
    In Übereinstimmung damit hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde eines Richters am früheren FG Berlin, der sich unmittelbar gegen den Staatsvertrag gewandt hatte, ausgeführt, das FG Berlin-Brandenburg sei ein Gericht, "welches (auch) zur Berliner Landesgerichtsbarkeit gehört" (Beschluss vom 14. Juli 2006  2 BvR 1058/05, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2006, 1030, unter III.2.b aa).

    Die richterliche Tätigkeit an einem länderübergreifenden Gericht stelle sich als "Ausübung der Rechtsprechung für die an dem Gericht beteiligten Länder dar" (BVerfG-Beschluss in HFR 2006, 1030, unter III.2.b bb).

  • BVerfG, 13.08.2012 - 1 BvR 1098/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die überlange Dauer eines

    Auszug aus BFH, 17.04.2013 - X K 3/12
    Vor diesem Hintergrund hat das BVerfG in seiner jüngeren Rechtsprechung entschieden, dass bei einem Instanzgericht jedenfalls ein Abwarten von 30 Monaten den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht mehr genügt (Beschluss vom 13. August 2012  1 BvR 1098/11, Europäische Grundrechte Zeitschrift --EuGRZ-- 2012, 666, unter B.I.2.).

    Geht man mit der jüngeren Rechtsprechung des BVerfG davon aus, dass "jedenfalls ein Abwarten von 30 Monaten" den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt (Beschluss in EuGRZ 2012, 666, unter B.I.2.), das Gericht also im Regelfall nach etwa 24 bis 30 Monaten tätig werden muss, hätte das FG das Ausgangsverfahren im ersten Halbjahr 2008 zumindest in die Richtung einer Entscheidung vorantreiben müssen.

  • BAG, 14.12.1979 - 7 AZR 38/78

    2-Wochen-Frist des § 626 II BGB analog bei Anfechtung gem. § 119 II BGB

    Auszug aus BFH, 17.04.2013 - X K 3/12
    Der Beklagte meint --unter Verweis auf die Rechtsprechung der Zivilgerichte zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB, die wiederum die für außerordentliche fristlose Kündigungen geltende zweiwöchige gesetzliche Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB heranzieht (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 1979  7 AZR 38/78, BAGE 32, 237, unter IV.2.)--, Verzögerungsrügen in Übergangsfällen hätten innerhalb von zwei Wochen nach dem Inkrafttreten des ÜberlVfRSchG, also bis zum 17. Dezember 2011, erhoben werden müssen, um einen Anspruch auch für die Vergangenheit zu wahren.
  • BFH, 06.07.2005 - XI R 15/04

    Unwirksamkeit der Klagerücknahme bei fehlerhaftem Hinweis durch den Vorsitzenden

    Auszug aus BFH, 17.04.2013 - X K 3/12
    Nach allgemeinen Grundsätzen sind Prozesshandlungen im Interesse der erforderlichen Rechtsklarheit bedingungsfeindlich (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 15/04, BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644, unter II.2.).
  • BFH, 23.03.2011 - X R 44/09

    Verhältnis zwischen Sachaufklärung, Reduzierung des Beweismaßes und Entscheidung

    Auszug aus BFH, 17.04.2013 - X K 3/12
    Das Schweigen des Klägers auf die Anfrage hätte für das Gericht angesichts der bereits in diesem Zeitpunkt eingetretenen Verzögerung des Verfahrens vielmehr entweder Anlass sein müssen, den Kläger an die ausstehende Antwort zu erinnern, oder dem FG die Möglichkeit eröffnet, ohne Berücksichtigung der betroffenen Akten --und ggf. unter Anwendung eines reduzierten Beweismaßes zu Lasten des insoweit nicht an der Sachaufklärung mitwirkenden Klägers (vgl. hierzu Senatsurteil vom 23. März 2011 X R 44/09, BFHE 233, 297, BStBl II 2011, 884, unter II.2.)-- zu entscheiden.
  • EGMR, 10.12.1982 - 8304/78

    CORIGLIANO v. ITALY

    Auszug aus BFH, 17.04.2013 - X K 3/12
    Das von dieser Auffassung als Beleg angeführte EGMR-Urteil vom 10. Dezember 1982  8304/78 --Corigliano/Italien-- (EGMR-E 2, 199, Rz 53) enthält zwar einen bloßen Feststellungsausspruch.
  • EGMR, 13.11.2008 - 26073/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (überlange Verfahrensdauer; Kriterien der

    Auszug aus BFH, 17.04.2013 - X K 3/12
    Das darüber hinaus angeführte EGMR-Urteil vom 13. November 2008  26073/03 --M.O./ Deutschland-- (juris) ist als Beleg für die Gegenauffassung schon deshalb ungeeignet, weil dem dortigen Beschwerdeführer --eine Person, die einer breiten Öffentlichkeit bekannt war-- durch die überlange Dauer eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und dessen Öffentlichkeitswirkung unstreitig ein erheblicher immaterieller Schaden entstanden war.
  • BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1196/04

    Fast dreijährige Anhängigkeit eines zivilrechtlichen Wirtschaftsrechtsstreits

  • EGMR, 02.09.2010 - 46344/06

    Beschwerderecht gegen lange Verfahren gefordert

  • FG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - 10 K 1037/06

    Unzulässigkeit eines missbräuchlichen Richterablehnungsgesuchs Keine Erledigung

  • FG Münster, 22.02.2006 - 1 K 3381/04

    Eintritt in die Mitunternehmerstellung des Erblassers, Berücksichtigung der

  • BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 170/06

    Zurückweisung einer Verzögerungsbeschwerde - organisatorische und

  • BGH, 23.01.2014 - III ZR 37/13

    Entschädigungsanspruch wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens:

    Ein verzögertes Verfahren kann zum Beispiel dann für den Entschädigungskläger objektiv keine besondere Bedeutung haben, wenn sein Klagevorbringen erkennbar unbegründet war (vgl. BFH, DStR 2013, 1027 Rn. 64).
  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Bei der Übertragung der Vertretung des beklagten Landes Mecklenburg-Vorpommern auf die Präsidentin des LSG Mecklenburg-Vorpommern im Erlasswege (vgl Buchst A Abschnitt 1 Nr. 1 Vertretungserlass Justizministerium vom 14.1.2003 - III 310/1200-66 SH - ) handelt es sich nicht um eine wesentliche Organisationsentscheidung, die hätte zwingend durch Parlamentsgesetz getroffen werden müssen (vgl im Einzelnen BFH, Urteil vom 17.4.2013 - X K 3/12 - BFHE 240, 516, BStBl II 2013, 547) .
  • BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 23.12

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; Entschädigungsanspruch bei

    Im Hinblick auf die Rechtfertigung von Verzögerungen ist der auch in den Gesetzesmaterialien (BTDrucks 17/3802 S. 18) deutlich zum Ausdruck gekommene Grundsatz zu berücksichtigen, dass sich der Staat zur Rechtfertigung einer überlangen Verfahrensdauer nicht auf Umstände innerhalb seines Verantwortungsbereichs berufen kann (stRspr des BVerfG, vgl. Beschlüsse vom 7. Juni 2011 - 1 BvR 194/11 - NVwZ-RR 2011, 625 , vom 24. September 2009 - 1 BvR 1304/09 - EuGRZ 2009, 699 Rn. 14 und vom 1. Oktober 2012 a.a.O. ; vgl. auch BFH, Urteil vom 17. April 2013 - X K 3/12 - BeckRS 2013, 95036 = juris Rn. 43).

    Deshalb kann hier dahingestellt bleiben, ob im Fall einer unangemessenen Verfahrensdauer die Entschädigung die Regel und die bloße Feststellung im Sinne von § 198 Abs. 4 Satz 1 GVG die Ausnahme ist (vgl. BSG, Urteil vom 21. Februar 2013 - B 10 ÜG 1/12 KL - juris Rn. 45 f.) oder ob weder ein Vorrang der Geldentschädigung noch eine anderweitige Vermutungsregelung gilt (vgl. BFH, Urteil vom 17. April 2013 - X K 3/12 - BeckRS 2013, 95036 Rn. 57).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht