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   BFH, 26.08.2010 - III R 21/08   

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https://dejure.org/2010,5567
BFH, 26.08.2010 - III R 21/08 (https://dejure.org/2010,5567)
BFH, Entscheidung vom 26.08.2010 - III R 21/08 (https://dejure.org/2010,5567)
BFH, Entscheidung vom 26. August 2010 - III R 21/08 (https://dejure.org/2010,5567)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Keine Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld - Keine Möglichkeit der Erfüllung eines erloschenen Anspruchs

  • openjur.de

    Keine Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld; Keine Möglichkeit der Erfüllung eines erloschenen Anspruchs

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 74 Abs 1
    Keine Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld - Keine Möglichkeit der Erfüllung eines erloschenen Anspruchs

  • Bundesfinanzhof

    Keine Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld - Keine Möglichkeit der Erfüllung eines erloschenen Anspruchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 Abs 1 EStG 2002
    Keine Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld - Keine Möglichkeit der Erfüllung eines erloschenen Anspruchs

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Keine Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld – Keine Möglichkeit der Erfüllung eines erloschenen Anspruchs

  • rewis.io

    Keine Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld - Keine Möglichkeit der Erfüllung eines erloschenen Anspruchs

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld - Keine Möglichkeit der Erfüllung eines erloschenen Anspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 74 Abs. 1 S. 4
    Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld bei bereits vor der Auszahlung gestellten Abzweigungsantrags

  • datenbank.nwb.de

    Keine Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld bei bereits vor der Auszahlung gestellten Abzweigungsantrags

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 231, 520
  • FamRZ 2011, 372
  • DB 2011, 631
  • BStBl II 2013, 583
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG München, 31.07.2007 - 12 K 1664/06

    Voraussetzungen der Abzweigung des Kindergeldes an den entsprechenden

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 21/08
    Es hob den Bescheid vom 28. Juni 2005 auf, soweit er den Zeitraum Juli 2005 bis Februar 2006 betraf, und verpflichtete die Familienkasse, insoweit über den Abzweigungsantrag unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden (Urteil vom 31. Juli 2007  12 K 1664/06, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 1047).
  • BFH, 30.01.2001 - VI B 272/99

    Abzweigung - Erstattungsanspruch - Jugendhilfe - Einkommensteuer - Kindergeld -

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 21/08
    Sie betrifft nicht die Anspruchs-, sondern die Empfangsberechtigung (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30. Januar 2001 VI B 272/99, BFH/NV 2001, 898; Greite in Korn § 74 EStG Rz 5).
  • FG München, 24.05.2006 - 9 K 4733/02

    Überleitung bzw. Abzweigung des Kindergeldes nach § 74 EStG 2002 an den

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 21/08
    Dementsprechend kann Kindergeld, das bereits an einen Elternteil ausgezahlt worden ist, nicht mehr an den Sozialleistungsträger abgezweigt werden (s. Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 74 EStG Rz 72; Felix in Kirchhof, EStG, 9. Aufl., § 74 Rz 3; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 74 EStG Rz 14; FG München, Urteil vom 24. Mai 2006  9 K 4733/02, EFG 2006, 1335; FG Köln, Urteil vom 13. März 2008  10 K 3232/06, EFG 2008, 1298; DA-FamEStG 2004 74.1.1 Abs. 4 Satz 4).
  • FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 10 K 10320/07

    Abzweigung von Kindergeld: bei erfolgter Auszahlung, Irrelevanz von

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 21/08
    Deshalb kommt auch nicht der vom Kläger und vom FG vorgebrachte Gesichtspunkt zum Tragen, dass die Familienkasse durch die Auszahlung des Kindergeldes an den Kindergeldberechtigten keine vollendeten Tatsachen schaffen und eine Abzweigung vereiteln dürfe (s. Reuß in Bordewin/Brandt, § 74 EStG Rz 34; a.A. bei Übergehen eines Abzweigungsantrags Schmidt/ Weber-Grellet, EStG, 29. Aufl., § 74 Rz 2, mit Hinweis auf das Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 2. April 2009  10 K 10320/07, EFG 2009, 1305).
  • FG Köln, 13.03.2008 - 10 K 3232/06

    Abhängigkeit eines Anspruchs auf Kindergeld bzw. Kindergeldberechtigung der

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 21/08
    Dementsprechend kann Kindergeld, das bereits an einen Elternteil ausgezahlt worden ist, nicht mehr an den Sozialleistungsträger abgezweigt werden (s. Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 74 EStG Rz 72; Felix in Kirchhof, EStG, 9. Aufl., § 74 Rz 3; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 74 EStG Rz 14; FG München, Urteil vom 24. Mai 2006  9 K 4733/02, EFG 2006, 1335; FG Köln, Urteil vom 13. März 2008  10 K 3232/06, EFG 2008, 1298; DA-FamEStG 2004 74.1.1 Abs. 4 Satz 4).
  • FG Niedersachsen, 25.09.2018 - 8 K 95/18

    Streit um die Nichtauszahlung eines bestandskräftig festgesetzten

    Da der Kindergeldanspruch ein Steuervergütungsanspruch ist, wird das Erhebungsverfahren im Kindergeldrecht auch als Auszahlungsverfahren bezeichnet (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 2010 III R 21/08, BFHE 231, 520, BStBl. II 2013, 583); diese Begrifflichkeit findet sich auch in § 70 AO, wonach das Kindergeld festgesetzt und ausgezahlt wird.

    Die Auszahlung eines bestandskräftig festgesetzten Kindergeldanspruchs darf nur verweigert werden, wenn der Auszahlungsanspruch bereits durch Erfüllung erloschen ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 2010 III R 21/08, BFHE 231, 520, BStBl. II 2013, 583) oder wenn es hierfür eine andere gesetzliche Grundlage im Erhebungs- bzw. Auszahlungsverfahren gibt, etwa bei Eintritt der Zahlungsverjährung nach § 228 AO.

  • BFH, 12.12.2017 - X R 25/16

    Anspruch auf Kinderzulage; Begriff der "Auszahlung" des Kindergeldes i.S. des §

    Das Verfahren gliedert sich somit in das Festsetzungsverfahren einerseits und das Auszahlungsverfahren (entsprechend dem Erhebungsverfahren) andererseits (vgl. dazu BFH-Urteil vom 26. August 2010 III R 21/08, BFHE 231, 520, BStBl II 2013, 583).
  • BFH, 17.12.2015 - V R 18/15

    Wirkung der Auszahlung von Kindergeld an den Sozialhilfeträger

    Zur Begründung verwies er auf das BFH-Urteil vom 26. August 2010 III R 21/08 (BFHE 231, 520, BStBl II 2013, 583), wonach eine Auszahlung des Kindergeldes an den originär Kindergeldberechtigten zum Erlöschen des Anspruchs führe.

    Der Kindergeldanspruch wird durch die Auszahlung erfüllt und erlischt damit (BFH-Urteile in BFHE 231, 520, BStBl II 2013, 583; vom 27. Oktober 2011 III R 16/09, BFH/NV 2012, 720; BFH-Beschluss vom 2. Dezember 2013 III S 33/13 (PKH), BFH/NV 2014, 574).

  • BFH, 08.08.2013 - III R 3/13

    Keine Bindungswirkung einer familiengerichtlichen Bestimmung des Kindes zum

    Insoweit hat der Senat bereits entschieden, dass die nach § 74 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erfolgende Auszahlung von Kindergeld an einen Dritten --hier das Kind-- nicht zum Festsetzungs-, sondern zum Auszahlungsverfahren gehört, das dem Erhebungsverfahren entspricht (Senatsurteile vom 26. August 2010 III R 21/08, BFHE 231, 520, BStBl II 2013, 583, und vom 27. Oktober 2011 III R 16/09, BFH/NV 2012, 720).
  • BFH, 27.09.2012 - III R 2/11

    Keine Abzweigung des Kinderbonus an Sozialleistungsträger

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Auszahlung von Kindergeld an einen Dritten nicht zum Festsetzungs-, sondern zum Auszahlungsverfahren gehört, das dem Erhebungsverfahren entspricht (Senatsurteile vom 26. August 2010 III R 21/08, BFHE 231, 520, BFH/NV 2011, 474, und vom 27. Oktober 2011 III R 16/09, BFH/NV 2012, 720).

    Dementsprechend kann Kindergeld, das bereits an einen Elternteil ausgezahlt worden ist, nicht mehr an den Sozialleistungsträger abgezweigt werden (s. Senatsurteile in BFHE 231, 520, BFH/NV 2011, 474, sowie in BFH/NV 2012, 720; Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 74 Rz 72; Felix in Kirchhof, EStG, 11. Aufl., § 74 Rz 3; Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 74 EStG Rz 14).

  • BFH, 26.06.2014 - III R 39/12

    Abzweigung des Kindergelds - Erstattung von Kosten im Vorverfahren

    Die Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG gehört zwar nicht zum Festsetzungs-, sondern zum Auszahlungsverfahren, das dem Erhebungsverfahren entspricht (Senatsurteil vom 26. August 2010 III R 21/08, BFHE 231, 520, BStBl II 2013, 583).
  • BFH, 27.10.2011 - III R 16/09

    Keine Abzweigung bereits ausgezahlten Kindergeldes

    a) Der Senat hat nach Ergehen der Vorentscheidung mit Urteil vom 26. August 2010 III R 21/08 (BFHE 231, 520) entschieden, dass die Auszahlung des Kindergeldes an einen Dritten nicht zum Festsetzungs-, sondern zum Auszahlungsverfahren gehört, das dem Erhebungsverfahren entspricht (s. Blümich/ Treiber, § 74 EStG Rz 41).

    b) Der vorliegende Sachverhalt ist dem der Senatsentscheidung in BFHE 231, 520 zugrundeliegenden Sachverhalt vergleichbar.

  • BFH, 23.08.2016 - V R 49/11

    Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden

    Die Auszahlung des Kindergeldes gehört nicht zum Festsetzungs-, sondern zum Auszahlungsverfahren, das dem Erhebungsverfahren entspricht (BFH-Urteile vom 26. August 2010 III R 21/08, BFHE 231, 520, BStBl II 2013, 583, Rz 11; vom 8. August 2013 III R 3/13, BFHE 243, 198, BStBl II 2014, 576, Rz 15; vgl. auch BFH-Urteil vom 10. März 2016 III R 29/15, BFH/NV 2016, 1278, Rz 18).
  • BFH, 19.06.2013 - III B 79/12

    Keine Abzweigung bereits (anteilig) ausgezahlten Kindergeldes - Übersehen einer

    Dieser Rechtssatz widerspreche dem in dem Senatsurteil vom 26. August 2010 III R 21/08 (BFHE 231, 520) aufgestellten Rechtssatz, wonach die Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld nicht möglich sei.

    Die Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld scheidet aus, da der Kindergeldanspruch durch die Auszahlung erlischt (Senatsurteile in BFHE 231, 520, zur Abzweigung an Sozialleistungsträger; vom 27. Oktober 2011 III R 16/09, BFH/NV 2012, 720, zur Abzweigung an Kind).

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 5 K 33/11

    Grundsätzlich keine Abzweigung von Kindergeld an den Träger der Sozialhilfe, der

    Für den Streitzeitraum von November 2009 bis Januar 2011 berufe er sich auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes [BFH, Urteil vom 26. August 2010 - III R 21/08 - BFH/NV 2011, S. 474], derzufolge durch die Auszahlung des Kindergeldes Erfüllungswirkung eintrete, denn für diesen Zeitraum habe ein Abzweigungsanspruch des Landkreises bestanden.

    Die von dem Beigeladenen herangezogene Rechtsprechung, dass der Anspruch auf Kindergeld mit der Auszahlung des Kindergeldes an den Kindergeldberechtigten erlischt, weil damit Erfüllung eintritt, so dass eine Abzweigung nicht mehr erfolgen kann [BFH, Urteil vom 26. August 2010 - III R 21/08 - BFHE 231, S. 520 = BFH/NV 2011, S. 474], ist nicht auf den zur Entscheidung gestellten Sachverhalt übertragbar.

  • FG Sachsen, 12.04.2022 - 4 K 1571/19

    Empfangsberechtigung eines Kindergeldberechtigten hinsichtlich der

  • BFH, 13.07.2016 - XI R 7/15

    Teilweise Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 13. 7. 2016 XI R 33/12 -

  • FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 82/16

    Abzweigung von Kindergeld an minderjähriges Kind

  • FG München, 04.06.2019 - 5 K 871/19

    Ablehnung der Auszahlung des Kindergeldes durch die Familienkasse

  • FG Sachsen, 03.12.2013 - 6 K 364/13

    Keine Abzweigung des trotz eines schriftlichen Abzweigungsantrags des Kindes

  • BFH, 05.09.2012 - V S 6/12

    Rangverhältnis von Abzweigungsanspruch und Erstattungsanspruch; Nachweis des

  • FG Sachsen-Anhalt, 24.02.2015 - 4 K 180/13

    Ermessenswidrige Abzweigung von Kindergeld - Bereits erfolgte

  • BFH, 02.12.2013 - III S 33/13

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer

  • FG München, 12.03.2019 - 5 K 2912/18

    Familienkasse hat Kindergeld auszuzahlen

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2012 - 2 V 3/12

    Abzweigung von Kindergeld an den Sozialleistungsträger, der Leistungen der

  • FG Thüringen, 23.11.2011 - 3 K 481/10

    Keine Abzweigung des Kindergeldes an Sozialhilfeträger bei Aufnahme des

  • FG Hessen, 24.02.2015 - 4 K 180/13

    Rücknahme einer Abzweigung für bereits an den Abzweigungsempfänger ausgezahltes

  • FG Thüringen, 23.11.2011 - 3 K 465/10

    Abzweigung von Kindergeld an den Grundsicherungsleistungen gewährenden

  • FG Thüringen, 23.11.2011 - 3 K 309/10

    Abzweigung von Kindergeld an den Grundsicherungsleistungen gewährenden

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2012 - 1 K 58/11

    Abzweigung des Kindergeldes für ein im Haushalt des Kindergeldberechtigten

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