Rechtsprechung
   BFH, 26.07.2012 - III R 72/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39428
BFH, 26.07.2012 - III R 72/10 (https://dejure.org/2012,39428)
BFH, Entscheidung vom 26.07.2012 - III R 72/10 (https://dejure.org/2012,39428)
BFH, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - III R 72/10 (https://dejure.org/2012,39428)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,39428) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Änderung eines bestandskräftigen Investitionszulagenbescheids wegen nachträglicher Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen

  • openjur.de

    Änderung eines bestandskräftigen Investitionszulagenbescheids wegen nachträglicher Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen

  • Bundesfinanzhof

    AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 175 Abs 1 S 2, InvZulG § 3 Abs 1 S 1 Nr 1, InvZulG § 3 Abs 1 S 2, EStG § 7i, AO § 173
    Änderung eines bestandskräftigen Investitionszulagenbescheids wegen nachträglicher Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen

  • Bundesfinanzhof

    Änderung eines bestandskräftigen Investitionszulagenbescheids wegen nachträglicher Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO, § 175 Abs 1 S 2 AO, § 3 Abs 1 S 1 Nr 1 InvZulG 1999, § 3 Abs 1 S 2 InvZulG 1999, § 7i EStG 1999
    Änderung eines bestandskräftigen Investitionszulagenbescheids wegen nachträglicher Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Änderung eines bestandskräftigen Investitionszulagenbescheids wegen nachträglicher Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Aufhebung eines bestandskräftigen Investitionszulagenbescheids wegen nachträglicher Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für ,,dieselben" nachträglichen Herstellungsarbeiten

  • Betriebs-Berater

    Änderung eines bestandskräftigen Investitionszulagenbescheids wegen nachträglicher Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen

  • rewis.io

    Änderung eines bestandskräftigen Investitionszulagenbescheids wegen nachträglicher Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung eines bestandskräftigen Investitionszulagenbescheids wegen nachträglicher Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen

  • datenbank.nwb.de

    Änderung eines bestandskräftigen Investitionszulagenbescheids wegen nachträglicher Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Änderung des Investitionszulagenbescheids bei erhöhten Absetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Investitionszulagenbescheid und die nachträgliche Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Änderung eines bestandskräftigen Investitionszulagenbescheids wegen nachträglicher Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Änderung eines bestandskräftigen Investitionszulagenbescheids wegen nachträglicher Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Änderung eines bestandskräftigen Investitionszulagenbescheids

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Änderung eines bestandskräftigen Investitionszulagenbescheids wegen nachträglicher Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 238, 490
  • BB 2013, 21
  • BStBl II 2013, 670
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.07.1996 - IX R 34/94

    Kosten der Dachinstandsetzung als Herstellungskosten, soweit diese durch den

    Auszug aus BFH, 26.07.2012 - III R 72/10
    Hierzu hatte der BFH bereits entschieden, dass Herstellungskosten auch Kosten für Baumaßnahmen sein können, die für sich gesehen zwar als Erhaltungsmaßnahmen zu beurteilen wären, die jedoch mit reinen Herstellungsmaßnahmen in einem engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen, so dass beide in ihrer Gesamtheit eine einheitliche Baumaßnahme bilden (z.B. Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I.3.b cc, m.w.N.; vom 16. Juli 1996 IX R 34/94, BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649, m.w.N.).

    Einen sachlichen Zusammenhang nahm der BFH an, wenn die einzelnen Baumaßnahmen bautechnisch ineinandergreifen (BFH-Urteil in BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649, m.w.N.).

  • BFH, 22.04.2010 - VI R 40/08

    Korrektur von Steuerbescheiden - Rechtserheblichkeit neuer Tatsachen - Sinn und

    Auszug aus BFH, 26.07.2012 - III R 72/10
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 22. April 2010 VI R 40/08, BFHE 229, 57, BStBl II 2010, 951, unter II.1.b ff., m.w.N.) zu § 173 AO scheidet eine Änderung nach dieser Norm aus, wenn die Unkenntnis der später bekanntgewordenen Tatsache für die ursprüngliche Veranlagung nicht ursächlich (rechtserheblich) gewesen ist, weil das FA auch bei rechtzeitiger Kenntnis der Tatsache mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu keiner anderen Steuerfestsetzung gelangt wäre.

    Subjektive Fehler der FÄ und damit des einzelnen Bearbeiters, wie sie sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht denkbar sein mögen, sind für die Beurteilung der Rechtserheblichkeit einer nachträglich bekanntgewordenen Tatsache unbeachtlich (BFH-Urteil in BFHE 229, 57, BStBl II 2010, 951, unter II.1.d, m.w.N.).

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 26.07.2012 - III R 72/10
    Ein rückwirkendes Ereignis liegt vor, wenn der nach dem Steuertatbestand rechtserhebliche Sachverhalt sich später anders gestaltet und sich steuerlich in der Weise in die Vergangenheit auswirkt, dass nunmehr der veränderte anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhalts der Besteuerung zugrunde zu legen ist (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897, unter II.1.b).
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 26.07.2012 - III R 72/10
    Hierzu hatte der BFH bereits entschieden, dass Herstellungskosten auch Kosten für Baumaßnahmen sein können, die für sich gesehen zwar als Erhaltungsmaßnahmen zu beurteilen wären, die jedoch mit reinen Herstellungsmaßnahmen in einem engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen, so dass beide in ihrer Gesamtheit eine einheitliche Baumaßnahme bilden (z.B. Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I.3.b cc, m.w.N.; vom 16. Juli 1996 IX R 34/94, BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649, m.w.N.).
  • BFH, 09.11.2011 - VIII R 18/08

    Ertragsbescheinigungen ausländischer Investmentgesellschaften kein rückwirkendes

    Auszug aus BFH, 26.07.2012 - III R 72/10
    Ob einer nachträglichen Änderung des Sachverhalts rückwirkende steuerliche Bedeutung zukommt, also bereits eingetretene steuerliche Rechtsfolgen mit Wirkung für die Vergangenheit sich ändern oder vollständig entfallen, ist den Normen des materiellen Steuerrechts zu entnehmen (z.B. BFH-Urteil vom 9. November 2011 VIII R 18/08, BFH/NV 2012, 370, unter II.2.a, m.w.N.).
  • BFH, 22.12.2011 - III R 37/09

    Kumulationsverbot bei dem Zusammentreffen von Investitionszulage und erhöhten

    Auszug aus BFH, 26.07.2012 - III R 72/10
    b) Hinsichtlich der Abgrenzung zwischen nachträglichen Herstellungsarbeiten und Erhaltungsarbeiten wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Senatsurteil vom 22. Dezember 2011 III R 37/09 (BFHE 236, 179, BFH/NV 2012, 1069 Rz 24 ff.) verwiesen, ebenso für die Frage, ob mehrere Herstellungsarbeiten so ineinandergreifen, dass von einer mangelnden Abgrenzbarkeit ausgegangen werden muss (Senatsurteil in BFHE 236, 179, BFH/NV 2012, 1069 Rz 35 ff.).
  • BFH, 19.01.2017 - III R 28/14

    Korrektur bestandskräftiger Bescheide aufgrund neuer Erkenntnisse aus einem

    Denn ein rückwirkendes Ereignis liegt nur vor, wenn der nach dem Steuertatbestand rechtserhebliche Sachverhalt sich später anders gestaltet und sich steuerlich in der Weise in die Vergangenheit auswirkt, dass nunmehr der veränderte anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhalts der Besteuerung zugrunde zu legen ist (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897, unter C.II.1.b; Senatsurteil vom 26. Juli 2012 III R 72/10, BFHE 238, 490, BStBl II 2013, 670, Rz 9).

    Ob einer nachträglichen Änderung des Sachverhalts rückwirkende steuerliche Bedeutung zukommt, also bereits eingetretene steuerliche Rechtsfolgen mit Wirkung für die Vergangenheit sich ändern oder vollständig entfallen, ist den Normen des materiellen Steuerrechts zu entnehmen (Senatsurteil in BFHE 238, 490, BStBl II 2013, 670, Rz 9, m.w.N.).

  • FG München, 31.07.2013 - 13 K 101/11

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags, rückwirkendes Ereignis, Übergang des

    Ob einer nachträglichen Änderung des Sachverhalts rückwirkende steuerliche Bedeutung zukommt, also bereits eingetretene steuerliche Rechtsfolgen mit Wirkung für die Vergangenheit sich ändern oder vollständig entfallen, ist den Normen des materiellen Steuerrechts zu entnehmen (vgl. BFH-Urteil 26.07.2012 III R 72/10, BFH/NV 2013, 291).

    Hier bejahte der BFH in einer Entscheidung zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Investitionszulagengesetz 1999 (InvZulG 1999) ein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO in dem Zeitpunkt, in dem das Finanzamt einen Bescheid bekanntgegeben hat, der die erhöhten Absetzungen erstmals steuerlich berücksichtigt (vgl. BFH-Urteil vom 26.07.2012 III R 72/10, BFH/NV 2013, 291).

  • FG München, 20.12.2017 - 2 K 1368/17

    Zinsfestsetzung zur Umsatzsteuer

    Ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO liegt nur vor, wenn der nach dem Steuertatbestand rechtserhebliche Sachverhalt sich später anders gestaltet und sich steuerlich in der Weise in die Vergangenheit auswirkt, dass nunmehr der veränderte anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhalts der Besteuerung zugrunde zu legen ist (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BStBl II 1993, 897, unter C.II.1.b; BFH-Urteil vom 26. Juli 2012 III R 72/10, BStBl II 2013, 670).
  • FG Nürnberg, 05.11.2019 - 1 K 1550/17

    Korrekturmöglichkeit und Anleger-Aktiengewinn

    Ob einer nachträglichen Änderung des Sachverhalts rückwirkende steuerliche Bedeutung zukommt, also bereits eingetretene steuerliche Rechtsfolgen mit Wirkung für die Vergangenheit sich ändern oder vollständig entfallen, ist den Normen des materiellen Steuerrechts zu entnehmen (BFH-Urteil vom 26.07.2012 III R 72/10, BStBl II 2013, 670, Rz 9, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht