Rechtsprechung
   BFH, 24.05.2012 - III R 68/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36815
BFH, 24.05.2012 - III R 68/11 (https://dejure.org/2012,36815)
BFH, Entscheidung vom 24.05.2012 - III R 68/11 (https://dejure.org/2012,36815)
BFH, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - III R 68/11 (https://dejure.org/2012,36815)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,36815) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch aufgrund eines Freiwilligendienstes aller Generationen

  • openjur.de

    Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch aufgrund eines Freiwilligendienstes aller Generationen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d, SGB 7 § 2 Abs 1a, EStG § 63, EStG VZ 2010
    Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch aufgrund eines Freiwilligendienstes aller Generationen

  • Bundesfinanzhof

    Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch aufgrund eines Freiwilligendienstes aller Generationen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG 2009, § 2 Abs 1a SGB 7, § 63 EStG 2009, EStG VZ 2010
    Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch aufgrund eines Freiwilligendienstes aller Generationen

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch aufgrund eines Freiwilligendienstes aller Generationen

  • rewis.io

    Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch aufgrund eines Freiwilligendienstes aller Generationen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Gewährung von Kindergeld aufgrund eines Freiwilligendienstes aller Generationen im Sinne von § 2 Abs. 1a SGB VII

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch aufgrund eines Freiwilligendienstes aller Generationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeldanspruch aufgrund eines Freiwilligendienstes aller Generationen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindergeldanspruch bei Freiwilligendienst

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Gewährung von Kindergeld aufgrund eines Freiwilligendienstes aller Generationen im Sinne von § 2 Abs. 1a SGB VII

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch aufgrund eines Freiwilligendienstes aller Generationen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch aufgrund eines Freiwilligendienstes aller Generationen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 238, 394
  • FamRZ 2013, 132
  • BStBl II 2013, 864
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.03.2009 - III R 33/07

    Kein Anspruch auf Kindergeld für nicht zum Zivildienst verpflichtete Kinder, die

    Auszug aus BFH, 24.05.2012 - III R 68/11
    a) Wie der Senat bereits zur früheren Fassung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG ausgeführt hat, ergibt sich aus Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Zweck der Vorschrift, dass der Gesetzgeber die Kindergeldberechtigung bei Freiwilligendiensten eines volljährigen Kindes auf die konkret umschriebenen Dienste beschränken wollte (Urteil vom 18. März 2009 III R 33/07, BFHE 224, 508, BStBl II 2009, 1010).

    Es liegt im Rahmen seines Gestaltungsspielraums, nur solche Dienste durch die Gewährung von Kindergeld zu fördern, bei denen durch die pädagogische Begleitung die mit der Förderung verfolgten Ziele gewährleistet werden (Senatsurteil in BFHE 224, 508, BStBl II 2009, 1010).

  • BFH, 13.07.2016 - XI R 8/15

    Zum Anspruch auf Kindergeld bei zweijährigem Freiwilligendienst aller

    b) Eine kindergeldrechtliche Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG kann im Hinblick auf die Teilnahme an einem Freiwilligendienst aller Generationen nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen der in Bezug genommenen Norm des § 2 Abs. 1a SGB VII erfüllt sind (vgl. BFH-Urteil vom 24. Mai 2012 III R 68/11, BFHE 238, 394, BStBl II 2013, 864, Rz 10).
  • BFH, 01.07.2020 - III R 51/19

    Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch aufgrund eines Freiwilligendienstes

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Kinder nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG wegen der Teilnahme an einem Freiwilligendienst nur berücksichtigt werden, wenn es sich hierbei um die konkret im Gesetz direkt umschriebenen Dienste handelt (Senatsurteile vom 18.03.2009 - III R 33/07, BFHE 224, 508, BStBl II 2009, 1010; vom 24.05.2012 - III R 68/11, BFHE 238, 394, BStBl II 2013, 864).

    Daher werden Kinder, die einen Freiwilligendienst leisten, steuerrechtlich nur berücksichtigt, wenn der Dienst die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG i.V.m. der in der Norm genannten Verweisungsnorm (Senatsurteil in BFHE 238, 394, BStBl II 2013, 864, Rz 11) bzw. --im Streitfall-- mit der genannten europäischen Verordnung erfüllt.

  • BFH, 09.09.2020 - III R 15/20

    Kindergeldanspruch bei krankheitsbedingter Unterbrechung eines

    e) Darüber hinaus ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, das Existenzminimum eines Kindes, das einen Freiwilligendienst leistet, auf einen solchen wartet oder einen solchen aufgrund von Krankheit beenden muss, bei den Eltern durch Kindergeld oder Kinderfreibetrag von der Einkommensteuer freizustellen (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2011, 1325; vom 24.05.2012 - III R 68/11, BFHE 238, 394, BStBl II 2013, 864, Rz 11; Senatsbeschluss vom 18.06.2014 - III B 19/14, BFH/NV 2014, 1541).
  • FG München, 26.02.2015 - 10 K 585/14

    Mangels Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes im Inland während

    Dies dient auch dem Schutz des Kindergeldberechtigten, der sich dadurch vor Dienstantritt seines Kindes darüber klar werden kann, ob der Dienst geeignet ist, einen Kindergeldanspruch zu begründen (BFH-Urteil vom 24. Mai 2012 III R 68/11, BFHE 238, 394, BStBl II 2013, 864, mit Anm. Selder, juris - SteuerR 4/2013 Anm. 6 v. 28. Januar 2013).
  • FG Niedersachsen, 09.01.2014 - 16 K 316/12

    Bemessungsgrundlage der Entnahme von Strom und Wärme bei einem Blockheizkraftwerk

    Es ist hierbei ausreichend, dass ein Einkaufspreis "für einen gleichwertigen" Gegenstand ermittelt werden kann; schon dann kann auf die Selbstkosten nicht zurückgegriffen werden (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2012 XI R 3/10, BFH/NV 2013, 108).

    Die Bemessung der unentgeltlichen Wertabgabe anhand von Preisen für Fernwärme, kommt aber nur in Betracht, wenn ein Anschluss an ein entsprechendes Fernwärmenetz besteht (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2012 XI R 3/10, BFH/NV 2013, 108).

  • BFH, 18.06.2014 - III B 19/14

    Anspruch auf Kindergeld bei Freiwilligendienst nur bei anerkannten Diensten -

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können Kinder nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG wegen der Teilnahme an einem Freiwilligendienst nur berücksichtigt werden, wenn es sich hierbei um die konkret im Gesetz direkt umschriebenen Dienste handelt (Senatsurteile vom 18. März 2009 III R 33/07, BFHE 224, 508, BStBl II 2009, 1010; vom 24. Mai 2012 III R 68/11, BFHE 238, 394, BStBl II 2013, 864).
  • FG München, 26.02.2015 - 10 K 1463/14

    Anspruch auf Kindergeld während zweijährigen Missionarsdienstes in England - rkr.

    Dies dient auch dem Schutz des Kindergeldberechtigten, der sich dadurch vor Dienstantritt seines Kindes darüber klar werden kann, ob der Dienst geeignet ist, einen Kindergeldanspruch zu begründen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Mai 2012 III R 68/11, BFHE 238, 394, BStBl II 2013, 864, mit Anm. Selder, juris - SteuerR 4/2013 Anm. 6 v. 28. Januar 2013).
  • FG Sachsen, 11.12.2013 - 8 K 1407/12

    Kindergeld bei Ableistung eines Freiwilligendienstes als Missionar im Ausland

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes muss die schriftliche Vereinbarung i.S.v. § 2 Abs. 1a SGB VII zwischen dem Kind und dem Träger des Freiwilligendienstes die Bezeichnung des Trägers und der Einsatzstelle, die Aufgaben des Freiwilligen, die Angabe des mindestens sechsmonatigen Verpflichtungszeitraumes und der wöchentlichen Stundenzahl von mindestens acht Stunden, die Verpflichtung des Trägers zur Sicherstellung des Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutzes sowie zur kontinuierlichen Begleitung des Freiwilligen und dessen Fort- und Weiterbildung im Umfang von mindestens durchschnittlich 60 Stunden je Jahr enthalten (BFH-Urteil vom 24. Mai 2012 III R 68/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht