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   BFH, 13.11.2013 - I R 67/12   

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https://dejure.org/2013,35331
BFH, 13.11.2013 - I R 67/12 (https://dejure.org/2013,35331)
BFH, Entscheidung vom 13.11.2013 - I R 67/12 (https://dejure.org/2013,35331)
BFH, Entscheidung vom 13. November 2013 - I R 67/12 (https://dejure.org/2013,35331)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    DBA-Belgien: Besteuerungsrecht für die Hinzurechnung des Unterschiedsbetrages nach § 5a EStG 2002 bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

  • openjur.de

    DBA-Belgien: Besteuerungsrecht für die Hinzurechnung des Unterschiedsbetrages nach § 5a EStG 2002 bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 5a Abs 4 S 3, EStG § ... 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a, DBA BEL Art 3 Abs 1 Nr 3, DBA BEL Art 3 Abs 1 Nr 4, DBA BEL Art 4 Abs 1, DBA BEL Art 5 Abs 1, DBA BEL Art 7 Abs 1, DBA BEL Art 8 Abs 1 Nr 1, DBA BEL Art 13 Abs 2, DBA BEL Art 13 Abs 3, DBA BEL Art 22 Abs 3, EStG VZ 2006, EStG VZ 2008
    DBA-Belgien: Besteuerungsrecht für die Hinzurechnung des Unterschiedsbetrages nach § 5a EStG 2002 bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

  • Bundesfinanzhof

    DBA-Belgien: Besteuerungsrecht für die Hinzurechnung des Unterschiedsbetrages nach § 5a EStG 2002 bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5a Abs 4 S 3 EStG 2002, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002, § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002, § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG 2002, Art 3 Abs 1 Nr 3 DBA BEL
    DBA-Belgien: Besteuerungsrecht für die Hinzurechnung des Unterschiedsbetrages nach § 5a EStG 2002 bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    DBA-Belgien

  • rewis.io

    DBA-Belgien: Besteuerungsrecht für die Hinzurechnung des Unterschiedsbetrages nach § 5a EStG 2002 bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

  • ra.de
  • cpm-steuerberater.de

    BFH, vom 13.11.2013, I R 67/12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ertragsteuerliche Behandlung der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils nach dem DBA-Belgien

  • datenbank.nwb.de

    DBA-Belgien: Besteuerungsrecht für die Hinzurechnung des Unterschiedsbetrages nach § 5a EStG 2002 bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    DBA-Belgien: Besteuerungsrecht für die Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a EStG 2002 bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ertragsteuerliche Behandlung der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils nach dem DBA-Belgien

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Besteuerungsrecht für die Hinzurechnung des Unterschiedsbetrages nach § 5a EStG 2002 bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    DBA-Belgien

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Gewinnermittlung bei Handelsschiffen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    DBA-Belgien: Deutsches Besteuerungsrecht bei Veräußerung des Anteils an einer Schiffs-KG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 243, 361
  • BB 2013, 3094
  • BB 2014, 160
  • DB 2014, 879
  • BStBl II 2014, 172
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Hamburg, 08.08.2012 - 2 K 221/11

    DBA Belgien, Tonnagebesteuerung: Besteuerungsrecht für die Hinzurechnung des

    Auszug aus BFH, 13.11.2013 - I R 67/12
    Die dagegen gerichtete Klage blieb erfolglos; das Urteil des Finanzgerichts (FG) Hamburg vom 8. August 2012  2 K 221/11 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 2273 abgedruckt.
  • BFH, 19.07.2011 - IV R 40/08

    Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG nicht als

    Auszug aus BFH, 13.11.2013 - I R 67/12
    Sie ist vielmehr der Rechtsauffassung, der Unterschiedsbetrag repräsentiere aus Abkommenssicht --abweichend von der nationalen Regelungslage in Deutschland (vgl. dazu Urteile des Bundesfinanzhofs vom 19. Juli 2011 IV R 42/10, BFHE 234, 226, BStBl II 2011, 878, und IV R 40/08, BFH/NV 2012, 393, jeweils bezogen auf entsprechende Steuervergünstigungen)-- einen Veräußerungsgewinn, und für einen derartigen Gewinn sei Art. 13 Abs. 3 DBA-Belgien einschlägig, welcher unter den Gegebenheiten des Streitfalls das Besteuerungsrecht Belgien, nicht aber --im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002-- Deutschland zuweise.
  • BFH, 25.05.2011 - I R 95/10

    Keine sog. Qualifikationsverkettung bei subjektivem Qualifikationskonflikt -

    Auszug aus BFH, 13.11.2013 - I R 67/12
    Vielmehr ist für die Einkommenszurechnung hier wie dort die Sichtweise des jeweiligen Anwenderstaates maßgeblich und besteht für die von der Klägerin befürwortete für die jeweilige Konstellation voneinander abweichende Handhabung kein Anlass (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. Mai 2011 I R 95/10, BFHE 234, 63, dort unter II.2.a bb, und allgemein z.B. Gosch in Kirchhof, EStG, 12. Aufl., § 50d Rz 10a; Dremel in Schönfeld/Ditz, DBA, Art. 1 Rz 40 ff. und --speziell bezogen auf den Quellenstaat-- Rz 56 ff., jeweils m.w.N.; s. auch in ähnlichem Zusammenhang Kempermann in Wassermeyer/Richter/ Schnittker, Personengesellschaften im Internationalen Steuerrecht, Rz 3.9 und 3.15, dort jeweils unter Hinweis auf eine einschlägige Entscheidung des belgischen Kassationshofs).
  • BFH, 19.05.2010 - I R 62/09

    Sog. Schachtelprivileg nach Art. 20 DBA-Frankreich für Dividendeneinnahmen einer

    Auszug aus BFH, 13.11.2013 - I R 67/12
    Mit der Abkommenslage des Art. 20 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 i.V.m. Buchst. b Doppelbuchst. aa Satz 1 DBA-Frankreich a.F. (Art. 20 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 und Buchst. b Satz 1 DBA-Frankreich n.F.), die den Senat bewogen hat, auch einer KGaA das danach zu gewährende sog. Schachtelprivileg einzuräumen (Senatsurteil vom 19. Mai 2010 I R 62/09, BFHE 230, 18), hat das --entgegen Wassermeyer (IStR 2011, 85)-- nichts zu tun, weil es dort (lediglich) darum ging, dass eine KGaA auch nach maßgebendem deutschem Recht als Kapitalgesellschaft zu qualifizieren ist (s. auch Dremel in Schönfeld/Ditz, a.a.O., Art. 1 Rz 56).
  • BFH, 17.10.2007 - I R 96/06

    DBA-Italien 1989: Sog. Rückfallklausel bei Nichtausübung des ausschließlichen

    Auszug aus BFH, 13.11.2013 - I R 67/12
    aa) Das entspricht zum einen der Rechtsprechung des Senats zu der vergleichbaren Abkommenslage nach Maßgabe des DBA-Italien 1989 (vgl. Senatsurteil vom 17. Oktober 2007 I R 96/06, BFHE 219, 534, BStBl II 2008, 953).
  • BFH, 19.07.2011 - IV R 42/10

    Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG nicht als

    Auszug aus BFH, 13.11.2013 - I R 67/12
    Sie ist vielmehr der Rechtsauffassung, der Unterschiedsbetrag repräsentiere aus Abkommenssicht --abweichend von der nationalen Regelungslage in Deutschland (vgl. dazu Urteile des Bundesfinanzhofs vom 19. Juli 2011 IV R 42/10, BFHE 234, 226, BStBl II 2011, 878, und IV R 40/08, BFH/NV 2012, 393, jeweils bezogen auf entsprechende Steuervergünstigungen)-- einen Veräußerungsgewinn, und für einen derartigen Gewinn sei Art. 13 Abs. 3 DBA-Belgien einschlägig, welcher unter den Gegebenheiten des Streitfalls das Besteuerungsrecht Belgien, nicht aber --im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002-- Deutschland zuweise.
  • BFH, 11.07.2018 - I R 44/16

    Auslegung von DBA - Lichtdesigner als werkschaffender Künstler

    Der Senat hat die Annahme einer Qualifikationsverkettung für sog. Alt-DBA ohne entsprechende abkommensrechtliche Anordnung bereits zurückgewiesen (vgl. Senatsurteil in BFHE 234, 63, BStBl II 2014, 760 zu subjektiven Qualifikationskonflikten; Senatsbeschluss vom 13. November 2013 I R 67/12, BFHE 243, 361, BStBl II 2014, 172).
  • BFH, 25.06.2014 - I R 24/13

    Kein "Wahlrecht" zur Überschussrechnung für atypisch still Beteiligten an einer

    Allerdings wäre es vorstellbar, dass der Kläger in Deutschland in seiner Funktion als Mitunternehmer der atypisch stillen Gesellschaft und für diese eine eigene Betriebsstätte unterhalten hat, welcher sein Gewinnanteil zuzurechnen wäre (s. zu einer sog. Mitunternehmerbetriebsstätte z.B. Senatsurteil vom 12. Juni 2013 I R 47/12, BFHE 242, 107; Senatsbeschlüsse vom 13. November 2013 I R 67/12, BFHE 243, 361, BStBl II 2014, 172; vom 11. Dezember 2013 I R 4/13, BFHE 244, 1, jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 2758/13

    Versetzung eines Posthauptsekretärs aus dienstlichen Gründen von der Deutschen

    Die Zahl der Mitarbeiter des Deutsche Postbank Konzerns, welche bekanntermaßen fast gänzlich im Inland beschäftigt werden, belief sich, ebenfalls auf Vollzeitkräfte umgerechnet, am Jahresende 2013 auf 18.223 (Geschäftsbericht Postbank Konzern 2014, S. 54).
  • FG Hamburg, 16.06.2016 - 6 K 215/14

    Gewerbesteuerliche Behandlung der Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags gem. § 5a

    Die Anknüpfung an die im Zeitpunkt der Hinzurechnung mehr oder weniger "historischen" stillen Reserven zeigt, dass zwischen der Besteuerung des Unterschiedsbetrags und der Betriebsaufgabe gerade kein sachlicher, sondern allenfalls ein zeitlicher Zusammenhang besteht (BFH-Urteile vom 19.07.2011 IV R 42/10, BFHE 234, 226, BStBl II 2011; IV R 40/08, BFH/NV 2012, 393; vom 13.12.2007 IV R 92/05, BFHE 220, 482, BStBl II 2008, 583; Urteile des FG Hamburg vom 20.12.2012 6 K 205/11, juris; vom 08.08.2012 2 K 221/11, juris, nachfolgend BFH-Beschluss vom 13.11.2013 I R 67/12, BFHE 243, 361, BStBl II 2014, 172).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 2760/13

    Versetzung eines Postobersekretärs von der Postbank AG zur DP AG aus dienstlichen

    Die Zahl der Mitarbeiter des Deutsche Postbank Konzerns, welche bekanntermaßen fast gänzlich im Inland beschäftigt werden, belief sich, ebenfalls auf Vollzeitkräfte umgerechnet, am Jahresende 2013 auf 18.223 (Geschäftsbericht Postbank Konzern 2014, S. 54).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 1820/14

    Versetzung eines Postobersekretärs aus dienstlichen Gründen von der Deutschen

    Die Zahl der Mitarbeiter des Deutsche Postbank Konzerns, welche bekanntermaßen fast gänzlich im Inland beschäftigt werden, belief sich, ebenfalls auf Vollzeitkräfte umgerechnet, am Jahresende 2013 auf 18.223 (Geschäftsbericht Postbank Konzern 2014, S. 54).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 2756/13

    Versetzung eines Postamtmanns von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post

    Die Zahl der Mitarbeiter des Deutsche Postbank Konzerns, welche bekanntermaßen fast gänzlich im Inland beschäftigt werden, belief sich, ebenfalls auf Vollzeitkräfte umgerechnet, am Jahresende 2013 auf 18.223 (Geschäftsbericht Postbank Konzern 2014, S. 54).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2015 - 1 A 2759/13

    Versetzung eines Postobersekretärs als die auf Dauer angelegte Übertragung eines

    Die Zahl der Mitarbeiter des Deutsche Postbank Konzerns, welche bekanntermaßen fast gänzlich im Inland beschäftigt werden, belief sich, ebenfalls auf Vollzeitkräfte umgerechnet, am Jahresende 2013 auf 18.223 (Geschäftsbericht Postbank Konzern 2014, S. 54).
  • FG Hamburg, 20.12.2012 - 6 K 205/11

    Einkommensteuergesetz - Tonnagebesteuerung: Auch eine ungünstige

    Die Anknüpfung an die im Zeitpunkt der Hinzurechnung mehr oder weniger "historischen" stillen Reserven zeigt, dass zwischen der Besteuerung des Unterschiedsbetrags und der Betriebsaufgabe gerade kein sachlicher, sondern allenfalls ein zeitlicher Zusammenhang besteht (BFH-Urteile vom 19.07.2011 IV R 42/10, BFHE 234, 226, BStBl II 2011; IV R 40/08, BFH/NV 2012, 393; Urteil des FG Hamburg vom 08.08.2012 2 K 221/11, juris, Revision anhängig: BFH I R 67/12).
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