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   BFH, 12.11.2013 - VII R 15/13   

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https://dejure.org/2013,45574
BFH, 12.11.2013 - VII R 15/13 (https://dejure.org/2013,45574)
BFH, Entscheidung vom 12.11.2013 - VII R 15/13 (https://dejure.org/2013,45574)
BFH, Entscheidung vom 12. November 2013 - VII R 15/13 (https://dejure.org/2013,45574)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Rückforderung einer auf einer (vermeintlich) unberechtigten Insolvenzanfechtung beruhenden Leistung des FA

  • openjur.de

    Rückforderung einer auf einer (vermeintlich) unberechtigten Insolvenzanfechtung beruhenden Leistung des FA

  • Bundesfinanzhof

    AO § 37 Abs 1, AO § 37 Abs 2, AO § 218 Abs 2 S 2, InsO § 129 ff, InsO § 143, InsO § 144, InsO § 129, FGO § 33
    Rückforderung einer auf einer (vermeintlich) unberechtigten Insolvenzanfechtung beruhenden Leistung des FA

  • Bundesfinanzhof

    Rückforderung einer auf einer (vermeintlich) unberechtigten Insolvenzanfechtung beruhenden Leistung des FA

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 1 AO, § 37 Abs 2 AO, § 218 Abs 2 S 2 AO, § 129 ff InsO, § 143 InsO
    Rückforderung einer auf einer (vermeintlich) unberechtigten Insolvenzanfechtung beruhenden Leistung des FA

  • IWW
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Rückforderung der auf einer (vermeintlich) unberechtigten Insolvenzanfechtung beruhenden Leistung des FA nicht durch Verwaltungsakt

  • cpm-steuerberater.de

    Rückforderung einer auf einer (vermeintlich) unberechtigten Insolvenzanfechtung beruhenden Leistung des FA

  • Betriebs-Berater

    Rückforderung einer auf einer (vermeintlich) unberechtigten Insolvenzanfechtung beruhenden Leistung des FA

  • rewis.io

    Rückforderung einer auf einer (vermeintlich) unberechtigten Insolvenzanfechtung beruhenden Leistung des FA

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Rückforderung auf Insolvenzanfechtung beruhender Leistungen des Finanzamts an den Insolvenzverwalter in der Form des Steuerbescheides

  • datenbank.nwb.de

    Rückforderung einer auf einer (vermeintlich) unberechtigten Insolvenzanfechtung beruhenden Leistung des FA

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückforderung einer auf einer (vermeintlich) unberechtigten Insolvenzanfechtung beruhenden Leistung des FA

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückforderung einer auf Insolvenzanfechtung beruhenden Leistung des Finanzamtes

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Rückforderung auf Insolvenzanfechtung beruhender Leistungen des Finanzamts an den Insolvenzverwalter in der Form des Steuerbescheides

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Rückforderung einer auf einer (vermeintlich) unberechtigten Insolvenzanfechtung beruhenden Leistung des Finanzamtes

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rückforderung einer auf einer (vermeintlich) unberechtigten Insolvenzanfechtung beruhenden Leistung des FA

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rückforderung in anfechtbarer Weise geleisteter Steuern

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Insolvenzen und Steuern
    Geltendmachung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
    Allgemeiner Überblick

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 243, 309
  • ZIP 2013, 686
  • ZIP 2014, 26
  • ZIP 2014, 690
  • BB 2014, 725
  • DB 2014, 698
  • BStBl II 2014, 359
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 02.11.2010 - VII R 6/10

    Unzulässigkeit der Aufrechnung in kritischer Zeit vor Eröffnung eines

    Auszug aus BFH, 12.11.2013 - VII R 15/13
    Bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit einer Aufrechnung des FA mit Steuerforderungen gegen Erstattungsansprüche des Insolvenzverwalters unter dem Gesichtspunkt "anfechtbarer Erwerb der Aufrechnungslage" sei anerkannt, dass das Vorliegen der Anfechtungsvoraussetzungen inzidenter in den Verfahren vor den FG über die Rechtmäßigkeit der Abrechnungsbescheide zu prüfen sei (Hinweis auf Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 22. Oktober 2009 IX ZR 147/06, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2010, 413; Senatsurteil vom 2. November 2010 VII R 6/10, BFHE 231, 488, BStBl II 2011, 374).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Senatsentscheidung in BFHE 231, 488, BStBl II 2011, 374.

  • GemSOGB, 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09

    Rechtsweg - Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners

    Auszug aus BFH, 12.11.2013 - VII R 15/13
    Hinzuweisen sei auch auf den Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. September 2010 GmS-OGB 1/09 (BGHZ 187, 105).

    In der nämlichen Entscheidung hat der Senat weiter ausgeführt, dass auch der Gemeinsame Senat in BGHZ 187, 105 das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters betreffende Streitigkeiten als bürgerliche Rechtsstreitigkeiten angesehen und lediglich im Fall angefochtener Lohnzahlungen (bei denen es sich auch um bürgerlich-rechtliche Ansprüche handelt) den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen vorgegeben hat.

  • BGH, 24.03.2011 - IX ZB 36/09

    Insolvenzrecht: Rechtsweg für insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen gegen

    Auszug aus BFH, 12.11.2013 - VII R 15/13
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 5. September 2012 VII B 95/12 (BFHE 238, 325, BStBl II 2012, 854) im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 24. März 2011 IX ZB 36/09, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2011, 1365) entschieden hat, ist der Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr (vermeintlich) in anfechtbarer Weise geleisteter Steuern nach § 143 Abs. 1 InsO kein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis i.S. des § 37 Abs. 1 AO, weil er kein auf steuerrechtlichen Gründen beruhender Erstattungsanspruch i.S. des § 37 Abs. 2 AO, sondern ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch ist.

    Soweit sich das FA zur Begründung seiner Rechtsauffassung auf das BFH-Urteil vom 24. November 2011 V R 13/11 (BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298) beruft, ist darauf hinzuweisen, dass der Senat im Beschluss in BFHE 238, 325, BStBl II 2012, 854 dargelegt hat, dass er der --dort nicht tragenden und den Ausführungen des BGH in NJW 2011, 1365 widersprechenden-- Begründung nicht folgt.

  • BFH, 05.09.2012 - VII B 95/12

    Kein Abrechnungsbescheid über Anspruch auf Rückgewähr insolvenzrechtlich

    Auszug aus BFH, 12.11.2013 - VII R 15/13
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 5. September 2012 VII B 95/12 (BFHE 238, 325, BStBl II 2012, 854) im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 24. März 2011 IX ZB 36/09, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2011, 1365) entschieden hat, ist der Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr (vermeintlich) in anfechtbarer Weise geleisteter Steuern nach § 143 Abs. 1 InsO kein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis i.S. des § 37 Abs. 1 AO, weil er kein auf steuerrechtlichen Gründen beruhender Erstattungsanspruch i.S. des § 37 Abs. 2 AO, sondern ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch ist.

    Soweit sich das FA zur Begründung seiner Rechtsauffassung auf das BFH-Urteil vom 24. November 2011 V R 13/11 (BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298) beruft, ist darauf hinzuweisen, dass der Senat im Beschluss in BFHE 238, 325, BStBl II 2012, 854 dargelegt hat, dass er der --dort nicht tragenden und den Ausführungen des BGH in NJW 2011, 1365 widersprechenden-- Begründung nicht folgt.

  • BFH, 11.11.2008 - VII R 19/08

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabführung von Lohnsteuer -

    Auszug aus BFH, 12.11.2013 - VII R 15/13
    Die Beendigung des Steuerschuldverhältnisses ist insoweit auflösend bedingt (Senatsurteil vom 11. November 2008 VII R 19/08, BFHE 223, 303, BStBl II 2009, 342).
  • BFH, 15.11.1999 - VII B 155/99

    Anrechnung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer

    Auszug aus BFH, 12.11.2013 - VII R 15/13
    Auch habe der Bundesfinanzhof (BFH) dem Arbeitgeber und nicht dem Arbeitnehmer bei einer rechtsgrundlosen Anmeldung und Abführung von Lohnsteuern einen Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO zuerkannt (Senatsbeschluss vom 15. November 1999 VII B 155/99, BFH/NV 2000, 547).
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZR 147/06

    Wirksamkeit einer Aufrechnung des Finanzamtes im Zusammenhang mit

    Auszug aus BFH, 12.11.2013 - VII R 15/13
    Bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit einer Aufrechnung des FA mit Steuerforderungen gegen Erstattungsansprüche des Insolvenzverwalters unter dem Gesichtspunkt "anfechtbarer Erwerb der Aufrechnungslage" sei anerkannt, dass das Vorliegen der Anfechtungsvoraussetzungen inzidenter in den Verfahren vor den FG über die Rechtmäßigkeit der Abrechnungsbescheide zu prüfen sei (Hinweis auf Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 22. Oktober 2009 IX ZR 147/06, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2010, 413; Senatsurteil vom 2. November 2010 VII R 6/10, BFHE 231, 488, BStBl II 2011, 374).
  • BFH, 27.09.2012 - VII B 190/11

    Keine Rückforderung insolvenzrechtlich angefochtener Steuerzahlungen durch

    Auszug aus BFH, 12.11.2013 - VII R 15/13
    Auch wenn sich dieser Anspruch auf Rückzahlung einer (zurückgezahlten) Steuer richtet, so dass § 37 Abs. 2 AO wortwörtlich genommen einschlägig zu sein scheint, kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass der in § 37 Abs. 2 AO geregelte Anspruch auf der Umkehrung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis i.S. des § 37 Abs. 1 AO beruht (vgl. im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 FGO: Senatsbeschluss vom 27. September 2012 VII B 190/11, BFHE 238, 526, BStBl II 2013, 109).
  • BFH, 24.11.2011 - V R 13/11

    Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren -

    Auszug aus BFH, 12.11.2013 - VII R 15/13
    Soweit sich das FA zur Begründung seiner Rechtsauffassung auf das BFH-Urteil vom 24. November 2011 V R 13/11 (BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298) beruft, ist darauf hinzuweisen, dass der Senat im Beschluss in BFHE 238, 325, BStBl II 2012, 854 dargelegt hat, dass er der --dort nicht tragenden und den Ausführungen des BGH in NJW 2011, 1365 widersprechenden-- Begründung nicht folgt.
  • BFH, 22.11.2017 - XI R 14/16

    Keine Säumniszuschläge bei Rückgewähr von bei Fälligkeit gezahlten Steuern nach

    Die ursprüngliche Steuerschuld lebe nach § 143 InsO wieder auf, da das Steuerschuldverhältnis bei Steuerfälligkeiten, die in die insolvenzreife Zeit fielen, selbst bei fristgerechter Zahlung wegen der gesetzlich vorgesehenen Anfechtungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters zunächst in der Schwebe bliebe (Hinweis auf § 144 InsO und Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. November 2013 VII R 15/13, BFHE 243, 309, BStBl II 2014, 359).

    Die Beendigung des Steuerschuldverhältnisses ist insoweit auflösend bedingt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 223, 303, BStBl II 2009, 342, unter II.2., Rz 13; in BFHE 243, 309, BStBl II 2014, 359, Rz 8; s.a. BFH-Beschluss vom 2. Juli 2002 VII B 292/01, BFH/NV 2002, 1338, unter 2., Rz 14, zum Wortlaut der Vorgängervorschrift § 39 der Konkursordnung, und Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. März 2012 IX ZR 95/09, juris, Rz 5).

    Das bedeutet, dass erst wenn rechtsverbindlich feststeht, dass die Anfechtungsvoraussetzungen nach §§ 129 ff. InsO nicht vorliegen (oder nicht wirksam angefochten sind), das FA einen gesicherten Anspruch auf die entrichtete Steuer hat und das Steuerschuldverhältnis endgültig erloschen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 243, 309, BStBl II 2014, 359, Rz 8).

  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 55/15

    Insolvenzmasse: Verzinsung einer wegen unzulässiger Aufrechnung der Masse

    Diese Rechtsauffassung wird in der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geteilt (BFH, Beschluss vom 5. September 2012 - VII B 95/12, ZIP 2012, 2073 Rn. 11, Urteil vom 12. November 2013 - VII R 15/13, ZIP 2014, 690 Rn. 6 ff; vom 26. August 2014 VII R 16/13, ZIP 2014, 2404 Rn. 16 ff).
  • FG Niedersachsen, 26.05.2016 - 11 K 10286/15

    Rückwirkende Entstehung von Säumniszuschlägen nach einer erfolgreichen Anfechtung

    Die ursprüngliche Steuerschuld lebe nach § 143 InsO wieder auf, da das Steuerschuldverhältnis bei Steuerfälligkeiten, die in die insolvenzreife Zeit fielen, selbst bei fristgerechter Zahlung wegen der gesetzlich vorgesehenen Anfechtungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters zunächst in der Schwebe blieben (Hinweis auf § 144 InsO und Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 12. November 2013 VII R 15/13).

    Durch die Rückgewähr der Steuer nach Anfechtung träte jedoch keine Säumnis ein, weil es sich bei dieser um ein rückwirkendes Ereignis handele (Hinweis auf BFH, Urteil vom 12. November 2013 VII R 15/13, Tz. 8).

    Aus diesem Grunde könne sich der Beklagte auch nicht auf die Textpassage im Urteil des BFH vom 1. November 2013 VII R 15/13, Tz. 8 berufen, weil sich diese mit dem endgültigen Erlöschen eines Steueranspruchs beschäftige.

    Das bedeutet, erst wenn rechtsverbindlich feststeht, dass die Anfechtungsvoraussetzungen nach §§ 129 ff. InsO nicht vorliegen oder nicht wirksam angefochten worden ist, hat das Finanzamt einen gesicherten Anspruch auf die entrichtete Steuer und das Steuerschuldverhältnis ist endgültig erloschen (BFH, Urteil vom 12. November 2013 VII R 15/13, BStBl. II 2014, 359).

  • BFH, 18.04.2023 - VII R 35/19

    Zahlung von Arbeitslohn als anfechtbare Rechtshandlung

    Denn der Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr (vermeintlich) in anfechtbarer Weise geleisteter Steuern nach § 143 Abs. 1 InsO ist kein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis im Sinne des § 37 Abs. 1 AO, sondern ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch (Senatsurteil vom 12.11.2013 - VII R 15/13, BFHE 243, 309, BStBl II 2014, 359, Rz 6).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 9 K 9117/16

    Erstattungszahlungen aufgrund Insolvenzanfechtung - Drei-Personen-Verhältnis -

    Auch die Rückforderung einer auf einer vermeintlich unberechtigten Insolvenzanfechtung beruhenden Leistung des Finanzamts kann nur in diesem Rechtsverhältnis abgewickelt werden; denn ein Anspruch auf Rückgewähr einer Leistung teilt die Rechtsnatur des Anspruchs, auf den jene Leistung erbracht worden ist (vgl. BFH, Urteile vom 12. November 2013 VII R 15/13, BStBl II 2014, 359).

    Weil es sich hierbei um bürgerlich-rechtliche Ansprüche handelt, muss vielmehr zur Durchsetzung der Forderungen ggf. der Zivilrechtsweg beschritten werden (BFH-Beschluss vom 5. September 2012 VII B 95/12, BStBl II 2012, 854; BFH-Urteile vom 12. November 2013 VII R 15/13, a.a.O., und vom 26. August 2014 VII R 16/13, BFH/NV 2015, 8; s. a. FG Münster, rkr.

    Wie der BFH in seiner Entscheidung vom 12. November 2013 (VII R 15/13, a.a.O.) zu Recht betont, führt die Zahlung auf einen Steueranspruch nur dann zu dessen Erlöschen, wenn die Anfechtungsvoraussetzungen nach §§ 129 ff. InsO nicht vorliegen.

  • BFH, 26.08.2014 - VII R 16/13

    Erstattungsansprüche des Organträgers nach § 37 Abs. 2 AO im Anschluss an eine

    Dies gilt sowohl für den Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters nach § 143 Abs. 1 InsO (Senatsbeschluss vom 27. September 2012 VII B 190/11, BFHE 238, 526, BStBl II 2013, 109, m.w.N.; insbesondere unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 24. März 2011 IX ZB 36/09, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2011, 1365) als auch für eine anschließende Rückforderung aus der Insolvenzmasse unter Hinweis auf das Fehlen der insolvenzrechtlichen Anfechtungsvoraussetzungen (Senatsurteil vom 12. November 2013 VII R 15/13, BFHE 243, 309, BStBl II 2014, 359).

    Auch in diesem Fall hat es in Befolgung des (vermeintlichen) Anfechtungsrechts und nicht auf Grundlage eines Steuerschuldverhältnisses gezahlt, so dass eine Rückforderung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (Senatsurteil in BFHE 243, 309, BStBl II 2014, 359).

  • BFH, 14.12.2021 - VII R 15/19

    Wiederaufleben einer Steuerforderung nach § 144 Abs. 1 InsO

    ee) Dass nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats der Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr in anfechtbarer Weise geleisteter Steuern nach § 143 Abs. 1 InsO kein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis i.S. des § 37 AO ist, über den durch Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 Satz 2 AO entschieden werden kann, sondern ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch (s. Senatsurteil vom 12.11.2013 - VII R 15/13, BFHE 243, 309, BStBl II 2014, 359, Rz 6), steht dem zu § 144 Abs. 1 InsO gefundenen Ergebnis schon deshalb nicht entgegen, weil § 143 Abs. 1 InsO --anders als § 144 Abs. 1 InsO-- keinen früheren Anspruch wieder aufleben lässt.
  • FG Münster, 12.03.2019 - 15 K 1535/18

    Qualifizierung einer während des vorläufigen Insolvenzverfahrens unter

    Die Beendigung des Steuerschuldverhältnisses ist insoweit auflösend bedingt (BFH-Urteil vom 12.11.2013 VII R 15/13, BFHE 243, 309, BStBl II 2014, 698).
  • FG Düsseldorf, 11.11.2020 - 4 K 1109/19

    Wiederaufleben von Abgabenforderungen des Hauptzollamts infolge Anfechtung

    Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 13.12.2018 9 K 9117/16, EFG 2019, 674; Revisionsverfahren VII R 15/19) vertritt demgegenüber die Auffassung, dass ein Anspruch nach § 144 Abs. 1 InsO nicht nur im Zwei-Personen- (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 12.11.2013 VII R 15/13, BStBl. II 2014, 359), sondern auch im Drei-Personen-Verhältnis vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden müsste, weil es in einem solchen Streit ausschließlich um insolvenzrechtliche Fragen gehe.

    Eine rechtsgrundlose Rückzahlung zur Masse würde demgegenüber nicht zu einem Wiederaufleben der ursprünglichen Forderung nach § 144 Abs. 1 InsO führen, vielmehr müsste das HZA in diesem Fall einen (zivilrechtlichen) Rückforderungsanspruch gegen den Insolvenzverwalter geltend machen (vgl. BFH-Urteil vom 12.11.2013 VII R 15/13 a.a.O.).

  • BFH, 14.04.2021 - III R 36/20

    Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld bei grenzüberschreitenden

    Auch wenn sich dieser gegen den vorrangig zuständigen Mitgliedstaat auf Erstattung einer des nachrangig zuständigen Mitgliedstaats gezahlten Familienleistung richtet, kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass der in § 37 Abs. 2 AO geregelte Anspruch auf der Umkehrung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis i.S. des § 37 Abs. 1 AO beruht (vgl. BFH-Urteil vom 12.11.2013 - VII R 15/13, BFHE 243, 309, BStBl II 2014, 359).
  • BFH, 14.12.2021 - VII R 61/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.12.2021 VII R 15/19 -

  • SG Landshut, 30.04.2021 - S 16 AS 387/19

    Keine Rückforderung von SGB II-Leistungen nach irrtümlicher Zahlung von

  • LG Freiburg, 02.12.2015 - 3 T 157/15

    Insolvenzverwalter: Entlassung wegen Verschweigens einer Vorbefassung

  • OLG Hamm, 09.12.2014 - 27 U 35/14

    Insolvenzanfechtung von Lastschriften

  • FG Niedersachsen, 11.07.2019 - 11 K 12119/17

    Kompetenz des Finanzamts zum Erlass eines Abrechnungsbescheids in einem sog.

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2016 - 12 U 74/15

    Auslegung einer Erklärung des Finanzamts gegenüber dem Insolvenzverwalter

  • FG Köln, 18.09.2014 - 4 K 4021/11

    Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit einer Aufrechnung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2014 - 6 A 10048/14

    Ausbaubeitragsrecht - Fälligkeit des Erstattungsanspruchs

  • LG Düsseldorf, 19.11.2015 - 15 O 313/11

    Erstattung des Betrages nach Zahlung aufgrund einer vorangegangenen

  • FG Düsseldorf, 26.06.2013 - 4 K 1593/12

    Wirksamkeit einer Steuerfestsetzung im Hinblick auf eine Insolvenzanfechtung

  • FG Düsseldorf, 26.06.2013 - 4 K 1595/12

    Wirksamkeit von Steuerfestsetzungen wegen einer Insolvenzanfechtung

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