Rechtsprechung
   BFH, 29.04.2014 - VIII R 20/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,19450
BFH, 29.04.2014 - VIII R 20/12 (https://dejure.org/2014,19450)
BFH, Entscheidung vom 29.04.2014 - VIII R 20/12 (https://dejure.org/2014,19450)
BFH, Entscheidung vom 29. April 2014 - VIII R 20/12 (https://dejure.org/2014,19450)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,19450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

  • autokaufrecht.info

    Unangemessener Repräsentationsaufwand eines Freiberuflers - Ferrari Spider

  • openjur.de

    Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 7, EStG § 12 Nr 1, EStG § 4 Abs 1, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007
    Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

  • Bundesfinanzhof

    Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 4 EStG 2002, § 4 Abs 5 S 1 Nr 7 EStG 2002, § 12 Nr 1 EStG 2002, § 4 Abs 1 EStG 2002, EStG VZ 2005
    Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

  • Betriebs-Berater

    Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

  • rewis.io

    Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Einkommensteuer: Nicht jedes Fahrzeug kann als betriebliches Fahrzeug steuerlich zu berücksichtigen sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7
    Anforderungen an die Feststellung der Unangemessenheit des Fahrzeugaufwands eines Freiberuflers

  • datenbank.nwb.de

    Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der Tierarzt mit dem Ferrari Spider im Steuerrecht

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Kürzung unangemessenen Fahrzeugaufwands eines Freiberuflers bei Nutzung eines Luxus-Sportwagens

  • heise.de (Pressebericht, 07.08.2014)

    Selbständige dürfen nur "angemessene" Fahrzeugkosten absetzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers - der Ferrari für den Tierarzt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Betriebskosten eines Tierarztes - Ein Ferrari ist unangemessen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum unangemessenen Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Selbständiger Tierarzt kann Aufwendungen für Sportwagen nicht als Betriebsausgaben abziehen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sportwagen als Betriebsausgabe?

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Luxussportwagen als Betriebsausgabe - Mit dem Ferrari zum Kuhstall

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 07.08.2014)

    Steuer: Nicht mit Ferrari Spider zur Fortbildung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Steuer: Ferrari für Freiberufler?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ferrari kann Betriebsvermögen sein

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Unangemessener Kfz-Aufwand eines Freiberuflers bei Nutzung eines Sportwagens

Besprechungen u.ä.

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 245, 338
  • BB 2014, 1941
  • BB 2015, 38
  • DB 2014, 1776
  • BStBl II 2014, 679
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 13.11.1987 - III R 227/83

    Abzugsfähigkeit von die Lebensführung des Steuerpflichtigen berührenden Ausgaben

    Auszug aus BFH, 29.04.2014 - VIII R 20/12
    Dies gilt auch für die Beschaffung ausschließlich betrieblich genutzter PKW (BFH-Urteil vom 13. November 1987 III R 227/83, BFH/NV 1988, 356, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 4. Juni 2009 IV B 53/08, juris; vgl. auch zu Luxusfahrzeugen BFH-Beschluss vom 19. März 2002 IV B 50/00, BFH/NV 2002, 1145; kritisch dazu Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 4 EStG Rz 1621; Blümich/ Wied, § 4 EStG Rz 870).

    Schließlich ist auch zu beachten, wie weit die private Lebenssphäre des Steuerpflichtigen berührt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juni 2009 IV B 53/08, juris; im Anschluss an die BFH-Urteile vom 8. Oktober 1987 IV R 5/85, BFHE 150, 558, BStBl II 1987, 853; vom 13. November 1987 III R 227/83, BFH/NV 1988, 356; vom 23. November 1988 I R 149/84, BFH/NV 1989, 362).

  • BFH, 04.06.2009 - IV B 53/08

    NZB: Überraschungsentscheidung - Verstoß gegen Denkgesetze - Divergenz -

    Auszug aus BFH, 29.04.2014 - VIII R 20/12
    Dies gilt auch für die Beschaffung ausschließlich betrieblich genutzter PKW (BFH-Urteil vom 13. November 1987 III R 227/83, BFH/NV 1988, 356, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 4. Juni 2009 IV B 53/08, juris; vgl. auch zu Luxusfahrzeugen BFH-Beschluss vom 19. März 2002 IV B 50/00, BFH/NV 2002, 1145; kritisch dazu Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 4 EStG Rz 1621; Blümich/ Wied, § 4 EStG Rz 870).

    Schließlich ist auch zu beachten, wie weit die private Lebenssphäre des Steuerpflichtigen berührt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juni 2009 IV B 53/08, juris; im Anschluss an die BFH-Urteile vom 8. Oktober 1987 IV R 5/85, BFHE 150, 558, BStBl II 1987, 853; vom 13. November 1987 III R 227/83, BFH/NV 1988, 356; vom 23. November 1988 I R 149/84, BFH/NV 1989, 362).

  • BFH, 27.02.1985 - I R 20/82

    Zu der Frage, ob und in welcher Höhe durch Anmietung eines Hubschraubers

    Auszug aus BFH, 29.04.2014 - VIII R 20/12
    Ob ein unangemessener betrieblicher Repräsentationsaufwand i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG bei Beschaffung und Unterhaltung eines Sportwagens durch einen Freiberufler vorliegt, ist danach zu beurteilen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer --ungeachtet seiner Freiheit, den Umfang seiner Erwerbsaufwendungen selbst bestimmen zu dürfen-- angesichts der erwarteten Vorteile und Kosten die Aufwendungen ebenfalls auf sich genommen haben würde (Anschluss an BFH-Urteil vom 27. Februar 1985 I R 20/82, BFHE 143, 440, BStBl II 1985, 458).

    bb) Ob ein solcher unangemessener betrieblicher Repräsentationsaufwand im Sinne der Vorschrift --wie hier bei Beschaffung und Unterhaltung eines Ferrari Spider durch einen selbständigen Tierarzt-- vorliegt, ist nach der Rechtsprechung des BFH danach zu beurteilen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer --ungeachtet seiner Freiheit, den Umfang seiner Erwerbsaufwendungen selbst bestimmen zu dürfen-- angesichts der erwarteten Vorteile und Kosten die Aufwendungen ebenfalls auf sich genommen haben würde (BFH-Urteil vom 27. Februar 1985 I R 20/82, BFHE 143, 440, BStBl II 1985, 458).

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.09.2017 - 7 K 7234/15

    Umsatzsteuer 2010

    Der Bundesfinanzhof - BFH - habe in einem Urteil vom 29.04.2014 (VIII R 20/12, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2014, 679) die Auffassung der Vorinstanz gebilligt, dass von einer Unangemessenheit der Kosten auszugehen sei, soweit sie pro Kilometer bei mehr als 2, 00 ? lägen.

    Vielmehr ist die Bedeutung des Repräsentationsaufwands nur eine von mehreren Tatsachen, die im Einzelfall zu würdigen und gegeneinander abzuwägen sind (BFH-Urteil vom 29.04.2014 VIII R 20/12, BStBl II 2014, 679, II. 2. b) bb) (2) der Gründe m. w. N.).

    In dem von den Beteiligten diskutierten BFH-Fall (Urteil vom 29.04.2014 VIII R 20/12, BStBl II 2014, 679, II. 2. b) cc) der Gründe), in dem es um die Nutzung eines Pkw durch einen Tierarzt ging, hat der BFH die Annahme eines unangemessenen Repräsentationsaufwandes darauf gestützt, dass der betriebliche Nutzungsumfangs des dortigen Pkw absolut gering war (in drei Jahren nur 20 Tage), und auf die Beschränkung der wenigen Fahrten auf Reisen zu Fortbildungsveranstaltungen oder Gerichtsterminen und damit auf den fehlenden Einsatz in der berufstypischen tierärztlichen Tätigkeit einerseits und den hohen Repräsentations- sowie privaten Affektionswert eines Luxussportwagens für seine Nutzer andererseits.

    Nach den eigenen Angaben des Klägers lagen die Kosten mit AfA bei gut 4, 00 ?/km und damit deutlich oberhalb der durchschnittlichen Kilometerkosten auch von Oberklassefahrzeugen i. H. v. 2,00 ?/km, wie sie die Vorinstanz in dem vom BFH mit Urteil vom 29.04.2014 (VIII R 20/12, BStBl II 2014, 679) entschiedenen Fall ermittelt hat.

    Maßstab für die dem Gericht obliegende Feststellung des angemessenen Teils der Betriebsausgaben ist die Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Unternehmers "in derselben Situation" des Steuerpflichtigen (BFH, Urteil vom 29.04.2014 VIII R 20/12, BStBl II 2014, 679, II. 2. b) dd) (1) der Gründe m. w. N.).

    In dem von den Beteiligten diskutierten BFH-Fall mit dem Pkw des Tierarztes hat der BFH nicht beanstandet, dass das FG in der Vorinstanz sich insoweit im Schätzungswege auf durchschnittliche Fahrtkostenberechnungen in Internetforen gestützt und dabei die Kosten für aufwändigere Modelle gängiger Marken der Oberklasse zum Vergleich herangezogen und zugunsten des Klägers den sich für das teuerste Vergleichsfahrzeug, einen O..., ergebenden Durchschnittswert von 2, 00 ? je Fahrtkilometer zugrunde gelegt hat (BFH, Urteil vom 29.04.2014 VIII R 20/12, BStBl II 2014, 679, II. 2. b) dd) (2) der Gründe).

  • BFH, 19.01.2017 - VI R 37/15

    Werbungskostenabzug bei Benutzung eines Privatflugzeugs - Änderungsbescheid

    Ob ein unangemessener beruflicher Aufwand i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG i.V.m. § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG vorliegt, ist danach zu beurteilen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Steuerpflichtiger --ungeachtet seiner Freiheit, den Umfang seiner Erwerbsaufwendungen selbst bestimmen zu dürfen-- angesichts der erwarteten Vorteile und Kosten die Aufwendungen ebenfalls auf sich genommen haben würde (Anschluss an BFH-Urteil vom 29. April 2014 VIII R 20/12, BFHE 245, 338, BStBl II 2014, 679).

    Aufwendungen berühren die Lebensführung eines Steuerpflichtigen dann, wenn er sie aus persönlichen Motiven tätigt, ohne dass deshalb die betriebliche Veranlassung zu verneinen wäre (BFH-Urteile vom 29. April 2014 VIII R 20/12, BFHE 245, 338, BStBl II 2014, 679; vom 20. August 1986 I R 29/85, BFHE 147, 525, BStBl II 1987, 108, und in BFHE 150, 558, BStBl II 1987, 853).

    Ob ein unangemessener betrieblicher oder beruflicher Aufwand i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG i.V.m. § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG vorliegt, ist nach der Rechtsprechung des BFH danach zu beurteilen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Steuerpflichtiger --ungeachtet seiner Freiheit, den Umfang seiner Erwerbsaufwendungen selbst bestimmen zu dürfen-- angesichts der erwarteten Vorteile und Kosten die Aufwendungen ebenfalls auf sich genommen haben würde (BFH-Urteile in BFHE 245, 338, BStBl II 2014, 679, und in BFHE 143, 440, BStBl II 1985, 458).

    Es kann auch entscheidungserheblich sein, ob es einen objektiven Grund für den Mehraufwand gibt (BFH-Urteile in BFHE 245, 338, BStBl II 2014, 679, und in BFHE 147, 525, BStBl II 1987, 108).

    Maßstab für diese in erster Linie dem FG als Tatsacheninstanz obliegende Feststellung des angemessenen Teils der Werbungskosten ist die Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Unternehmers bzw. --im Streitfall-- Arbeitnehmers in derselben Situation des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil in BFHE 245, 338, BStBl II 2014, 679; HHR/Stapperfend, § 4 EStG Rz 1645).

  • FG Hamburg, 27.09.2018 - 3 K 96/17

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus Anschaffungskosten für einen Ferrari

    Denn auch insoweit kann das Ziel der Vorschrift betroffen sein, unangemessenen betrieblichen Repräsentationsaufwand nicht gewinnmindernd bei der Festsetzung der Einkommensteuer zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 10.10.2017 X R 33/16, BStBl II 2018, 185; vom 29.04.2014 VIII R 20/12, BStBl II 2014, 679).

    Vielmehr ist die Bedeutung des Repräsentationsaufwands nur eine von mehreren Tatsachen, die im Einzelfall zu würdigen und gegeneinander abzuwägen sind (BFH-Urteile vom 10.10.2017 X R 33/16, BStBl II 2018, 185; vom 29.04.2014 VIII R 20/12, BStBl II 2014, 679).

    eee) Eine Unangemessenheit wurde in der Rechtsprechung des BFH angenommen bei einem Betrieb ohne Mitarbeiter für zwei Pkw aus dem höchsten Preissegment (jeweils über 400.000 EUR Anschaffungskosten) neben einem SUV (BFH-Urteil vom 10.10.2017 X R 33/16, BStBl II 2018, 185) und für einen durch einen Tierarzt geleasten Ferrari Spider mit äußerst geringem Einsatz ausschließlich für Fahrten zu Fortbildungsveranstaltungen und Gerichtsterminen (BFH-Urteil vom 29.04.2014 VIII R 20/12, BStBl II 2014, 679).

    aa) Zwar ist beim Erwerb eines Luxussportwagens grundsätzlich von einem privaten Affektionswert für seinen Nutzer auszugehen (vgl. BFH-Urteil vom 29.04.2014 VIII R 20/12, BStBl II 2014, 679).

  • BFH, 10.10.2017 - X R 33/16

    Anwendung des Abzugsverbots nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG bei Bildung einer

    Nach dem Urteil des BFH vom 29. April 2014 VIII R 20/12 (BFHE 245, 338, BStBl II 2014, 679) beurteile sich die Angemessenheit des Fahrzeugaufwands nach den Kosten pro Kilometer und nicht nach den Anschaffungskosten eines Fahrzeugs.

    Denn auch insoweit kann das Ziel der Vorschrift betroffen sein, unangemessenen betrieblichen Repräsentationsaufwand nicht gewinnmindernd bei der Festsetzung der Einkommensteuer zu berücksichtigen (BFH-Urteil in BFHE 245, 338, BStBl II 2014, 679, Rz 26, m.w.N.).

    b) Ob ein solcher unangemessener betrieblicher Repräsentationsaufwand im Sinne der Vorschrift vorliegt, ist nach der Rechtsprechung des BFH danach zu beurteilen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer --ungeachtet seiner Freiheit, den Umfang seiner Erwerbsaufwendungen selbst bestimmen zu dürfen-- angesichts der erwarteten Vorteile und Kosten die Aufwendungen ebenfalls auf sich genommen haben würde (vgl. BFH-Urteil in BFHE 245, 338, BStBl II 2014, 679, Rz 27).

    Vielmehr ist die Bedeutung des Repräsentationsaufwands nur eine von mehreren Tatsachen, die im Einzelfall zu würdigen und gegeneinander abzuwägen sind (BFH-Urteil in BFHE 245, 338, BStBl II 2014, 679, Rz 30, m.w.N.).

  • FG Baden-Württemberg, 06.06.2016 - 1 K 3386/15

    Vorsteuerabzug: Unangemessener Repräsentationsaufwand für einen Ferrari

    Ob ein solcher unangemessener betrieblicher Repräsentationsaufwand vorliegt, ist danach zu beurteilen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer -ungeachtet seiner Freiheit, den Umfang seiner Erwerbsaufwendungen selbst zu bestimmen- angesichts der erwarteten Vorteile und Kosten die Aufwendungen ebenfalls auf sich genommen haben würde (vgl. BFH-Urteile vom 27. Februar 1985 I R 20/82, BFHE 143, 440, BStBl II 1985, 458; vom 29. April 2014 VIII R 20/12, BFHE 245, 338, BStBl II 2014, 679).

    Das FA hat zudem den Vorsteuerabzug aus dem angemessenen Teil der Aufwendungen von 2 EUR je gefahrenen Kilometer zugelassen (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 2014 VIII R 20/12, BFHE 245, 338, BStBl II 2014, 679, Tz. 32).

  • FG München, 09.03.2021 - 6 K 2915/17

    Anwendung des Abzugsverbots

    Denn auch insoweit kann das Ziel der Vorschrift betroffen sein, unangemessenen betrieblichen Repräsentationsaufwand nicht gewinnmindernd bei der Festsetzung der Einkommensteuer zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 29. April 2014 VIII R 20/12, BStBl II 2014, 679 und vom 10. Oktober 2017 X R 33/16, BStBl II 2018, 185).

    Ob ein solcher unangemessener betrieblicher Repräsentationsaufwand im Sinne der Vorschrift - wie hier bei Beschaffung und Unterhaltung eines Lamborghini durch einen selbständigen Sachverständigen - vorliegt, ist nach der Rechtsprechung des BFH danach zu beurteilen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer - ungeachtet seiner Freiheit, den Umfang seiner Erwerbsaufwendungen selbst bestimmen zu dürfen - angesichts der erwarteten Vorteile und Kosten die Aufwendungen ebenfalls auf sich genommen haben würde (BFH-Urteil vom 27. Februar 1985 I R 20/82, BStBl II 1985, 458 und vom 29. April 2014 VIII R 20/12, BStBl II 2014, 679).

    Neben der Größe des Unternehmens, der Höhe des längerfristigen Umsatzes und des Gewinns sind vor allem die Bedeutung des Repräsentationsaufwands für den Geschäftserfolg nach der Art der ausgeübten Tätigkeit und seine Üblichkeit in vergleichbaren Betrieben als Beurteilungskriterien heranzuziehen (BFH-Urteil vom 29. April 2014 VIII R 20/12, BStBl II 2014, 679).

    Schließlich ist auch zu beachten, wie weit die private Lebenssphäre des Steuerpflichtigen berührt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juni 2009 IV B 53/08 und BFH-Urteil vom 29. April 2014 VIII R 20/12, BStBl II 2014, 679).

  • BGH, 01.12.2015 - 1 StR 273/15

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Körperschaftssteuer: verdeckte

    Dabei wird angesichts der Höhe der Aufwendungen die Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG (vgl. im hier relevanten Zusammenhang dazu BFH, Urteil vom 29. April 2014 - VIII R 20/12, BFHE 245, 338) berücksichtigt werden dürfen.
  • FG München, 01.03.2016 - 6 K 2162/14

    Ist bei der Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3, 6, 7 EStG 2006 die

    - Die Entscheidung des BFH vom 29. April 2014 (VIII R 20/12) sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Mit gerichtlichem Schreiben vom 1. Oktober 2014 wurden die Beteiligten gebeten zu der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) VIII R 20/12 vom 29. April 2014 Stellung zu nehmen.

    Denn auch insoweit kann das Ziel der Vorschrift betroffen sein, unangemessenen betrieblichen Repräsentationsaufwand nicht gewinnmindernd bei der Festsetzung der Einkommensteuer zu berücksichtigen (vgl. Urteil BFH vom 29. April 2014 VIII R 20/12, BFH/NV 2014, 1439, mwN).

    Vielmehr ist die Bedeutung des Repräsentationsaufwands nur eine von mehreren Tatsachen, die im Einzelfall zu würdigen und gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BFH vom 29. April 2014, aaO).

  • BFH, 14.07.2020 - VIII R 28/17

    Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers als Betriebsausgaben

    Denn von dem dort geregelten Abzugsverbot sind nur solche Aufwendungen erfasst, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen berühren, weil sie durch persönliche Motive mitveranlasst wurden, ohne dass deshalb die betriebliche Veranlassung zu verneinen ist (Senatsurteil vom 29.04.2014 - VIII R 20/12, BFHE 245, 338, BStBl II 2014, 679; BFH-Urteil vom 19.01.2017 - VI R 37/15, BFHE 257, 58, BStBl II 2017, 526).
  • FG Baden-Württemberg, 22.12.2014 - 6 K 238/14

    Betriebsausgabenabzug für Leasingaufwendungen für einen "Supersportwagen" - kein

    aa) Ob ein solcher unangemessener betrieblicher Repräsentationsaufwand i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG vorliegt, ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung danach zu beurteilen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer - ungeachtet seiner Freiheit, den Umfang seiner Erwerbsaufwendungen selbst bestimmen zu dürfen - angesichts der erwarteten Vorteile und Kosten die Aufwendungen ebenfalls auf sich genommen haben würde (BFH-Urteile vom 27. Februar 1985 - I R 20/82, BFHE 143, 440, BStBl II 1985, 458, und vom 29. April 2014 - VIII R 20/12, BFHE 245, 338, BStBl II 2014, 679).Die Unangemessenheit der die Lebensführung berührenden Aufwendungen ist nach der Rechtsprechung des BFH nicht nur nach der Verkehrsauffassung der beteiligten Wirtschaftskreise, sondern nach der Anschauung breitester Bevölkerungskreise zu beurteilen (BFH-Urteil vom 8. Oktober 1987 - IV R 5/85, BFHE 150, 558, BStBl II 1987, 853).

    Neben der Größe des Unternehmens, der Höhe des längerfristigen Umsatzes und des Gewinns sind vor allem die Bedeutung des Repräsentationsaufwands für den Geschäftserfolg nach der Art der ausgeübten Tätigkeit und seine Üblichkeit in vergleichbaren Betrieben als Beurteilungskriterien heranzuziehen (BFH-Urteile in BFHE 150, 558, BStBl II 1987, 853, und in BFHE 245, 338, BStBl II 2014, 679).

    Vielmehr ist die Bedeutung des Repräsentationsaufwands nur eine von mehreren Tatsachen, die im Einzelfall zu würdigen und gegeneinander abzuwägen sind (BFH-Entscheidungen vom 26. Januar 1988 - VIII R 139/86, BFHE 153, 4, BStBl II 1988, 629, vom 10. November 1988 - IV R 70/88, BFH/NV 1989, 573, vom 2. März 1989 - IV R 105/86, BFH/NV 1989, 693, vom 19. Oktober 1995 - XI B 155/94, BFH/NV 1996, 308, und in BFHE 245, 338, BStBl II 2014, 679).

  • FG Baden-Württemberg, 27.07.2021 - 1 K 1268/18

    Umfang des Unternehmens einer Komplementär-GmbH - Vorsteuerabzug aus dem Erwerb

  • FG Baden-Württemberg, 27.07.2021 - 1 K 1269/18

    Vorsteuerabzug aus dem Erwerb eines als Geldanlage erworbenen Luxusfahrzeugs

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.10.2016 - 4 K 4236/14

    Investitionsabzugsbetrag für die Anschaffung einer zum Einsatz als schwimmender

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht