Rechtsprechung
   BFH, 08.05.2014 - III R 41/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17738
BFH, 08.05.2014 - III R 41/13 (https://dejure.org/2014,17738)
BFH, Entscheidung vom 08.05.2014 - III R 41/13 (https://dejure.org/2014,17738)
BFH, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - III R 41/13 (https://dejure.org/2014,17738)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,17738) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Reserveoffiziersanwärterausbildung ist Berufsausbildung

  • openjur.de

    Reserveoffiziersanwärterausbildung ist Berufsausbildung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG VZ 2012
    Reserveoffiziersanwärterausbildung ist Berufsausbildung

  • Bundesfinanzhof

    Reserveoffiziersanwärterausbildung ist Berufsausbildung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2009, EStG VZ 2012
    Reserveoffiziersanwärterausbildung ist Berufsausbildung

  • IWW
  • rewis.io

    Reserveoffiziersanwärterausbildung ist Berufsausbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
    Kindergeldberechtigung eines Reserveoffiziersanwärters

  • datenbank.nwb.de

    Reserveoffiziersanwärterausbildung ist Berufsausbildung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld während der Reserveoffiziersanwärterausbildung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindergeld: Reserveoffiziersanwärterausbildung ist Berufsausbildung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kindergeldberechtigung eines Reserveoffiziersanwärters

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Reserveoffiziersanwärterausbildung stellt eine Berufsausbildung dar

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Reserveoffiziersanwärterausbildung ist Berufsausbildung

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 245, 237
  • BStBl II 2014, 717
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.08.2010 - III R 88/08

    Kindergeld: Traineetätigkeit als Ausbildung

    Auszug aus BFH, 08.05.2014 - III R 41/13
    cc) Die Rechtsprechung hat --worauf die Familienkasse zutreffend hinweist-- unter Berufsausbildung i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG die Erlangung der für die Ausübung des angestrebten Berufs geeigneten Grundlagen verstanden (z.B. BFH-Urteile in BFHE 199, 111, BStBl II 2002, 523, betr. freiwilliges soziales Jahr; vom 26. August 2010 III R 88/08, BFH/NV 2011, 26, betr. Traineetätigkeit).

    dd) Ein Kind wird nicht für einen Beruf ausgebildet, wenn nicht die Erlangung beruflicher Qualifikationen, sondern die Erbringung von Arbeitsleistungen im Vordergrund steht (Senatsurteil in BFH/NV 2011, 26), oder wenn --wie regelmäßig bei Freiwilligendiensten (Senatsurteil vom 9. Februar 2012 III R 78/09, BFH/NV 2012, 940)-- die Erlangung sozialer Erfahrungen und die Stärkung des Verantwortungsbewusstseins und nicht die Vorbereitung auf einen Beruf bezweckt wird.

  • BFH, 16.04.2002 - VIII R 58/01

    Berufsausbildung eines Offiziersanwärters

    Auszug aus BFH, 08.05.2014 - III R 41/13
    a) Das FG hat --für den Senat gemäß § 118 Abs. 2 FGO bindend-- festgestellt, dass die vom Sohn des Klägers betriebene Ausbildung zum Reserveoffizier der Ausbildung der aktiven Offiziersanwärter des Truppendienstes ohne Studium entspricht, die nach dem BFH-Urteil vom 16. April 2002 VIII R 58/01 (BFHE 199, 111, BStBl II 2002, 523) eine Berufsausbildung i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG ist.

    cc) Die Rechtsprechung hat --worauf die Familienkasse zutreffend hinweist-- unter Berufsausbildung i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG die Erlangung der für die Ausübung des angestrebten Berufs geeigneten Grundlagen verstanden (z.B. BFH-Urteile in BFHE 199, 111, BStBl II 2002, 523, betr. freiwilliges soziales Jahr; vom 26. August 2010 III R 88/08, BFH/NV 2011, 26, betr. Traineetätigkeit).

  • BFH, 15.03.2012 - III R 82/10

    Au-pair-Aufenthalte im Ausland als Ausbildung

    Auszug aus BFH, 08.05.2014 - III R 41/13
    Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (z.B. Senatsurteil vom 15. März 2012 III R 82/10, BFH/NV 2012, 1588).

    Deshalb kann z.B. ein Sprachaufenthalt im Ausland auch dann als Berufsausbildung anerkannt werden, wenn der Unterricht zwar weniger als zehn Wochenstunden umfasst, aber der Auslandsaufenthalt von einer Ausbildungs- oder Prüfungsordnung zwingend vorgeschrieben ist oder dazu dient, ein gutes Ergebnis in einem für die Zulassung zum angestrebten Studium oder zu einer anderweitigen Ausbildung erforderlichen Fremdsprachentest (z.B. TOEFL oder IELTS) zu erlangen (Senatsurteil in BFH/NV 2012, 1588, betr. Au-pair).

  • BFH, 09.02.2012 - III R 78/09

    Freiwilligendienst im Ausland grundsätzlich keine Berufsausbildung -

    Auszug aus BFH, 08.05.2014 - III R 41/13
    dd) Ein Kind wird nicht für einen Beruf ausgebildet, wenn nicht die Erlangung beruflicher Qualifikationen, sondern die Erbringung von Arbeitsleistungen im Vordergrund steht (Senatsurteil in BFH/NV 2011, 26), oder wenn --wie regelmäßig bei Freiwilligendiensten (Senatsurteil vom 9. Februar 2012 III R 78/09, BFH/NV 2012, 940)-- die Erlangung sozialer Erfahrungen und die Stärkung des Verantwortungsbewusstseins und nicht die Vorbereitung auf einen Beruf bezweckt wird.
  • BFH, 08.09.2016 - III R 27/15

    Berufsausbildung durch berufsbegleitendes Studium beim Kindergeld

    Daher können die konkreten beruflichen Pläne eines Kindes die Würdigung von Tätigkeiten beeinflussen, deren Ausbildungscharakter zweifelhaft ist (Senatsurteil vom 8. Mai 2015 III R 41/13, BFHE 245, 237, BStBl II 2014, 717, Rz 17).

    Ist hingegen der Auslandaufenthalt von einer Ausbildungs- oder Prüfungsordnung zwingend vorgeschrieben oder dient er dazu, ein gutes Ergebnis in einem für die Zulassung zum angestrebten Studium oder zu einer anderweitigen Ausbildung erforderlichen Fremdsprachentest (z.B. TOEFL oder IELTS) zu erlangen, kann ein Sprachaufenthalt auch dann als Berufsausbildung anerkannt werden, wenn der Unterricht weniger als zehn Wochenstunden umfasst (Senatsurteil in BFHE 245, 237, BStBl II 2014, 717, Rz 17).

  • FG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 6 K 3796/16

    Kindergeld: Berufsbegleitendes Masterstudium der Wirtschaftspsychologie als Teil

    Darüber hinaus kann die Beurteilung als Berufsausbildung entfallen, wenn eine ernsthafte und nachhaltige Vorbereitung auf das Erreichen eines bestimmten Berufsziels unterbleibt (BFH-Urteile vom 8. Mai 2014 III R 41/13, BFHE 245, 237, BStBl II 2014, 717, und vom 8. September 2016 III R 27/15, BFHE 255, 202, BStBl II 2017, 278).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.10.2014 - 5 K 2260/13

    Kindergeld für einen Feldwebel des Truppendienstes mit dem Berufswunsch

    Unerheblich ist auch, ob das Kind beabsichtigt, den erlernten Beruf tatsächlich später auszuüben (BFH-Urteil vom 08.05.2014 - III R 41/13, abgedruckt in juris, m.w.N.).

    Ein Kind wird (nur) dann nicht für einen Beruf ausgebildet, wenn nicht die Erlangung beruflicher Qualifikationen, sondern die Erbringung von Arbeitsleistungen im Vordergrund steht, oder wenn - wie regelmäßig bei Freiwilligendiensten - die Erlangung sozialer Erfahrungen und die Stärkung des Verantwortungsbewusstseins und nicht die Vorbereitung auf einen Beruf bezweckt wird (BFH-Urteil vom 08.05.2014 - III R 41/13, a.a.O., m.w.N.).

    Deshalb kann z.B. ein Sprachaufenthalt im Ausland auch dann als Berufsausbildung anerkannt werden, wenn der Unterricht zwar weniger als zehn Wochenstunden umfasst, aber der Auslandsaufenthalt von einer Ausbildungs- oder Prüfungsordnung zwingend vorgeschrieben ist oder dazu dient, ein gutes Ergebnis in einem für die Zulassung zum angestrebten Studium oder zu einer anderweitigen Ausbildung erforderlichen Fremdsprachentest (z.B. TOEFL oder IELTS) zu erlangen (BFH-Urteil vom 08.05.2014 - III R 41/13, a.a.O., m.w.N.).

    Dementsprechend sind sowohl die Ausbildung eines Soldaten auf Zeit zum Reserveoffizier, zum Offizier im Truppendienst als auch die Ausbildung eines Soldaten auf Zeit zum Fachunteroffizier als Ausbildung anzusehen, wenn feststeht, dass er tatsächlich Lehrgänge belegt und nicht lediglich im Mannschaftsdienstgrad Dienst tut (BFH-Urteile vom 08.05.2014 - III R 41/13, a.a.O.; vom 15.07.2003 - VIII R 19/02, BStBl 2007, 247 und vom 16.04.2002 - VIII R 58/01, BStBl II 2002, 523).

  • FG München, 14.12.2015 - 7 K 18/15

    Besuch einer Jüngerschaftsschule / Glaubensschule als Berufsausbildung

    Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (ständ. Rspr., vgl. BFH-Urt. vom 15. März 2012 III R 82/10, BFH/NV 2012, 1588; vom 8. Mai 2014 III R 41/13, BStBl II 2014, 717; vom 3. Juli 2014 III R 53/13, BStBl II 2015, 282).

    Denn Freiwilligendienste dienten in der Regel nicht der Vorbereitung auf einen konkret angestrebten Beruf, sondern der Erlangung sozialer Erfahrungen und der Stärkung des Verantwortungsbewusstseins für das Gemeinwohl (vgl. BFH-Urt. in BFH/NV 2011, 1325; in BFH/NV 2012, 940; in BStBl II 2014, 717).

    Die konkreten beruflichen Pläne eines Kindes könnten jedoch die Würdigung von Tätigkeiten beeinflussen, deren Ausbildungscharakter zweifelhaft sei, sofern ein enger Bezug zwischen ihnen und einem späteren Studium, einer betrieblichen Ausbildung oder einem angestrebten Beruf bestehe (BFH in BStBl II 2014, 717).

  • BFH, 13.12.2018 - III R 25/18

    Besuch einer Missionsschule als Berufsausbildung

    bb) Der konkrete Bezug zu einem angestrebten Beruf erlangt indessen in den Fällen, in denen der Ausbildungscharakter der Maßnahmen zweifelhaft ist, entscheidende Bedeutung (Senatsurteil vom 8. Mai 2014 III R 41/13, BFHE 245, 237, BStBl II 2014, 717).
  • BFH, 22.06.2016 - V R 32/15

    Zum Verbrauch der Erstausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG und zum

    dd) Diese Prüfung obliegt grundsätzlich dem FG als Tatsacheninstanz (BFH-Urteile in BFHE 249, 500, BStBl II 2016, 163, Rz 21; vom 8. Mai 2014 III R 41/13, BFHE 245, 237, BStBl II 2014, 717, Rz 9).
  • FG Münster, 12.05.2016 - 6 K 2896/15

    Anspruch auf Kindergeld nach dem Abschluss der Ausbildung eines erwachsenen

    Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 15.03.2012 III R 82/10, BFH/NV 2012, 1588; vom 08.05.2014 III R 41/13, BStBl II 2014, 717; vom 03.07.2014 III R 53/13, BStBl II 2015, 282).

    Denn Freiwilligendienste dienten in der Regel nicht der Vorbereitung auf einen konkret angestrebten Beruf, sondern der Erlangung sozialer Erfahrungen und der Stärkung des Verantwortungsbewusstseins für das Gemeinwohl (vgl. BFH-Urteile vom 07.04.2011 III R 11/09, a.a.O.; vom 09.02.2012 III R 78/09, a.a.O.; vom 08.05.2014 III R 41/13, a.a.O.).

    Die konkreten beruflichen Pläne eines Kindes könnten jedoch die Würdigung von Tätigkeiten beeinflussen, deren Ausbildungscharakter zweifelhaft sei, sofern ein enger Bezug zwischen ihnen und einem späteren Studium, einer betrieblichen Ausbildung oder einem angestrebten Beruf bestehe (BFH-Urteil vom 08.05.2014 III R 41/13, a.a.O.).

  • FG Niedersachsen, 17.04.2018 - 13 K 178/17

    Vorliegen einer zu berücksichtigenden Berufsausbildung bei Durchführung eines

    Daher können die konkreten beruflichen Pläne eines Kindes die Würdigung von Tätigkeiten beeinflussen, deren Ausbildungscharakter zweifelhaft ist (BFH-Urteil vom 8. Mai 2015 III R 41/13, BFHE 245, 237, BStBl II 2014, 717, Rz 17).

    Ist hingegen der Auslandaufenthalt von einer Ausbildungs- oder Prüfungsordnung zwingend vorgeschrieben oder dient er dazu, ein gutes Ergebnis in einem für die Zulassung zum angestrebten Studium oder zu einer anderweitigen Ausbildung erforderlichen Fremdsprachentest (z.B. TOEFL oder IELTS) zu erlangen, kann ein Sprachaufenthalt auch dann als Berufsausbildung anerkannt werden, wenn der Unterricht weniger als zehn Wochenstunden umfasst (BFH-Urteil in BFHE 245, 237, BStBl II 2014, 717, Rz 17).

  • FG Schleswig-Holstein, 18.01.2018 - 3 K 154/16

    Kindergeld: Anforderung an die Anerkennung einer Berufsausbildung -

    Daher können die konkreten beruflichen Pläne eines Kindes die Würdigung von Tätigkeiten beeinflussen, deren Ausbildungscharakter zweifelhaft ist (BFH-Urteil vom 8. Mai 2014 III R 41/13, BFHE 245, 237, BStBl II 2014, 717).

    Ist hingegen der Auslandaufenthalt von einer Ausbildungs- oder Prüfungsordnung zwingend vorgeschrieben oder dient er dazu, ein gutes Ergebnis in einem für die Zulassung zum angestrebten Studium oder zu einer anderweitigen Ausbildung erforderlichen Fremdsprachentest (z.B. TOEFL oder IELTS) zu erlangen, kann ein Sprachaufenthalt auch dann als Berufsausbildung anerkannt werden, wenn der Unterricht weniger als zehn Wochenstunden umfasst (BFH-Urteil vom 08. Mai 2014 III R 41/13, BFHE 245, 237, BStBl II 2014, 717).

  • FG Hessen, 14.10.2014 - 4 K 781/12

    Kein Werbungskostenabzug der Aufwendungen eines GmbH-Geschäftsführers in

    Zwar hat der BFH zuletzt im Urteil vom 8. Mai 2014 - III R 41/13 -, BFHE 245, 237, BStBl. II 2014, 717 ausgeführt, dass, wer sich ernsthaft und nachhaltig Fähigkeiten aneignet, die sich als Grundlage für die Ausübung eines Berufs eignen, sich auch dann in Berufsausbildung befindet, wenn er diesen Beruf später tatsächlich nicht ausüben will.
  • FG Niedersachsen, 10.09.2015 - 14 K 78/14

    Berücksichtigung von Verwendungslehrgängen beim Anspruch auf Kindergeld für einen

  • FG München, 25.11.2014 - 12 K 1356/14

    Kindergeld zwischen der Beendigung der Schulausbildung und dem Beginn des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht