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   BFH, 10.09.2015 - IV R 8/13   

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https://dejure.org/2015,32708
BFH, 10.09.2015 - IV R 8/13 (https://dejure.org/2015,32708)
BFH, Entscheidung vom 10.09.2015 - IV R 8/13 (https://dejure.org/2015,32708)
BFH, Entscheidung vom 10. September 2015 - IV R 8/13 (https://dejure.org/2015,32708)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 5b, EStG § 35 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 14, EStG VZ 2008, FGO § 48 Abs 1 Nr 1, FGO § 107 Abs 1, EStG § 2 Abs 2
    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer - Bedeutung des einfachrechtlichen objektiven Nettoprinzips - Anrechnung der Gewerbesteuerschuld auf die Einkommensteuer - Umdeutung der namens einer vollbeendeten Personengesellschaft erhobenen Klage bzw. ...

  • Bundesfinanzhof

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer - Bedeutung des einfachrechtlichen objektiven Nettoprinzips - Anrechnung der Gewerbesteuerschuld auf die Einkommensteuer - Umdeutung der namens einer vollbeendeten Personengesellschaft erhobenen Klage bzw. ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 5b EStG 2002 vom 14.08.2007, § 35 Abs 1 EStG 2002, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 GG, EStG VZ 2008
    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer - Bedeutung des einfachrechtlichen objektiven Nettoprinzips - Anrechnung der Gewerbesteuerschuld auf die Einkommensteuer - Umdeutung der namens einer vollbeendeten Personengesellschaft erhobenen Klage bzw. ...

  • IWW

    § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § ... 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO, § 107 Abs. 1 FGO, § 4 Abs. 5b des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 52 Abs. 12 Satz 7 EStG, § 4 Abs. 5b EStG, Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), Art. 3 Abs. 1 GG, § 2 Abs. 2 EStG, § 4 Abs. 4 EStG, § 35 Abs. 1 EStG, Art. 14 Abs. 1 GG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer

  • Betriebs-Berater

    Verbot des Abzugs der GewSt als Betriebsausgabe bei Personenunternehmen ist verfassungsgemäß

  • rewis.io

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer - Bedeutung des einfachrechtlichen objektiven Nettoprinzips - Anrechnung der Gewerbesteuerschuld auf die Einkommensteuer - Umdeutung der namens einer vollbeendeten Personengesellschaft erhobenen Klage bzw. ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für GewSt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Verbot des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei Personenunternehmen ist verfassungsgemäß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerbesteuer einer Personengesellschaft - und das Verbot des Betriebsausgabenabzugs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Gewinnfeststellungsbescheid für die vollbeendete Personengesellschaft - und seine Anfechtung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gewerbesteuer - Keine Berücksichtigung als Betriebsausgabe

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verbot des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei Personenunternehmen ist verfassungsgemäß

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verbot des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei Personenunternehmen ist verfassungsgemäß

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verbot des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei Personenunternehmen ist verfassungsgemäß

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Verbot des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei Personenunternehmen ist verfassungsgemäß

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Abzugsverbot für Gewerbesteuer auch bei Personengesellschaften verfassungskonform

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verbot des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei Personenunternehmen ist verfassungsgemäß

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer bei Personengesellschaften verfassungsgemäß

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 251, 25
  • ZIP 2015, 90
  • BB 2015, 2838
  • BB 2015, 2911
  • DB 2015, 2669
  • BStBl II 2015, 1046
  • NZG 2016, 40
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 16.01.2014 - I R 21/12

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer - Keine ernstlichen

    Auszug aus BFH, 10.09.2015 - IV R 8/13
    Nach Ansicht des erkennenden Senats verstößt § 4 Abs. 5b EStG nicht gegen die Verfassung (ebenso bereits für den Bereich der Körperschaftsteuer BFH-Urteil vom 16. Januar 2014 I R 21/12, BFHE 244, 347, BStBl II 2014, 531; für den Bereich der Einkommensteuer BFH-Urteil vom 22. Oktober 2014 X R 19/12, BFH/NV 2015, 482; ferner Nacke in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, §§ 4, 5 Rz 2078; Tiede in Herrmann/Heuer/Raupach, § 4 EStG Rz 1969; Pohl in Bordewin/ Brandt, § 4 EStG Rz 4731 ff.; Frotscher in Frotscher, EStG, Freiburg 2011, § 4 Rz 889; wohl auch Meurer in Lademann, EStG, § 4 EStG Rz 773c; anderer Ansicht Quinten/Anton, Neue Wirtschaftsbriefe 2012, 4227; Rossa/Malzkorn, Der Betrieb 2012, 1169).

    Die Wirkungsweise des § 4 Abs. 5b EStG ist daher dahin zu verstehen, dass dadurch --vergleichbar den Tatbeständen des § 4 Abs. 5 EStG-- ein steuerliches Abzugsverbot für die Betriebsausgabe Gewerbesteuer angeordnet wird (ebenso bereits BFH-Urteil in BFHE 244, 347, BStBl I 2014, 531, m.w.N. aus der Literatur; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. August 2008 IV C 6 -S 2290-a/07/10001, BStBl I 2008, 838, Rz 16).

    Zur weiteren Begründung verweist der Senat hinsichtlich der Rechtfertigung der Durchbrechung, soweit es um die Auswirkungen des § 4 Abs. 5b EStG für der Körperschaftsteuer unterliegende Gesellschafter einer Personengesellschaft geht, auf die Ausführungen in dem BFH-Urteil in BFHE 244, 347, BStBl II 2014, 531, denen er sich anschließt.

  • BFH, 22.01.2015 - IV R 62/11

    Wegfall der Klagebefugnis einer Personengesellschaft mit deren Vollbeendigung

    Auszug aus BFH, 10.09.2015 - IV R 8/13
    Die Klagebefugnis geht deshalb auch nicht auf den Gesamtrechtsnachfolger der Personengesellschaft über (z.B. BFH-Urteil vom 22. Januar 2015 IV R 62/11, BFH/NV 2015, 995, m.w.N. zur Rechtsprechung).

    Eine gleichwohl namens der vollbeendeten Personengesellschaft erhobene Klage kann ausnahmsweise dann im Wege der rechtsschutzgewährenden Auslegung als eine solche der ehemaligen Gesellschafter angesehen werden, wenn das Rubrum der Klage spiegelbildlich dem insoweit unzutreffenden Rubrum der Einspruchsentscheidung entsprach und dem Finanzamt die Vollbeendigung der Personengesellschaft bei Erlass der Einspruchsentscheidung bereits bekannt war (z.B. BFH-Urteile vom 1. Juli 2004 IV R 4/03, BFH/NV 2005, 162; vom 23. April 2009 IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650; in BFH/NV 2015, 995).

  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Auszug aus BFH, 10.09.2015 - IV R 8/13
    Vielmehr bestehen keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass neben der Einkommensteuer zusätzlich auch Gewerbesteuer erhoben wird (vgl. BVerfG-Beschluss vom 15. Januar 2008  1 BvL 2/04, BVerfGE 120, 1).
  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

    Auszug aus BFH, 10.09.2015 - IV R 8/13
    Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG betroffen ist, weil dieses Grundrecht den Grundrechtsträger auch schützt, wenn Steuerpflichten --wie im Einkommensteuerrecht-- an den Hinzuerwerb von Eigentum anknüpfen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 18. Januar 2006  2 BvR 2194/99, BVerfGE 115, 97), ist ein etwaiger Eingriff nach Ansicht des Senats jedenfalls aus den gleichen Gründen gerechtfertigt wie die Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips.
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 10.09.2015 - IV R 8/13
    Denn die Gewerbesteuer als ertragsorientierte Objektsteuer (vgl. dazu z.B. BVerfG-Beschluss vom 21. Juni 2006  2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164) knüpft unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Betriebsinhabers an den Gewerbebetrieb als Steuerobjekt an und berührt nicht die Privatsphäre des Steuersubjekts und auch nicht --wenn Betriebsinhaber eine Gesellschaft ist-- diejenige der Gesellschafter.
  • BFH, 01.07.2004 - IV R 4/03

    Vollbeendete PersG - Rechtsmittel im Gewinnfeststellungsverfahren

    Auszug aus BFH, 10.09.2015 - IV R 8/13
    Eine gleichwohl namens der vollbeendeten Personengesellschaft erhobene Klage kann ausnahmsweise dann im Wege der rechtsschutzgewährenden Auslegung als eine solche der ehemaligen Gesellschafter angesehen werden, wenn das Rubrum der Klage spiegelbildlich dem insoweit unzutreffenden Rubrum der Einspruchsentscheidung entsprach und dem Finanzamt die Vollbeendigung der Personengesellschaft bei Erlass der Einspruchsentscheidung bereits bekannt war (z.B. BFH-Urteile vom 1. Juli 2004 IV R 4/03, BFH/NV 2005, 162; vom 23. April 2009 IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650; in BFH/NV 2015, 995).
  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 10.09.2015 - IV R 8/13
    Die Beschränkung des steuerlichen Zugriffs nach Maßgabe des objektiven Nettoprinzips als Ausgangstatbestand der Einkommensteuer gehört zu diesen Grundentscheidungen, so dass Ausnahmen von der folgerichtigen Umsetzung der mit dem objektiven Nettoprinzip getroffenen Belastungsentscheidung eines besonderen, sachlich rechtfertigenden Grundes bedürfen (z.B. BVerfG-Urteil vom 9. Dezember 2008  2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, BVerfGE 122, 210).
  • FG Nürnberg, 02.02.2012 - 6 K 1495/10

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 5b EStG

    Auszug aus BFH, 10.09.2015 - IV R 8/13
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 2. Februar 2012  6 K 1495/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 10.09.2015 - IV R 8/13
    Als solche kommen insbesondere außerfiskalische Förderungs- und Lenkungszwecke sowie Typisierungs- und Vereinfachungserfordernisse in Betracht, nicht jedoch der rein fiskalische Zweck staatlicher Einnahmenerhöhung (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 6. Juli 2010  2 BvL 13/09, BVerfGE 126, 268, BStBl II 2011, 318).
  • BFH, 22.10.2014 - X R 19/12

    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand bei einem Kehrbezirk eines selbständigen

    Auszug aus BFH, 10.09.2015 - IV R 8/13
    Nach Ansicht des erkennenden Senats verstößt § 4 Abs. 5b EStG nicht gegen die Verfassung (ebenso bereits für den Bereich der Körperschaftsteuer BFH-Urteil vom 16. Januar 2014 I R 21/12, BFHE 244, 347, BStBl II 2014, 531; für den Bereich der Einkommensteuer BFH-Urteil vom 22. Oktober 2014 X R 19/12, BFH/NV 2015, 482; ferner Nacke in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, §§ 4, 5 Rz 2078; Tiede in Herrmann/Heuer/Raupach, § 4 EStG Rz 1969; Pohl in Bordewin/ Brandt, § 4 EStG Rz 4731 ff.; Frotscher in Frotscher, EStG, Freiburg 2011, § 4 Rz 889; wohl auch Meurer in Lademann, EStG, § 4 EStG Rz 773c; anderer Ansicht Quinten/Anton, Neue Wirtschaftsbriefe 2012, 4227; Rossa/Malzkorn, Der Betrieb 2012, 1169).
  • BFH, 23.04.2009 - IV R 87/05

    Umdeutung der namens einer voll beendeten KG erhobenen Klage - Fehlerhafte

  • BFH, 17.04.2019 - IV R 12/16

    Verpächterwahlrecht bei Beendigung unechter Betriebsaufspaltung - Bedeutung des

    Die Klagebefugnis geht nicht auf den Gesamtrechtsnachfolger der Personengesellschaft über (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 10. September 2015 - IV R 8/13, BFHE 251, 25, BStBl II 2015, 1046, Rz 7).
  • BFH, 30.11.2023 - IV R 13/21

    (Teilweise) Aussetzung der Festsetzung oder Feststellung nach § 165 Abs. 1 Satz 4

    Denn das FA hat die fehlerhafte Bezeichnung des Einspruchsführers durch die Bekanntgabe der angefochtenen Feststellungsbescheide an die GbR veranlasst (vgl. BFH-Urteile vom 23.04.2009 - IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650; vom 10.09.2015 - IV R 8/13, BFHE 251, 25, BStBl II 2015, 1046, zum vergleichbaren Fall bei Klageerhebung).

    Ungewiss war aber nicht die Verfassungsmäßigkeit eines Steuergesetzes, das den --tatsächlich erfolgten-- Abzug des betrieblich veranlassten Gewerbesteueraufwands (BFH-Urteil vom 10.09.2015 - IV R 8/13, BFHE 251, 25, BStBl II 2015, 1046, Rz 17) als Betriebsausgabe (deklaratorisch) regelt, sondern die Verfassungsmäßigkeit des in § 4 Abs. 5b EStG verankerten Betriebsausgabenabzugsverbots, das weder die GbR bei der Gewinnermittlung noch das FA bei der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen beachtet haben.

  • BFH, 07.03.2019 - IV R 18/17

    Veräußerungskosten als dem Veräußerungsvorgang zuzuordnende Betriebsausgaben;

    aa) Entgegen der Auffassung des FG geht es im Streitfall nicht um die Frage, ob § 4 Abs. 5b EStG, der der Sache nach ein Abzugsverbot der Gewerbesteuer und der auf sie entfallenden Nebenleistungen als Betriebsausgaben beinhaltet (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 10. September 2015 IV R 8/13, BFHE 251, 25, BStBl II 2015, 1046, m.w.N.), der Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Veräußerungskosten i.S. des § 16 Abs. 2 EStG entgegensteht.
  • BFH, 20.12.2018 - IV R 2/16

    Klagebefugnis bei Klage gegen gesonderte und einheitliche Feststellung

    Vielmehr lebt die durch § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO überlagerte Klagebefugnis der einzelnen Gesellschafter wieder auf (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 10. September 2015 IV R 8/13, BFHE 251, 25, BStBl II 2015, 1046).

    Zwar kann im Wege rechtsschutzgewährender Auslegung eine namens der vollbeendeten Personengesellschaft erhobene Klage als eine solche der ehemaligen Gesellschafter anzusehen sein, wenn das Rubrum der Klage spiegelbildlich dem insoweit unzutreffenden Rubrum der Einspruchsentscheidung entspricht und dem FA die Vollbeendigung der Personengesellschaft bei Erlass der Einspruchsentscheidung bereits bekannt war (BFH-Urteile vom 22. Januar 2015 IV R 62/11, Rz 18, und in BFHE 251, 25, BStBl II 2015, 1046, Rz 8, m.w.N.).

  • FG Saarland, 16.11.2017 - 1 K 1441/15

    Abzugsfähigkeit von Gewerbesteuer als Veräußerungskosten bei der Berechnung eines

    Hierbei dürfte es sich allerdings lediglich um ein redaktionelles Versehen handeln (so auch Behrendt/Arjes BB 2008, 1993); seiner systematischen Stellung entsprechend ist die Norm so zu verstehen, dass die Gewerbesteuer erst außerhalb der Bilanz hinzuzurechnen ist (vgl. auch BFH vom 10. September 2015 IV R 8/13, BStBl II 2015, 1046).

    Zu Recht weist der BFH in seiner Entscheidung vom 10. September 2015 (IV R 8/13, BStBl II 2015, 1046) darauf hin, dass zugleich mit der Abschaffung der Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer der Anrechnungsfaktor der Gewerbesteuer in § 35 Abs. 1 EStG von 1, 8 auf 3, 8 erhöht wurde, welches bei einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 400 v.H. zu einer vollständigen Entlastung der Personenunternehmen von der Gewerbesteuerschuld führen sollte (vgl. BT-Drs. 16/4841, S. 32).

  • BFH, 22.09.2016 - IV R 2/13

    Verlustausgleichsbeschränkung nach § 2b EStG 1999 verfassungsgemäß - Zeitlicher

    Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG-Beschluss vom 6. Juli 2010 2 BvL 13/09, BVerfGE 126, 268, Rz 36, m.w.N.; BFH-Urteile vom 20. September 2012 IV R 36/10, BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498, Rz 23, und vom 10. September 2015 IV R 8/13, BFHE 251, 25, BStBl II 2015, 1046, Rz 14).

    bb) Als besondere sachliche Gründe für Ausnahmen von einer folgerichtigen Umsetzung und Konkretisierung steuergesetzlicher Belastungsentscheidungen hat das BVerfG in seiner bisherigen Rechtsprechung vor allem außerfiskalische Förderungs- und Lenkungszwecke sowie Typisierungs- und Vereinfachungserfordernisse anerkannt, nicht jedoch den rein fiskalischen Zweck staatlicher Einnahmenerhöhung (vgl. z.B. BVerfG-Urteil vom 9. Dezember 2008  2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, BVerfGE 122, 210, Rz 58 ff.; BFH-Urteile in BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498, Rz 24; in BFHE 251, 25, BStBl II 2015, 1046, Rz 15).

  • BFH, 24.11.2016 - IV R 46/13

    Überentnahmen wegen der Entnahme von Wirtschaftsgütern, die bereits vor dem 1.

    Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG-Beschluss vom 6. Juli 2010  2 BvL 13/09, BVerfGE 126, 268, Rz 36, m.w.N.; BFH-Urteile vom 20. September 2012 IV R 36/10, BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498, Rz 23, und vom 10. September 2015 IV R 8/13, BFHE 251, 25, BStBl II 2015, 1046, Rz 14).
  • BFH, 25.03.2021 - VIII R 47/18

    Zur Annahme von Sonderbetriebseinnahmen bei Stipendiengewährung an die

    Eine entsprechende Klage kann ausnahmsweise dann im Wege rechtsschutzgewährender Auslegung als eine solche der ehemaligen Gesellschafter angesehen werden, wenn das Rubrum der Klage spiegelbildlich dem insoweit unzutreffenden Rubrum der Einspruchsentscheidung entspricht und dem Finanzamt die Vollbeendigung der Personengesellschaft bei Erlass der Einspruchsentscheidung bereits bekannt war (z.B. BFH-Urteile vom 10.09.2015 - IV R 8/13, BFHE 251, 25, BStBl II 2015, 1046; in BFH/NV 2005, 162; vom 23.04.2009 - IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650; in BFHE 270, 87, BStBl II 2021, 197).
  • BFH, 08.11.2018 - IV R 38/16

    Freistellung von privater Verpflichtung als Abfindung

    Klagebefugt sind die früheren Gesellschafter, deren Mitgliedschaft die Zeit berührt, die der anzufechtende Gewinnfeststellungsbescheid betrifft (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2013 IV R 25/10, Rz 19; BFH-Urteile vom 22. Januar 2015 IV R 62/11, Rz 12, und vom 10. September 2015 IV R 8/13, BFHE 251, 25, BStBl II 2015, 1046, Rz 7).
  • FG Düsseldorf, 04.05.2023 - 9 K 1987/21

    Gewerbesteuer: Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer als steuerpflichtige

    Die Gewerbesteuer als ertragsorientierte Objektsteuer knüpft unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Betriebsinhabers an den Gewerbebetrieb als Steuerobjekt an und berührt nicht die Privatsphäre des Steuersubjekts und auch nicht diejenige der Gesellschafter, wenn - wie hier - Betriebsinhaberin eine Gesellschaft ist (vgl. BFH-Urteil vom 10.09.2015 IV R 8/13 BStBl II 2015, 1046, Rz. 17 [juris]).

    b) § 4 Abs. 5b EStG ordnet trotz seines verunglückten Wortlauts und der unsystematischen Verortung im Gesetz (zur Kritik stv. Loschelder, a.a.O., § 4 Rz. 651) im Ergebnis lediglich ein Betriebsausgaben-Abzugsverbot an und disqualifiziert die Gewerbesteuer nicht bereits dem Grunde nach als Betriebsausgabe; es handelt sich der Sache nach weiterhin um betrieblich veranlasste Aufwendungen i.S.v. § 4 Abs. 4 EStG (so ausdrücklich BFH-Urteil vom 10.09.2015 IV R 8/13, BStBl II 2015, 1046, Rz. 17 [juris]; aus der Literatur statt vieler Hentschel et al. in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 4 EStG Rz. 1980, 314. EL Oktober 2022 und Drüen in: Brandis/Heuermann, EStG, § 4 Rz. 923, 165. EL Dezember 2022).

  • FG Niedersachsen, 26.06.2019 - 9 K 49/18

    Rechtsfolgen der Abgabe der Steuererklärung bei unzuständigen Finanzamt;

  • VGH Bayern, 09.07.2018 - 4 ZB 17.1827

    Fremdenverkehrsbeitrag - einkommensteuerpflichtiger Gewinn als Beitragsmaßstab

  • FG Münster, 13.04.2022 - 13 K 141/20

    Anforderungen an die Berechnung des verrechenbaren Verlustes

  • FG Münster, 01.09.2021 - 13 K 863/18

    Ansatz von Steuerrückstellungen einer GmbH; Änderung des Ansatzes eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2016 - L 16/1 KR 221/14
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