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   BFH, 17.03.2010 - XI R 2/08   

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https://dejure.org/2010,825
BFH, 17.03.2010 - XI R 2/08 (https://dejure.org/2010,825)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2010 - XI R 2/08 (https://dejure.org/2010,825)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2010 - XI R 2/08 (https://dejure.org/2010,825)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • openjur.de

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1, InsO § 35, InsO § 55 Abs 1 Nr 1
    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Bundesfinanzhof

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 2005, § 35 InsO, § 55 Abs 1 Nr 1 InsO
    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • IWW
  • zvi-online.de

    InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 35; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1
    Umsatzsteuer aus freigegebener unternehmerischer Tätigkeit des Insolvenzschuldners auch bei Nutzung von Massegegenständen keine Masseverbindlichkeit

  • cpm-steuerberater.de

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Betriebs-Berater

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Betriebs-Berater

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rewis.io

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rewis.io

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Masseverbindlichkeit i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung ( InsO ) einer Umsatzsteuer aus einer unternehmerischen Tätigkeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unternehmerische Tätigkeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Masseverbindlichkeit i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO) einer Umsatzsteuer aus einer unternehmerischen Tätigkeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 35; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1
    Umsatzsteuer aus freigegebener unternehmerischer Tätigkeit des Insolvenzschuldners auch bei Nutzung von Massegegenständen keine Masseverbindlichkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unternehmerische Tätigkeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - USt

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 229, 394
  • ZIP 2010, 1405
  • BB 2010, 1757
  • BB 2010, 2159
  • DB 2010, 1626
  • BStBl II 2015, 196
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.04.2005 - V R 5/04

    Umsatzsteuer bei neuer gewerblicher Tätigkeit des Schuldners im

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - XI R 2/08
    Sofern aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. April 2005 V R 5/04 (BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848) eine gegenteilige Rechtsauffassung abzuleiten wäre, folge der Senat dieser nicht.

    Der V. Senat des BFH hat in dem Urteil in BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848 unter Hinweis auf die Entscheidung des I. Senats die Auffassung vertreten, als Verwertung der Masse sei auch die ertragbringende Nutzung der zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögensgegenstände anzusehen.

  • BFH, 15.03.1995 - I R 82/93

    Zinserträge - Konkursmasse

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - XI R 2/08
    Der BFH hat zwar in einem Urteil vom 15. März 1995 I R 82/93 (BFHE 177, 257), das noch zur Konkursordnung ergangen ist, als Verwertung der Konkursmasse im weitesten Sinne auch die zinsbringende Anlage der vom Konkursverwalter eingezogenen Forderungen angesehen.
  • BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02

    Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - XI R 2/08
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu entschieden, dass die Einnahmen, die ein selbständig tätiger Schuldner nach der Insolvenzeröffnung erzielt, in vollem Umfang ohne einen Abzug für beruflich bedingte Ausgaben zur Insolvenzmasse gehören (BGH-Beschluss vom 20. März 2003 IX ZB 388/02, Neue Juristische Wochenschrift 2003, 2167).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZB 249/07

    Zeitpunkt der Geltung von Obliegenheiten des Schuldners gem. § 295

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - XI R 2/08
    Denn es ist zu berücksichtigen, dass die eigene Arbeitskraft des Schuldners nicht in die Insolvenzmasse fällt (vgl. BGH-Beschluss vom 18. Dezember 2008 IX ZB 249/07, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht 2009, 299, unter II.2.b aa(3) der Gründe).
  • BFH, 21.07.2009 - VII R 49/08

    Keine Haftungsinanspruchnahme des Insolvenzverwalters über das Vermögen des

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - XI R 2/08
    Auch nach Auffassung des VII. Senats des BFH erfüllt die bloße Duldung einer Tätigkeit des Schuldners durch den Insolvenzverwalter nicht das Tatbestandsmerkmal des Verwaltens der Insolvenzmasse i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Urteil vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BFHE 226, 97, BStBl II 2010, 13).
  • FG Niedersachsen, 06.12.2007 - 16 K 147/07

    Begründung von Masseverbindlichkeiten i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung

    Auszug aus BFH, 17.03.2010 - XI R 2/08
    Das Urteil ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1485.
  • BFH, 16.04.2015 - III R 21/11

    Einkommensteuer als Masseschuld

    b) Die zur Umsatzsteuer ergangenen BFH-Urteile vom 7. April 2005 V R 5/04 (BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848) und vom 17. März 2010 XI R 2/08 (BFHE 229, 394, BStBl II 2015, 196) stehen der vom Senat vorgenommenen Wertung ebenfalls nicht entgegen.
  • BFH, 13.04.2011 - II R 49/09

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit - Umfang der Verwaltungsbefugnis und

    Dementsprechend ist auch die nach Insolvenzeröffnung durch sonstige Leistungen des Insolvenzschuldners begründete Umsatzsteuer jedenfalls dann keine Masseverbindlichkeit, wenn die Umsätze nicht im Wesentlichen auf der Nutzung von Massegegenständen beruhen (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 2010 XI R 2/08, BFHE 229, 394).
  • BFH, 08.09.2011 - V R 38/10

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Insolvenzschuldners

    Aus diesem Beschluss lässt sich ableiten, dass die berufsbedingten Ausgaben des unternehmerisch tätigen Schuldners keine Masseverbindlichkeiten i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO sind (BFH-Urteil vom 17. März 2010 XI R 2/08, BFHE 229, 394, BFH/NV 2010, 1568, unter II.2.a).

    Die auf diese Umsätze entfallende Umsatzsteuer ist unter diesen Voraussetzungen keine Masseverbindlichkeit (BFH-Urteil in BFHE 229, 394, BFH/NV 2010, 1568, unter II.2.d aa).

    Ihr lässt sich nicht der Umkehrschluss entnehmen, in allen anderen Fällen handele es sich um Masseverbindlichkeiten (ebenso BFH-Urteil in BFHE 229, 394, BFH/NV 2010, 1568).

  • BFH, 08.09.2011 - II R 54/10

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit bei Freigabe der selbstständigen

    Dementsprechend ist auch die nach Insolvenzeröffnung durch sonstige Leistungen des Schuldners begründete Umsatzsteuer jedenfalls dann keine Masseverbindlichkeit, wenn die Umsätze nicht im Wesentlichen auf der Nutzung von Massegegenständen beruhen (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 2010 XI R 2/08, BFHE 229, 394).
  • BFH, 18.12.2019 - XI R 10/19

    Steuerrechtliche Folgen der Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Abgabe

    b) Nach der Rechtsprechung des BFH zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 35 Abs. 2 und 3 InsO erfüllte die bloße Duldung einer Tätigkeit des Schuldners durch den Insolvenzverwalter nicht das Tatbestandsmerkmal des Verwaltens der Insolvenzmasse i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (vgl. BFH-Urteile vom 21.07.2009 - VII R 49/08, BFHE 226, 97, BStBl II 2010, 13, Rz 17; vom 17.03.2010 - XI R 2/08, BFHE 229, 394, BStBl II 2015, 196, Rz 28; vom 08.09.2011 - V R 38/10, BFHE 235, 488, BStBl II 2012, 270, Rz 20).

    Umsatzsteuer aus einer unternehmerischen Tätigkeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens war nicht bereits deshalb eine Masseverbindlichkeit, weil der Schuldner dabei Massegegenstände verwendete (vgl. BFH-Urteile in BFHE 229, 394, BStBl II 2015, 196; in BFHE 235, 488, BStBl II 2012, 270).

  • BFH, 08.07.2011 - II R 49/09

    Beurteilung der Kfz-Steuer als Masseverbindlichkeit

    Dementsprechend ist auch die nach Insolvenzeröffnung durch sonstige Leistungen des Insolvenzschuldners begründete USt jedenfalls dann keine Masseverbindlichkeit, wenn die Umsätze nicht im Wesentlichen auf der Nutzung von Massegegenständen beruhen (vgl. BFH, Urt. v. 17.3.2010 - XI R 2/08, BFHE 229, 394).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 65/13

    Beitragsschuld als Masseverbindlichkeit; Begriff des Verwaltens der

    Die bloße Duldung einer Tätigkeit des Schuldners durch den Insolvenzverwalter erfüllt nicht das Tatbestandsmerkmal des Verwaltens der Insolvenzmasse im Sinne § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO erfüllt (BFH, U.v. 17. März 2010 - XI R 2/08 -, BFHE 229, 394).
  • FG Köln, 03.08.2017 - 15 K 1737/12
    Aus diesem Beschluss lässt sich ableiten, dass die berufsbedingten Ausgaben des unternehmerisch tätigen Schuldners keine Masseverbindlichkeiten i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO sind (BFH-Urteil vom 17. März 2010 XI R 2/08, BFHE 229, 394, BFH/NV 2010, 1568, unter II.2.a).
  • FG Sachsen, 14.01.2015 - 8 K 1573/14

    Umsatzsteuer auf eine vom Insolvenzschuldner ausgeübte selbstständige Tätigkeit

    Von daher ist jedenfalls dann, wenn die vom Insolvenzschuldner im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit erbrachten Leistungen nicht im Wesentlichen auf der Nutzung von Massegegenständen beruhen, keine "Verwertung" von Massegegenständen i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Fall 2 InsO gegeben (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 2010 XI R 2/08).
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