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   BFH, 24.10.2013 - V R 31/12   

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https://dejure.org/2013,41992
BFH, 24.10.2013 - V R 31/12 (https://dejure.org/2013,41992)
BFH, Entscheidung vom 24.10.2013 - V R 31/12 (https://dejure.org/2013,41992)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - V R 31/12 (https://dejure.org/2013,41992)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Sollbesteuerung und Steuerberichtigung

  • openjur.de

    Sollbesteuerung und Steuerberichtigung

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 13 Abs 1 Nr 1 Buchst a, UStG § 17 Abs 2 Nr 1, UStG § 17 Abs 2 S 1, UStG § 18 Abs 1, EGRL 112/2006 Art 63, EGRL 112/2006 Art 90, UStG § 20, UStG VZ 2007
    Sollbesteuerung und Steuerberichtigung

  • Bundesfinanzhof

    Sollbesteuerung und Steuerberichtigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 1 Nr 1 Buchst a UStG 2005, § 17 Abs 2 Nr 1 UStG 2005, § 17 Abs 2 S 1 UStG 2005, § 18 Abs 1 UStG 2005, Art 63 EGRL 112/2006
    Sollbesteuerung und Steuerberichtigung

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Sollbesteuerung und Steuerberichtigung

  • Betriebs-Berater

    Sollbesteuerung und Steuerberichtigung

  • rewis.io

    Sollbesteuerung und Steuerberichtigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung des Unternehmers zur Steuerberichtigung hinsichtlich eines vertraglich vereinbarten Gewährleistungeinbehalts

  • datenbank.nwb.de

    Sollbesteuerung und Steuerberichtigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistungseinbehalt berechtigt zur Steuerberichtigung!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sollbesteuerung und Steuerberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Umsatzsteuer: Einschränkung der Pflicht zur Vorfinanzierung

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer auf Sicherheitseinbehalte mit mehrjähriger Laufzeit im Bausektor

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungseinbehalte in der Umsatzsteuer

  • lto.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Keine Pflicht zur Vorfinanzierung über mehrere Jahre

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berechtigung des Unternehmers zur Steuerberichtigung hinsichtlich eines vertraglich vereinbarten Gewährleistungeinbehalts

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer: Einschränkung der Pflicht zur Vorfinanzierung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Einschränkung der Pflicht zur Vorfinanzierung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer: Einschränkung der Pflicht zur Vorfinanzierung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Einschränkung der Pflicht zur Vorfinanzierung der Umsatzsteuer für Baubranche

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Sollbesteuerung und Steuerberichtigung

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Umsatzsteuer: Einschränkung der Pflicht zur Vorfinanzierung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Einschränkung der Pflicht zur Vorfinanzierung der Umsatzsteuer

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    USt: Einschränkung der Pflicht zur Vorfinanzierung

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Sicherungseinbehalt wegen Gewährleistungsansprüchen im Bauhandwerk berechtigt Unternehmer zur Umsatzsteuerberichtigung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer: Einschränkung der Pflicht zur Vorfinanzierung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Entgeltminderung bei Sicherheitseinbehalten für eventuelle Baumängel

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Sollversteuerung: Umsatzsteuer im Visier der Justiz

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Sicherungseinbehalte in der Baubranche

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Minderung der Bemessungsgrundlage

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Berechtigung zur Steuerberichtigung für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    USt-Sollversteuerung: Gewährleistungseinbehalt kann zur Uneinbringlichkeit führen! (IBR 2014, 1349)

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 243, 451
  • NJW 2014, 1471
  • NZBau 2014, 286
  • BB 2014, 2017
  • BB 2014, 341
  • DB 2014, 280
  • BStBl II 2015, 674
  • BauR 2015, 166
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.07.2010 - V R 4/09

    Anwendung des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG auf buchführungspflichtige

    Auszug aus BFH, 24.10.2013 - V R 31/12
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 22. Juli 2010 V R 4/09 (BFHE 231, 260, BStBl II 2013, 590, unter II.4.b dd) ausdrücklich entschieden hat, verstößt die auf dem Unionsrecht beruhende Sollbesteuerung nicht gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit und ist aus diesem Grund auch verfassungsgemäß (vgl. auch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. März 2013  1 BvR 3063/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2013, 535, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht --WM-- 2013, 818, mit dem eine Verfassungsbeschwerde gegen dieses Senatsurteil nicht zur Entscheidung angenommen wurde).

    Soweit sich die Sollbesteuerung im Einzelfall als unverhältnismäßig erweisen sollte, ist dem durch die Auslegung des Berichtigungstatbestandes der Uneinbringlichkeit (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG, vgl. auch Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL) Rechnung zu tragen (BFH-Urteil in BFHE 231, 260, BStBl II 2013, 590, unter II.4.b dd (1), und Wäger, Umsatzsteuer-Rundschau 2013, 673 ff., 674).

    Bei der Ausübung dieser Regelungsbefugnis, die den Mitgliedstaaten einen Umsetzungsspielraum einräumt, sind nach der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfG-Beschluss in HFR 2013, 535, WM 2013, 818, unter III.1.) wie auch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BFH-Urteil in BFHE 231, 260, BStBl II 2013, 590, unter II.4.e) die Grundrechte des nationalen Verfassungsrechts zu berücksichtigen.

    c) Uneinbringlich ist ein Entgelt i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG, wenn bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass der Leistende die Entgeltforderung (ganz oder teilweise) jedenfalls auf absehbare Zeit rechtlich oder tatsächlich nicht durchsetzen kann (BFH-Urteil in BFHE 231, 260, BStBl II 2013, 590, unter II.4.b dd (1)).

    Die Auslegung des Begriffs "Uneinbringlichkeit" muss auch dazu dienen, die Besteuerungsgleichheit zwischen den Besteuerungsformen der Soll- und Istbesteuerung zu gewährleisten (BFH-Urteil in BFHE 231, 260, BStBl II 2013, 590, unter II.4.b dd (1) und oben II.1.a, und Wäger, a.a.O., S. 674).

  • BVerfG, 20.03.2013 - 1 BvR 3063/10

    Nichtannahmebeschluss: Versagung der "Ist-Besteuerung" (Umsatzbesteuerung nach

    Auszug aus BFH, 24.10.2013 - V R 31/12
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 22. Juli 2010 V R 4/09 (BFHE 231, 260, BStBl II 2013, 590, unter II.4.b dd) ausdrücklich entschieden hat, verstößt die auf dem Unionsrecht beruhende Sollbesteuerung nicht gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit und ist aus diesem Grund auch verfassungsgemäß (vgl. auch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. März 2013  1 BvR 3063/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2013, 535, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht --WM-- 2013, 818, mit dem eine Verfassungsbeschwerde gegen dieses Senatsurteil nicht zur Entscheidung angenommen wurde).

    Bei der Ausübung dieser Regelungsbefugnis, die den Mitgliedstaaten einen Umsetzungsspielraum einräumt, sind nach der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfG-Beschluss in HFR 2013, 535, WM 2013, 818, unter III.1.) wie auch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BFH-Urteil in BFHE 231, 260, BStBl II 2013, 590, unter II.4.e) die Grundrechte des nationalen Verfassungsrechts zu berücksichtigen.

  • BFH, 16.04.2008 - XI R 56/06

    Umsatzsteuer beim "Sponsoring"

    Auszug aus BFH, 24.10.2013 - V R 31/12
    Soweit dieser in seinem Urteil vom 16. April 2008 XI R 56/06 (BFHE 221, 475, BStBl II 2008, 909) davon ausgegangen ist, dass die Lieferung bereits bei ihrer Ausführung voll zu versteuern ist, betraf dies eine Lieferung im Rahmen eines tauschähnlichen Vorgangs, bei dem vom Empfänger der Lieferung keine Zahlungen zu leisten waren, so dass sich die Frage nach dem Zeitpunkt einer Vereinnahmung von Geldbeträgen nicht stellen konnte.
  • BFH, 01.10.1970 - V R 49/70

    Leasinggeber - Selbstverbrauch - Grundmietzeit - Betriebsgewöhnliche

    Auszug aus BFH, 24.10.2013 - V R 31/12
    Ob dies auch für andere Fallgestaltungen wie z.B. die Lieferung im Rahmen von Leasingverhältnissen zu gelten hat (so Senatsurteil vom 1. Oktober 1970 V R 49/70, BFHE 100, 272, BStBl II 1971, 34, unter 3.), ist im Streitfall nicht zu entscheiden.
  • BFH, 28.06.2000 - V R 45/99

    Umsatzsteuer im Konkurs

    Auszug aus BFH, 24.10.2013 - V R 31/12
    d) Gegen Uneinbringlichkeit bereits im Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung (§ 17 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 18 Abs. 1 UStG) spricht nicht das Senatsurteil vom 28. Juni 2000 V R 45/99 (BFHE 192, 129, BStBl II 2000, 703, unter II.4.).
  • EuGH, 21.02.2008 - C-271/06

    Netto Supermarkt - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 15 Nr. 2 -

    Auszug aus BFH, 24.10.2013 - V R 31/12
    Darüber hinaus wäre die Verpflichtung zu einer mehrjährigen Vorfinanzierung der Umsatzsteuer mit Blick auf die dem Unternehmer zukommende Aufgabe, "öffentliche Gelder" als "Steuereinnehmer für Rechnung des Staates" zu vereinnahmen (Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Oktober 1993 C-10/92, Balocchi, Slg. 1993, I-5105, Rdnr. 25, und vom 21. Februar 2008 C-271/06, Netto Supermarkt, Slg. 2008, I-771, Rdnr. 21) unverhältnismäßig.
  • EuGH, 20.10.1993 - C-10/92

    Balocchi / Ministero delle finanze dello Stato

    Auszug aus BFH, 24.10.2013 - V R 31/12
    Darüber hinaus wäre die Verpflichtung zu einer mehrjährigen Vorfinanzierung der Umsatzsteuer mit Blick auf die dem Unternehmer zukommende Aufgabe, "öffentliche Gelder" als "Steuereinnehmer für Rechnung des Staates" zu vereinnahmen (Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Oktober 1993 C-10/92, Balocchi, Slg. 1993, I-5105, Rdnr. 25, und vom 21. Februar 2008 C-271/06, Netto Supermarkt, Slg. 2008, I-771, Rdnr. 21) unverhältnismäßig.
  • BFH, 23.02.2017 - V R 16/16

    Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen

    (1) Die Umsatzsteuer ist unter Berücksichtigung ihrer unionsrechtlichen Grundlagen in Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 2006/12/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem eine Verbrauchsteuer und dabei zugleich eine indirekte Steuer, bei der dem Unternehmer die Aufgabe zukommt, "öffentliche Gelder" als "Steuereinnehmer für Rechnung des Staates" zu vereinnahmen (Urteile des Europäischen Gerichtshofs --EuGH-- Balocchi vom 20. Oktober 1993 C-10/92, EU:C:1993:846, Rz 25, und Netto Supermarkt vom 21. Februar 2008 C-271/06, EU:C:2008:105, Rz 21; vgl. auch Senatsurteil vom 24. Oktober 2013 V R 31/12, BFHE 243, 451, BStBl II 2015, 674, unter II.2.c).
  • BFH, 21.06.2017 - V R 51/16

    EuGH-Vorlage zur Sollbesteuerung

    So hat der Senat entschieden, dass ein der Sollbesteuerung unterliegender Unternehmer, der seinen Entgeltanspruch aufgrund eines vertraglichen Einbehalts zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren nicht verwirklichen kann, bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung zur Steuerberichtigung berechtigt ist (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2013 V R 31/12, BFHE 243, 451, BStBl II 2015, 674, Leitsatz).
  • BFH, 24.09.2014 - V R 48/13

    Umsatzsteuer im Insolvenzeröffnungsverfahren

    Dem steht nicht entgegen, dass die erste Berichtigung aufgrund Uneinbringlichkeit und die zweite Berichtigung aufgrund nachfolgender Vereinnahmung ggf. im selben Voranmeldungs- oder Besteuerungszeitraum zusammentreffen (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2013 V R 31/12, BFHE 243, 451, unter II.2.d).
  • FG Niedersachsen, 18.08.2016 - 5 K 288/15

    Vorliegen einer Uneinbringlichkeit im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG bei einem

    Insofern berufe sich die Klägerin auf das Urteil des BFH vom 24.10.2013 in dem Verfahren V R 31/12.

    Soweit sich die Sollbesteuerung im Einzelfall als unverhältnismäßig erweisen sollte, ist diesem Umstand durch die Auslegung des Berichtigungstatbestandes der Uneinbringlichkeit (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG, vgl. auch Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL) Rechnung zu tragen (BFH-Urteile vom 22. Juli 2010 V R 4/09, BFHE 231, 260, BStBl II 2013, 590; vom 24. Oktober 2013 V R 31/12, BFHE 243, 451, BStBl II 2015, 674).

    c) Uneinbringlich ist ein Entgelt im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG, wenn bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass der Leistende die Entgeltforderung (ganz oder teilweise) jedenfalls auf absehbare Zeit rechtlich oder tatsächlich nicht durchsetzen kann (BFH-Urteile vom 22. Juli 2010 V R 4/09, BFHE 231, 260, BStBl II 2013, 590, unter II. 4. B dd (1); vom 24. Oktober 2013 V R 31/12, BFHE 243, 451, BStBl II 2015, 674).

    aa) Für den Fall, dass der Unternehmer das Entgelt für seine bereits erbrachten Leistungen aus Gründen, die bereits bei Leistungserbringung vorliegen, für einen Zeitraum über zwei bis fünf Jahre nicht vereinnahmen kann, ist nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 24. Oktober 2013 V R 31/12, BFHE 243, 451, BStBl. II 2015, 674), der sich der erkennende Senat anschließt, erst recht von Uneinbringlichkeit im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG auszugehen (zustimmend die Finanzverwaltung in UStAE 17.1 Abs. 5 Satz 3 ff).

    Die Auslegung des Begriffs "Uneinbringlichkeit" müsse auch dazu dienen, die Besteuerungsgleichheit zwischen den Besteuerungsformen der Soll- und Istbesteuerung zu gewährleisten (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2013 V R 31/12, BFHE 243, 451, BStBl. II 2015, 674).

    Darüber hinaus wäre die Verpflichtung zu einer mehrjährigen Vorfinanzierung der Umsatzsteuer mit Blick auf die dem Unternehmer zukommende Aufgabe, "öffentliche Gelder" als "Steuereinnehmer für Rechnung des Staates" zu vereinnahmen (EuGH-Urteile vom 20. Oktober 1993 C-10/92, Balocchi, Slg. 1993, I-5105, Rdnr. 25, und vom 21. Februar 2008 C-271/06, Netto Supermarkt, Slg. 2008, I-771, Rdnr. 21) unverhältnismäßig (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2013 V R 31/12, BFHE 243, 451, BStBl. II 2015, 674).

    Offengelassen hat der BFH dabei ausdrücklich, ob dies auch für andere Fallgestaltungen wie z.B. die Lieferung im Rahmen von Leasingverhältnissen zu gelten hat (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2013 V R 31/12, BFHE 243, 451, BStBl. II 2015, 674).

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.03.2019 - 3 K 1816/18

    Zur Frage der Uneinbringlichkeit bei einer Ratenzahlungsvereinbarung

    Jedenfalls aber sei nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 24. Oktober 2013 - V R 31/12 ein Fall von vorläufiger Uneinbringlichkeit gegeben.

    Das BFH-Urteil vom 24. Oktober 2013 - V R 31/12 sei auf den Streitfall nicht anwendbar.

    Die Ausführungen des BFH in dem Urteil vom 24. Oktober 2013 - V R 31/12 seien auf den Streitfall nicht anzuwenden, da vertragliche Einbehalte zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen im Streitfall nicht ersichtlich seien.

    Soweit sich die Sollbesteuerung im Einzelfall als unverhältnismäßig erweisen sollte, ist dem durch die Auslegung des Berichtigungstatbestandes der Uneinbringlichkeit -§ 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG, vgl. auch Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL- Rechnung zu tragen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Oktober 2013 - V R 31/12, BStBl II 2015, 674).

    Die Annahme einer Uneinbringlichkeit aufgrund von Umständen, die bei Leistungserbringung vorliegen, und die zu einer Berichtigung bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung führen, verstößt auch nicht gegen den durch Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL vorgegebenen Rechtsrahmen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Oktober 2013 - V R 31/12, BStBl II 2015, 674 m.w.N.).

    b) In diesem Sinne hat der BFH in seiner EuGH-Vorlage vom 21. Juni 2017 (BFH, EuGH-Vorlage vom 21. Juni 2017 - V R 51/16, UR 2017, 810) auf sein Urteil vom 24. Oktober 2013 (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2013 - V R 31/12, BStBl II 2015, 674) Bezug genommen und ausgeführt, dass nach seiner bisherigen Rechtsprechung Uneinbringlichkeit bereits im Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung vorliegen und zur Berichtigung bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung berechtigen kann (vgl. BFH, EuGH-Vorlage vom 21. Juni 2017 - V R 51/16, UR 2017, 810, hier insbesondere Frage Nr. 3).

    Das Gericht folgt dabei der überzeugenden Begründung des BFH in dem Urteil vom 24. Oktober 2013 (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2013 - V R 31/12, BStBl II 2015, 674) und der Auffassung von Theler (Theler, § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG - das Tor zur Ist-Besteuerung, UVR 2014, 275) für Ratenzahlungsgeschäfte.

    Darüber hinaus wäre die Verpflichtung zu einer mehrjährigen Vorfinanzierung der Umsatzsteuer unverhältnismäßig (vgl. BFH-Urteil vom 24. Oktober 2013 - V R 31/12, BStBl II 2015, 674 und BFH, EuGH-Vorlage vom 21. Juni 2017 - V R 51/16, UR 2017, 810), gerade auch in Hinblick auf die erhebliche Höhe des Steuersatzes (vgl. Theler, § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG - das Tor zur Ist-Besteuerung, UVR 2014, 275).

  • BFH, 06.04.2016 - V R 12/15

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Sale-and-lease-back-Geschäften

    bb) Uneinbringlich ist ein Entgelt i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG, wenn bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass der Leistende die Entgeltforderung (ganz oder teilweise) jedenfalls auf absehbare Zeit rechtlich oder tatsächlich nicht durchsetzen kann (Senatsurteile vom 20. Juli 2006 V R 13/04, BFHE 214, 471, BStBl II 2007, 22; vom 22. Juli 2010 V R 4/09, BFHE 231, 260, BStBl II 2013, 590, Rz 44; vom 24. Oktober 2013 V R 31/12, BFHE 243, 451, BStBl II 2015, 674, Rz 19).
  • BFH, 15.12.2016 - V R 26/16

    Berichtigung im Insolvenzfall

    b) Uneinbringlich ist ein Entgelt i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG, wenn bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass der Leistende die Entgeltforderung (ganz oder teilweise) jedenfalls auf absehbare Zeit rechtlich oder tatsächlich nicht durchsetzen kann (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Oktober 2013 V R 31/12, BFHE 243, 451, BStBl II 2015, 674, Rz 19).
  • BFH, 29.03.2017 - XI R 5/16

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung

    c) Uneinbringlich ist ein Entgelt i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG, wenn bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass der Leistende die Entgeltforderung (ganz oder teilweise) jedenfalls auf absehbare Zeit rechtlich oder tatsächlich nicht durchsetzen kann (BFH-Urteile vom 12. August 2009 XI R 4/08, BFH/NV 2010, 393, Rz 20; vom 24. Oktober 2013 V R 31/12, BFHE 243, 451, BStBl II 2015, 674).
  • BFH, 10.05.2017 - V R 43/14

    Ermäßigter Steuersatz bei Auftragsforschung

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass sich die Trägereinrichtung aus einer von ihr für steuerpflichtige Leistungen vereinnahmten Umsatzsteuer weder "finanzieren" darf noch kann, da sie diese Umsatzsteuer im Rahmen der indirekten Besteuerung ihrer Leistungsempfänger nur als "Steuereinnehmer für Rechnung des Staates" vereinnahmt (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2013 V R 31/12, BFHE 243, 451, BStBl II 2015, 674, Rz 21).
  • BFH, 01.03.2016 - XI R 21/14

    Zur (zweifachen) Berichtigung der Umsatzsteuer bei und nach der Bestellung eines

    a) Uneinbringlich ist ein Entgelt i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG, wenn bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass der Leistende die Entgeltforderung (ganz oder teilweise) jedenfalls auf absehbare Zeit rechtlich oder tatsächlich nicht durchsetzen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. Juli 2006 V R 13/04, BFHE 214, 471, BStBl II 2007, 22, Leitsatz 1; vom 12. August 2009 XI R 4/08, BFH/NV 2010, 393, Rz 20; vom 24. Oktober 2013 V R 31/12, BFHE 243, 451, BStBl II 2015, 674, Rz 19).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2015 - 7 K 7250/13

    Vorsteuerberichtigung wegen Uneinbringlichkeit

  • BFH, 22.08.2019 - V R 47/17

    Zum Zeitpunkt der Steuerentstehung bei Sollversteuerung

  • BFH, 13.02.2019 - XI R 19/16

    Uneinbringlichkeit bei bestehender Aufrechnungslage

  • BFH, 18.08.2015 - V R 47/14

    Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung (§ 20 UStG)

  • BFH, 11.11.2020 - XI R 41/18

    Rücknahme der Gestattung der sog. Ist-Besteuerung im Gründungsjahr

  • FG Münster, 31.01.2017 - 15 K 3998/15

    Keine fortbestehende Steuerschuldnerschaft des Bauträgers

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.09.2017 - 7 V 7209/17

    Aussetzung der Vollziehung: Zeitpunkt der Vorsteuerberichtigung bei

  • BFH, 10.08.2017 - V R 2/17

    Zu den Anforderungen an das "Kennenmüssen" nach § 25d Abs. 1 UStG

  • FG Münster, 15.03.2016 - 15 K 1553/15

    Eingeschränkter Vertrauensschutz für Bauleistende

  • FG Saarland, 13.07.2016 - 1 K 1132/13

    Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage - Uneinbringlichkeit i.S.

  • BFH, 09.04.2014 - XI B 10/14

    Kein Vorsteuerabzug des Empfängers von Bauleistungen bei sofortiger

  • BFH, 14.11.2018 - XI R 27/16

    Besteuerung von Anzahlungen auf künftige Bestattungsleistungen

  • BFH, 01.02.2022 - V R 37/21

    Steuerentstehung bei Vermittlungsleistungen

  • FG Münster, 20.02.2018 - 15 K 1514/15

    Keine Vorsteuervergütung zu Gunsten der Insolvenzmasse nach Quotenzahlung ohne

  • BFH, 01.03.2016 - XI R 9/15

    Zur (zweifachen) Berichtigung der Umsatzsteuer bei und nach der Bestellung eines

  • BFH, 30.01.2014 - V R 1/13

    Keine Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG wegen

  • BFH, 28.09.2022 - XI R 28/20

    Steuerentstehung und -berichtigung bei späterer Vereinnahmung des Entgelts

  • BFH, 11.11.2020 - XI R 40/18

    Rücknahme der Gestattung der sog. Ist-Besteuerung im Gründungsjahr

  • FG München, 17.06.2016 - 1 K 266/12

    Bilanzielle Behandlung der Schlusszahlung im Rahmen eines Medienfonds

  • BFH, 12.07.2023 - XI R 5/21

    Widerruf der Gestattung der Ist-Besteuerung wegen Missbrauchs; Entstehung und

  • FG Düsseldorf, 06.11.2015 - 1 K 1983/13

    Umsatzsteuerliche Bewertung von Lieferungen einer in den Niederlanden ansässigen

  • FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 7 K 7337/12

    Umsatzsteuer 2012

  • FG Hessen, 10.12.2020 - 1 K 1263/17

    Herabsetzung der Umsatzsteuerbescheide wegen Vorsteuerabzugs

  • FG München, 10.03.2021 - 3 K 1123/19

    Umsatzsteuervoranmeldung, Uneinbringlichkeit, Steuerberater, Haftungsbescheid,

  • FG Niedersachsen, 19.08.2021 - 11 K 133/20

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs aufgrund Begründung von Insolvenzforderungen

  • FG Sachsen, 29.05.2019 - 8 K 1108/17

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen der vormaligen Organträgerin für eine

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.01.2015 - 5 K 5182/13

    Umsatzsteuer Vorauszahlung für Mai 2012

  • FG Hessen, 13.03.2023 - 6 K 1284/21

    Keine Anwendung des Reemtsma-Direktanspruchs bei fehlendem Leistungsaustausch und

  • FG Köln, 30.11.2016 - 10 K 3427/15

    Anerkennung von Aufwendungen für Fremdleistungen eines Unternehmens und der

  • FG Thüringen, 28.09.2022 - 4 K 80/22
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2015 - 7 V 7309/14

    Einstweiliger Rechtsschutz hinsichtlich der Genehmigung der Ist Besteuerung

  • FG Sachsen-Anhalt, 02.03.2016 - 3 K 1301/11

    Feststellung der Bemessungsgrundlage durch das Gericht - Kein Vorsteuerabzug aus

  • FG Düsseldorf, 18.08.2015 - 11 K 2718/12

    Erhöhung des erklärten Gewinns um die Entnahme des Vorratsvermögens; Erhöhung des

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