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   BFH, 09.06.2015 - X R 14/14   

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https://dejure.org/2015,21669
BFH, 09.06.2015 - X R 14/14 (https://dejure.org/2015,21669)
BFH, Entscheidung vom 09.06.2015 - X R 14/14 (https://dejure.org/2015,21669)
BFH, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - X R 14/14 (https://dejure.org/2015,21669)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Wiedereinsetzung von Amts wegen aufgrund fehlerhafter Hinweise in einem amtlichen Vordruck; Altersvorsorgezulage für beurlaubte Beamte

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10a Abs 1 S 1 Nr 4, EStG § 79 S 2, EStG § 81a S 1 Nr 4, AO § 110 Abs 1, SGB 6 § 5 Abs 1 S 1, AO § 110 Abs 3, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, EStG § 26 Abs 1
    Wiedereinsetzung von Amts wegen aufgrund fehlerhafter Hinweise in einem amtlichen Vordruck; Altersvorsorgezulage für beurlaubte Beamte

  • Bundesfinanzhof

    Wiedereinsetzung von Amts wegen aufgrund fehlerhafter Hinweise in einem amtlichen Vordruck; Altersvorsorgezulage für beurlaubte Beamte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10a Abs 1 S 1 Nr 4 EStG, § 79 S 2 EStG 2002, § 81a S 1 Nr 4 EStG 2002, § 110 Abs 1 AO, § 5 Abs 1 S 1 SGB 6
    Wiedereinsetzung von Amts wegen aufgrund fehlerhafter Hinweise in einem amtlichen Vordruck; Altersvorsorgezulage für beurlaubte Beamte

  • IWW

    § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 Nr. 1, Halbsatz 2 des Sechsten Buchs Sozialges... etzbuch (SGB VI), § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 des Einkommensteuergesetzes, § 91 Abs. 1 EStG, § 81a Satz 1 Nr. 4 EStG, § 110 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO), § 4 Abs. 3 Satz 1 BDSG, § 4 Abs. 3 Satz 2 BDSG, § 4a Abs. 1 Satz 2 BDSG, § 110 Abs. 3 AO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 79 Satz 1 EStG, § 10a Abs. 1 EStG, § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 4 EStG, § 5 Abs. 1 Satz 1 SGB VI, § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG, § 110 Abs. 1 Satz 1 AO, § 110 Abs. 2 Sätze 3 und 4 AO, § 101 Satz 1 FGO, § 84 EStG, § 233 der Zivilprozessordnung, § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 1, § 81a Satz 1 Nr. 1 EStG, § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 4, §§ 4, 4a BDSG, § 4a BDSG, § 79 Satz 2 EStG, § 79 EStG, § 26 Abs. 1 EStG, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Gewährung einer Altersvorsorgezulage für einen ohne Besoldung beurlaubten, für einen privaten Arbeitgeber tätigen Beamten

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung von Amts wegen aufgrund fehlerhafter Hinweise in einem amtlichen Vordruck; Altersvorsorgezulage für beurlaubte Beamte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Gewährung einer Altersvorsorgezulage für einen ohne Besoldung beurlaubten, für einen privaten Arbeitgeber tätigen Beamten

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung von Amts wegen aufgrund fehlerhafter Hinweise in einem amtlichen Vordruck; Altersvorsorgezulage für beurlaubte Beamte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersvorsorgezulage für beurlaubte Beamte - und der fehlerhafte Hinweise im amtlichen Vordruck

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines beurlaubten Beamten auf eine Altersvorsorgezulage

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wiedereinsetzung aufgrund fehlerhafter Hinweise in einem Vordruck

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 250, 19
  • BStBl II 2015, 931
  • NZA-RR 2015, 557
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 08.08.2013 - V R 3/11

    Unterschriftserfordernis bei Vergütungsanträgen von Unternehmern in Drittstaaten

    Auszug aus BFH, 09.06.2015 - X R 14/14
    Im Übrigen erfüllt ein bloßer Rechtsirrtum nicht die Voraussetzungen für die Annahme "höherer Gewalt" i.S. des § 110 Abs. 3 AO (BFH-Urteil vom 8. August 2013 V R 3/11, BFHE 242, 535, BStBl II 2014, 46, Rz 52).
  • BFH, 22.10.2014 - X R 18/14

    Altersvorsorgezulage: Frist für die Erteilung des Einverständnisses bzw. der

    Auszug aus BFH, 09.06.2015 - X R 14/14
    c) Der Senat hat in seinem Urteil vom 22. Oktober 2014 X R 18/14 (BFHE 247, 312, BStBl II 2015, 371, Rz 37 ff.), auf das zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, ausführlich begründet, dass die für Besoldungsempfänger (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 1, § 81a Satz 1 Nr. 1 EStG) maßgebenden Normen verfassungsgemäß sind.
  • BFH, 16.09.2004 - X R 25/01

    Überschussprognose bei den Einkünften aus einer fremdfinanzierten sofort

    Auszug aus BFH, 09.06.2015 - X R 14/14
    Auch bei einer nur teilweisen Zurückverweisung der Sache kann dem FG im Hinblick auf den Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung die Entscheidung über die gesamten Kosten des Revisionsverfahrens übertragen werden (Senatsurteil vom 16. September 2004 X R 25/01, BFHE 207, 515, BStBl II 2006, 228, unter II.8., m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - 10 K 14234/11

    Rückforderung von ohne nähere Überprüfung ausgezahlter Altersvorsorgezulage von

    Auszug aus BFH, 09.06.2015 - X R 14/14
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin Brandenburg vom 9. Januar 2014  10 K 14234/11 aufgehoben.
  • BFH, 27.08.1998 - III R 15/96

    InvZul; gesonderte Feststellung i.S.v. § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AO;

    Auszug aus BFH, 09.06.2015 - X R 14/14
    Insofern unterscheidet sich der Streitfall von Sachverhaltskonstellationen, in denen ein amtlicher Vordruck zwar für sich genommen objektiv zutreffende Angaben enthält, der Steuerpflichtige diese Angaben aber missversteht (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. August 1998 III R 47/95, BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65, und vom 27. August 1998 III R 15/96, BFH/NV 1999, 368: keine Wiedereinsetzung, wenn im amtlichen Vordruck auf eine Sonderregelung für "einheitliche und gesonderte Feststellungen" hingewiesen wird, der --durch eine fachkundige Person vertretene-- Steuerpflichtige darunter aber auch die bloße "gesonderte Feststellung" versteht).
  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/14

    Altersvorsorgezulage: Mittelbare Zulageberechtigung über den Ehegatten bei

    Auszug aus BFH, 09.06.2015 - X R 14/14
    Zur näheren rechtlichen Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 25. März 2015 X R 20/14 (www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen, Datum der Veröffentlichung: 15. Juli 2015).
  • BVerfG, 16.10.2007 - 2 BvR 51/05

    Verfassungsmäßigkeit der Annahme einer Zustellungsfiktion im asylrechtlichen

    Auszug aus BFH, 09.06.2015 - X R 14/14
    Unter höherer Gewalt ist danach ein Ereignis zu verstehen, das auch durch die größte nach den Umständen des gegebenen Falles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe --also unter Berücksichtigung seiner Lage, Erfahrung und Bildung-- zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (BVerfG-Beschluss vom 16. Oktober 2007  2 BvR 51/05, BVerfGK 12, 303, unter III., mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 27.08.1998 - III R 47/95

    Zuständiges Finanzamt für Investitionszulagen-Antrag

    Auszug aus BFH, 09.06.2015 - X R 14/14
    Insofern unterscheidet sich der Streitfall von Sachverhaltskonstellationen, in denen ein amtlicher Vordruck zwar für sich genommen objektiv zutreffende Angaben enthält, der Steuerpflichtige diese Angaben aber missversteht (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. August 1998 III R 47/95, BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65, und vom 27. August 1998 III R 15/96, BFH/NV 1999, 368: keine Wiedereinsetzung, wenn im amtlichen Vordruck auf eine Sonderregelung für "einheitliche und gesonderte Feststellungen" hingewiesen wird, der --durch eine fachkundige Person vertretene-- Steuerpflichtige darunter aber auch die bloße "gesonderte Feststellung" versteht).
  • BFH, 21.01.2016 - I R 22/14

    Namensnutzung im Konzern - Kein einkommenserhöhender Ansatz auf der Grundlage von

    Auch bei einer nur teilweisen Zurückverweisung der Sache kann dem FG im Hinblick auf den Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung die Entscheidung über die gesamten Kosten des Revisionsverfahrens übertragen werden (z.B. Senatsurteil vom 14. März 2011 I R 29/10, BFH/NV 2011, 1875; BFH-Urteil vom 9. Juni 2015 X R 14/14, BFHE 250, 19, BStBl II 2015, 931).
  • BFH, 14.05.2019 - VIII R 20/16

    Abgeltungsteuer: Frist für Antrag auf Regelbesteuerung gilt auch bei nachträglich

    Ein bloßer Rechtsirrtum erfüllt hingegen nicht die Voraussetzungen für die Annahme "höherer Gewalt" i.S. des § 110 Abs. 3 AO (BFH-Urteile vom 9. Juni 2015 - X R 14/14, BFHE 250, 19, BStBl II 2015, 931; vom 8. August 2013 - V R 3/11, BFHE 242, 535, BStBl II 2014, 46).
  • BFH, 29.08.2017 - VIII R 33/15

    Wiedereinsetzung in die Antragsfrist gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG bei

    Bei dieser Sachlage kann ihm im Hinblick auf die unterbliebene Lektüre der Anleitung kein Verschuldensvorwurf gemacht werden (s.a. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 861, unter II.2.b zu § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG; zur Wiedereinsetzung nach Falschangaben eines Steuerpflichtigen aufgrund fehlerhafter Angaben in einem Erklärungsvordruck s.a. das BFH-Urteil vom 9. Juni 2015 X R 14/14, BFHE 250, 19, BStBl II 2015, 931, Rz 28).
  • BFH, 27.06.2018 - I R 13/16

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Ausschluss des Verlustabzugs nach § 8 Abs. 4 KStG

    Auch bei einer nur teilweisen Zurückverweisung der Sache ist dem FG im Hinblick auf den Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung die Entscheidung über die gesamten Kosten des Revisionsverfahrens zu übertragen (z.B. BFH-Urteil vom 9. Juni 2015 X R 14/14, BFHE 250, 19, BStBl II 2015, 931).
  • BFH, 16.11.2022 - X R 17/20

    Bewertung eines GmbH-Anteils mit stark disquotal ausgestalteten Rechten;

    Auch bei einer nur teilweisen Zurückverweisung der Sache kann dem FG im Hinblick auf den Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung die Entscheidung über die gesamten Kosten des Revisionsverfahrens übertragen werden (Senatsurteil vom 09.06.2015 - X R 14/14, BFHE 250, 19, BStBl II 2015, 931, Rz 47, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 05.11.2018 - 10 K 10106/17

    Altersvorsorgezulage - Zulageberechtigung eines in Österreich arbeitenden

    Entscheidend für die mittelbare Zulageberechtigung ist jedoch, dass der Kläger nicht selbst nach § 10a Abs. 1 EStG begünstigt ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs [BFH] vom 25. März 2015 X R 20/14, Bundessteuerblatt [BStBl] II 2015, 709; BFH-Urteil vom 9. Juni 2015 X R 14/14, BStBl II 2015, 931; BFH-Beschluss vom 5. Juli 2018 X B 24/18, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2018, 1148).

    33 Eine abweichende Beurteilung kommt nach Auffassung des erkennenden Senats auch nicht im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesfinanzhofs zur Frage der mittelbaren Zulageberechtigung bei Beamten in Betracht, nach denen ein Beamter, der die Einwilligung in die Datenübermittlung nicht innerhalb der gesetzlichen Zwei-Jahres-Frist erteilt hatte und daher nicht gemäß § 79 Satz 1 EStG unmittelbar altersvorsorgezulageberechtigt war, gleichwohl bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 79 Satz 2 EStG mittelbar zulageberechtigt sein konnte (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 2015 X R 20/14, BStBl II 2015, 709; BFH-Urteil vom 9. Juni 2015 X R 14/14, BStBl II 2015, 931; BFH-Beschluss vom 5. Juli 2018 X B 24/18, BFH/NV 2018, 1148).

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.11.2018 - 10 K 10107/17

    Altersvorsorgezulage - Zulageberechtigung eines in Österreich arbeitenden

    Entscheidend für die mittelbare Zulageberechtigung ist jedoch, dass der Kläger nicht selbst nach § 10a Abs. 1 EStG begünstigt ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs [BFH] vom 25. März 2015 X R 20/14, Bundessteuerblatt [BStBl] II 2015, 709; BFH-Urteil vom 9. Juni 2015 X R 14/14, BStBl II 2015, 931; BFH-Beschluss vom 5. Juli 2018 X B 24/18, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2018, 1148).

    33 Eine abweichende Beurteilung kommt nach Auffassung des erkennenden Senats auch nicht im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesfinanzhofs zur Frage der mittelbaren Zulageberechtigung bei Beamten in Betracht, nach denen ein Beamter, der die Einwilligung in die Datenübermittlung nicht innerhalb der gesetzlichen Zwei-Jahres-Frist erteilt hatte und daher nicht gemäß § 79 Satz 1 EStG unmittelbar altersvorsorgezulageberechtigt war, gleichwohl bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 79 Satz 2 EStG mittelbar zulageberechtigt sein konnte (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 2015 X R 20/14, BStBl II 2015, 709; BFH-Urteil vom 9. Juni 2015 X R 14/14, BStBl II 2015, 931; BFH-Beschluss vom 5. Juli 2018 X B 24/18, BFH/NV 2018, 1148).

  • BFH, 05.07.2018 - X B 24/18

    Voraussetzungen der mittelbaren Zulageberechtigung

    In seiner Entscheidung im ersten Rechtsgang (Urteil vom 9. Juni 2015 X R 14/14, BFHE 250, 19, BStBl II 2015, 931) war der Senat zu dem Ergebnis gekommen, dass der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) für die verbliebenen Streitjahre 2005 und 2006 nicht unmittelbar altersvorsorgezulageberechtigt ist, weil er die nach § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erforderliche Einwilligung in die Datenübermittlung nicht innerhalb der dort genannten Frist abgegeben hatte.
  • BSG, 15.12.2015 - B 13 R 9/15 B

    Sozialgerichtsverfahren - Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht bei einer

    Allein die fehlende Kenntnis über das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung - ihr Vorliegen beim Kläger unterstellt - erfüllt ebenso wenig wie ein bloßer Rechtsirrtum diese Merkmale der höheren Gewalt (vgl BFH Urteil vom 9.6.2015 - X R 14/14 - BFHE 250, 19 = Juris RdNr 38) .
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