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   BFH, 16.07.2015 - III R 33/14   

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https://dejure.org/2015,33754
BFH, 16.07.2015 - III R 33/14 (https://dejure.org/2015,33754)
BFH, Entscheidung vom 16.07.2015 - III R 33/14 (https://dejure.org/2015,33754)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - III R 33/14 (https://dejure.org/2015,33754)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Kein Betriebsausgabenabzug bei Nutzung eines nach der sog. 1 %-Regelung versteuerten PKW eines Arbeitnehmers im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit - Subjektbezogene Erfolgsermittlung im Einkommensteuerrecht

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 2 Abs 1, EStG § 4 Abs 4, EStG § 11, EStG § 12 Nr 3, EStG § 8 Abs 2 S 2, EStG § 8 Abs 2 S 4, EStG § 4 Abs 3, EStG VZ 2008
    Kein Betriebsausgabenabzug bei Nutzung eines nach der sog. 1 %-Regelung versteuerten PKW eines Arbeitnehmers im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit - Subjektbezogene Erfolgsermittlung im Einkommensteuerrecht

  • Bundesfinanzhof

    Kein Betriebsausgabenabzug bei Nutzung eines nach der sog. 1 %-Regelung versteuerten PKW eines Arbeitnehmers im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit - Subjektbezogene Erfolgsermittlung im Einkommensteuerrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 EStG 2002, § 4 Abs 4 EStG 2002, § 11 EStG 2002, § 12 Nr 3 EStG 2002, § 8 Abs 2 S 2 EStG 2002
    Kein Betriebsausgabenabzug bei Nutzung eines nach der sog. 1 %-Regelung versteuerten PKW eines Arbeitnehmers im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit - Subjektbezogene Erfolgsermittlung im Einkommensteuerrecht

  • IWW

    § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 4 Abs. 4 EStG, § 2 Abs. 1, § 11 Abs. 1, 2 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 38 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 12 Nr. 3 EStG, § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG, § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG, § 267 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 143 Abs. 1, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben für einen vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassenen Pkw bei selbständiger Tätigkeit des Arbeitnehmers

  • Betriebs-Berater

    Kein BA-Abzug bei Nutzung nach der 1 %-Regelung

  • rewis.io

    Kein Betriebsausgabenabzug bei Nutzung eines nach der sog. 1 %-Regelung versteuerten PKW eines Arbeitnehmers im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit - Subjektbezogene Erfolgsermittlung im Einkommensteuerrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben für einen vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassenen Pkw bei selbständiger Tätigkeit des Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de

    Kein Betriebsausgabenabzug bei Nutzung eines nach der sog. 1 %-Regelung versteuerten PKW eines Arbeitnehmers im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Betriebsausgabenabzug bei Nutzung eines nach der sog. 1%-Regelung versteuerten Pkw eines Arbeitnehmers im Rahmen der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kein Betriebsausgabenabzug im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit bei Nutzung eines nach der sog. 1 %-Regelung versteuerten Dienstwagens eines Arbeitnehmers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der auch für die selbständige Nebentätigkeit genutzte Dienstwagen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Firmenwagen und die Nutzung für eigene betriebliche Zwecke

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Betriebsausgabenabzug bei Einkünften aus selbständiger Arbeit bei Nutzung eines nach 1-Prozent-Regelung versteuerten Dienstwagens eines Arbeitnehmers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung eines vom Arbeitgeber überlassenen PKWs im Rahmen selbständigen Tätigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Betriebsausgabenabzug im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit bei Nutzung eines nach der sog. 1 %-Regelung versteuerten Dienstwagens eines Arbeitnehmers

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Dienstwagen eines Arbeitnehmers mit betrieblichen Einkünften

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Dienstwagen als Betriebsausgabe? - Ein (auch) selbständig tätiger Unternehmensberater will Autokosten von der Steuer absetzen, die die Arbeitgeberin finanziert

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kein Betriebsausgabenabzug im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit bei Nutzung eines nach der sog. 1 %-Regelung versteuerten Dienstwagens eines Arbeitnehmers

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Können angestellte Anwälte ihren Dienstwagen absetzen?

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kein Betriebsausgabenabzug bei zusätzlicher freiberuflicher Nutzung des betrieblichen PKW

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Firmenwagennutzung für eigene betriebliche Zwecke eines Arbeitnehmers

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Mit dem Firmenwagen Steuern sparen?

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerliche Behandlung eines vom Arbeitgeber überlassenen PKW im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit des Arbeitnehmers

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 250, 525
  • NJW 2016, 592
  • NZV 2016, 470
  • BB 2016, 96
  • DB 2015, 2790
  • BStBl II 2016, 44
  • NZA-RR 2016, 30
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 16.07.2015 - III R 33/14
    Demgemäß hat der Steuerpflichtige seinen Gewinn durch Gegenüberstellung der ihm zugeflossenen, seine persönliche Leistungsfähigkeit erhöhenden Einnahmen und der von ihm geleisteten, seine persönliche Leistungsfähigkeit mindernden Ausgaben zu ermitteln (BFH-Urteil vom 20. September 1990 IV R 300/84, BFHE 162, 86, BStBl II 1991, 82, unter 2.c; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.1.b; Söhn, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 4 Rz E 171).

    Davon kann nur dann die Rede sein, wenn der Dritte für Rechnung des Steuerpflichtigen an dessen Gläubiger leistet (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.c aa, m.w.N.).

    Diese Voraussetzungen liegen jedoch nicht vor, wenn der Dritte --wie im Streitfall die Arbeitgeberin des Klägers-- die im Zusammenhang mit dem PKW entstandenen Rechtsbeziehungen im eigenen Namen eingegangen ist und die Kosten des PKW als Schuldner für eigene Rechnung aufwendet (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.c aa; BFH-Urteil vom 15. Juli 2014 X R 24/12, BFHE 247, 131, BStBl II 2015, 132, Rz 19).

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 59/06

    Nutzung eines betrieblichen Kfz für einen weiteren Betrieb des Steuerpflichtigen

    Auszug aus BFH, 16.07.2015 - III R 33/14
    b) Entgegen der Darlegung der Kläger lässt sich auch aus dem BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 59/06 (BFH/NV 2009, 1617) nicht ableiten, dass bei einem Arbeitnehmer, der einen ihm von seinem Arbeitgeber überlassenen PKW im Rahmen einer anderen Einkunftsart nutzt, ein entsprechender Aufwendungsabzug zugelassen werden muss.

    Denn der IV. Senat hat sich in BFH/NV 2009, 1617 weder dazu geäußert, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang bei einem Arbeitnehmer Einnahmen anzusetzen sind, wenn ihm sein Arbeitgeber einen PKW auch zur Nutzung im Rahmen anderer Einkunftsarten überlässt, noch hat er Grundsätze dazu entwickelt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang in einem solchen Fall im Rahmen der anderen Einkunftsart Aufwendungen steuerliche Berücksichtigung finden können.

    Dies verneinte der IV. Senat allein schon mit dem Argument, dass die Frage der Stornierung betrieblichen Aufwandes sich schon in grundsätzlicher Hinsicht von der Frage des Ansatzes eines geldwerten Vorteils bei einem Arbeitnehmer unterscheidet (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1617, unter II.4.(4)).

  • BFH, 15.07.2014 - X R 24/12

    Behandlung der betrieblichen Nutzung eines zum Betriebsvermögen des anderen

    Auszug aus BFH, 16.07.2015 - III R 33/14
    Diese Voraussetzungen liegen jedoch nicht vor, wenn der Dritte --wie im Streitfall die Arbeitgeberin des Klägers-- die im Zusammenhang mit dem PKW entstandenen Rechtsbeziehungen im eigenen Namen eingegangen ist und die Kosten des PKW als Schuldner für eigene Rechnung aufwendet (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.c aa; BFH-Urteil vom 15. Juli 2014 X R 24/12, BFHE 247, 131, BStBl II 2015, 132, Rz 19).

    Vielmehr hat der X. Senat im Urteil in BFHE 247, 131, BStBl II 2015, 132, Rz 27 von dem Ansatz einer Aufwandseinlage gerade abgesehen, wenn nicht der Steuerpflichtige, der den PKW in seinem Betriebsvermögen genutzt hat, sondern ein Dritter --in diesem Fall der Ehegatte des Steuerpflichtigen-- die Aufwendungen für den PKW getragen hat.

  • BFH, 26.04.2006 - X R 35/05

    Keine abgeltende Bewertung der Nutzungsentnahme zur Erzielung anderweitiger

    Auszug aus BFH, 16.07.2015 - III R 33/14
    d) Danach ergibt sich, dass auch das vom Kläger angeführte BFH-Urteil vom 26. April 2006 X R 35/05 (BFHE 214, 61, BStBl II 2007, 445) seinen Rechtsstandpunkt nicht zu stützen vermag.

    Daher lässt sich aus dem Urteil in BFHE 214, 61, BStBl II 2007, 445 auch nicht ableiten, dass immer dann, wenn der dem Steuerpflichtigen zur Verfügung stehende PKW in einem (anderen) Betrieb eingesetzt wird, dort eine entsprechende Aufwandseinlage angesetzt werden müsste.

  • BFH, 21.03.2013 - VI R 31/10

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Entkräftung des Anscheinsbeweises -

    Auszug aus BFH, 16.07.2015 - III R 33/14
    bb) Demgegenüber führt die Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung unabhängig von den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers, sofern kein Fahrtenbuch geführt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer den überlassenen PKW tatsächlich nicht privat nutzt (BFH-Urteil vom 21. März 2013 VI R 31/10, BFHE 241, 167, BStBl II 2013, 700, Rz 12).

    Die Bewertung des geldwerten Vorteils erfolgt im Falle der Anwendung der 1 %-Regelung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG) unabhängig von individuellen Besonderheiten hinsichtlich der Art und der Nutzung des Dienstwagens; insbesondere erfolgt auf der Einnahmenseite auch dann eine pauschale Bewertung nach der 1 %-Regelung, wenn tatsächlich keine private Nutzung stattgefunden hat (BFH-Urteil in BFHE 241, 167, BStBl II 2013, 700, Rz 21 f.).

  • BFH, 22.09.1994 - IX R 47/89

    Zinsloses Darlehen des Mieters bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 16.07.2015 - III R 33/14
    a) Ein solcher Wertabfluss lässt sich für den Fall des Klägers nicht aus den Urteilen des IX. Senats des BFH vom 22. September 1994 IX R 47/89 (BFH/NV 1995, 294) und vom 4. Juni 1996 IX R 70/94 (BFH/NV 1997, 20) herleiten.

    aa) In beiden vom IX. Senat des BFH entschiedenen Fällen führte der Nutzungsvorteil aus einem vom Steuerpflichtigen aufgenommenen zinslosen Darlehen auf der einen Seite zu steuerpflichtigen Einnahmen (im Fall in BFH/NV 1995, 294 bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, im Fall in BFH/NV 1997, 20 bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit).

  • BFH, 04.06.1996 - IX R 70/94

    Zinsersparnis als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 16.07.2015 - III R 33/14
    a) Ein solcher Wertabfluss lässt sich für den Fall des Klägers nicht aus den Urteilen des IX. Senats des BFH vom 22. September 1994 IX R 47/89 (BFH/NV 1995, 294) und vom 4. Juni 1996 IX R 70/94 (BFH/NV 1997, 20) herleiten.

    aa) In beiden vom IX. Senat des BFH entschiedenen Fällen führte der Nutzungsvorteil aus einem vom Steuerpflichtigen aufgenommenen zinslosen Darlehen auf der einen Seite zu steuerpflichtigen Einnahmen (im Fall in BFH/NV 1995, 294 bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, im Fall in BFH/NV 1997, 20 bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit).

  • BFH, 20.08.1986 - I R 29/85

    AfA - Anschaffungskosten - Aufwendungen - Angemessenheit - Aktivierungspflichtige

    Auszug aus BFH, 16.07.2015 - III R 33/14
    aa) Der Begriff der "Aufwendungen" wird im EStG als Oberbegriff für "Ausgaben" und "Aufwand" verwendet und ist im Sinne aller Wertabflüsse zu verstehen, die nicht Entnahmen sind (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. August 1986 I R 29/85, BFHE 147, 525, BStBl II 1987, 108, unter II.2.b, und vom 20. August 1986 I R 80/83, BStBl II 1986, 904, unter II.2., jeweils m.w.N.).

    Aufwendungen können daher daraus entstehen, dass beim Steuerpflichtigen Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen, oder Werte (z.B. Absetzungen für Abnutzung) abfließen (BFH-Urteil in BFHE 147, 525, BStBl II 1987, 108, unter II.1.a).

  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 22/92

    Bürgschaft des Ehegatten des GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 16.07.2015 - III R 33/14
    c) Tatsachen, die dafür sprechen, dass der Kläger im Innenverhältnis zu seiner Arbeitgeberin zum Ersatz der von der Arbeitgeberin getragenen Aufwendungen verpflichtet gewesen sein könnte, hat das FG nicht festgestellt (z.B. BFH-Urteile vom 25. Juni 2008 X R 36/05, BFHE 222, 373, und vom 12. Dezember 2000 VIII R 22/92, BFHE 194, 108, BStBl II 2001, 385).
  • BFH, 25.11.2010 - III R 79/09

    Zurechnung von Kinderbetreuungskosten - Abgekürzter Zahlungs- und Vertragsweg

    Auszug aus BFH, 16.07.2015 - III R 33/14
    Eine Zurechnung von Aufwendungen nach den Grundsätzen der Abkürzung des Vertragsweges setzt aber voraus, dass die aufgrund des Vertrages zu erbringenden Leistungen eindeutig der Erwerbssphäre des Steuerpflichtigen und nicht der des Dritten zuzuordnen sind (Senatsurteil vom 25. November 2010 III R 79/09, BFHE 232, 331, BStBl II 2011, 450, Rz 19).
  • BFH, 25.06.2008 - X R 36/05

    Eigener Aufwand bei Verpflichtung zur Freistellung von Zinsaufwendungen im

  • BFH, 15.01.2008 - IX R 45/07

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg

  • BFH, 15.11.2005 - IX R 25/03

    Abziehbarkeit von Aufwendungen bei abgekürztem Vertragsweg

  • BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92

    Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung

  • BFH, 20.09.1990 - IV R 300/84

    Drittaufwand von Angehörigen regelmäßig keine Betriebsausgabe

  • FG Münster, 26.09.2014 - 11 K 246/13

    Dienstwagen, 1%-Regelung, Nutzung für betriebliche Zwecke

  • BFH, 21.10.2010 - IV R 6/08

    Nachforderungszinsen - kein Betriebsausgabenabzug - Entscheidung nach § 126a FGO

  • BFH, 26.09.2007 - III R 4/07

    Kindergeld: Lohnsteuer und Versicherungsprämien mindern nicht

  • BFH, 20.08.1986 - I R 80/83

    Zur Prüfung der Angemessenheit von Aufwendungen (Orientteppiche) für eine

  • BFH, 10.10.2017 - X R 33/16

    Anwendung des Abzugsverbots nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG bei Bildung einer

    Der Begriff der "Aufwendungen" wird im EStG als Oberbegriff für "Ausgaben" und "Aufwand" verwendet und ist nach der auch vom erkennenden Senat geteilten Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 20. August 1986 I R 80/83, BStBl II 1986, 904, unter II.2., und vom 16. Juli 2015 III R 33/14, BFHE 250, 525, BStBl II 2016, 44, Rz 11) und der im Schrifttum überwiegenden Auffassung (Bode in Kirchhof, EStG, 16. Aufl., § 4 Rz 168; Holzhäuser in Bordewin/Brandt, § 4 EStG Rz 1707; Söhn, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 4 Rz E 26 ff.; Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 4 EStG Rz 751, m.w.N.; Blümich/Wied, § 4 EStG Rz 552) im Sinne aller Wertabflüsse zu verstehen, die nicht Entnahmen sind.

    Aufwendungen können daher daraus entstehen, dass beim Steuerpflichtigen Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen, oder Werte (z.B. AfA) abfließen (BFH-Urteil in BFHE 250, 525, BStBl II 2016, 44, Rz 11).

  • BFH, 21.02.2017 - VIII R 24/16

    Zuordnung der Anschaffungskosten für den wirtschaftlichen Vorteil aus einer

    d) Zahlungen der Gesellschaft an den Veräußerer des wirtschaftlichen Vorteils aus der Zulassung können nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur Abgrenzung echten und unechten Drittaufwands durch eine Abkürzung des Vertrags- oder Zahlungswegs jedoch auch als vom Gesellschafter selbst getragene Anschaffungskosten zu würdigen sein (vgl. zu Anschaffungskosten etwa Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.1.c aa; BFH-Urteile vom 12. Dezember 2000 VIII R 22/92, BFHE 194, 108, BStBl II 2001, 385, Rz 45, 47; vom 25. Juni 2008 X R 36/05, BFHE 222, 373, Rz 29 f.; vom 16. Juli 2015 III R 33/14, BFHE 250, 525, BStBl II 2016, 44, Rz 24; vom 15. Juli 2014 X R 24/12, BFHE 247, 131, BStBl II 2015, 132, Rz 22).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.02.2016 - 9 K 9317/13

    1 v.H.-Methode für Kfz-Gestellung bei Barlohnumwandlung - kein (anteiliger)

    Auf der anderen Seite führt diese besondere Besteuerungsregelung nach der BFH-Rechtsprechung konsequenterweise dazu, dass auch kein anteiliger Werbungskostenabzug möglich ist (vgl. Urteil vom 16. Juli 2015 III R 33/14, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2016, 107 m. w. N.; zur Zulässigkeit der Anwendung der 1 %-Regelung auch in Fällen von Barlohnumwandlung zur Ermöglichung der Nutzung eines Firmenwagens allgemein: BFH-Beschluss vom 20. August 1997 VI B 83/97, BStBl II 1997, 667 m. w. N.).
  • BFH, 20.04.2023 - VI R 23/21

    Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen gemäß § 35a

    Eine Zurechnung von Aufwendungen nach den Grundsätzen der Abkürzung des Vertragswegs setzt aber insbesondere voraus, dass die aufgrund des Vertrags zu erbringenden Leistungen eindeutig der Erwerbssphäre des Steuerpflichtigen zuzuordnen sind (BFH-Urteile vom 25.11.2010 - III R 79/09, BFHE 232, 331, BStBl II 2011, 450, Rz 19, und vom 16.07.2015 - III R 33/14, BFHE 250, 525, BStBl II 2016, 44, Rz 26).
  • FG Münster, 24.03.2023 - 2 K 1801/22

    Einkommensteuer - Zur Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage für Gebäude, die von

    Aufwendungen setzen eine tatsächliche finanzielle bzw. wirtschaftliche Belastung voraus, d. h. den Abfluss von Geld (BFH, Urteil vom 16.07.2015 III R 33/14, juris).
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