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   BFH, 07.02.2018 - X R 10/16   

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BFH, 07.02.2018 - X R 10/16 (https://dejure.org/2018,11937)
BFH, Entscheidung vom 07.02.2018 - X R 10/16 (https://dejure.org/2018,11937)
BFH, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - X R 10/16 (https://dejure.org/2018,11937)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    BGB § 116 S 1, BGB § ... 133, BGB § 157, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2 S 1, EStG § 15b Abs 4 S 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 4, EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 20 Abs 8, EStG § 20 Abs 9, EStG § 22 Nr 3, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 4 Abs 4
    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von vergeblichen Investitionen in betrügerische Modelle über den Erwerb von tatsächlich nicht existierenden Blockheizkraftwerken

  • Bundesfinanzhof

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von vergeblichen Investitionen in betrügerische Modelle über den Erwerb von tatsächlich nicht existierenden Blockheizkraftwerken

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 116 S 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 15 Abs 2 S 1 EStG 2009
    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von vergeblichen Investitionen in betrügerische Modelle über den Erwerb von tatsächlich nicht existierenden Blockheizkraftwerken

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuerrechtliche Einordnung vorweggenommener Betriebsausgaben für ein aufgrund betrügerischen Verhaltens des Vertragspartners bezahltes, aber nicht geliefertes Blockheizkraftwerk; Ertragsteuerliche Behandlung einer Kapitalüberlassung gegen erfolgsabhängige ...

  • Betriebs-Berater

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von vergeblichen Investitionen in betrügerische Modelle über den Erwerb von tatsächlich nicht existierenden Blockheizkraftwerken

  • rewis.io

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von vergeblichen Investitionen in betrügerische Modelle über den Erwerb von tatsächlich nicht existierenden Blockheizkraftwerken

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuerrechtliche Einordnung vorweggenommener Betriebsausgaben für ein aufgrund betrügerischen Verhaltens des Vertragspartners bezahltes, aber nicht geliefertes Blockheizkraftwerk

  • datenbank.nwb.de

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von vergeblichen Investitionen in betrügerische Modelle über den Erwerb von tatsächlich nicht existierenden Blockheizkraftwerken

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Verlustabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anlagebetrug im Schneeballsystem - und der steuerliche Verlustabzug

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verlustabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verlustabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verlustabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von vergeblichen Investitionen in betrügerische Modelle über den Erwerb von tatsächlich nicht existierenden Blockheizkraftwerken

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abziehbarkeit vorweggenommener Betriebsausgaben

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Verlustabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Verlustabzug bei Investition in nicht existierende Blockheizkraftwerke

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Verlustabzug bei Investition in nicht existierende Blockheizkraftwerke

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 2, EStG § 20 Abs 1 Nr 4, EStG § 22 Nr 3 S 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 7
    Verlust, Gewerbebetrieb, Wirtschaftlicher Verkehr, Schneeballsystem, Blockheizkraftwerk, Partiarisches Darlehen, Leistung, Kapitalforderung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 260, 491
  • NJW 2018, 3475
  • NZA 2018, 1252
  • WM 2018, 1227
  • BB 2018, 1173
  • BB 2018, 1569
  • BStBl II 2018, 630
  • NZG 2018, 1153
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (38)

  • BFH, 21.09.2016 - XI R 44/14

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug aus Anzahlung für nicht geliefertes

    Auszug aus BFH, 07.02.2018 - X R 10/16
    Gleiches gilt für das --ebenfalls zum Verpachtungsmodell der X-Gruppe ergangene-- Vorabentscheidungsersuchen des XI. Senats (Beschluss vom 21. September 2016 XI R 44/14, BFHE 255, 328).

    Zu klären sei jedoch, ob das vom EuGH für wesentlich erachtete Merkmal der "Unsicherheit" rein objektiv zu verstehen sei oder aber aus der objektivierten Sicht des Steuerpflichtigen, der die verlorene Anzahlung geleistet habe (BFH-Beschluss in BFHE 255, 328, Rz 47 ff.).

  • BFH, 11.11.2015 - VIII R 74/13

    Zur Vorgreiflichkeit und zum Inhalt eines Feststellungsbescheides gemäß § 15b

    Auszug aus BFH, 07.02.2018 - X R 10/16
    Der Anwendung des § 15b Abs. 1 EStG stünde es auch nicht entgegen, dass der Kläger als Einzelinvestor außerhalb einer Gesellschaft oder Gemeinschaft aufgetreten ist (BFH-Urteil vom 11. November 2015 VIII R 74/13, BFHE 252, 364, BStBl II 2016, 388, Rz 15).

    c) Vor diesem Hintergrund muss in einem Verfahren der gesonderten Feststellung nach § 15b Abs. 4 EStG über die Anwendbarkeit des § 15b EStG entschieden werden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 252, 364, BStBl II 2016, 388, Rz 32, und vom 28. Juni 2017 VIII R 46/14, BFH/NV 2018, 199).

  • BFH, 06.02.2014 - IV R 59/10

    Ein Steuerstundungsmodell setzt Feststellungen zum Werben mit Steuervorteilen

    Auszug aus BFH, 07.02.2018 - X R 10/16
    Eine explizite Werbung mit der Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Steuerstundungseffekten wäre nicht erforderlich gewesen (BFH-Urteil vom 6. Februar 2014 IV R 59/10, BFHE 244, 385, BStBl II 2014, 465, Rz 25).

    Dies gilt umso mehr, als eine derartige konzeptionelle Ausrichtung nicht im Vordergrund des Investitionsangebots stehen muss (BFH-Urteil in BFHE 244, 385, BStBl II 2014, 465, Rz 24).

  • EuGH, 13.03.2014 - C-107/13

    FIRIN - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Leistung von

    Auszug aus BFH, 07.02.2018 - X R 10/16
    Der XI. Senat vertritt unter Berufung auf die EuGH-Rechtsprechung zu den Besonderheiten des Vorsteuerabzugs aus Anzahlungen (EuGH-Urteil FIRIN vom 13. März 2014 C-107/13, EU:C:2014:151, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2014, 705, Rz 39) lediglich die Ansicht, die künftige Lieferung sei "unsicher" gewesen, was nach der angeführten EuGH-Rechtsprechung zur Versagung des Vorsteuerabzugs führe.

    Dieser Ausnahmecharakter und die Besonderheiten des genannten Tatbestands ergeben sich hinreichend aus der EuGH-Rechtsprechung im Urteil FIRIN (EU:C:2014:151, UR 2014, 705).

  • BFH, 08.04.2008 - VIII R 73/05

    Umqualifizierung der Einkünfte einer freiberuflichen Personengesellschaft infolge

    Auszug aus BFH, 07.02.2018 - X R 10/16
    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Auskunfts- und Kontrollrechte des Klägers den Rechten eines Kommanditisten vergleichbar gewesen wären; ausreichend wäre es aber schon gewesen, wenn die Rechte denen des § 716 Abs. 1 BGB "wenigstens angenähert" gewesen wären (BFH-Urteil vom 8. April 2008 VIII R 73/05, BFHE 221, 238, BStBl II 2008, 681, unter II.2.a, betreffend Mitunternehmerschaften).

    Hinzu kommt, dass selbst dann, wenn die --hier im Kern vorhandene-- Unternehmerinitiative des Klägers als eher gering anzusehen sein sollte, ein solches Defizit durch das vorliegend eindeutig gegebene und ausschließlich beim Kläger liegende Unternehmerrisiko kompensiert würde (vgl. auch hierzu BFH-Urteil in BFHE 221, 238, BStBl II 2008, 681, unter II.2.a).

  • BFH, 24.09.1991 - VIII R 349/83

    Zurechnung betrieblicher Einkünfte nach dem Erbfall, wenn der Betrieb

    Auszug aus BFH, 07.02.2018 - X R 10/16
    Unternehmerrisiko trägt diejenige Person, auf deren Rechnung und Gefahr das Unternehmen in der Weise geführt wird, dass sich der Erfolg oder Misserfolg der gewerblichen Betätigung in ihrem Vermögen unmittelbar niederschlägt (BFH-Urteil vom 24. September 1991 VIII R 349/83, BFHE 166, 124, BStBl II 1992, 330, unter 1., m.w.N.).

    Die Unternehmerinitiative liegt bei derjenigen Person, nach deren Willen das Unternehmen geführt wird (BFH-Urteil in BFHE 166, 124, BStBl II 1992, 330, unter 1.).

  • FG Münster, 16.10.2014 - 5 K 3875/12

    Frage des Rechts auf Vorsteuerabzug im Rahmen eines betrügerischen

    Auszug aus BFH, 07.02.2018 - X R 10/16
    Den vom Kläger aus den Rechnungen über den Ankauf der BHKW beanspruchten, vorliegend nicht verfahrensgegenständlichen Vorsteuerabzug erkannte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) nicht an (bestätigt durch FG Münster, Urteil vom 16. Oktober 2014  5 K 3875/12 U, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2015, 84, rechtskräftig).

    (2) In Bezug auf die Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Verwaltungsvertragsmodell ist neben der klageabweisenden Entscheidung des FG Münster im Fall des Klägers (Urteil in EFG 2015, 84) eine klagestattgebende Entscheidung des FG München ergangen (Urteil vom 16. Juli 2015  14 K 1376/12, Revision unter dem Az. XI R 10/16 noch anhängig).

  • FG Münster, 11.03.2016 - 4 K 3365/14

    Steuerliche Abzugsfähigkeit der aus einem betrügerischen Anlagesystem im

    Auszug aus BFH, 07.02.2018 - X R 10/16
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 11. März 2016  4 K 3365/14 E aufgehoben, soweit es die Jahre 2011 und 2012 betrifft.

    Die Klage hatte überwiegend Erfolg (EFG 2016, 807).

  • BFH, 28.06.2017 - VIII R 46/14

    Zur Vorgreiflichkeit eines Feststellungsbescheides gemäß § 15b Abs. 4 Satz 1 EStG

    Auszug aus BFH, 07.02.2018 - X R 10/16
    c) Vor diesem Hintergrund muss in einem Verfahren der gesonderten Feststellung nach § 15b Abs. 4 EStG über die Anwendbarkeit des § 15b EStG entschieden werden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 252, 364, BStBl II 2016, 388, Rz 32, und vom 28. Juni 2017 VIII R 46/14, BFH/NV 2018, 199).
  • BFH, 17.01.2017 - VIII R 7/13

    Zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells i. S. des § 15b EStG

    Auszug aus BFH, 07.02.2018 - X R 10/16
    a) Es liegt nahe, dass es sich bei dem von der X-Gruppe angebotenen Vertragsbündel aus Kauf-, Stellplatzmiet-, Verwaltungs- und Premium Service-Verträgen um eine modellhafte Gestaltung handelte, d.h. um ein für eine Vielzahl von Steuerpflichtigen vorgefertigtes Konzept (§ 15b Abs. 2 Sätze 1 und 2 EStG; dazu zuletzt BFH-Urteil vom 17. Januar 2017 VIII R 7/13, BFHE 256, 492, BStBl II 2017, 700, Rz 29 ff.).
  • BFH, 19.01.2017 - IV R 50/14

    Abgrenzung des physischen Goldhandels von privater Vermögensverwaltung - keine

  • BFH, 05.12.2018 - XI R 10/16

    Vorsteuerabzug und -korrektur bei Vorauszahlung für nicht geliefertes

  • FG München, 16.07.2015 - 14 K 1376/12

    Zulässigkeit eines Vorsteuerabzugs aus dem Erwerb eines Blockheizkraftwerks

  • BFH, 25.02.2016 - X B 130/15

    Investitionsabzugsbetrag - Betreiben einer Photovoltaikanlage und eines

  • BFH, 19.08.2015 - X R 30/12

    Unterstützungskasse - betriebliche Veranlassung von Versorgungsleistungen -

  • BFH, 29.01.2015 - V R 51/13

    Vorsteuerabzug aus Anzahlung für nicht geliefertes Blockkraftheizwerk

  • BFH, 21.05.2015 - IV R 25/12

    Vermarktungskostenzuschuss als partiarisches Darlehen

  • BFH, 20.03.2013 - X R 15/11

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Pflegevereinbarung und

  • BFH, 22.06.2010 - I R 78/09

    Partiarisches Darlehen - Kapitalertragsteuerabzug bei stiller Beteiligung und bei

  • BFH, 22.02.2012 - X R 14/10

    Werbeeinkünfte eines Fußball-Nationalspielers - Merkmale für

  • BFH, 19.02.2009 - IV R 83/06

    Stille Beteiligung - Familienpersonengesellschaft - Vertragsanpassung -

  • BFH, 19.06.2008 - VI R 4/05

    Durch Dienstverhältnis veranlasstes Aktienankaufsrecht als lohnsteuerlicher

  • BFH, 23.06.2006 - VIII B 15/06

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zurechnung der Einkünfte bei Ehepaaren

  • BFH, 10.12.1992 - XI R 45/88

    Konzeptionskosten als Anschaffungskosten eines immateriellen Wirtschaftsgutes

  • BFH, 13.09.2000 - I R 61/99

    Umsatzabhängige Vergütung bei partiarischen Darlehen

  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

  • BFH, 01.08.1996 - VIII R 12/94

    1. Keine verdeckte Mitunternehmerstellung bei der KG durch bloßen Abschluß eines

  • BFH, 07.12.1995 - IV R 112/92

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Kauf eines Grundstücks, das noch am gleichen

  • BFH, 05.10.2017 - VIII R 13/14

    Einordnung von Einkünften aus einem Schneeballsystem zu einer ausländischen

  • BFH, 09.05.2017 - IX R 24/16

    Vermietung und Verpachtung - Werbungskosten nach gescheitertem

  • BFH, 17.11.2015 - X R 3/14

    Betriebsausgabenabzug trotz nicht erbrachter Eingangsleistung - fehlerhafte

  • BFH, 16.09.2015 - X R 43/12

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen

  • BFH, 05.12.2018 - XI R 8/14

    Unternehmereigenschaft sowie Vorsteuerabzug und -korrektur bei Vorauszahlung für

  • BFH, 11.02.2014 - VIII R 25/12

    Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen

  • FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 K 840/11

    Keine umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft bei bloß auf Gestellung von

  • BFH, 01.04.2009 - X B 173/08

    Vermietung von Wohnmobilen als gewerbliche Betätigung

  • BFH, 22.09.1994 - IV R 41/93

    Verlust bei Veruntreuung

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

  • BFH, 20.09.2018 - IV R 6/16

    Betrieb eines Blockheizkraftwerks durch Wohnungseigentümergemeinschaft

    a) Da zwischen den Beteiligten zu Recht nicht in Streit steht, dass die Erzeugung und Vermarktung des Stroms eine gewerbliche Tätigkeit i.S. des § 15 Abs. 2 EStG ist (dazu BFH-Urteil vom 7. Februar 2018 X R 10/16, BFHE 260, 490, BStBl II 2018, 630, Rz 43 ff.), sieht der Senat insoweit von weiteren Ausführungen ab.
  • FG Münster, 20.07.2018 - 4 K 333/16

    Umsatzsteuer: Abzug von nach § 14c Abs. 2 UStG geschuldeten Umsatzsteuerbeträgen

    a) Gewerbebetrieb ist gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG jede selbständige und nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird, sich als Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und nicht als Ausübung von Land- oder Forstwirtschaft oder selbständiger Arbeit anzusehen ist; darüber hinaus darf es sich bei der Tätigkeit nicht um private Vermögensverwaltung handeln (BFH-Urteil vom 07.02.2018 - X R 10/16, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2018, 1003, Rz 27, m.w.N.).

    Zu diesem Gesamtbild gehören auch die der jeweiligen Tätigkeit zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen (BFH in DStR 2018, 1003, Rz 28).

    Die Qualifizierung der Einkunftsart beurteilt sich nach der Sichtweise des Steuerpflichtigen im Zeitpunkt der ggf. nur beabsichtigten Aufnahme seiner Tätigkeit (BFH in DStR 2018, 1003, Rz 29 ff., m.w.N.).

    Zumindest bedeutet sie aber die Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen (BFH in DStR 2018, 1003, Rz 53).

    Überdies standen dem Kläger auch insoweit keine solchen Auskunfts- und Kontrollrechte zu, die den Rechten eines Kommanditisten aus § 716 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) "wenigstens angenähert" gewesen wären (vgl. BFH in DStR 2018, 1003, Rz 59).

    Wegen der fehlenden und nicht wenigstens gering anzusehenden Unternehmerinitiative des Klägers konnte ein ggf. beim Kläger liegendes Unternehmerrisiko auch nicht kompensiert werden (BFH in DStR 2018, 1003, Rz 59, m.w.N.).

    cc) Nichts anderes folgt aus der Rechtsprechung des BFH in DStR 2018, 1003, Rz 29 ff., wonach die Qualifizierung der Einkunftsart nicht objektiv rückblickend nach den tatsächlichen Verhältnissen vorzunehmen ist, sondern die Sichtweise des Steuerpflichtigen im Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge maßgeblich ist.

  • FG Münster, 21.02.2020 - 4 K 794/19

    Einkommensteuer - Liegt ein Steuerstundungsmodell im Sinne von § 15b EStG vor,

    Auf die Revision hob der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 07.02.2018 X R 10/16 (BFHE 260, 490, BStBl II 2018, 630, auch abrufbar unter www.bundesfinanzhof.de) das Senatsurteil für die Streitjahre aus verfahrensrechtlichen Gründen auf, weil bislang nicht über die (vorgreifliche) Frage entschieden worden sei, ob auf die Einkünfte aus dem "Verwaltungsvertrags-Modell" § 15b EStG anzuwenden ist.

    Dies ergebe sich aus den Betriebsausgaben, die auch nach Auffassung des BFH imUrteil vom 07.02.2018 X R 10/16 (a.a.O., dort Rn. 80 und 71) noch zu berücksichtigen seien.

    Sie sind gem. § 15 Abs. 4 Satz 1 EStG jährlich gesondert festzustellen und zwar auch, wenn - wie hier - eine Einzelinvestition in Rede steht (vgl. dazu BFH-Urteil vom 07.02.2018 X R 10/16, a.a.O.).

    Soweit der Beklagte - unter Verweis auf den "Prüfungsauftrag" des BFH im Urteil vom 07.02.2018 X R 10/16 (a.a.O.), dem die hier vorliegenden Prospekte nicht vorgelegen haben - auf die hohen Fixkosten aufgrund der vom Kläger mit der X-EWIV im Rahmen des Verwaltungsvertragsmodells abgeschlossenen Verträge hinweist, ergeben sich hieraus nicht nur keine Verluste.

    Aus dem (prognostizierten) jährlichen Überschuss konnte die - in den Modellrechnungen der X-Gruppe in der Tat nicht berücksichtigte - vom BFH im Urteil vom 07.02.2018 X R 10/16 (a.a.O.) angesprochene Absetzung für Abnutzung in Höhe von jährlich 3.750 EUR bzw. 5.625 EUR ohne weiteres abgedeckt werden, ohne dass ein Verlust gedroht hätte.

    bb) Vom Beklagten - im Anschluss an das BFH-Urteil vom 07.02.2018 X R 10/16 (a.a.O.) - ebenfalls angesprochene Fremdfinanzierungskosten des Klägers sind beialledem im Streitfall in die Beurteilung, ob ein Steuerstundungsmodell nach § 15b Abs. 2 EStG vorliegt, nicht einzubeziehen.

  • FG Nürnberg, 27.01.2022 - 4 K 1105/20

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein nie geliefertes

    Nach Wiederaufnahme des Einspruchsverfahrens beantragte der Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 07.02.2018, Az. X R 10/16, die Aufwendungen zur Anschaffung des BHKW als negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu berücksichtigen.

    Zur Begründung führte das Finanzamt aus, nach den Urteilen des Bundesfinanzhofes vom 07.02.2018 (X R 10/16) und der Finanzgerichte Münster (4 K 3365/14 E vom 11.03.2016) und München (6 K 1754/18 vom 24.07.2018) führten die Aufwendungen aus dem fehlgeschlagenen Ankauf eines Blockheizkraftwerkes weder zu Einkünften aus Gewerbebetrieb noch zu Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern zu sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG, sollte ein Blockheizkraftwerk nach dem Erwerb im Rahmen des sog. Verpachtungsmodells verpachtet werden.

    b) In rechtlicher Hinsicht ist für die Beurteilung des Streitfalls entscheidend, dass die Qualifizierung der Einkunftsart nicht objektiv rückblickend nach den tatsächlichen Verhältnissen vorzunehmen ist (also unter voller Berücksichtigung des Umstands, dass die Anlagen nach dem inneren Vorbehalt der für die X-Gruppe handelnden Personen niemals hätten geliefert werden sollen), sondern nach der Sichtweise des Steuerpflichtigen im Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge (vgl. BFH-Urteil vom 07.02.2018 X R 10/16, BFHE 260, 490, BStBl II 2018, 630).

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes im Urteil vom 07.02.2018, Az. X R 10/16, zur einkommensteuerrechtlichen Einordnung der genannten Verträge des Verwaltungsvertragsmodells.

    Entgegen der Ansicht des Finanzamtes ist es für die Annahme des Beginns der gewerblichen Betätigung nicht erforderlich, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen bereits vom Steuerpflichtigen angeschafft wurden, wie sich auch der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes entnehmen lässt (vgl. BFH-Urteil vom Urteil vom 07.02.2018 X R 10/16, BFHE 260, 490, BStBl II 2018, 630).

  • BFH, 17.03.2021 - IV R 20/18

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen

    Deshalb sind etwa Ausgaben gewinnmindernd zu berücksichtigen, die vor der Aufnahme der werbenden betrieblichen Tätigkeit entstanden und auf die Erzielung von betrieblichen Einkünften gerichtet sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 07.02.2018 - X R 10/16, BFHE 260, 490, BStBl II 2018, 630, Rz 49 f.).
  • BFH, 19.07.2018 - IV R 14/16

    Kein Abzug der von einer Personengesellschaft ihren Gesellschaftern auf

    Denn Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die objektiv (tatsächlich oder wirtschaftlich) mit dem Betrieb zusammenhängen und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFHE 185, 230, unter B.II.5.a, m.w.N.; vom 3. Februar 2016 X R 25/12, BFHE 252, 486, BStBl II 2016, 391, Rz 26; vom 7. Februar 2018 X R 10/16, BFHE 260, 490, Rz 31, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 21.12.2021 - 13 K 2755/20

    Berücksichtigung eines Verlustes aus Containervermietung bei der Festsetzung des

    Die Qualifikation der Einkunftsart ist nicht objektiv rückblickend nach den tatsächlichen Verhältnissen vorzunehmen, sondern nach der Sichtweise des Steuerpflichtigen im Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge (BFH-Urteil vom 07.02.2018 X R 10/16 BStBl II 2018, 630 unter II.1.b).
  • FG Hessen, 11.03.2019 - 9 K 593/18

    Ein Schaden, den ein Arbeitnehmer dadurch erleidet, dass er im Rahmen eines

    Ergänzend weisen die Kläger auf das BFH-Urteil X R 10/16 vom 07.02.2018 hin.

    In einem weiteren Fall, in dem der Steuerpflichtige Zahlungen zum Erwerb von Blockheizkraftwerken leistete, der Vertragspartner seine Lieferbereitschaft aber nur vorgespiegelt hatte, führte der BFH aus: "Entsprechend hat die höchstrichterliche Rechtsprechung schon vielfach anerkannt, dass Aufwendungen, die ein Steuerpflichtiger im Hinblick auf eine künftige Einkunftserzielung leistet, einkommensteuerrechtlich auch dann abgezogen werden können, wenn die Aufwendungen infolge des betrügerischen Verhaltens eines Geschäftspartners verloren sind" (BFH-Urteil vom 07.02.2018 - X R 10/16, BStBl. II 2018, 630, Tz. 33).

  • FG München, 24.07.2018 - 6 K 1754/18

    Aufwendungen aus fehlgeschlagenen Ankauf eines Blockheizkraftwerks führen zu

    Das Klageverfahren ruhte bis der Bundesfinanzhof die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 11. März 2016, EFG 2016, 807, BFH-Az. X R 10/16, entschieden hat.

    Mit Urteil vom 7. Februar 2018 X R 10/16, BFH/NV 2018, 754, hat der BFH über die Revision entschieden, so dass das Verfahren fortzusetzen war.

    Die maßgebliche Veranlassung des Verlusts ergibt sich vielmehr aus den späteren Neuplanungen des Klägers, die bezüglich der Einkünftequalifikation unter Berücksichtigung der vom Kläger abgeschlossenen Verträge nach den im Urteil des BFH vom 7. November 2018 X R 10/16, BFH/NV 2018 753, dargestellten allgemeinen Auslegungsgrundsätzen zu beurteilen sind.

  • FG Münster, 10.01.2019 - 5 K 1612/17

    Feststellung der Mitunternehmerstellung hinsichtlich der Mitunternehmerschaft

    In diesem Zusammenhang werde auf die Urteile des BFH vom 13.07.2017 (IV R 41/14) und vom 07.02.2018 (X R 10/16) verwiesen.

    Mitunternehmerinitiative bedeutet vor allem Teilnahme an unternehmerischen Entscheidungen (BFH, Urteil vom 07.02.2018, X R 10/16, BStBl II 2018, 630), wie sie z.B. Gesellschaftern oder diesen vergleichbaren Personen wie Geschäftsführern, Prokuristen oder anderen leitenden Angestellten obliegen (BFH, Urteil vom 23.01.1974, I R 206/69, BStBl II 1974, 480).

    Mitunternehmerrisiko bedeutet gesellschaftsrechtliche oder eine dieser wirtschaftlich vergleichbaren Teilnahme am Erfolg oder Misserfolg eines gewerblichen Unternehmens (BFH, Urteil vom 07.02.2018, X R 10/16, BStBl II 2018, 630).

  • FG Baden-Württemberg, 28.11.2023 - 8 K 2173/21

    Zur einkommensteuerlichen Beurteilung von Kauf- und Verwertungsverträgen über

  • BFH, 27.10.2020 - VIII R 42/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 29.09.2020 VIII R 17/17 -

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.08.2023 - 5 K 712/19

    Teilnahme an einem betrügerischen Schneeballsystem mit Blockheizkraftwerken

  • BFH, 09.06.2021 - I B 58/20

    Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung - Keine Beiladung

  • BFH, 17.03.2021 - IV R 24/18

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen

  • BFH, 17.03.2021 - IV R 23/18

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen

  • BFH, 17.03.2021 - IV R 21/18

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen

  • FG Hamburg, 08.12.2021 - 2 K 53/19

    Einkommensteuer: Steuerbarkeit von Vergleichszahlungen einer Bank wegen

  • BFH, 17.03.2021 - IV R 22/18

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen

  • FG Münster, 09.04.2019 - 2 K 2576/17

    Einkommensteuer - Zur Frage, ob von einem Arbeitnehmer des Betriebsunternehmens

  • FG Düsseldorf, 22.06.2018 - 1 K 3020/16

    Beteiligung der minderjährigen Kinder der Kommanditisten einer GmbH & Co. KG als

  • FG Düsseldorf, 26.02.2019 - 13 K 3082/17

    Ablehnung des Antrags auf Terminverschiebung wegen "schlechter psochyo/physischer

  • FG Düsseldorf, 21.12.2021 - 13 K 2760/20

    Steuerliche Qualifizierung von Einkünften aus der Vermietung und Veräußerung

  • FG Münster, 21.02.2020 - 10 K 3338/17

    Umqualifizierung von Einkünften aus Kapitalvermögen in Einkünfte aus gewerblichen

  • FG Hessen, 26.06.2023 - 3 K 1681/17

    Betriebsvermögen: Betriebsausgabenabzug beim Kauf von Goldbarren

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