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   BFH, 29.08.2017 - VIII R 5/15   

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https://dejure.org/2017,45400
BFH, 29.08.2017 - VIII R 5/15 (https://dejure.org/2017,45400)
BFH, Entscheidung vom 29.08.2017 - VIII R 5/15 (https://dejure.org/2017,45400)
BFH, Entscheidung vom 29. August 2017 - VIII R 5/15 (https://dejure.org/2017,45400)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32d Abs 6, EStG § 32d Abs 4, EStG § 20 Abs 6, EStG § 23 Abs 3 S 9, EStG § 23 Abs 3 S 10, EStG § 10d, EStG § 52a Abs 10 S 10, EStG § 52a Abs 11 S 11, GG Art 3 Abs 1, EStG VZ 2009
    Verrechnung von Altverlusten aus Kapitalvermögen mit abgeltend besteuerten positiven Einkünften aus Kapitalvermögen im Wege der Günstigerprüfung

  • Bundesfinanzhof

    Verrechnung von Altverlusten aus Kapitalvermögen mit abgeltend besteuerten positiven Einkünften aus Kapitalvermögen im Wege der Günstigerprüfung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32d Abs 6 EStG 2009, § 32d Abs 4 EStG 2009, § 20 Abs 6 EStG 2009, § 23 Abs 3 S 9 EStG 2002, § 23 Abs 3 S 10 EStG 2002
    Verrechnung von Altverlusten aus Kapitalvermögen mit abgeltend besteuerten positiven Einkünften aus Kapitalvermögen im Wege der Günstigerprüfung

  • IWW

    § 32d Abs. 6 des Einkomm... ensteuergesetzes, § 32d Abs. 4 EStG, § 23 EStG, § 32d Abs. 1 EStG, § 2 EStG, § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG, § 32a EStG, § 20 EStG, § 32d Abs. 6 EStG, § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 68 Satz 1 FGO, § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG, § 10d EStG, § 32d Abs. 1, 3, 4 EStG, § 2 Abs. 2 bis 5 EStG, § 2 Abs. 5b EStG, § 20 Abs. 6 EStG, § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG, § 20 Abs. 6 Satz 2 EStG, § 32d Abs. 6 Sätze 3 und 4 EStG, Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 20 Abs. 6 Satz 1, § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG, § 20 Abs. 2 EStG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 23 Abs. 3 EStG, § 52a Abs. 11 Satz 11 EStG, § 10d Abs. 2 EStG, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Verrechnung von Altverlusten aus Kapitalvermögen mit abgeltend besteuerten positiven Einkünften aus Kapitalvermögen im Wege der Günstigerprüfung

  • rewis.io

    Verrechnung von Altverlusten aus Kapitalvermögen mit abgeltend besteuerten positiven Einkünften aus Kapitalvermögen im Wege der Günstigerprüfung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verrechnung von Altverlusten aus Kapitalvermögen mit abgeltend besteuerten positiven Einkünften aus Kapitalvermögen im Wege der Günstigerprüfung

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Verrechnung von positiven Einkünften und Altverlusten aus Kapitalvermögen

  • datenbank.nwb.de

    Verrechnung von Altverlusten aus Kapitalvermögen mit abgeltend besteuerten positiven Einkünften aus Kapitalvermögen im Wege der Günstigerprüfung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verrechnung von Altverlusten aus Kapitalvermögen mit abgeltend besteuerten positiven Einkünften aus Kapitalvermögen im Wege der Günstigerprüfung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einkünften aus Kapitalvermögen - und die Verrechnung mit Altverlusten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verrechnung von Altverlusten aus Kapitalvermögen mit abgeltend besteuerten positiven Einkünften aus Kapitalvermögen im Wege der Günstigerprüfung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verrechnung von Altverlusten bei Abgeltungsbesteuerung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verrechnung von Altverlusten aus Kapitalvermögen mit abgeltend besteuerten positiven Einkünften aus Kapitalvermögen im Wege der Günstigerprüfung

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 20 Abs 6, EStG § 32d Abs 4, EStG § 32d Abs 6
    Verrechnung, Verlustvortrag, Abgeltungsteuer

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 259, 329
  • BB 2017, 2901
  • DB 2017, 2909
  • BStBl II 2018, 66
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.11.2016 - VIII R 11/14

    Hinzurechnung abgeltend besteuerter negativer Einkünfte aus Kapitalvermögen im

    Auszug aus BFH, 29.08.2017 - VIII R 5/15
    a) Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 30. November 2016 VIII R 11/14 (BFHE 256, 455, BStBl II 2017, 443, Rz 48) entschieden hat, ist eine allgemeine Berechtigung zur Verrechnung von Verlusten aus tariflich besteuerten Einkünften und positiven Kapitaleinkünften, die dem gesonderten Tarif des § 32d Abs. 1 EStG unterliegen, im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung ausgeschlossen.

    Abgesehen davon, dass die Vorschrift auf Altverluste, die vor dem 1. Januar 2009 erzielt wurden, keine Anwendung findet (§ 52a Abs. 10 Satz 10 EStG), setzt auch die horizontale Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 Satz 2 EStG zwischen tariflich besteuerten negativen Einkünften aus Kapitalvermögen und Kapitaleinkünften, die der Abgeltungsteuer gemäß § 32d Abs. 1 EStG unterliegen, einen Antrag auf Günstigerprüfung voraus (Senatsurteil in BFHE 256, 455, BStBl II 2017, 443).

    Das Gesetz verlangt im Tatbestand des § 32d Abs. 6 EStG nicht, dass nach der Hinzurechnung gemäß § 32d Abs. 6 EStG die Tarifbelastung für das zu versteuernde Einkommen unter 25 % liegen muss, sondern nur, dass die Steuerfestsetzung aufgrund der Hinzurechnung niedriger ist, als die Summe aus tariflicher Steuer und einbehaltender Kapitalertragsteuer (Senatsurteil in BFHE 256, 455, BStBl II 2017, 443, Rz 42).

  • FG Münster, 25.11.2014 - 2 K 3941/11

    Verrechnung von Altverlusten mit Kapitaleinkünften bei Abgeltungsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 29.08.2017 - VIII R 5/15
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25. November 2014  2 K 3941/11 E aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) hat die hiergegen erhobene Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 399 veröffentlichten Urteil vom 25. November 2014  2 K 3941/11 E als unbegründet abgewiesen.

  • BFH, 06.12.2016 - IX R 48/15

    Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten

    Auszug aus BFH, 29.08.2017 - VIII R 5/15
    Der BFH hat dies in seinem Urteil vom 6. Dezember 2016 IX R 48/15 (BFHE 256, 136, BStBl II 2017, 313) als verfassungsgemäß angesehen.
  • BFH, 03.08.2016 - IX R 14/15

    Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer

    Auszug aus BFH, 29.08.2017 - VIII R 5/15
    Selbst wenn dies der Fall gewesen sein sollte, wäre eine höhere Einkommensteuerfestsetzung für das Streitjahr wegen des Verböserungsverbots ausgeschlossen, so dass es beim Regelungsgehalt des angefochtenen Steuerbescheids verbleibt (BFH-Urteil vom 3. August 2016 IX R 14/15, BFHE 255, 103, BStBl II 2017, 437).
  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05

    Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der

    Auszug aus BFH, 29.08.2017 - VIII R 5/15
    Art. 3 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (BVerfG-Beschluss vom 17. November 2009  1 BvR 2192/05, BVerfGE 125, 1, BFH/NV 2010, 803).
  • BFH, 08.07.2010 - VI R 24/09

    Kein Anspruch auf Pauschalen für Übernachtungen im Ausland, wenn der Arbeitgeber

    Auszug aus BFH, 29.08.2017 - VIII R 5/15
    Die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen bilden unverändert die Grundlage für die Entscheidung des erkennenden Senats (dazu z.B. BFH-Urteil vom 8. Juli 2010 VI R 24/09, BFHE 230, 542, BStBl II 2011, 288).
  • BFH, 11.01.2018 - VIII B 67/17

    Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO i.V.m. § 147a AO - Berechnung des

    aa) Der Antrag auf Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG führt nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 30. November 2016 VIII R 11/14, BFHE 256, 455, BStBl II 2017, 443, Rz 47, und vom 29. August 2017 VIII R 5/15, BFHE 259, 329, BStBl II 2018, 66) dazu, dass die der Abgeltungsteuer unterliegenden positiven Kapitaleinkünfte unter Verdrängung des § 32d Abs. 1, 3 und 4 EStG zu Einkünften i.S. des § 2 Abs. 2 bis 5 EStG werden, die dem Tarif des § 32a EStG unterliegen.
  • BFH, 30.09.2021 - VIII B 138/20

    Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten

    Sowohl der IX. Senat des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 06.12.2016 - IX R 48/15, BFHE 256, 136, BStBl II 2017, 313) als auch der erkennende Senat (BFH-Urteile vom 03.11.2015 - VIII R 37/13, BFHE 252, 274, BStBl II 2016, 273, Rz 14 ff.; vom 29.08.2017 - VIII R 5/15, BFHE 259, 329, BStBl II 2018, 66, Rz 22) haben weder hinsichtlich der Beschränkung der Verlustverrechnungsmöglichkeit für vor dem 01.01.2009 entstandene Altverluste aus Wertpapieren mit Neugewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften dem Grunde nach noch hinsichtlich der Länge der Fünfjahresfrist, während der auch eine Verlustverrechnung der Altverluste mit Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 2 EStG i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 (UntStRefG 2008) vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) --Neugewinnen-- möglich war, Zweifel an der Verfassungsgemäßheit der Übergangsregelung.
  • FG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 12 K 2623/16

    Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 20 Abs. 6 EStG

    Die nach § 20 Abs. 6 EStG einzuhaltende Verlustverrechnungsreihenfolge begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (BFH-Urteil vom 29. August 2017 VIII R 5/15, BFH/NV 2018, 101, Rz. 15 ff.).
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