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   BFH, 13.12.1978 - I R 39/78   

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BFH, 13.12.1978 - I R 39/78 (https://dejure.org/1978,95)
BFH, Entscheidung vom 13.12.1978 - I R 39/78 (https://dejure.org/1978,95)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 1978 - I R 39/78 (https://dejure.org/1978,95)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gemeinnütziger Zweck - Satzungszweck - Formelle Satzungsmäßigkeit - Förderung der Allgemeinheit - Anerkennung der Gemeinnützigkeit - Nachweis der Selbstlosigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zum Begriff "Förderung der Allgemeinheit" im Gemeinnützigkeitsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 127, 330
  • DB 1979, 1633
  • BStBl II 1979, 482
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 31.10.1963 - I 122/62 U

    Förderung der "Freikörperkultur" als gemeinnütziger Zweck eines eingetragenen

    Auszug aus BFH, 13.12.1978 - I R 39/78
    Ihre Zielsetzung werde von weiten Kreisen der Bevölkerung abgelehnt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. Oktober 1963 I 122/62 U, BFHE 78, 212, BStBl III 1964, 83); große Teile der Bevölkerung stünden dem Vorhaben der Bundesbahn "indifferent oder befürwortend gegenüber".

    Sie meinen - wohl in Anlehnung insbesondere an die BFH-Entscheidungen vom 31. Oktober 1963 I 122/62 U (BFHE 78, 212, BStBl III 1964, 83) sowie vom 20. Januar 1972 I R 81/70 (BFHE 104, 534, BStBl II 1972, 440) -, daß die ohnehin kaum zu ermittelnde Meinung (der Mehrheit) der Bevölkerung nicht allein maßgeblich sein könne.

    Diese sieht die Verfolgung bestimmter Zwecke als Förderung der Allgemeinheit und damit als gemeinnützig an, ohne daß es insoweit überhaupt auf die Auffassung der Bevölkerung oder doch mindestens auf die des überwiegenden Teils der Bevölkerung und deren Verhalten gegenüber dem verfolgten Zweck ankommt: Die Förderung der Religion und die der Kunst (vgl. § 17 Abs. 3 Nr. 2 StAnpG) sind regelmäßig auch dann gemeinnützig, wenn es sich um nicht-christliche Religionen oder um ganz bestimmte Kunstrichtungen handelt (vgl. BFH-Urteil I 122/62 U).

  • BFH, 20.01.1972 - I R 81/70

    Gemeinnützigkeit - Beurteilung einer Tätigkeit - Resonanz betroffener Personen

    Auszug aus BFH, 13.12.1978 - I R 39/78
    Sie meinen - wohl in Anlehnung insbesondere an die BFH-Entscheidungen vom 31. Oktober 1963 I 122/62 U (BFHE 78, 212, BStBl III 1964, 83) sowie vom 20. Januar 1972 I R 81/70 (BFHE 104, 534, BStBl II 1972, 440) -, daß die ohnehin kaum zu ermittelnde Meinung (der Mehrheit) der Bevölkerung nicht allein maßgeblich sein könne.

    Dabei kann eine feste, offen- oder allgemeinkundige Meinung der Bevölkerung als "Indiz für die Frage nach einem möglichen Nutzen einer Tätigkeit für das allgemeine Beste" (so BFH-Urteil I R 81/70) zu berücksichtigen sein.

  • BFH, 24.06.1976 - IV R 101/75

    Feststellungslast des Steuerpflichtigen - Minderung des Betriebsvermögens -

    Auszug aus BFH, 13.12.1978 - I R 39/78
    Die Klägerin habe den ihr obliegenden Beweis (BFH-Urteil vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BFHE 119, 164, BStBl II 1976, 562) nicht erbracht, daß sie die Allgemeinheit selbstlos fördere.

    Entsprechend den allgemeinen Regeln des Verfahrensrechts trägt zwar der Steuerpflichtige in der Regel die objektive Feststellungslast für diejenigen Tatsachen, die eine Steuerbefreiung begründen oder zu einer Steuerermäßigung führen (vgl. BFH-Urteil IV R 101/75).

  • RFH, 01.02.1921 - I A 228/20
    Auszug aus BFH, 13.12.1978 - I R 39/78
    In seiner Entscheidung vom 1. Februar 1921 I A 228/20, RFHE 5, 13 (zu § 3 Nr. 2 Buchst. b des Kapitalertragsteuergesetzes), ging der Reichsfinanzhof (RFH) unter Hinweis auf die Begründung (Verhandlungen der verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung, Bd. 337, Aktenstück Nr. 677) zum Gesetz über das Reichsnotopfer vom 31. Dezember 1919 - RNOG - (RGBl 1919, 2189) davon aus, daß auch "eine Veranstaltung oder Einrichtung ... der Allgemeinheit" diene, "die nur einem örtlich oder beruflich oder nach beiden Richtungen hin begrenzten Kreise zugute kommen sollen, sofern nur dieser Kreis nicht in sich fest abgeschlossen ist durch ein bestehendes engeres Band..." (ebenso RFH-Urteil vom 11. März 1921 I A 14/21, RFHE 5, 156; vgl. auch Urteil des Preußischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. Mai 1929 VI. D. 101/27, Entscheidungen des Preußischen Oberverwaltungsgerichts, Bd. 84 S. 44).
  • RFH, 11.03.1921 - I A 14/21
    Auszug aus BFH, 13.12.1978 - I R 39/78
    In seiner Entscheidung vom 1. Februar 1921 I A 228/20, RFHE 5, 13 (zu § 3 Nr. 2 Buchst. b des Kapitalertragsteuergesetzes), ging der Reichsfinanzhof (RFH) unter Hinweis auf die Begründung (Verhandlungen der verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung, Bd. 337, Aktenstück Nr. 677) zum Gesetz über das Reichsnotopfer vom 31. Dezember 1919 - RNOG - (RGBl 1919, 2189) davon aus, daß auch "eine Veranstaltung oder Einrichtung ... der Allgemeinheit" diene, "die nur einem örtlich oder beruflich oder nach beiden Richtungen hin begrenzten Kreise zugute kommen sollen, sofern nur dieser Kreis nicht in sich fest abgeschlossen ist durch ein bestehendes engeres Band..." (ebenso RFH-Urteil vom 11. März 1921 I A 14/21, RFHE 5, 156; vgl. auch Urteil des Preußischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. Mai 1929 VI. D. 101/27, Entscheidungen des Preußischen Oberverwaltungsgerichts, Bd. 84 S. 44).
  • BFH, 17.05.2017 - V R 52/15

    Traditionelle Freimaurerloge nicht gemeinnützig - Diskriminierung von Frauen -

    Eine Tätigkeit, die mit diesen Wertvorstellungen nicht vereinbar ist, ist keine Förderung der Allgemeinheit (BFH-Urteile vom 11. April 2012 I R 11/11, BFHE 237, 22, BStBl II 2013, 146, Rz 16; vom 13. Dezember 1978 I R 39/78, BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482; vom 29. August 1984 I R 215/81, BFHE 142, 243, BStBl II 1985, 106; in BFH/NV 2005, 1741; BFH-Beschluss vom 16. Oktober 1991 I B 16/91, BFH/NV 1992, 505; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 52 Rz 3).
  • BFH, 20.03.2017 - X R 13/15

    Gemeinnützigkeitsrecht: Gebot zeitnaher Mittelverwendung, Förderung des

    Die gesetzliche Formulierung "darauf gerichtet ist" zeigt, dass es weder auf den tatsächlichen Erfolg der Maßnahme noch auf die Vollendung der Förderung ankommt (BFH-Urteile vom 13. Dezember 1978 I R 39/78, BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482, unter I.4.b, und vom 23. November 1988 I R 11/88, BFHE 155, 461, BStBl II 1989, 391, unter II.3.c).

    Eine gemeinnützige Körperschaft darf die von ihr verfolgten Zwecke auch einseitig vertreten, in den gesellschaftlichen Diskurs einbringen und in ihrer subjektiven Abwägung höher als andere Ziele gewichten (ähnlich BFH-Urteil in BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482, unter I.4.c am Ende).

    Auf der anderen Seite macht allein der vorstehend dargestellte Umstand, dass öffentliche Stellen bei ihren Planungen und Entscheidungen schon von selbst auch die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen haben, die Tätigkeit einer Körperschaft, die zur Förderung des Umweltschutzes auf den Prozess der öffentlichen Willensbildung Einfluss nimmt, nicht überflüssig (so ausdrücklich BFH-Urteil in BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482, unter I.4.c).

    aa) Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass insbesondere bei einer Körperschaft, deren Satzungsziel die Förderung des Umweltschutzes ist, der Versuch der Einflussnahme auf die Willensbildung staatlicher Stellen noch als Förderung der Allgemeinheit anzusehen ist und keine unzulässige politische Betätigung darstellt, solange der Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung (Art. 2 Abs. 1 GG) nicht verlassen wird (BFH-Urteil in BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482, unter I.4.c, betreffend Verein, der sich gegen den Bau einer Eisenbahnstrecke wendet; ausführlich BFH-Urteil in BFHE 142, 51, BStBl II 1984, 844, betreffend Verein, der sich gegen die Nutzung der Kernenergie wendet; BFH-Urteil vom 29. August 1984 I R 215/81, BFHE 142, 243, BStBl II 1985, 106, betreffend Verein, der sich gegen eine nukleare Entsorgungsanlage wendet).

  • FG Hessen, 10.11.2016 - 4 K 179/16

    Die Betätigung einer gemeinnützigen Körperschaft mit politischer Ausrichtung ist

    Denn in Anlehnung an die Rechtsprechung des BFH zum gemeinnützigen Zweck des Umweltschutzes und politischer Betätigung ist staatliches Handeln nicht immer unangreifbar (BFH-Urteil vom 13.12.1978, I R 39/78, BStBl. II 1979, 482).

    Nachdem auch in der Wissenschaft und Forschung, beim IWF und den Experten der Deutschen Bundesbank eine zunehmende Verteilungsungleichheit der Nettovermögensverteilung in Deutschland konstatiert wird, stellte der Kläger dem demokratischen Diskussionsprozess und den unterschiedlichen Interessen (nur) seine Sicht zur Verfügung, um durch sachliche Auseinandersetzung zu einer "besten Lösung" zu kommen (vgl. BFH-Urteil vom 13.12.1978, a.a.O., S. 482).

    Es ist dem Kläger grundsätzlich überlassen, wie lange und mit welchen Gegenständen (i.S.d. Gemeinnützigkeitsrechts) er sich befassen will (BFH-Urteil vom 13.12.1978, a.a.O.).

  • BFH, 27.11.2013 - I R 17/12

    Steuerbegünstigung einer kommunalen Eigengesellschaft (Rettungsdienst) als

    An der Selbstlosigkeit fehlt es erst dann, wenn der Eigennutz der Mitglieder in den Vordergrund tritt (Senatsurteil vom 13. Dezember 1978 I R 39/78, BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482).
  • BFH, 29.08.1984 - I R 203/81

    Bürgerinitiativen gegen die Verwendung von Atomkraft können gemeinnützig sein,

    Der formellen Satzungsmäßigkeit ist genügt, wenn sich die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die steuerliche Vergünstigung aufgrund einer Auslegung aller Satzungsbestimmungen ergeben (Bestätigung des Urteils des Senats vom 13. Dezember 1978 I R 39/78, BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482).

    Nach der Entscheidung des Senats vom 13. Dezember 1978 I R 39/78 (BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482) genügt es, wenn sich die satzungsmäßigen Voraussetzungen für Steuervergünstigungen aufgrund einer Auslegung aller Satzungsbestimmungen ergeben.

    Es kann - wie der Senat schon in seiner Entscheidung in BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482 dargelegt hat (unter 4. c) - in der heutigen Zeit nach den Erkenntnissen der verschiedenen Zweige der Wissenschaft kein Zweifel daran bestehen, daß dem Schutz der Umwelt zur Verbesserung und Bewahrung der menschlichen Lebensgrundlagen sowie des Lebens in der Tier- und Pflanzenwelt eine hohe Bedeutung beizumessen ist.

    (3) Der Kläger hat sich - wie das FG ausdrücklich festgestellt hat - in den Streitjahren im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung i. S. des Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) betätigt (vgl. dazu BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482, jeweils unter 4. am Ende).

    Das steht der Anerkennung der Gemeinnützigkeit grundsätzlich nicht entgegen (vgl. die Ausführungen des Senats in BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482, jeweils unter 4. letzter Absatz, auf die verwiesen wird, und Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 7. Februar 1984 VI ZR 193/82, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1984, 1607, unter III 3b bb).

    a) Der Senat hat sich in seiner Entscheidung in BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482 (unter 4.) mit dem Begriff "Förderung der Allgemeinheit" näher auseinandergesetzt, diesen inhaltlich qualifiziert und auch zu der Fassung des § 52 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 ("... darauf gerichtet ist ..."; im Gegensatz zu dem früher geltenden § 17 Abs. 1 StAnpG: "... gefördert wird ...") Stellung genommen.

  • BFH, 29.10.1997 - I R 13/97

    Gemeinnützigkeit des Motorsports

    b) Der erkennende Senat hat sich mit dem unbestimmten Rechtsbegriff "Förderung der Allgemeinheit" in seinem Urteil in BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482 (unter 4. a und b) eingehend befaßt.

    Hinsichtlich der mit einer Sportausübung möglicherweise verbundenen erhöhten Umweltbelastungen ergibt sich aus der Rechtsauffassung im Senatsurteil in BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482, daß einer nach der allgemeinen Rechtsordnung erlaubten und im Katalog des § 52 Abs. 2 AO 1977 genannten Betätigung (hier: Förderung des Sports) die Gemeinnützigkeit nicht deshalb abgesprochen werden darf, weil sie staatlichen Zielen (hier: Umweltschutz; s. § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977) widerspricht.

  • BFH, 29.08.1984 - I R 215/81

    Ein Verein ist nicht gemeinnützig, wenn er sich bei seiner Tätigkeit nicht im

    Nach der Entscheidung des Senats vom 13. Dezember 1978 I R 39/78 (BFHE 127, 330 , BStBl II 1979, 482 ) genügt es, wenn sich die satzungsmäßigen Voraussetzungen für Steuervergünstigungen aufgrund einer Auslegung aller Satzungsbestimmungen ergeben.

    Es kann -wie der Senat schon in seiner Entscheidung in BFHE 127, 330 , BStBl II 1979, 482 dargelegt hat (unter 4.c)- in der heutigen Zeit nach den Erkenntnissen der verschiedenen Zweige der Wissenschaft kein Zweifel daran bestehen, daß dem Schutz der Umwelt zur Verbesserung und Bewahrung der menschlichen Lebensgrundlagen sowie des Lebens in der Tier- und Pflanzenwelt eine hohe Bedeutung beizumessen ist.

    Das steht der Anerkennung der Gemeinnützigkeit grundsätzlich nicht entgegen (vgl. die Ausführungen des Senats in BFHE 127, 330 , BStBl II 1979, 482 , jeweils unter 4., letzter Absatz, auf die verwiesen wird, und Urteil des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 7. Februar 1984 VI ZR 193/82 , Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1984, 1607 unter III 3 bb).

    a) Der Senat hat sich in seiner Entscheidung in BFHE 127, 330 , BStBl II 1979, 482 (unter 4.) mit dem Begriff "Förderung der Allgemeinheit" näher auseinandergesetzt, diesen inhaltlich qualifiziert und auch zu der Fassung des § 52 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 ("... darauf gerichtet ist ..."; im Gegensatz zu dem früher geltenden § 17 Abs. 1 des Steueranpassungsgesetzes - StAnpG -: "... gefördert wird ...") Stellung genommen.

    b) Im Streitfall kann aufgrund der Ankündigungen nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß sich die Betätigungen des Klägers (seine tatsächliche Geschäftsführung) zur Förderung der Allgemeinheit i.S. des § 52 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 während der Streitjahre im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung (vgl. zu dem Begriff Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 16. Januar 1957 1 BvR 253/56, BVerfGE 6, 32, 36 ff.; Maunz/Dürig/Herzog/Scholtz, Grundgesetz , Art. 2 I Rdnrn.4, 17 ff. und 75 ff.; Wernike, In Bonner Kommentar, Art. 2 S. 2) gehalten haben (vgl. BFHE 127, 330 , BStBl II 1979, 482 , unter 4. am Ende).

  • FG Düsseldorf, 28.10.2019 - 6 K 94/16

    Gemeinnützigkeit einer Kindertagesstätte: Bevorzugte Belegung durch

    Werden gemeinnützige Ziele mit Gewinnstreben verfolgt, so fehle für die gesamte Tätigkeit die für selbstloses Handeln erforderliche Opferwilligkeit zu Gunsten anderer (BFH-Urteil, BStBl II 1979, 482).

    Zur Allgemeinheit rechnen folglich nicht fest abgeschlossene Personengruppen (z. B Mitarbeiter eines bestimmten Unternehmens); diese bilden vielmehr einen von der "Allgemeinheit" losgelösten, eigenständigen Kreis, dessen Förderung in erster Linie auf dem Gedanken der Selbsthilfe, nicht aber auf dem Gedanken der Gemeinnützigkeit beruht (BFH-Urteil vom 13.12.1978 I R 39/78, BStBl II 1979, 482).

  • BFH, 22.08.2019 - V R 67/16

    Fehlende Selbstlosigkeit einer zu steuerbegünstigten Finanzierungszwecken

    a) "Eigenwirtschaftliche Zwecke" werden nicht nur verfolgt, wenn es um die wirtschaftlichen Interessen und Vorteile der Körperschaft selbst geht (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 26.04.1989 - I R 209/85, BFHE 157, 132, BStBl II 1989, 670); eine Körperschaft handelt auch dann nicht selbstlos, wenn sie in erster Linie unmittelbar oder mittelbar die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder (BFH-Urteile vom 13.12.1978 - I R 39/78, BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482; in BFHE 157, 132, BStBl II 1989, 670, sowie vom 23.10.1991 - I R 19/91, BFHE 165, 484, BStBl II 1992, 62) oder die Interessen der den Mitgliedern nahestehenden Personen wahrnimmt (Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 4. Aufl., Kap. 4, Rz 4.76; FG Köln, Urteile vom 10.10.2002 - 13 K 1465/00, EFG 2003, 422, sowie vom 15.07.2004 - 13 K 2530/03, EFG 2005, 222; Unger in Gosch, AO, § 55 AO Rz 21).

    An der Selbstlosigkeit fehlt es nicht nur dann, wenn der Eigennutz der Mitglieder in den Vordergrund tritt (BFH-Urteil in BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482), Selbstlosigkeit i.S. von § 55 AO ist im Regelfall auch dann zu verneinen, wenn das Entstehen von eigenwirtschaftlichen Vorteilen für alle Beteiligten oder wenigstens für einen wesentlichen Teil der Beteiligten mitentscheidend gewesen ist (Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 4. Aufl., Kap. 4, Rz 4.81).

  • BFH, 23.10.1991 - I R 19/91

    Mittelverwendungsrechnung - Teil I - Zeitnahe Mittelverwendungspflicht im Verein:

    Eine Körperschaft verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, falls sie vorrangig und somit nicht nur nebenbei ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen oder die ihrer Mitglieder fördert (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Dezember 1978 I R 39/78, BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482; vom 26. April 1989 I R 209/85, BFHE 157, 132, BStBl II 1989, 670).
  • BFH, 23.11.1988 - I R 11/88

    Eine Körperschaft fördert auch dann ausschließlich den Frieden, wenn sie

  • BFH, 18.08.2021 - V B 25/21

    Zur allgemeinpolitischen Betätigung im Rahmen eines steuerbegünstigten Zwecks

  • BFH, 23.07.2003 - I R 29/02

    Gemeinnützigkeit bei Vorbereitungshandlungen

  • BFH, 23.07.2009 - V R 20/08

    Anforderungen an die Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft für Gewährung

  • FG Köln, 27.11.2003 - 9 K 3304/02

    Inhaltliche Bestimmtheit und ordnungsgemäße Begründung von Steuerbescheiden;

  • BFH, 23.05.1989 - X R 17/85

    Gebrauchte Kleidung als Sachspende (Abziehbarkeit und Wertermittlung)

  • BFH, 11.04.2012 - I R 11/11

    Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen extremistischer Bestrebungen - Beweislast

  • BFH, 26.04.1989 - I R 209/85

    Zur Frage der Förderung eigenwirtschaftlicher Zwecke durch gemeinnützige

  • FG Köln, 15.07.2004 - 13 K 2530/03

    Steuerbefreiung; Gemeinnützigkeit

  • BFH, 15.11.2017 - I R 39/15

    Gemeinnützigkeit einer Stiftung schweizerischen Rechts - Anforderungen an die

  • BFH, 24.07.1996 - I R 35/94

    Zur Gemeinnützigkeit einer Körperschaft, die eigene und der Kirche gehörende

  • BFH, 12.01.2011 - I R 91/09

    Anforderungen an die satzungsgemäße Vermögensbindung

  • BFH, 18.03.2004 - V R 101/01

    Leistungen einer Einrichtung der freien Wohlfahrtspflege

  • BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 34.16

    Abgabengerechtigkeit; Altenhilfe; Ausschließlichkeit; Berufsfreiheit;

  • BFH, 23.02.2017 - V R 51/15

    Keine Gemeinnützigkeit einer Kunststiftung bei Unterbringung der Kunstwerke in

  • BFH, 24.05.2016 - V B 123/15

    Keine Gemeinnützigkeit einer Stiftung zur Bewahrung und Förderung von bildender

  • BFH, 28.09.2000 - III R 43/97

    Wahrung der Festsetzungsfrist

  • BFH, 06.10.2009 - I R 55/08

    Gemeinnützigkeit eines Wettbewerbsvereins

  • FG Hamburg, 08.12.1997 - II 98/95

    Anspruch eines Vereins auf Freistellung von der Körperschaftssteuer wegen

  • BFH, 13.08.1997 - I R 19/96

    Gemeinnützigkeit eines (Golf-)Sportvereins

  • BFH, 28.06.1989 - I R 86/85

    Zur Abgrenzung zwischen Mitgliedsbeitrag und Leistungsentgelt

  • BFH, 07.07.1983 - VII R 43/80

    Verteilung der Beweislast - Feststellungslast

  • BFH, 03.09.1999 - I B 75/98

    Gemeinnützigkeit; Nachweis der ordnungsgemäßen Vermögensbindung

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 8 K 8286/17

    Zuordnung der Einkünfte einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft dem

  • BFH, 21.07.1999 - I R 2/98

    Gemeinnützigkeit; künftige Vermögensverwendung

  • BFH, 27.04.2005 - I R 90/04

    Beitrittsaufforderung an BMF: Gemeinnützigkeit durch Wahrnehmung öffentlicher

  • BFH, 19.01.1994 - I R 40/92

    Ermessensausübung für das Benennungsverlangen bei Zahlungen an ausländische

  • BFH, 27.09.2001 - V R 17/99

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

  • BFH, 15.12.1993 - X R 115/91

    Gemeinnützigkeit; Beseitigung und Verwertung von Abfällen gegen Entgelt ist kein

  • BFH, 23.06.1988 - IV R 21/86

    Steuerfreiheit - Aufwandsentschädigung

  • FG Baden-Württemberg, 05.03.2018 - 10 K 3622/16

    Feststellungsverfahren nach § 60a AO für muslimischen Verein: Förderung der

  • BFH, 31.05.2005 - I R 105/04

    Gemeinnütziger Verein - religiöse Zwecke

  • FG München, 13.12.2002 - 2 K 1488/98

    Steuerpflicht des geldwerten Vorteils aus der Teilnahme an Incentive-Reisen;

  • FG Thüringen, 26.02.2015 - 1 K 487/14

    Zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Stiftung zur Förderung der Bildenden

  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2019 - 10 K 1033/19

    Keine Gemeinnützigkeit bei einem Betrieb zur fachlichen Prüfung und Freigabe von

  • FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08

    Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 2002

  • BFH, 07.08.2002 - I R 84/01

    Einbringungsgeborene Anteile bei einer gemeinnützigen Stiftung

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.07.2014 - 4 K 12276/11

    Körperschaftsteuer 2009

  • FG Köln, 10.10.2002 - 13 K 1465/00

    Selbstlosigkeit eines eingetragenen Vereins

  • BFH, 09.07.1986 - I R 14/82

    Befreiung eines Vereins von der Körperschaftssteuer

  • BFH, 19.04.1989 - I R 3/88

    Eine gemeinnützige Körperschaft muß ihre Zwecke in der eigenen Satzung genau

  • FG Köln, 25.05.2023 - 10 K 2066/21
  • BFH, 10.11.1998 - I R 95/97

    Formelle Satzungsmäßigkeit; GmbH

  • BFH, 21.05.1997 - I R 38/96

    Aufhebung des Bescheides über den Widerruf und Rückforderung von

  • BFH, 26.03.1992 - IV R 34/91

    Begünstigung von nebenberuflich erteiltem Unterricht (§ 3 Nr. 26 EStG )

  • FG Baden-Württemberg, 05.03.2018 - 10 K 3622/18

    Eine islamische Religionsgemeinschaft kann gemeinnützig sein

  • FG München, 31.01.2001 - 6 V 5752/00

    Keine vorläufige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit im Wege der einstweiligen

  • BFH, 05.08.1992 - X R 165/88

    Gemeinnützigkeit eines Motorsportclub

  • BFH, 26.02.1992 - I R 47/89

    Befreiung von der Körperschaftssteuer für einen Verein, der die Förderung der

  • BFH, 12.08.1997 - I B 72/96

    Zulassung der Beschwerde bei Zulassungsgrund hinsichtlich der Begründung

  • BFH, 11.06.2001 - I B 30/01

    Einstweilige Anordnung; Erteilung einer vorläufigen Bescheinigung über die

  • BFH, 13.12.1978 - I R 64/77

    Verein - Golfsport - Gemeinnütziger Zweck - Beschränkung der Mitgliederzahl -

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.10.2008 - 6 K 2204/04

    Wirksame Bekanntgabe von Steuerbescheiden eines Vereins an eine als faktischer

  • FG Hamburg, 07.09.2004 - VII 16/01

    Abgabenordnung: Gemeinnützigkeit einer Glaubensgemeinschaft

  • FG Schleswig-Holstein, 22.03.1996 - I 535/92
  • FG Hamburg, 12.05.2004 - VII 287/01

    Vermögensteuerrecht: Gemeinnützigkeit eines Vertriebenenverbandes

  • FG München, 16.03.2004 - 12 K 519/03

    Zufluss bei Hinterlegung wegen Ungewissheit des Gläubigers nach § 372 Satz 2 BGB

  • BFH, 16.10.1991 - I B 16/91

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für die Zulassung

  • BFH, 30.09.1981 - III R 2/80

    Gemeinnützigkeit von FKK-Vereinen

  • BFH, 30.04.1997 - I B 21/96

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage des Zwangs eines Vereins zur Anpassung seiner

  • BFH, 19.06.1985 - I R 109/82

    Regeln über die Verteilung der Feststellungslast für den Steuerprozess als

  • BFH, 20.01.1982 - I R 256/78

    Gemeinnützigkeit - Segelclub - Aufnahmegebühr

  • BFH, 28.03.1991 - V B 118/89

    Formelle Voraussetzungen für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • FG Düsseldorf, 09.05.1989 - 16 K 28/82

    Abgabenordnung; Gemeinnützigkeit eines Vereins

  • BFH, 13.12.1978 - I R 36/76

    Körperschaftsteuerbefreiung - Orden - Lehrmethode - Gemeinnütziger Zweck

  • BFH, 20.07.1988 - I R 244/83

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Steuervergünstigung für die Verfolgung

  • BFH, 14.12.1978 - I R 122/76

    Verein - Feuerbestattung - Friedhofskultur - Gemeinnütziger Zweck - Krematorium

  • FG Baden-Württemberg, 07.09.1995 - 3 K 221/90

    Voraussetzung für die Befreiung von Körperschaften von der Körperschaftssteuer

  • FG Nürnberg, 23.07.1998 - IV 353/95
  • FG Saarland, 02.10.1996 - 1 K 85/95

    Körperschaftsteuer; Vermittlungsprovisionen für den Geschäftsführer

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.06.1996 - 1 K 1919/92
  • FG Niedersachsen, 02.06.1983 - VI 584/82

    Anspruch auf Aufhebung eines Einspruchsbescheides; Festsetzung von

  • FG Niedersachsen, 31.10.1991 - VI 283/87

    Körperschaftsteuer; Inhalt der Satzung

  • BFH, 20.01.1982 - I R 80/78
  • BFH, 30.01.1985 - I R 138/84
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