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   BFH, 11.10.1979 - IV R 125/76   

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BFH, 11.10.1979 - IV R 125/76 (https://dejure.org/1979,110)
BFH, Entscheidung vom 11.10.1979 - IV R 125/76 (https://dejure.org/1979,110)
BFH, Entscheidung vom 11. Oktober 1979 - IV R 125/76 (https://dejure.org/1979,110)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15 (Abs. 1) Nr. 2, § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 4

  • Wolters Kluwer

    Betriebsvermögen - Wohnzweck - Werkswohngebäude - Vermietung an Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers einer Personengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 129, 40
  • DB 1980, 141
  • BStBl II 1980, 40
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 23.07.1975 - I R 210/73

    Gewillkürte Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 11.10.1979 - IV R 125/76
    Der I. Senat des BFH führt in seinem Urteil vom 23. Juli 1975 I R 210/73 (BFHE 117, 144, BStBl II 1976, 180) aus, er halte es grundsätzlich für zulässig, daß der einzelne Gesellschafter im Rahmen seines Sonderbetriebsvermögens gewillkürtes Betriebsvermögen bilde.

    Der erkennende Senat hat dazu in seinem Urteil vom 21. Oktober 1976 IV R 71/73 (BFHE 120, 374, BStBl II 1977, 150) die Auffassung vertreten, das Urteil des I. Senats I R 210/73 sei nicht etwa dahin zu verstehen, daß ein Wirtschaftsgut im Eigentum eines Gesellschafters einer Personengesellschaft nur dann gewillkürtes Betriebsvermögen sein könne, wenn es von der Personengesellschaft tatsächlich für betriebliche Zwecke genutzt werde oder wenn es die Personengesellschaft auf Grund eines mit dem Gesellschafter abgeschlossenen Miet- oder Pachtvertrags für eigene Rechnung durch Überlassung an Dritte nutze.

    Die dem Streitjahr vorangegangene Schlußbilanz des Klägers wäre, soweit darin das Grundstück angesetzt ist, unrichtig und im Streitjahr nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 21. Juni 1972 I R 189/69, BFHE 106, 422, BStBl II 1972, 874; I R 210/73; vom 21. Oktober 1976 IV R 222/72, BFHE 120, 369, BStBl II 1977, 148) erfolgsneutral zu berichtigen.

  • BFH, 21.10.1976 - IV R 71/73

    Bildung und Entnahme von gewillkürten Sonderbetriebsvermögen eines

    Auszug aus BFH, 11.10.1979 - IV R 125/76
    Der erkennende Senat hat dazu in seinem Urteil vom 21. Oktober 1976 IV R 71/73 (BFHE 120, 374, BStBl II 1977, 150) die Auffassung vertreten, das Urteil des I. Senats I R 210/73 sei nicht etwa dahin zu verstehen, daß ein Wirtschaftsgut im Eigentum eines Gesellschafters einer Personengesellschaft nur dann gewillkürtes Betriebsvermögen sein könne, wenn es von der Personengesellschaft tatsächlich für betriebliche Zwecke genutzt werde oder wenn es die Personengesellschaft auf Grund eines mit dem Gesellschafter abgeschlossenen Miet- oder Pachtvertrags für eigene Rechnung durch Überlassung an Dritte nutze.

    Der erkennende Senat hat mit Urteil IV R 71/73 entschieden, daß ein unbebautes Grundstück gewillkürtes Betriebsvermögen sein könne, wenn seine endgültige spätere Verwendung noch ungewiß ist, eine Verwendung als Tauschobjekt zum Erwerb eines dann unmittelbar betrieblich zu nutzenden Grundstücks aber im Bereich der konkret ins Auge gefaßten Möglichkeiten liegt; denn ein solches Grundstück ist objektiv geeignet (und bei entsprechender Bilanzierung auch dazu bestimmt), dem Betrieb zu dienen; es steht auch - sofern dies als zusätzliches Kriterium für die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens erforderlich sein sollte - in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb.

  • BFH, 21.10.1976 - IV R 222/72

    Behandlung eines in früheren Wirtschaftsjahren entnommenen, aber

    Auszug aus BFH, 11.10.1979 - IV R 125/76
    Die dem Streitjahr vorangegangene Schlußbilanz des Klägers wäre, soweit darin das Grundstück angesetzt ist, unrichtig und im Streitjahr nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 21. Juni 1972 I R 189/69, BFHE 106, 422, BStBl II 1972, 874; I R 210/73; vom 21. Oktober 1976 IV R 222/72, BFHE 120, 369, BStBl II 1977, 148) erfolgsneutral zu berichtigen.
  • BFH, 21.06.1972 - I R 189/69

    Wirtschaftsgüter - Notwendiges Privatvermögen - Bilanzierung als Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 11.10.1979 - IV R 125/76
    Die dem Streitjahr vorangegangene Schlußbilanz des Klägers wäre, soweit darin das Grundstück angesetzt ist, unrichtig und im Streitjahr nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 21. Juni 1972 I R 189/69, BFHE 106, 422, BStBl II 1972, 874; I R 210/73; vom 21. Oktober 1976 IV R 222/72, BFHE 120, 369, BStBl II 1977, 148) erfolgsneutral zu berichtigen.
  • BFH, 18.07.1974 - IV R 187/69

    Anwesen - Gewerbetreibender - Gebäudegrundstück - Forstrecht - Ausdrückliche

    Auszug aus BFH, 11.10.1979 - IV R 125/76
    b) Ein Wirtschaftsgut, das weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen ist, kann bei einem Einzelunternehmer dann gewillkürtes Betriebsvermögen sein, wenn es objektiv dazu geeignet und erkennbar dazu bestimmt ist, den Betrieb zu fördern (z.B. Urteile des BFH vom 30. April 1975 I R 111/73, BFHE 115, 500, BStBl II 1975, 582; vom 18. Juli 1974 IV R 187/69, BFHE 113, 222, BStBl II 1974, 767).
  • BFH, 24.09.1976 - I R 149/74

    Wirtschaftsgüter - Eigentum des Gesellschafters - Personengesellschaft -

    Auszug aus BFH, 11.10.1979 - IV R 125/76
    Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter), die dem Mitunternehmer einer Personengesellschaft gehören, sind notwendiges Sonderbetriebsvermögen, wenn sie entweder unmittelbar dem Betrieb der Personengesellschaft zu dienen bestimmt sind oder "unmittelbar zur Begründung oder Stärkung der Beteiligung" des Mitunternehmers an der Personengesellschaft eingesetzt werden sollen (z.B. BFH-Urteil vom 24. September 1976 I R 149/74, BFHE 120, 208, BStBl II 1977, 69, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 01.12.1976 - I R 73/74

    Unzulässigkeit der Änderung einzelner Besteuerungsgrundlagen im Urteilstenor

    Auszug aus BFH, 11.10.1979 - IV R 125/76
    Die Eignung zur Förderung des Betriebs stützt sich nicht auf eine mögliche Verwendung der Grundstückserträge zum Einsatz für betriebliche Zwecke, sondern ergibt sich aus einer Verbindung zum Betrieb, die so beschaffen war, daß das Grundstück möglicherweise sogar als notwendiges Betriebsvermögen zu beurteilen war, solange es tatsächlich an Arbeitnehmer vermietet war (vgl. auch BFH-Urteil vom 1. Dezember 1976 I R 73/74, BFHE 121, 135, BStBl II 1977, 315).
  • BFH, 27.01.1977 - I R 48/75

    Zur Frage der Entnahme von Grundstücken und aufstehenden Gebäuden aus dem

    Auszug aus BFH, 11.10.1979 - IV R 125/76
    Ein Wirtschaftsgut sei daher nicht dem Betrieb der Personengesellschaft zu dienen bestimmt, wenn es lediglich im Wege eines rein formalen Buchungsaktes in die Sonderbilanz des Gesellschafters aufgenommen werde, die Erträge aus dem Wirtschaftsgut aber allein dem Gesellschafter außerhalb des Betriebs der Gesellschaft zufließen und von ihm auch die Aufwendungen getragen werden (s. auch BFH-Urteil vom 27. Januar 1977 I R 48/75, BFHE 121, 203, BStBl II 1977, 388).
  • BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73

    Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum

    Auszug aus BFH, 11.10.1979 - IV R 125/76
    Der Ansatz eines Entnahmegewinns des Klägers würde voraussetzen, daß das Anwesen des Klägers zu Beginn des Streitjahrs Betriebsvermögen war und diese Eigenschaft im Streitjahr durch eine Entnahmehandlung oder einen Rechtsvorgang (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189/195, BStBl II 1975, 168) verloren hat.
  • BFH, 30.04.1975 - I R 111/73

    Notwendiges Betriebsvermögen - Notwendiges Privatvermögen - Gewillkürtes

    Auszug aus BFH, 11.10.1979 - IV R 125/76
    b) Ein Wirtschaftsgut, das weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen ist, kann bei einem Einzelunternehmer dann gewillkürtes Betriebsvermögen sein, wenn es objektiv dazu geeignet und erkennbar dazu bestimmt ist, den Betrieb zu fördern (z.B. Urteile des BFH vom 30. April 1975 I R 111/73, BFHE 115, 500, BStBl II 1975, 582; vom 18. Juli 1974 IV R 187/69, BFHE 113, 222, BStBl II 1974, 767).
  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Ist ein Wirtschaftsgut weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen, so kann es gewillkürtes Betriebsvermögen sein, wenn es objektiv dazu geeignet und erkennbar dazu bestimmt ist, den Betrieb zu fördern (z.B. Senatsurteil vom 11. Oktober 1979 IV R 125/76, BFHE 129, 40, BStBl II 1980, 40 zu 1.b der Entscheidungsgründe, m.w.N., und BFH-Urteil vom 19. Februar 1997 XI R 1/96, BFHE 182, 567, BStBl II 1997, 399 zu II.2.b der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 25.11.1997 - VIII R 4/94

    Fehlende Erweiterungs-Prüfungsanordnung

    Indessen war er jedenfalls objektiv geeignet, für derartige Zwecke künftig eingesetzt zu werden, insbesondere zur Sicherung von Krediten (vgl. BFH-Urteile vom 11. Oktober 1979 IV R 125/76, BFHE 129, 40, BStBl II 1980, 40; in BFHE 168, 572, BStBl II 1993, 21, 22, m.w.N.).
  • BFH, 19.02.1997 - XI R 1/96

    Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sein;

    b) Dem gewillkürten Betriebsvermögen können in der Regel Wirtschaftsgüter zugerechnet werden, wenn sie objektiv dazu geeignet und erkennbar dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (BFH-Urteil vom 11. Oktober 1979 IV R 125/76, BFHE 129, 40, BStBl II 1980, 40).
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