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   BFH, 24.08.1989 - IV R 67/86   

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BFH, 24.08.1989 - IV R 67/86 (https://dejure.org/1989,984)
BFH, Entscheidung vom 24.08.1989 - IV R 67/86 (https://dejure.org/1989,984)
BFH, Entscheidung vom 24. August 1989 - IV R 67/86 (https://dejure.org/1989,984)
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Volltextveröffentlichungen (5)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Partnerschaftsgesellschaft
    Steuerrecht
    Einkommensteuer
    Veräußerung bzw. Aufgabe der Partnerschaftsgesellschaft
    Begriff des »Mitunternehmeranteils

Papierfundstellen

  • BFHE 158, 329
  • BB 1990, 54
  • DB 1990, 88
  • BStBl II 1990, 132
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.07.1986 - VIII R 154/85

    1. Schenkung eines Kommanditanteils als Aufgabe des Mitunternehmeranteils - 2.

    Auszug aus BFH, 24.08.1989 - IV R 67/86
    In der gleichen Weise ist nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG die Veräußerung des Anteils eines Mitunternehmers, aber auch die nicht eigens erwähnte Aufgabe des Anteils begünstigt (hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Juli 1986 VIII R 154/85, BFHE 147, 334, BStBl II 1986, 896).
  • BFH, 24.05.1973 - IV R 64/70

    Personengesellschaft - Ausscheidender Gesellschafter - Abfindung mit Sachwert -

    Auszug aus BFH, 24.08.1989 - IV R 67/86
    Hierbei werden die stillen Reserven in den zur Abfindung gegebenen Wirtschaftsgütern sowohl von den verbleibenden als auch vom ausgeschiedenen Gesellschafter versteuert; der Gewinn des ausgeschiedenen Gesellschafters ist Teil seines tarifbegünstigten Veräußerungsgewinns (vgl. BFH-Urteil vom 24. Mai 1973 IV R 64/70, BFHE 109, 438, BStBl II 1973, 655).
  • BFH, 18.04.1973 - I R 57/71

    Keine Tarifvergünstigung für nur im zeitlichen Zusammenhang mit einer

    Auszug aus BFH, 24.08.1989 - IV R 67/86
    Zu Unrecht wendet das FA gegen dieses Ergebnis ein, daß die Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils mit der Veräußerung eines Teilbetriebs durch einen Einzelunternehmer vergleichbar sei, in diesem Fall aber nur die Übernahme von dem Teilbetrieb dienenden Wirtschaftsgütern in das Privatvermögen zum begünstigten Gewinn gehöre (BFH-Urteil vom 18. April 1973 I R 57/71, BFHE 109, 505, BStBl II 1973, 700), während im Streitfall die entnommenen Wirtschaftsgüter auch der verbliebenen Beteiligung des Kommanditisten C gedient hätten.
  • BFH, 18.05.1983 - I R 5/82

    Kommanditgesellschaft - Auflösung von Sonderbetriebsvermögen - Betriebsaufgabe -

    Auszug aus BFH, 24.08.1989 - IV R 67/86
    Hierzu kommt es, wenn der Mitunternehmer über Sonderbetriebsvermögen verfügt und dieses nicht veräußert, sondern zurückbehält; das Sonderbetriebsvermögen geht alsdann in das Privatvermögen des bisherigen Mitunternehmers über und erhöht seinen tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 1983 I R 5/82, BFHE 138, 548, BStBl II 1983, 771).
  • BFH, 27.05.1981 - I R 123/77

    Zur Berechnung des Veräußerungsgewinns bei Übertragung eines Anteils am Betrieb

    Auszug aus BFH, 24.08.1989 - IV R 67/86
    Von diesen Grundsätzen ist auch auszugehen, wenn ein Gesellschafter nur einen Teil seines Mitunternehmeranteils veräußert; ein hierbei entstehender Gewinn ist ebenfalls als begünstigter Veräußerungsgewinn i. S. von § 16 Abs. 1 Nr. 2 und § 34 EStG anzusehen (BFH-Urteil vom 27. Mai 1981 I R 123/77, BFHE 133, 412, BStBl II 1982, 211).
  • BFH, 26.01.1989 - IV R 86/87

    Aufgabegewinn durch Schulderlaß im Zusammenhang mit Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 24.08.1989 - IV R 67/86
    Die Rechtsprechung hat auch sonst den Wert von Leistungen, die nicht als Gegenwert für die Übertragung des Betriebs oder des Mitunternehmeranteils erbracht werden, die der Veräußerer aber im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Veräußerung erhält, in den begünstigten Gewinn einbezogen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 1989 IV R 86/87, BFHE 156, 141, BStBl II 1989, 456; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 8. Aufl., § 16 Anm. 49b, m. w. N.).
  • BFH, 17.10.1985 - IV R 34/84

    Klagebefugnis hinsichtlich der gesonderten Gewinnfeststellung für eine KG

    Auszug aus BFH, 24.08.1989 - IV R 67/86
    Auf die Revision des FA hob der erkennende Senat das Urteil des FG im Verfahren IV R 34/84 auf, weil die früheren Kommanditisten nicht zum Rechtsstreit beigeladen waren.
  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 52/04

    Anwendung des § 24 UmwStG 1977 auf einseitige Kapitalerhöhungen im Rahmen von

    Mitunternehmeranteil i.S. des § 24 UmwStG 1977 ist auch der Teil eines Mitunternehmeranteils (BFH-Urteile vom 13. Februar 1997 IV R 15/96, BFHE 183, 39, BStBl II 1997, 535; vom 6. November 1991 XI R 41/88, BFHE 166, 212, BStBl II 1992, 335; vom 24. August 1989 IV R 67/86, BFHE 158, 329, BStBl II 1990, 132).
  • BFH, 09.11.2011 - X R 60/09

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft bei vorheriger

    cc) Für dieses Ergebnis kann --wie das FG zutreffend ausgeführt hat-- auch das Urteil des IV. Senats des BFH vom 24. August 1989 IV R 67/86 (BFHE 158, 329, BStBl II 1990, 132) herangezogen werden.
  • BFH, 06.09.2000 - IV R 18/99

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

    Diese Betrachtung liegt dem Senatsurteil vom 24. August 1989 IV R 67/86 (BFHE 158, 329, BStBl II 1990, 132) zugrunde.
  • BFH, 31.08.1995 - VIII B 21/93

    Mitunternehmeranteil - Sonderbetriebsvermögen

    Werden anläßlich der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens, die zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehören, zurückbehalten und ins Privatvermögen überführt, so ist dieser Vorgang nicht als tarifbegünstigte Veräußerung eines Mitunternehmeranteils in Verbindung mit einer gewinnrealisierenden Entnahme, sondern als Aufgabe des Mitunternehmeranteils zu beurteilen (BFH-Urteile vom 18. Mai 1983 I R 5/82, BFHE 138, 548, BStBl II 1983, 771, und vom 24. August 1989 IV R 67/86, BFHE 158, 329, BStBl II 1990, 132; Beschluß vom 31. Januar 1992 VIII B 33/90, BFHE 167, 5, 7, BStBl II 1992, 558), die insgesamt nach §§ 16, 34 EStG begünstigt ist (Urteil in BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635 m. w. N.; L. Schmidt, a. a. O., § 16 Rz. 414).
  • BFH, 03.03.1998 - VIII R 66/96

    Aktien als Sonderbetriebsvermögen II

    Gehörte die Beteiligung zum Sonderbetriebsvermögen II des Klägers und war sie deshalb Teil des Mitunternehmeranteils, dann ging sie mit der Veräußerung des Kommanditanteils in das Privatvermögen des Klägers über; der Vorgang ist als Aufgabe des Mitunternehmeranteils zu beurteilen (Urteile vom 24. August 1989 IV R 67/86, BFHE 158, 329, BStBl II 1990, 132; vom 19. März 1991 VIII R 76/87, BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635; Beschluß vom 31. August 1995 VIII B 21/93, BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890 unter 2 der Gründe).
  • BFH, 14.09.1994 - I R 12/94

    1. § 18 Abs. 3 EStG findet Anwendung bei Veräußerung eines "Teils" des

    Die Rechtsprechung hat sie aber auch dann angewendet, wenn nur der "Teil" eines Mitunternehmeranteils auf einen neu eintretenden Gesellschafter übertragen wird oder im Wege der Anwachsung auf einen "Alt" -Gesellschafter übergeht (vgl. BFH-Urteile vom 27. Mai 1981 I R 123/77, BFHE 133, 412, BStBl II 1982, 211; vom 15. Juli 1986 VIII R 154/85, BFHE 147, 334, BStBl II 1986, 896; vom 24. August 1989 IV R 67/86, BFHE 158, 329, BStBl II 1990, 132; vom 6. November 1991 XI R 41/88, BFHE 166, 212, BStBl II 1992, 335).
  • BFH, 22.11.2013 - III B 35/12

    Mehraktige Veräußerung eines Mitunternehmeranteils und sog.

    So hat der BFH (beispielsweise) mit Urteil vom 24. August 1989 IV R 67/86 (BFHE 158, 329, BStBl II 1990, 132) entschieden, dass der Gewinn aus der Entnahme von Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens zum begünstigten Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils nach § 16 Abs. 1 Nr. 2, § 34 EStG gehören kann, wenn die Entnahme in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils steht.
  • BFH, 08.12.1994 - IV R 82/92

    Mitunternehmeranteil

    Dies entspricht der Rechtsprechung des BFH, nach der eine begünstigte Anteilsveräußerung i. S. des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG auch vorliegt, wenn nicht der ganze Mitunternehmeranteil, sondern nur der Teil eines solchen Anteils veräußert wird (vgl. z. B. Senatsurteil vom 24. August 1989 IV R 67/86, BFHE 158, 329, BStBl II 1990, 132).
  • BFH, 19.03.1991 - VIII R 76/87

    Keine Veräußerung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger

    b) Es ergibt sich ferner daraus, daß bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils einschließlich des Sonderbetriebsvermögens bzw. dessen Überführung ins Privatvermögen sich die Tarifvergünstigung der §§ 16, 34 EStG auch auf die durch die Veräußerung des Sonderbetriebsvermögens aufgedeckten stillen Reserven bezieht (BFH-Urteile vom 18. Mai 1983 I R 5/82, BFHE 138, 548, BStBl II 1983, 771; vom 24. August 1989 IV R 67/86, BFHE 158, 329, BStBl II 1990, 132).
  • BFH, 10.08.2005 - VIII R 78/02

    Abgrenzung Anlagevermögen/Umlaufvermögen erworbener Wirtschaftsgüter bei

    bb) Von diesen Grundsätzen ist auch im Streitfall ungeachtet dessen auszugehen, dass die bis zum 2. Januar 1986 im Sonderbetriebsvermögen der Eheleute D gehaltenen Grundstücke nicht an die (Erwerber-)GmbH veräußert wurden und es deshalb zweifelhaft ist, ob die ertragsteuerrechtliche Tarifbegünstigung des insgesamt erzielten Gewinns --veräußertes Gesamthandsvermögen sowie entnommenes funktional und unter Umständen auch quantitativ wesentliches Sonderbetriebsvermögen-- auf dem Tatbestand der Betriebsveräußerung (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG in der für das Streitjahr geltenden Fassung) oder demjenigen der Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3 EStG) beruht (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 1989 IV R 67/86, BFHE 158, 329, BStBl II 1990, 132; Schmidt/ Wacker, EStG § 16 Rz. 112; zur Schlussbilanz bei Beendigung der betrieblichen Tätigkeit s. BFH-Urteil vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384).
  • FG Münster, 30.10.2009 - 14 K 2937/06

    Steuerrechtliche Einordnung eines Immobilienverkaufs unter Eheleuten; Beurteilung

  • FG Düsseldorf, 04.12.2014 - 14 K 2968/09

    Übertragung von Wirtschaftsgütern einer KG auf Ein-Mann-GmbH & Co. KG des

  • BFH, 14.12.1994 - X R 128/92

    Wertloswerden eines anläßlich des Ausscheidens aus der Gesellschaft nicht

  • BFH, 28.07.1994 - IV R 53/91

    Fällt die Darlehensforderung eines Kommanditisten, die Teil des

  • BFH, 13.07.1993 - VIII R 85/91

    Kein Erfüllen der Verbleibensvoraussetzung des § 7d EStG, soweit bei einer

  • BFH, 07.09.2005 - VIII R 99/03

    Veräußerung einer Beteiligung als Gewerbeertrag

  • BFH, 25.09.1991 - I R 184/87

    Tarifbegünstigung eines Entnahmegewinns bei Einbringung zu Buchwerten

  • FG Köln, 18.03.2009 - 4 K 2555/06

    Veräußerung Mitunternehmeranteil; Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns;

  • BFH, 14.09.1994 - I R 41/94

    Veräußerungsgewinn von Anteilen am Vermögen einer Gesellschaft als Einkünfte aus

  • FG Düsseldorf, 06.05.1999 - 11 K 4433/96

    Streit über die steuerbegünstigte Veräußerung eines Anteils an einem Vermögen

  • FG München, 17.11.2014 - 10 V 2745/14

    Keine Änderung des Gewinnverteilungsschlüssels und Verlustverteilungsschlüssels

  • BFH, 25.09.1991 - I R 183/87

    Tarifliche Begünstigung von Entnahmegewinnen bei der Umwandlung einer

  • FG Sachsen, 27.05.2004 - 5 K 8/02

    Statthafte Klageart bei Begehren der Änderung eines bestandskräftigen Bescheids;

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