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   BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63 S   

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https://dejure.org/1963,13
BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63 S (https://dejure.org/1963,13)
BFH, Entscheidung vom 13.11.1963 - GrS 1/63 S (https://dejure.org/1963,13)
BFH, Entscheidung vom 13. November 1963 - GrS 1/63 S (https://dejure.org/1963,13)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als Betriebsaufgabe oder als Betriebsvermögensfortführung und daran anknüpfende Folgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 78, 315
  • NJW 1964, 942
  • BStBl III 1964, 124
 
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Wird zitiert von ... (280)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Dieser Entscheidung liegt die auch von anderen obersten Gerichtshöfen des Bundes (z. B. BVerwG- Beschluß vom 16. März 1964 GrS 1/63, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, § 11 VwGO, Nr. 6; Beschluß des BSG vom 10. Dezember 1974 GS 2/73, BSGE 38, 248, 250 ff.) geteilte Auffassung zugrunde, daß der Große Senat wegen derselben Rechtsfrage von mehreren Senaten angerufen werden kann.
  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

    Jedoch hat er --um eine "Versteinerung" der Rechtsprechung zu vermeiden-- stets hervorgehoben, dass der Gesichtspunkt der Kontinuität der Änderung einer selbst langjährigen ständigen Rechtsprechung aufgrund besserer Rechtserkenntnisse dann nicht entgegensteht, wenn für einen solchen Rechtsprechungswandel gewichtige sachliche Erwägungen sprechen (vgl. z.B. Entscheidungen des Großen Senats des BFH vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, 319, unten f., BStBl III 1964, 124, 126, li.Sp.; vom 15. Juli 1968 GrS 2/67, BFHE 93, 75, BStBl II 1968, 666, unter III.2.
  • BFH, 25.01.2017 - X R 59/14

    Vorbehaltsnießbrauch hindert steuerneutrale unentgeltliche Übertragung eines

    Dem Großen Senat des BFH komme es in seinem grundlegenden Urteil vom 13. November 1963 GrS 1/63 S (BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) nicht auf die gewerbliche Tätigkeit an.

    Nach der auch vom Revisionskläger zitierten Entscheidung des Großen Senats des BFH in BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124 gilt im Falle der Betriebsverpachtung und Aufgabeerklärung der bisherige Betrieb als fortbestehend.

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