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   BFH, 15.06.1965 - IV 283/63 U   

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https://dejure.org/1965,1161
BFH, 15.06.1965 - IV 283/63 U (https://dejure.org/1965,1161)
BFH, Entscheidung vom 15.06.1965 - IV 283/63 U (https://dejure.org/1965,1161)
BFH, Entscheidung vom 15. Juni 1965 - IV 283/63 U (https://dejure.org/1965,1161)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 83, 151
  • DB 1965, 1464
  • BStBl III 1965, 556
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.02.1965 - I 349/61 U

    Einordnung des Berufs eines Genealogen (Erbensucher) als selbständige Arbeit oder

    Auszug aus BFH, 15.06.1965 - IV 283/63 U
    Daß wegen des beschränkten Interessentenkreises nur wenige Personen als Kunden in Betracht kommen, hindert die Annahme einer Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr nicht (Urteil des Bundesfinanzhofs I 349/61 U vom 24. Februar 1965, BStBl 1965 III S. 263).
  • BFH, 28.06.2001 - IV R 10/00

    1. Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt auch bei

    Der Senat hat es in seiner Entscheidung vom 15. Juni 1965 IV 283/63 U (BFHE 83, 151, BStBl III 1965, 556) ausdrücklich dahinstehen lassen, in welche Einkunftsart die Einkünfte eines sog. Stundenbuchhalters einzuordnen sind.

    Die Klägerin verwaltet aber kein fremdes Vermögen; die Übernahme der Buchhaltung für andere ist keine auf die Erhaltung von Vermögen gerichtete Tätigkeit (Senatsurteil in BFHE 83, 151, BStBl III 1965, 556).

  • BFH, 28.11.1968 - IV R 240/67

    Freiberuflichkeit der von einem Diplom-Betriebswirt betriebenen und

    In der Entscheidung IV 283/63 U vom 5. Juni 1965 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 83 S. 151 - BFH 83, 151 -, BStBl III 1965, 556) führte der Senat aus, daß die entgeltliche Aufnahme und Bewertung von Warenbeständen für Angehörige eines bestimmten Wirtschaftszweigs für sich betrachtet weder eine wissenschaftliche noch eine der Steuerberatung ähnliche Tätigkeit im Sinn des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG - in der rückwirkend ab Veranlagungszeitraum 1955 geltenden Fassung (§ 52 Abs. 7 EStG 1960) darstellt.

    Die Entscheidung IV 283/63 U hob weiter hervor, daß die Aufnahme und Bewertung von Warenbeständen ungeachtet der Notwendigkeit, dabei auch steuerliche Vorschriften zu berücksichtigen, diese Tätigkeit nicht der eines Steuerberaters ähnlich macht.

  • BFH, 28.03.1974 - IV R 153/73

    Die Erstellung von Rezeptabrechnungen für Apotheken ist keine freiberufliche,

    Das vom Senat gebilligte Urteil des BFH vom 15. Juni 1965 IV 283/63 U (BFHE 83, 151, BStBl III 1965, 556) habe nicht einmal die Bewertung von Mengenaufstellungen über Apothekenwaren für die Zwecke der Steuerbilanz als eine mit den steuerberatenden Berufen vergleichbare Tätigkeit angesehen, da steuerliche Grundkenntnisse zu jeder gehobenen kaufmännischen Ausbildung gehörten.
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