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   BFH, 29.07.1965 - IV 164/63 U   

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https://dejure.org/1965,873
BFH, 29.07.1965 - IV 164/63 U (https://dejure.org/1965,873)
BFH, Entscheidung vom 29.07.1965 - IV 164/63 U (https://dejure.org/1965,873)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 1965 - IV 164/63 U (https://dejure.org/1965,873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Ansetzung von Waren mit dem Marktpreis bei Vorliegen eines am Bilanzstichtag noch unerfüllten Kaufvertrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 83, 413
  • DB 1965, 1616
  • BStBl III 1965, 648
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.01.1956 - IV 566/54 U

    Bestimmung des Teilwerts - Berücksichtigung der eigenen Auffassung des Kaufmannes

    Auszug aus BFH, 29.07.1965 - IV 164/63 U
    Zwar wird das die Regel sein; denn der Teilwert ist ein objektiver Begriff, der wertmäßig zum Ausdruck bringt, was nach allgemeiner Auffassung in der Marktlage am Bilanzstichtag, d.h. in aller Regel im Börsen- oder Marktpreis, seinen Ausdruck findet (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 566/54 U vom 26. Januar 1956, BStBl 1956 III S. 113, Slg. Bd. 62 S. 305).

    Schwebende Geschäfte, die am Bilanzstichtag noch von keiner Seite erfüllt sind, werden bilanzmäßig nicht ausgewiesen, soweit sich nicht aus ihnen bereits mit Sicherheit zu erwartende Verluste abzeichnen (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 566/54 U).

  • BFH, 08.10.1957 - I 86/57 U

    Das "Niederstwertprinzip" - Anhaltspunkte zur Ermittlung der

    Auszug aus BFH, 29.07.1965 - IV 164/63 U
    Nichtrealisierte Gewinne aus ihnen bleiben auch dann außer Betracht, wenn sie mit Sicherheit zu erwarten sind und ein fiktiver Erwerber des ganzen Betriebes die schwebenden Verkaufskontrakte im Rahmen des Gesamtkaufpreises berücksichtigen würde (Urteile des Bundesfinanzhofs IV 469/51 U vom 15. Mai 1952, BStBl 1952 III S. 169, Slg. Bd. 56 S. 436; I 86/57 U vom 8. Oktober 1957, BStBl 1957 III S. 442, Slg. Bd. 65 S. 541).
  • BFH, 15.05.1952 - IV 469/51 U

    Zulässigkeit der Erhöhung von Wiederbeschaffungskosten wegen des Ausfalls des

    Auszug aus BFH, 29.07.1965 - IV 164/63 U
    Nichtrealisierte Gewinne aus ihnen bleiben auch dann außer Betracht, wenn sie mit Sicherheit zu erwarten sind und ein fiktiver Erwerber des ganzen Betriebes die schwebenden Verkaufskontrakte im Rahmen des Gesamtkaufpreises berücksichtigen würde (Urteile des Bundesfinanzhofs IV 469/51 U vom 15. Mai 1952, BStBl 1952 III S. 169, Slg. Bd. 56 S. 436; I 86/57 U vom 8. Oktober 1957, BStBl 1957 III S. 442, Slg. Bd. 65 S. 541).
  • BFH, 07.09.2005 - VIII R 1/03

    Verlustfreie Bewertung halbfertiger Bauten

    Er ging jedoch in seiner bisherigen Rechtsprechung davon aus, dass die Bewertung von Vorräten nichts mit der Bewertung und der Bilanzierung schwebender Geschäfte zu tun habe, die diese Vorräte betreffen; eine Teilwertabschreibung sei selbst dann möglich, wenn die Vorräte fest verkauft, aber der Kaufvertrag noch von keiner Seite erfüllt sei (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 29. Juli 1965 IV 164/63 U, BFHE 83, 413, BStBl III 1965, 648).

    a) Wie der BFH bereits in seinem Urteil in BFHE 83, 413, BStBl III 1965, 648 ausgeführt hat, hat die Bewertung von Vorräten nichts mit der Bewertung und der Bilanzierung schwebender Geschäfte, die diese Vorräte betreffen, zu tun; die aus den schwebenden Verträgen fließenden Rechte und Pflichten seien gesondert zu bewerten, ggf. sei eine Verlustrückstellung zu bilden.

  • BFH, 28.11.1974 - V R 36/74

    Halbfertige Bauten - Entlastungsfähigkeit - Vorratsvermögen - Bauunternehmer -

    Dieses Ergebnis entspreche auch der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 29. Juli 1965 IV 164/63 U, BFHE 83, 413, BStBl III 1965, 648), nach der die Bewertung von Vorräten wegen des Prinzips der Einzelbewertung nichts mit der Bewertung und Bilanzierung schwebender Geschäfte, die diese Vorräte beträfen, zu tun habe.

    Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zu der im BFH-Urteil vom 29. Juli 1965 IV 164/63 U (BFHE 83, 413, BStBl III 1965, 648) geäußerten Rechtsansicht, daß die Bewertung von Vorräten mit der Bewertung und Bilanzierung schwebender Geschäfte, die diese Vorräte beträfen, nichts zu tun habe und die aus solchen Geschäften fließenden Rechte und Pflichten besonders zu bewerten seien.

  • BFH, 25.01.1984 - I R 7/80

    Ausbildungskosten - Berufsausbildungsverhältnis - Rückstellung

    Insoweit werden die Auswirkungen einer Teilwertabschreibung vorweggenommen (so bereits RFHE 17, 332), die bei sinkenden Wiederbeschaffungspreisen auf die erhaltenen Gegenstände auch dann zulässig ist, wenn diese bereits fest zu einem höheren Preis verkauft sind (BFH-Urteil vom 29. Juli 1965 IV 164/63 U, BFHE 83, 413, BStBl III 1965, 648).
  • BFH, 16.12.1987 - I R 68/87

    Keine Rückstellung im Zusammenhang mit Verdienstsicherungsklausel

    Insoweit werden die Auswirkungen einer Teilwertabschreibung vorweggenommen (so bereits Urteil in RFHE 17, 332), die bei sinkenden Wiederbeschaffungspreisen auf die erhaltenen Gegenstände auch dann zulässig ist, wenn diese bereits fest zu einem höheren Preis verkauft sind (BFH-Urteil vom 29. Juli 1965 IV 164/63 U, BFHE 83, 413, BStBl III 1965, 648).
  • FG Baden-Württemberg, 05.12.1996 - 3 K 342/93

    Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste aufgrund von Verpflichtungen zum

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  • BFH, 17.05.1974 - III R 50/73

    Werkvertrag - Halbfertige Arbeiten - Teilwert - Reproduktionswert - Erkenntnisse

    Der BFH habe im Urteil vom 29. Juli 1965 IV 164/63 U (BFHE 83, 413, BStBl III 1965, 648) eindeutig differenziert zwischen der Bewertung von Warenvorräten und der Bewertung von Rechten und Pflichten aus Verträgen, die diese Vorräte beträfen.
  • BFH, 01.02.1966 - I 121/63

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Lieferung von Waren unter Preis - Finanzielle

    Wie das FG mit Recht ausgeführt hat, handelt es sich im Streitfall - anders als beim Erwerb eines Wirtschaftsgutes, aus dessen späterer Weiterveräußerung infolge eines zwischenzeitlich eingetretenen allgemeinen Preisrückganges bereits am Bilanzstichtag ein Verlust zu erwarten ist (BFH-Urteil IV 164/63 U vom 29. Juli 1965, BStBl 1965 III S. 648) - um Werbeaufwand, der nicht in seiner (nicht vorhandenen) Eigenschaft als Wirtschaftsgut, sondern in seiner Eigenschaft als reiner Unkostenfaktor entweder in der Verlust- und Gewinnrechnung oder in der Bilanz erfaßt wird.
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