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   BFH, 13.01.1966 - IV 51/62   

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https://dejure.org/1966,413
BFH, 13.01.1966 - IV 51/62 (https://dejure.org/1966,413)
BFH, Entscheidung vom 13.01.1966 - IV 51/62 (https://dejure.org/1966,413)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 1966 - IV 51/62 (https://dejure.org/1966,413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung aufgrund der Möglichkeit einer Steuernachforderung im Rahmen einer Betriebsprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 84, 517
  • NJW 1966, 1383
  • DB 1966, 605
  • BStBl III 1966, 189
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.05.1961 - I 128/60 S

    Bildung eines Bürgschaftsstocks zur Sicherung von Verbindlichkeiten gegenüber

    Auszug aus BFH, 13.01.1966 - IV 51/62
    Der BFH (Urteil I 128/60 S vom 9. Mai 1961, BStBl 1961 III S. 336, Slg. Bd. 73 S. 187) fordert eine konkrete Möglichkeit der Inanspruchnahme als Voraussetzung für eine Rückstellungsbildung.
  • BFH, 12.03.1964 - IV 95/63 S

    Steuerrechtliche Behandlung von Risikorückstellungen eines Notars

    Auszug aus BFH, 13.01.1966 - IV 51/62
    Eine Rückstellung kann nur anerkannt werden, wenn am Bilanzstichtag oder am Tag der Bilanzaufstellung erkennbar ist, daß Ereignisse eingetreten sind, auf Grund deren der Steuerpflichtige ernsthaft mit einer Inanspruchnahme rechnen muß (siehe die Grundsätze über die Bildung von Rückstellungen im Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - IV 95/63 S vom 12. März 1964, BStBl 1964 III S. 404, Slg. Bd. 79 S. 471).
  • BFH, 27.11.2001 - VIII R 36/00

    Entstehung des nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes

    Die allgemeine Erfahrung, dass bei einer Betriebsprüfung mit Steuernachforderungen zu rechnen ist, rechtfertigt eine solche Rückstellung noch nicht (BFH-Urteil vom 13. Januar 1966 IV 51/62, BFHE 84, 517, BStBl III 1966, 189, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 15.03.2012 - III R 96/07

    Bilanzierung von Steuernachforderungen wegen doppelten Ausweises von Umsatzsteuer

    Zwar rechtfertigt die allgemeine Erfahrung, dass bei einer Betriebsprüfung mit Steuernachforderungen zu rechnen ist, noch keine Rückstellung (z.B. BFH-Urteile vom 13. Januar 1966 IV 51/62, BFHE 84, 517, BStBl III 1966, 189; vom 27. November 2001 VIII R 36/00, BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731).
  • FG Nürnberg, 16.06.2010 - 5 K 687/09

    Bilanzberichtigung bei hinterzogenen Mehr-Betriebssteuern

    Abziehbare Steuern sind grundsätzlich dem Jahr zu belasten, zu dem sie wirtschaftlich gehören, dies gilt auch für die Berücksichtigung von Mehrsteuern infolge von Außenprüfungen (vgl. bis 2001 EStR R 20, unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 19.12.1961, BStBl III 1962, 64 und zur Rückstellung für künftige Steuernachforderungen BFH-Urteil vom 13.01.1966, BStBl III 1966, 189; vgl. auch BFH-Urteile vom 10.8.1961 IV 117/58 U, BStBl III 1961, 534, 18.07.1973 I R 11/73, BStBl II 1973, 86 und vom 17.07.2008 I R 85/07, BStBl II 2008, 924).

    aa) Die allgemeine Erfahrung, dass bei einer Betriebsprüfung mit Steuernachforderungen zu rechnen ist, rechtfertigt eine solche Rückstellung noch nicht (BFH-Urteil vom 13.01.1966 IV 51/62, BStBl III 1966, 189, ständige Rechtsprechung).

  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2010 - 3 K 2555/09

    Zulässigkeit der Rückstellung für die Kosten einer zukünftigen Betriebsprüfung

    Soweit der BFH in BFHE 107, 202, BStBl II 1973, 55 außerdem auf das BFH-Urteil vom 13. Januar 1966 IV 51/62 (BFHE 84, 517, BStBl III 1966, 189; zur Abgrenzung siehe BFH-Urteil in BFHE 228, 259, BStBl II 2010, 692) Bezug genommen hat, geht es in jenem Urteil um die Passivierung der Ergebnisse der Betriebsprüfung und nicht --wie hier-- um die Kosten der Betriebsprüfung an sich.
  • BFH, 20.05.1966 - III 189/63
    In die RM-Schlußbilanz, und zwar in die handelsrechtliche und in die steuerrechtliche, seien aber die oben erwähnten Steuerschulden der RM-Zeit nicht einzusetzen gewesen, weil sie im Zeitpunkt der Aufstellung dieser Bilanz nicht erkennbar gewesen seien und nach der Rechtsprechung Rückstellungen für die sich aus einer Betriebsprüfung ergebenden Steuerrisiken unzulässig seien, was der BFH auch im Urteil IV 51/62 vom 13. Januar 1966 ( BStBl 1966 III S. 189) ausgesprochen habe.

    In die RM-Schlußbilanz, und zwar in die handelsrechtliche und in die steuerrechtliche, seien aber die oben erwähnten Steuerschulden der RM-Zeit nicht einzusetzen gewesen, weil sie im Zeitpunkt der Aufstellung dieser Bilanz nicht erkennbar gewesen seien und nach der Rechtsprechung Rückstellungen für die sich aus einer Betriebsprüfung ergebenden Steuerrisiken unzulässig seien, was der BFH auch im Urteil IV 51/62 vom 13. Januar 1966 ( BStBl 1966 III S. 189) ausgesprochen habe.

  • BFH, 24.08.1972 - VIII R 21/69

    Keine Rückstellung für mögliche, durch spätere Betriebsprüfung veranlaßte

    Gegen die Zulässigkeit einer Rückstellung für Buchführungsaufwand bei einer späteren Betriebsprüfung können auch die Überlegungen angeführt werden, die im BFH-Urteil IV 51/62 vom 13. Januar 1966 (BFH 84, 517, BStBl III 1966, 189) zur Nichtanerkennung eines Passivpostens für nach einer künftigen Betriebsprüfung zu erwartende Steuernachforderungen führten.
  • BFH, 18.07.1973 - I R 11/73

    Neue Tatsache - Prüfung für einzelne Steuerart - Prüfung für einzelnen

    Nach dem BFH-Urteil vom 13. Januar 1966 IV 51/62 (BFHE 84, 517, BStBl III 1966, 189) rechtfertigt die Tatsache, daß nach allgemeiner Erfahrung bei einer Betriebsprüfung mit Steuernachforderungen zu rechnen ist, keine Rückstellung.
  • BFH, 24.08.1972 - VIII R 31/70

    Rückstellung - Geschäftsverlegung - Zulässigkeit im Wirtschaftsjahr -

    Für ein solches allgemeines Geschäftsrisiko dürfen Rückstellungen nicht gebildet werden (vgl. BFH-Urteile I 118/55 U vom 3. Juli 1956, BFH 63, 133, BStBl III 1956, 248; I 99/56 U vom 4. Dezember 1956, BFH 64, 43, BStBl III 1957, 16; IV 114/58 vom 2. Juni 1960, a. a. O.; IV 51/62 vom 13. Januar 1966, BFH 84, 517, BStBl III 1966, 189).
  • BFH, 10.05.1972 - III R 83/71

    Betriebssteuern - Steuernachzahlungen - Maßgebender Feststellungszeitpunkt -

    So hat der IV. Senat des BFH mit Urteil IV 51/62 vom 13. Januar 1966 (BFH 84, 517, BStBl III 1966, 189) für die Steuerbilanz eine Rückstellung für Steuernachholungen aufgrund einer am Bilanzstichtag noch nicht durchgeführten aber zu erwartenden Betriebsprüfung abgelehnt, weil am Stichtag keine hinreichend konkreten Sachverhalte vorlagen, aufgrund deren ernsthaft mit einer Inanspruchnahme für zu wenig gezahlte Betriebssteuern gerechnet werden könne; für eine Rückstellung genüge nicht die allgemeine Erfahrung, daß Betriebsprüfungen zu Beanstandungen und mehr oder weniger hohen Steuernachzahlungen zu führen pflegten.
  • FG Düsseldorf, 21.09.2010 - 6 K 2079/08

    Nachträgliche Aktivierung von Steuererstattungsansprüchen; Rückstellung wegen

    Die allgemeine Erfahrung, dass bei einer Betriebsprüfung mit Steuernachforderungen zu rechnen ist, rechtfertigt eine solche Rückstellung noch nicht (BFH-Urteil vom 13. Januar 1966 IV 51/62, BFHE 84, 517, BStBl III 1966, 189).
  • BFH, 25.05.1973 - III R 95/72

    Abzinsung von Steuerschulden - Abzinsung von Steuererstattungsansprüchen

  • BFH, 21.05.1969 - I R 75/67

    Interessengerechte Ermessenentscheidung des Finanzamtes als Voraussetzung eines

  • BFH, 13.07.1967 - VI R 21/67

    Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen für unentgeliche Nutzung von

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