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   BFH, 26.01.1966 - II 135/63   

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https://dejure.org/1966,1776
BFH, 26.01.1966 - II 135/63 (https://dejure.org/1966,1776)
BFH, Entscheidung vom 26.01.1966 - II 135/63 (https://dejure.org/1966,1776)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 1966 - II 135/63 (https://dejure.org/1966,1776)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwendung eines für einen Zweckverband zugelassenen Tiefladeanhängers zur Müllabfuhr - Beförderung einer Planierraupe zwischen Müllabladeplätzen mit einem Tiefladeanhänger - Steuerbefreiung für das Halten von Müllabfuhrfahrzeugen - Müllbeseitigung als öffentliche ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 85, 508
  • BStBl III 1966, 435
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 21.03.1952 - OS II 3/51

    Anschluss- und Benutzungszwang an Müllabfuhr: Voraussetzungen, Benennung von

    Auszug aus BFH, 26.01.1966 - II 135/63
    Gerade die Müllbeseitigung (im weiteren Sinne Müllabfuhr und Müllbearbeitung; siehe unten) ist eine öffentliche Aufgabe im Interesse der Volksgesundheit und der Hygiene, wie die den Gemeinden bei dringendem öffentlichen Bedürfnis eingeräumte Möglichkeit der Einführung des Anschluß- und Benutzungszwangs zeigt (für Niedersachsen § 8 der Niedersächsischen Gemeindeordnung - NGO - vom 4. März 1955 in der Fassung der Gesetze vom 16. Juni und 8. Juli 1960 und vom 18. April 1963 - Gesetz- und Verordnungsblatt 1959 S. 55, 1960 S. 93, 214, 1963 S. 255; Lüersen-Neuffer, Niedersächsische Gemeindeordnung, § 8 Anm. 6; vgl. auch zu § 19 Abs. 2 der insoweit übereinstimmenden Hessischen Gemeindeordnung Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs OS II 3/51 vom 21. März 1952, Entscheidungssammlung des Hessischen und des Württemberg-Badischen Verwaltungsgerichtshofes Band II S. 126; Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 1. Band, 8. Aufl., § 21 zu II S. 360; Peters, Lehrbuch der Verwaltung, S. 326; Turegg-Kraus, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 4. Aufl. S. 183).
  • BFH, 12.05.1965 - II 59/62 U

    Steuerbefreiung von Kraftfahrzeugen, die ausschließlich zu unmittelbaren

    Auszug aus BFH, 26.01.1966 - II 135/63
    Wie der Senat bereits in dem anderen, insoweit aber gleichgelagerten Tatbestand für Wegebaufahrzeuge entschieden hat (Urteil II 59/62 U vom 12. Mai 1965 zu II 1, BFH 82, 492; BStBl III 1965, 425), fordert die weitere Voraussetzung die Verwendung des Fahrzeugs der Gebietskörperschaften "zur" Müllabfuhr nicht besondere Einrichtungen und eine besondere Bauart nur für Zwecke der Müllabfuhr.
  • RFH, 08.03.1932 - II A 569/31
    Auszug aus BFH, 26.01.1966 - II 135/63
    Auch kraftfahrzeugsteuerrechtlich kann der Begriff der Müllabfuhr, wie der der Straßenreinigung (Urteil des Reichsfinanzhofs II A 569/31 vom 8. März 1932, Slg. Bd. 30 S. 191, Reichssteuerblatt 1932 S. 412, Mrozek-Kartei, Kraftfahrzeugsteuergesetz 1927, § 2 Nr. 3, Rechtsspruch 4), als verwaltungstechnischer Begriff nicht nur auf das Abfahren des Mülls, also insbesondere der Haushaltsabfälle und des Straßenkehricht (vgl. den Großen Brockhaus, 16. Aufl. und den Großen Herder, 1955, Stichwort Müll; Laves-Scheuermann, Stichwort Müll in Ullmanns Encyklopädie der technischen Chemie, 12. Band, 3. Aufl. S. 573 ff.), bis zum Rand eines Müllplatzes beschränkt werden.
  • BFH, 12.06.2012 - II R 40/11

    Steuerbefreiung für Straßenreinigungsfahrzeuge - Anfechtungsklage

    bb) Der in § 3 Nr. 4 KraftStG geforderte und gesetzlich nicht definierte Verwendungszweck des Fahrzeugs für die "Reinigung von Straßen" ist im verwaltungstechnischen Sinn zu verstehen (BFH-Urteil vom 26. Januar 1966 II 135/63, BFHE 85, 508, BStBl III 1966, 435; vgl. bereits Urteil des Reichsfinanzhofs vom 8. März 1932 II A 569/31, RFHE 30, 191).

    Der Abtransport des anfallenden Abfalls ist demgemäß kraftfahrzeugsteuerrechtlich noch als "vervollständigender Beförderungsvorgang" der Straßenreinigung i.S. des § 3 Nr. 4 KraftStG zuzurechnen (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 85, 508, BStBl III 1966, 435, zu § 2 Nr. 3 KraftStG a.F.).

  • BFH, 12.06.2012 - II R 41/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 06. 2012 II R 40/11 -

    bb) Der in § 3 Nr. 4 KraftStG geforderte und gesetzlich nicht definierte Verwendungszweck des Fahrzeugs für die "Reinigung von Straßen" ist im verwaltungstechnischen Sinn zu verstehen (BFH-Urteil vom 26. Januar 1966 II 135/63, BFHE 85, 508, BStBl III 1966, 435; vgl. bereits Urteil des Reichsfinanzhofs vom 8. März 1932 II A 569/31, RFHE 30, 191).

    Der Abtransport des anfallenden Abfalls ist demgemäß kraftfahrzeugsteuerrechtlich noch als "vervollständigender Beförderungsvorgang" der Straßenreinigung i.S. des § 3 Nr. 4 KraftStG zuzurechnen (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 85, 508, BStBl III 1966, 435, zu § 2 Nr. 3 KraftStG a.F.).

  • BFH, 02.08.1972 - II R 43/71

    Handelsüblicher Personenkraftwagen - Dienste des Wegebaus - Halten zur

    Die Worte "zum" und "zur" deuten auf das Erfordernis, daß das Fahrzeug unmittelbar dem Wegebau, der Straßenreinigung und der Müllabfuhr dienen muß (vgl. für ein Müllabfuhrfahrzeug BFH-Urteil II 135/63 vom 26. Januar 1966, BFH 85, 508, 510, BStBl III 1966, 435); dies allerdings nicht im Sinne von "nur" = "ausschließlich" im obigen Sinne, sondern in dem Sinn, daß zwischen Verwendung des Fahrzeugs und Art des begünstigten Zwecks ein unmittelbarer sachbezogener Zusammenhang besteht, daß mit anderen Worten der begünstigte Zweck seiner Art nach durch die Verwendung eines bestimmten Fahrzeugs unmittelbar wahrgenommen und erfüllt wird.
  • BFH, 14.01.1969 - II R 71/67

    Spezialfahrzeuge - Privater Fahrzeughalter - Schlachthofabfälle - Konfiskate -

    Dies gilt nicht nur für Fahrzeuge von Gebietskörperschaften (vgl. das Urteil des Senats II 135/63 vom 26. Januar 1966, BFH 85, 508, BStBl III 1966, 435), sondern gleichermaßen auch für Spezialfahrzeuge von Privaten, die -- ob mit oder ohne Auftrag der Gebietskörperschaft (vgl. den schriftlichen Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, a. a. O., S. 2 linke Spalte) -- dieselben Aufgaben erfüllen.
  • BFH, 19.12.1967 - II 17/64

    Übergang eines Fahrzeugs - Fahrzeughalter - Ende der Kraftfahrzeugsteuerpflicht -

    Ein Fall unbefristeter Steuerfestsetzung im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KraftStDV, bei dem der für den jeweils gewählten Besteuerungszeitraum maßgebende Steuerbetrag als Streitwert in Betracht käme (vgl. Urteil des Senats II 135/63 vom 26. Januar 1966, BFH 85, 508, BStBl III 1966, 435), liegt nicht vor.
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