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   BFH, 03.08.1966 - IV 380/62   

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https://dejure.org/1966,770
BFH, 03.08.1966 - IV 380/62 (https://dejure.org/1966,770)
BFH, Entscheidung vom 03.08.1966 - IV 380/62 (https://dejure.org/1966,770)
BFH, Entscheidung vom 03. August 1966 - IV 380/62 (https://dejure.org/1966,770)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 86, 628
  • DB 1966, 1673
  • BStBl III 1967, 47
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89

    Zur Aufgabe zweier Betriebe durch eine Erbengemeinschaft bei gleichzeitiger

    Geht ein verpachteter Betrieb unter Fortbestand des Pachtvertrags unentgeltlich im Wege der Erbfolge oder der Schenkung auf einen Dritten über, so führt dieser gemäß § 7 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) die Buchwerte des verpachteten Betriebs fort und tritt auch hinsichtlich des Wahlrechts, die Betriebsaufgabe zu erklären, in die Rechtsstellung des bisherigen Verpächters ein (BFH-Urteile vom 3. August 1966 IV 380/62, BFHE 86, 628, BStBl III 1967, 47; vom 10. Dezember 1975 I R 133/73, BFHE 118, 304, BStBl II 1976, 368, und vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, 261).
  • BFH, 06.04.2016 - X R 52/13

    Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung

    Vielmehr geht der Betrieb mit allen steuerlichen Konsequenzen und damit auch hinsichtlich des Wahlrechts, die Betriebsaufgabe zu erklären, auf den unentgeltlichen Erwerber über (ausdrücklich mit dieser Begründung BFH-Urteil in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392, im Anschluss an die BFH-Urteile vom 10. Dezember 1975 I R 133/73, BFHE 118, 304, BStBl II 1976, 368, sowie in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, unter 2.; zur Buchwertfortführung --noch nach § 7 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung-- BFH-Urteil vom 3. August 1966 IV 380/62, BFHE 86, 628, BStBl III 1967, 47).
  • BFH, 10.11.2004 - XI R 32/01

    Im Privateigentum stehende Wohnung einer in Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

    Der BFH hat auch die Verpachtung von Grundbesitz dann dem Gewerbebetrieb des Steuerpflichtigen zugerechnet, wenn diese unmittelbar dem Absatz von Waren oder Produkten dient (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juli 1983 IV R 199/80, nicht veröffentlicht, juris; vom 13. September 2000 X R 140/97, BFH/NV 2001, 431, und vom 3. August 1966 IV 380/62, BFHE 86, 628, BStBl III 1967, 47).
  • BFH, 13.09.2000 - X R 140/97

    Verpachtete Gaststätte als notwendiges BV

    Die Auslegung des FG weiche von dem Gaststättenurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. August 1966 IV 380/62 (BFHE 86, 628, BStBl III 1967, 47) ab und habe nicht die Gesamtumstände berücksichtigt.

    Mit Urteil in BFHE 86, 628, BStBl III 1967, 47 hat der BFH für den Fall einer in der Rechtsform der OHG betriebenen Brauerei entschieden, dass das einem Gesellschafter gehörende --in die Handelsbilanz der Gesellschaft aufgenommene-- Gaststättengrundstück auch dann deren dem Betrieb dienendes notwendiges (Sonder-)Betriebsvermögen ist, wenn das Grundstück an einen durch eine Bierbezugsverpflichtung gebundenen Dritten verpachtet ist.

  • BFH, 13.02.1980 - I R 14/77

    Tankstelle eines Kraftstoff-Großhandels ist kein Teilbetrieb

    Die Sache sei ähnlich gelagert wie im Falle der von einer Brauerei betriebenen Gastwirtschaft, in dem der BFH die Teilbetriebseigenschaft anerkannt habe (Urteil vom 3. August 1966 IV 380/62, BFHE 86, 628, BStBl III 1967, 47).

    Zu Unrecht berufen sich die Kläger auf die Teilbetriebseigenschaft von Brauereigaststätten, von welcher der BFH in dem Urteil in BFHE 86, 628, BStBl III 1967, 47 ausgegangen ist.

  • BFH, 20.06.1989 - VIII R 100/86

    Umwandlung eines Gaststättenanwesens in Privatvermögen - Verkauf von

    Der Änderung lag die Auffassung des Prüfers zugrunde, wonach das Anwesen A-Gasse ursprünglich als Gastwirtschaft einen Teilbetrieb dargestellt habe (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. August 1966 IV 380 /62, BFHE 86, 628, BStBl III 1967, 47; Einkommensteuer-Richtlinien - EStR - Abschn. 139 Abs. 3 Satz 6), dieser Teilbetrieb indes durch Funktionsänderung in Verbindung mit der Verpachtung etwa 1964 aufgegeben worden sei (Urteil des BFH vom 12. Dezember 1973 I R 122 /72, BFHE 111, 98, BStBl II 1974, 208).

    Die Gaststätten in ihrer Gesamtheit stellten einen Gewerbebetrieb dar (Urteil vom 3. August 1966 IV 380/62, BFHE 86, 628, BStBl III 1967, 47), der durch die Verpachtung fortgeführt wurde.

  • BFH, 26.04.1979 - IV R 108/75

    Auch nach der früheren Rechtslage zur Bodengewinnbesteuerung führt die mit einem

    Zur Begründung trägt es vor, nach dem Urteil des BFH vom 3. August 1966 IV 380/62 (BFHE 86, 628, BStBl III 1967, 47) sei davon auszugehen, daß sich bei der unentgeltlichen Teilbetriebsübertragung (§ 7 Abs. 1 EStDV) die Überführung vom gewerblichen Betriebsvermögen in land- und forstwirtschaftliches Vermögen erst in der Hand des Übernehmers vollziehe.

    b) Mit dieser Entscheidung liegt der Senat auf der Linie seines Urteils IV 380/62, nach dem die schenkweise Überlassung eines Teilbetriebes auch dann nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 EStDV zu beurteilen ist, wenn der Teilbetrieb bei der beschenkten Person ins Privatvermögen übergeht.

  • BFH, 17.08.1972 - IV R 26/69

    Überführung eines Wirtschaftsguts - Freiberufliches Betriebsvermögen -

    Dem FA, so führte das FG aus, sei insoweit zu folgen, als die Patente, die der KG vom Steuerpflichtigen als Komplementär zur Nutzung überlassen worden seien, zwangsläufig zum Betriebsvermögen der Gesellschaft geworden seien, ohne daß es auf den Willen des Steuerpflichtigen ankomme (vgl. Urteil des BFH IV 380/62 vom 3. August 1966, BFH 86, 628, BStBl III 1967, 47).
  • FG Düsseldorf, 29.09.1998 - 8 K 711/95

    Steuerrechtliche Einordnung der Verpachtung von Gaststätten mit

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