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   BFH, 27.07.2004 - VI R 43/03   

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https://dejure.org/2004,1467
BFH, 27.07.2004 - VI R 43/03 (https://dejure.org/2004,1467)
BFH, Entscheidung vom 27.07.2004 - VI R 43/03 (https://dejure.org/2004,1467)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 2004 - VI R 43/03 (https://dejure.org/2004,1467)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5, § 9 Abs. 5

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5, § 9 Abs. 5

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5; ; EStG § 9 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 3, 5 § 9 Abs. 5

  • datenbank.nwb.de

    Anwendung der Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG bei Einsatzwechseltätigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verpflegung auf Baustellen nach drei Monaten nicht mehr steuerfrei

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dreimonatsfrist gilt auch bei Einsatzwechseltätigkeit ? Verpflegungsmehraufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einsatzwechseltätigkeit - "Drei-Monats-Frist" gilt vorerst nicht

  • IWW (Kurzinformation)

    Verpflegungsmehraufwand nach Ablauf von drei Monaten?

  • IWW (Kurzinformation)

    Verpflegungsmehraufwand nach Ablauf von drei Monaten?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche pauschale Abgeltung von Mehraufwendungen für Verpflegung eines Steuerpflichtigen; Anwendbarkeit der Frist des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 5 EStG (Einkommenssteuergesetz) bei einem Arbeitnehmer in Einsatzwechseltätigkeit; Steuerrechtliche Beurteilung der ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Verpflegungskosten als Reisekosten

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 5, EStG § 9 Abs 5, LStR R 39 Abs 1 S 5
    Dreimonatsfrist; Einsatzwechseltätigkeit; Verpflegungsmehraufwand

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 207, 196
  • BB 2004, 2286 (Ls.)
  • DB 2004, 2295
  • DB 2005, 857
  • BStBl II 2005, 357
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Thüringen, 28.02.2001 - III 643/00

    Verpflegungsmehraufwand eines Leiharbeitnehmers nur für die ersten drei Monate

    Auszug aus BFH, 27.07.2004 - VI R 43/03
    b) Diese Auslegung wird auch durch die Entstehungsgeschichte des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG gestützt (ebenso: Thüringer FG, Urteil vom 28. Februar 2001 III 643/00, EFG 2001, 884; FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. Februar 2003 2 K 337/00, DStR/Entscheidungsdienst 2003, 1195; Schmidt/ Drenseck, Einkommensteuergesetz, 23. Aufl., § 19 Rz. 60 "Reisekosten ab 1996").
  • FG Sachsen-Anhalt, 05.03.2002 - 4 K 30010/99

    Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen bei Einsatzwechseltätigkeit;

    Auszug aus BFH, 27.07.2004 - VI R 43/03
    Der Senat folgt nicht der gegenteiligen Auffassung der Finanzverwaltung (R 39 Abs. 1 Satz 5 der Lohnsteuer-Richtlinien --LStR-- in den seit 1999 geltenden Fassungen; ebenso bereits das vom Bundesministerium der Finanzen am 30. November 1995 veröffentlichte "Merkblatt für den Arbeitgeber", BStBl I 1995, 719, Rdnr. 3) und eines Teils des Schrifttums (Seitz, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1996, 48; Goydke, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 1995, 738; Hartz/Meeßen/Wolf, Lohnsteuer-ABC, "Einsatzwechseltätigkeit", Rz. 47; ferner Küttner/Thomas, Personalbuch 2004, 11. Aufl., "Einsatzwechseltätigkeit", Rz. 25; Korn/Seifert, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 4 Rz. 1034; Hartmann, Die Information über Steuer und Wirtschaft --Inf-- 1996, 36; vgl. auch Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 5. März 2002 4 K 30010/99, EFG 2002, 1027).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2003 - 2 K 337/00

    Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit; Wohnungsbegriff i. S. des §

    Auszug aus BFH, 27.07.2004 - VI R 43/03
    b) Diese Auslegung wird auch durch die Entstehungsgeschichte des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG gestützt (ebenso: Thüringer FG, Urteil vom 28. Februar 2001 III 643/00, EFG 2001, 884; FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. Februar 2003 2 K 337/00, DStR/Entscheidungsdienst 2003, 1195; Schmidt/ Drenseck, Einkommensteuergesetz, 23. Aufl., § 19 Rz. 60 "Reisekosten ab 1996").
  • FG Münster, 06.05.2003 - 6 K 2663/02

    Verpflegungsmehraufwendungen

    Auszug aus BFH, 27.07.2004 - VI R 43/03
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1154 abgedruckt.
  • BFH, 28.02.2013 - III R 94/10

    Verpflegungsmehraufwandspauschale für einen Unternehmensberater - Dreimonatsfrist

    bb) Dass ihrem Charakter nach vorübergehende Unterbrechungen der Auswärtstätigkeit (Wochenendheimfahrten, einzelne Arbeitstage im heimischen Büro, kurzfristige Auswärtstätigkeiten in anderen Orten, Krankheits- und Urlaubszeiten) unschädlich für den Ablauf der Dreimonatsfrist sind und nicht jeweils zu einem Neubeginn derselben führen, hat der BFH bereits mehrfach entschieden (BFH-Urteile vom 19. Juli 1996 VI R 38/93, BFHE 181, 161, BStBl II 1997, 95; vom 4. Mai 1990 VI R 83/86, BFH/NV 1991, 40; vom 27. Juli 2004 VI R 43/03, BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357).

    Hinsichtlich des zeitlichen Zusammenhangs hatte der BFH keine Bedenken, die typisierende Regelung der damals geltenden LStR (vgl. jetzt R 9.6 Abs. 4 Sätze 2 und 4 LStR 2008 bzw. 2011) heranzuziehen, wonach erst bei einer Unterbrechung von mindestens vier Wochen eine neue Dienstreise anfängt und damit die Dreimonatsfrist erneut zu laufen beginnt (BFH-Urteil in BFHE 181, 161, BStBl II 1997, 95; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357, zu einer über vier Wochen hinausgehenden Unterbrechung durch Einsatz an einer anderen Tätigkeitsstätte).

    Denn bei beiden Formen der Auswärtstätigkeit gilt die Dreimonatsfrist (BFH-Urteil in BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357).

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02

    Fahrtkosten und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwand bei

    Der Senat verweist insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Ausführungen im Urteil vom 27. Juli 2004 VI R 43/03 (BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. April 2005 IV C 5 -S 2353- 77/05, BStBl I 2005, 673).
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 70/03

    Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und ständig wechselnden

    Dementsprechend hat der erkennende Senat inzwischen entschieden, dass die Dreimonatsfrist bei längerfristigen vorübergehenden Auswärtstätigkeiten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG auch für Einsatzwechseltätigkeiten gilt (Urteil vom 27. Juli 2004 VI R 43/03, BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357).
  • BFH, 24.02.2011 - VI R 66/10

    Keine Dreimonatsfrist für den Abzug von Verpflegungspauschalen bei Fahrtätigkeit

    Zwar können solche Tätigkeiten in Gestalt einer Auswärtstätigkeit nach Satz 2 der Vorschrift auch im Zuge einer Einsatzwechseltätigkeit (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG) vorkommen (BFH-Urteil vom 27. Juli 2004 VI R 43/03, BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357).

    Der Senat ist zwar nach wie vor der Auffassung, dass im Rahmen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG grundsätzlich nicht zwischen bestimmten Formen von Auswärtstätigkeiten unterschieden werden kann (s. dazu BFH-Urteile in BFHE 212, 218, BStBl II 2006, 378; in BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357).

  • BFH, 19.12.2005 - VI R 30/05

    Dreimonatsfrist bei Verpflegungsmehraufwendungen - Auswärtstätigkeit eines

    Mit Urteil vom 27. Juli 2004 VI R 43/03 (BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357) hat der Senat ausführlich dargelegt, dass die Dreimonatsfrist für alle Formen einer Auswärtstätigkeit gilt.

    Der Senat folgt damit nicht der gegenteiligen Auffassung der Finanzverwaltung (R 39 Abs. 1 Satz 5 LStR in den seit 1999 geltenden Fassungen); danach soll die Dreimonatsfrist bei einer Fahrtätigkeit oder Einsatzwechseltätigkeit nicht gelten (vgl. auch Senatsurteil in BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357 unter II. 2., m.w.N.).

    Ungeachtet des Umstands, dass zwischen den beiden in Rede stehenden Einsätzen des Klägers ein Zeitraum von etwa 4 Monaten lag (zur Unterbrechung eines Einsatzes vgl. auch Senatsurteil in BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357 unter II. 3.), findet die gleichbleibende, nämliche Auswärtstätigkeit i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG bei Reisen auf einem seegehenden Schiff regelmäßig ihr Ende, sobald das Schiff in den Heimathafen zurückkehrt.

  • FG Köln, 20.12.2012 - 11 K 2001/11

    Regelmäßige Arbeitsstätte, Verpflegungsmehraufwand, Reinigungskosten

    Die Dreimonatsfrist ist auch auf Einsatzwechseltätigkeiten anzuwenden (vgl. BFH-Urteil v. 27.07.2004, VI R 43/03, BStBl. II 2005, 357; Nacke, in: Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, §§ 4, 5, Rz. 1717, Stand Aug. 2011; Thürmer, in: Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 9 EStG, Rz. 534, Stand April 2012).
  • BFH, 15.05.2013 - VI R 41/12

    Verpflegungsmehraufwand für Leiharbeitnehmer

    b) Wie der erkennende Senat schon früher entschieden hat, gilt die Dreimonatsfrist grundsätzlich für alle Formen einer Auswärtstätigkeit einschließlich der Einsatzwechseltätigkeit (Urteile vom 27. Juli 2004 VI R 43/03, BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357; vom 19. Dezember 2005 VI R 30/05, BFHE 212, 218, BStBl II 2006, 378).
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 16/04

    Verpflegungsmehraufwendungen eines Arbeitnehmers - Berechnung der

    b) § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG erstreckt die Rechtsfolge des vorangehenden Satzes 2 auf die Fälle, in denen der Arbeitnehmer über einen dauerhaft angelegten Bezugspunkt seiner beruflichen Tätigkeit nicht verfügt, also den Betrieb des Arbeitgebers nicht berührt, weil er von seinem Arbeitgeber ausschließlich an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten eingesetzt wird (vgl. Senatsurteil vom 27. Juli 2004 VI R 43/03, BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357).
  • FG Hessen, 24.02.2005 - 1 K 882/02

    Doppelte Haushaltsführung nach Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub an den

    Die Dreimonatsfrist gilt mithin für die Tatbestände einer Dienstreise, einer Einsatzwechseltätigkeit und einer doppelten Haushaltsführung in gleicher Weise (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 27.07.2004 VI R 43/03, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2004, 1590).

    In dem Urteil in BFH/NV 2004, 1590, hat der BFH schließlich bei einer Einsatzwechseltätigkeit entschieden, dass mit der (Wieder-)Aufnahme der Tätigkeit an der Baustelle A nach einer einmonatigen Unterbrechung durch Tätigkeit an der Baustelle B (mit zwischenzeitlich zwei Wochen Erkrankung, die der BFH - weil von der dortigen Tätigkeit umschlossen - ausschließlich der Tätigkeit an der Baustelle B zugeordnet hat) die Dreimonatsfrist erneut zu laufen beginnt.

  • FG München, 03.12.2009 - 11 K 1111/06

    Keine Einsatzwechseltätigkeit bei langjähriger Tätigkeit am Betriebssitz des

    Der Ansatz der Pauschbeträge für Verpflegung ist bei längerfristigen Einsätzen allerdings auf die ersten drei Monate an der jeweiligen Tätigkeitsstätte beschränkt (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG; ständige Rechtsprechung. BFH Urteile vom 11. Mai 2005 VI R 7/02, BFH/NV 2005, 2173 und vom 27. Juli 2004 VI R 43/03, BStBl II 2005, 357; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. April 2005 IV C 5 -S 2353- 77/05, BStBl I 2005, 673).

    Von dieser Dreimonatsfrist werden alle längerfristigen vorübergehenden Tätigkeiten an derselben Tätigkeitsstätte ohne Rücksicht darauf erfasst, in welcher konkreten Form sie ausgeübt werden (BFH-Urteil vom 27. Juli 2004 VI R 43/03, BStBl. II 2005, 357; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. April 2005 - IV C 5 - S 2353 - 77/05, BStBl. I 2005, 673).

    Grundsätzlich stehen zwar dem Kläger die Aufwendungen für Mehrverpflegung bei dieser nach Ansicht des Gerichts vorliegenden "längerfristigen vorübergehenden Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte" (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG) für die ersten drei Monate zu (vgl. auch BFH-Urteil vom 27. Juli 2004 VI R 43/03, BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357).

  • FG Köln, 11.12.2008 - 15 K 3336/08

    Steuerliche Berücksichtigung von Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand als

  • BFH, 11.04.2006 - VI R 52/05

    Verpflegungsmehraufwand; Auswärtstätigkeit

  • BFH, 17.02.2009 - VIII R 21/08

    Pauschsätze in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG gelten den Mehraufwand für

  • FG Niedersachsen, 18.02.2008 - 4 K 1/07

    Abzugsfähigkeit von Verpflegungsmehraufwendungen bei Tätigkeit an verschiedenen

  • FG Hessen, 20.02.2005 - 1 K 882/02

    Doppelte Haushaltsführung; Unterbrechung; Verpflegungsmehraufwand;

  • FG Hamburg, 19.02.2010 - 6 K 228/09

    Einkommensteuergesetz: Verpflegungsmehraufwand von Linienbusfahrern

  • FG Niedersachsen, 21.01.2010 - 14 K 281/07

    Verpflegungsmehraufwendungen, Telefonkosten und Reisekosten der Ehefrau zum Hafen

  • FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 1498/11

    Keine Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen bei

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2009 - 3 K 46/09

    Seenotrettungskreuzer ist keine regelmäßige Arbeitsstätte eines

  • FG Sachsen-Anhalt, 29.06.2006 - 1 K 2189/03

    Abzug von Verpflegungsmehraufwand für Großgerätefahrer unter Tage; Abgrenzung

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 49/03

    Einsatzwechseltätigkeit; Verpflegungspauschale; Drei-Monats-Frist

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2004 - 1 K 640/02

    Einsatzwechseltätigkeit eines Rettungsassistenten, der bei einem Verein arbeitet,

  • FG Niedersachsen, 09.05.2012 - 4 K 216/11

    Begrenzung des Verpflegungsmehraufwandes für Leiharbeitnehmer auf einen Zeitraum

  • FG Münster, 21.04.2009 - 9 K 4639/05

    Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten bei den

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 3 K 393/09

    Verpflegungsmehraufwendungen eines auf einem Hochsee-Fischfangschiff eingesetzten

  • FG Hamburg, 22.08.2013 - 2 K 5/13

    Einkommensteuer: Verpflegungsmehraufwendungen eines Seemanns im Fährbetrieb

  • FG Hamburg, 10.08.2005 - V 71/05

    Voraussetzungen für die Änderung bzw. Aufhebung eines gerichtlichen

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