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   BFH, 05.03.2008 - I R 12/07   

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https://dejure.org/2008,1224
BFH, 05.03.2008 - I R 12/07 (https://dejure.org/2008,1224)
BFH, Entscheidung vom 05.03.2008 - I R 12/07 (https://dejure.org/2008,1224)
BFH, Entscheidung vom 05. März 2008 - I R 12/07 (https://dejure.org/2008,1224)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 6a; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; AO § 163

  • openjur.de

    Zusage einer sofort unverfallbaren Altersrente: Kapitalabfindungsrecht des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH bei Fortführung des Dienstverhältnisses

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Kapitalabfindungsrecht des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH bei Fortführung des Dienstverhältnisses

  • Judicialis

    EStG § 6a; ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; AO § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6a; KStG § 8 Abs. 3 S. 2; AO § 163
    Zusage einer sofort unverfallbaren Altersrente: Kapitalabfindungsrecht des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH bei Fortführung des Dienstverhältnisses

  • datenbank.nwb.de

    Zusage einer sofort unverfallbaren Altersrente: Kapitalabfindungsrecht des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH bei Fortführung des Dienstverhältnisses

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung ? Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer ? Kapitalabfindungsrecht bei Fortführung des Dienstverhältnisses ? Einräumung einer Option auf Kapitalabfindung i. H. des Rentenbarwerts ? Anrechnung des Tätigkeitseinkommens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zusage einer sofort unverfallbaren Altersrente

  • IWW (Kurzinformation)

    GmbH - Einmalzahlung zur Abgeltung einer Pensionszusage

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Einmalzahlung zur Abgeltung einer Pensionszusage

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Einmalzahlung zur Abgeltung einer Pensionszusage

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung - Einmalzahlung zur Abgeltung einer Pensionszusage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Billigkeitsmaßnahmen bei Änderung der Verwaltungspraxis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zusage einer sofort unverfallbaren Altersrente

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zahlung einer bei Eintritt des Versorgungsfalls fälligen, einmaligen Kapitalabfindung in Höhe des Barwerts der Rentenverpflichtung anstelle der Altersrente; Unabhängigkeit der Zusage der Altersversorgung von dem Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis als ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer kann abgefunden werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zusage einer unverfallbaren Altersrente an beherrschenden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer und Kapitalabfindungsrecht bei Fortführung des Dienstverhältnisses - vGA?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Kapitalabfindung kann unschädlich sein

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Kapitalabfindung kann unschädlich sein

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen zur Anerkennung von Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Steuerliche Grenzen bei Anerkennung einer Betriebsrente an Gesellschafter-Geschäftsführer

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Der BFH im Elfenbeinturm - Pensionsabfindung zeitgleich mit Gehaltszahlungen ist vGA!

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Geschäftsführergehalt
    Pensionszusagen
    Gesellschafter-Geschäftsführer
    Die Tatbestandsvoraussetzungen im Einzelnen
    Pensionsvereinbarungen
    Weitere Entscheidungen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2, EStG § 6a
    Auszahlung; Pensionsrückstellung; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 220, 454
  • BB 2008, 1143
  • DB 2008, 1183
  • DB 2009, 1492
  • BStBl II 2015, 409
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 20.08.2003 - I R 99/02

    Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 05.03.2008 - I R 12/07
    Bei Zusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer darf die unverfallbare Anwartschaft sich jedoch wegen des für diesen Personenkreis geltenden Nachzahlungsverbots nur auf den Zeitraum zwischen Erteilung der Versorgungszusage und der gesamten tatsächlich erreichbaren Dienstzeit erstrecken, nicht aber unter Berücksichtigung des Diensteintritts (Bestätigung des Senatsurteils vom 20. August 2003 I R 99/02, BFH/NV 2004, 373, sowie des BMF-Schreibens vom 9. Dezember 2002, BStBl I 2002, 1393, unter 1.).

    Gegen eine solche Zusage sofort unverfallbarer, aber zeitanteilig bemessener Rentenansprüche ist in Einklang hiermit unter den im Streitfall gegebenen Umständen eines im Zusagezeitpunkt bereits langjährig tätigen Geschäftsführers auch aus steuerrechtlicher Sicht im Grundsatz nichts einzuwenden (vgl. Senatsurteil vom 20. August 2003 I R 99/02, BFH/NV 2004, 373, m.w.N., und abgrenzend zum Senatsurteil vom 16. Dezember 1992 I R 2/92, BFHE 170, 175, BStBl II 1993, 455; vgl. auch BMF-Schreiben vom 9. Dezember 2002, BStBl I 2002, 1393, unter 1.; Gosch, a.a.O., § 8 Rz 1082 f.).

    Der Senat verweist auch dazu auf sein Urteil in BFH/NV 2004, 373 sowie auf die einschlägige Verwaltungspraxis (BMF-Schreiben in BStBl I 2002, 1393).

  • BFH, 02.12.1992 - I R 54/91

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entlohnung von Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 05.03.2008 - I R 12/07
    Es ist aus körperschaftsteuerrechtlicher Sicht grundsätzlich auch nicht zu beanstanden, wenn die Zusage der Altersversorgung nicht von dem Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis als Geschäftsführer mit Eintritt des Versorgungsfalls abhängig gemacht wird (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BFHE 170, 119, BStBl II 1993, 311).

    Sie soll aber in erster Linie zur Deckung des Versorgungsbedarfs beitragen, regelmäßig also erst beim Wegfall der Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis einsetzen (s. Höfer, BetrAVG, Band I: Arbeitsrecht, a.a.O., Rz ART 842, s. dort auch § 5 Rz 3978; z.B. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. Mai 1990 3 AZR 121/89, BB 1990, 2410; s. auch Frotscher in Frotscher/Maas, a.a.O., Anhang zu § 8 KStG Rz 302 Stichwort "Pensionszusagen", unter 9.: "Die Pensionszusage soll zur Rentenzahlung an den Begünstigten führen, nicht zu Abfindungszahlungen"; vgl. auch die beiläufige Erwägung des Senats im Urteil vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BFHE 170, 119, BStBl II 1993, 311, unter II.B.1.c cc der Gründe).

  • BFH, 09.11.2005 - I R 94/04

    Verdeckte Gewinnausschüttungen: Pensionszusagen an 63-jährigen

    Auszug aus BFH, 05.03.2008 - I R 12/07
    Der Senat verweist insoweit auf seine ständige Spruchpraxis, wonach es bei beherrschenden Gesellschaftern grundsätzlich einer mindestens 10-jährigen Erdienensdauer, berechnet ab dem Zeitpunkt der Versorgungszusage, bedarf (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 9. November 2005 I R 94/04, BFH/NV 2006, 616, m.w.N.) und Ausnahmen von diesem Regelfall eine besondere Rechtfertigung erfordern (vgl. dazu z.B. Senatsurteile vom 19. Mai 1998 I R 36/97, BFHE 186, 226, BStBl II 1998, 689; vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926; vgl. zu alledem auch Gosch, a.a.O., § 8 Rz 1090 ff.).
  • BFH, 16.03.2004 - VIII R 33/02

    Bindung der Gerichte an Billigkeitsmaßnahmen

    Auszug aus BFH, 05.03.2008 - I R 12/07
    Wurde der darin liegende Billigkeitserweis gemäß § 163 der Abgabenordnung (AO) vom FA im Rahmen der Steuerfestsetzung getroffen und ist er bestandskräftig geworden, ist er für den Senat als verbindlich hinzunehmen und ist diese Handhabung aus verfahrensrechtlichen Gründen der gerichtlichen Überprüfung auch dann entzogen, wenn sie den Anforderungen des § 163 AO nicht genügen sollte (vgl. z.B. Senatsurteile vom 8. August 2001 I R 25/00, BFHE 196, 485, BStBl II 2003, 923; BFH-Urteil vom 16. März 2004 VIII R 33/02, BFHE 205, 270, BStBl II 2004, 927, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.07.2003 - I R 80/02

    VGA: Nicht erdienbare Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 05.03.2008 - I R 12/07
    Der Senat verweist insoweit auf seine ständige Spruchpraxis, wonach es bei beherrschenden Gesellschaftern grundsätzlich einer mindestens 10-jährigen Erdienensdauer, berechnet ab dem Zeitpunkt der Versorgungszusage, bedarf (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 9. November 2005 I R 94/04, BFH/NV 2006, 616, m.w.N.) und Ausnahmen von diesem Regelfall eine besondere Rechtfertigung erfordern (vgl. dazu z.B. Senatsurteile vom 19. Mai 1998 I R 36/97, BFHE 186, 226, BStBl II 1998, 689; vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926; vgl. zu alledem auch Gosch, a.a.O., § 8 Rz 1090 ff.).
  • BFH, 19.05.1998 - I R 36/97

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Tätigkeit nach Erreichen des

    Auszug aus BFH, 05.03.2008 - I R 12/07
    Der Senat verweist insoweit auf seine ständige Spruchpraxis, wonach es bei beherrschenden Gesellschaftern grundsätzlich einer mindestens 10-jährigen Erdienensdauer, berechnet ab dem Zeitpunkt der Versorgungszusage, bedarf (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 9. November 2005 I R 94/04, BFH/NV 2006, 616, m.w.N.) und Ausnahmen von diesem Regelfall eine besondere Rechtfertigung erfordern (vgl. dazu z.B. Senatsurteile vom 19. Mai 1998 I R 36/97, BFHE 186, 226, BStBl II 1998, 689; vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926; vgl. zu alledem auch Gosch, a.a.O., § 8 Rz 1090 ff.).
  • BFH, 08.08.2001 - I R 25/00

    Kapitalrücklage - Gewinnabführung - Gewinnausschüttung - Körperschaftsteuer -

    Auszug aus BFH, 05.03.2008 - I R 12/07
    Wurde der darin liegende Billigkeitserweis gemäß § 163 der Abgabenordnung (AO) vom FA im Rahmen der Steuerfestsetzung getroffen und ist er bestandskräftig geworden, ist er für den Senat als verbindlich hinzunehmen und ist diese Handhabung aus verfahrensrechtlichen Gründen der gerichtlichen Überprüfung auch dann entzogen, wenn sie den Anforderungen des § 163 AO nicht genügen sollte (vgl. z.B. Senatsurteile vom 8. August 2001 I R 25/00, BFHE 196, 485, BStBl II 2003, 923; BFH-Urteil vom 16. März 2004 VIII R 33/02, BFHE 205, 270, BStBl II 2004, 927, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.04.2007 - VI R 6/02

    Zufluss von Arbeitslohn durch Ablösung einer Pensionszusage auch bei Übernahme

    Auszug aus BFH, 05.03.2008 - I R 12/07
    Sie ist für sich genommen prinzipiell auch aus steuerrechtlicher Sicht zu akzeptieren (s. auch Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 12. April 2007 VI R 6/02, BFHE 217, 547, BStBl II 2007, 581).
  • BFH, 21.12.1994 - I R 98/93

    Zur Frage der Erdienbarkeit einer Pension eines beherrschenden

    Auszug aus BFH, 05.03.2008 - I R 12/07
    Bei Zusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (und damit auch im Streitfall an MK) darf die unverfallbare Anwartschaft sich jedoch wegen des für diesen Personenkreis geltenden Nachzahlungsverbots (vgl. Senatsurteile vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419; vom 24. Januar 1996 I R 41/95, BFHE 180, 272, BStBl II 1997, 440) nur auf den Zeitraum zwischen Erteilung der Versorgungszusage und der gesamten tatsächlich erreichbaren Dienstzeit erstrecken (sog. Gegenwartswertverfahren).
  • BFH, 14.03.2006 - I R 38/05

    VGA: Abfindungszahlung für Verzicht auf Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 05.03.2008 - I R 12/07
    Der Senat verweist dazu auf sein Urteil vom 14. März 2006 I R 38/05 (BFH/NV 2006, 1515).
  • BFH, 24.01.1996 - I R 41/95

    Pensionszusage an einen nichtbeherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer

  • BFH, 22.10.2003 - I R 37/02

    Schriftformerfordernis bei Pensionszusagen

  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

  • BFH, 17.12.1997 - I R 70/97

    VGA bei Vergütungen an beherrschenden Gesellschafter

  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 121/89

    Zusage einer Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden

  • FG Nürnberg, 21.11.2006 - I 149/05

    Beurteilung einer einmaligen Kapitalleistung aufgrund einer Pensionszusage als

  • BFH, 04.09.2002 - I R 48/01

    Pensionszusage; vGA

  • BFH, 16.12.1992 - I R 2/92

    Veranlassung einer Pensionsrückstellung durch das Gesellschaftsverhältnis

  • BFH, 23.10.2013 - I R 60/12

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Rentenzahlung gegenüber dem

    Dass der Gesellschafter-Geschäftsführer seine Arbeitszeit und sein Gehalt nach Eintritt des Versorgungsfalls reduziert, ändert daran grundsätzlich nichts (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 5. März 2008 I R 12/07, BFHE 220, 454).

    Weder verliere die an JP erteilte Pensionszusage ihren Versorgungscharakter, weil die Zusage nicht mit dem Ausscheiden aus dem Dienst verknüpft sei, noch erfordere der Umstand, dass WJ seine Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalls in reduziertem Umfang fortgesetzt habe, eine Anrechnung des fortgezahlten (und geminderten) Gehaltes auf die Ruhegeldzahlungen; das Senatsurteil vom 5. März 2008 I R 12/07 (BFHE 220, 454), das eine solche Anrechnung verlange, sei für diese Sondersituation einer nur reduziert fortgeführten Weiterbeschäftigung des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht unmittelbar einschlägig.

    Der Senat nimmt diesbezüglich, um Wiederholungen zu vermeiden, auf sein Urteil in BFHE 220, 454 Bezug und pflichtet abermals nicht der nach wie vor entgegenstehenden Rechtsansicht des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- (s. H 6a (1) der Hinweise zu den Einkommensteuer-Richtlinien 2012; BMF-Schreiben vom 11. November 1999, BStBl I 1999, 959; s. dazu auch Uckermann/Pradl, Betriebs-Berater --BB-- 2009, 1331; Uckermann, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht --NZA-- 2013, 186, 190) bei.

    b) Die Vorinstanz hat jedoch --und auch insoweit verweist der Senat auf sein Urteil in BFHE 220, 454-- nicht hinreichend berücksichtigt, dass sich die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unter gleichzeitigem Bezug von Rente einerseits und laufendem Geschäftsführergehalt andererseits nur bedingt mit den Anforderungen verträgt, die für das Handeln des gedachten ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Kapitalgesellschaft maßgeblich sind.

    Die Aussage, dass eine Versorgungszusage nicht zwingend von dem Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis abhängig gemacht werden muss, deckt sich mit jenen Grundsätzen, welche der Senat in seinem Urteil in BFHE 220, 454 aufgestellt hat und welche hier (oben unter II.2.a) nochmals aufgegriffen worden sind.

  • BFH, 12.02.2020 - XI R 24/18

    Zum Vorsteuerabzug einer Holding (Konzeptionskosten einer Holdingstruktur) bei

    Sie ist der gerichtlichen Überprüfung auch dann entzogen, wenn sie den Anforderungen der §§ 163, 227 AO nicht genügen sollte (vgl. BFH-Urteile in BFHE 196, 485, BStBl II 2003, 923, Rz 13; vom 05.03.2008 - I R 12/07, BFHE 220, 454, BStBl II 2015, 409, Rz 20).
  • BFH, 11.09.2013 - I R 28/13

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Kapitalabfindung der Pensionszusage an den

    Es gilt insofern eine geschäftsvorfallbezogene, nicht aber eine handelsbilanzielle Betrachtungsweise (Anschluss an Senatsurteile vom 14. März 2006 I R 38/05, BFH/NV 2006, 1515, und vom 5. März 2008 I R 12/07, BFHE 220, 454; Klarstellung des Senatsurteils vom 28. April 2010 I R 78/08, BFHE 229, 234, BStBl II 2013, 41).

    Und schließlich soll hier dahinstehen, ob die parallele Zahlung von Versorgungsgeld und laufendem Gehalt infolge der uneingeschränkt fortgeführten Tätigkeit von WL als Geschäftsführer wegen besonderer Gegebenheiten im Streitfall --so das FG-- bei der Klägerin tatsächlich "nicht einmal ansatzweise" mit jenem Sachverhalt vergleichbar ist, über die der Senat in seinem Urteil vom 5. März 2008 I R 12/07 (BFHE 220, 454) zu entscheiden hatte.

    Der Senat hält insofern an dem fest, das er durch Urteil vom 14. März 2006 I R 38/05 (BFH/NV 2006, 1515) --dort ebenfalls bezogen auf eine Anwartschaftsabfindung gegen einen Teilverzicht des Begünstigten-- und in BFHE 220, 454, unter II.2.a, a.E. der Entscheidungsgründe, entschieden hat (vgl. im einzelnen z.B. Gosch, a.a.O., § 8 Rz 398; Schallmoser/Eisgruber/ Janetzko in Herrmann/Heuer/Raupach, § 8 KStG Rz 303; Wilk, daselbst, § 8 KStG Rz 108), und folgt nicht der dagegen geäußerten Kritik (z.B. Briese, GmbHR 2008, 568; Hoffmann, GmbHR 2006, 824, derselbe, GmbH-StB 2010, 371; Otto in Blomeyer/Rolfs/Otto, a.a.O., StR F Rz 430; s.a. Höfer/Veit/ Verhuven, a.a.O., Rz 3137 ff.).

  • BFH, 15.03.2023 - I R 41/19

    VGA - Versorgungszahlung und Geschäftsführergehalt

    In diesem Fall würde ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter allerdings grundsätzlich verlangen, entweder das Einkommen aus der fortbestehenden Tätigkeit als Geschäftsführer auf die Versorgungsleistung anzurechnen oder den vereinbarten Eintritt der Versorgungsfälligkeit --ggf. unter Vereinbarung eines nach versicherungsmathematischen Maßstäben berechneten Barwertausgleichs-- aufzuschieben, bis der Begünstigte endgültig seine Geschäftsführerfunktion beendet hat (Bestätigung der Senatsurteile vom 05.03.2008 - I R 12/07, BFHE 220, 454, BStBl II 2015, 409, und vom 23.10.2013 - I R 60/12, BFHE 244, 256, BStBl II 2015, 413).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich steuerlich zu akzeptieren ist, die Zahlung der Altersrente allein von dem Erreichen der Altersgrenze abhängig zu machen (Senatsurteile vom 05.03.2008 - I R 12/07, BFHE 220, 454, BStBl II 2015, 409; vom 23.10.2013 - I R 60/12, BFHE 244, 256, BStBl II 2015, 413).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile in BFHE 220, 454, BStBl II 2015, 409, und in BFHE 244, 256, BStBl II 2015, 413) verträgt sich die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unter gleichzeitigem Bezug einer Versorgung einerseits und laufendem Geschäftsführergehalt andererseits nur bedingt mit den Anforderungen, die für das Handeln des gedachten ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Kapitalgesellschaft maßgeblich sind.

    Der Senat hat aber in den Urteilen in BFHE 220, 454, BStBl II 2015, 409 und in BFHE 244, 256, BStBl II 2015, 413 zu der Frage, ob und in welcher Höhe das Nebeneinander von Versorgung und Gehalt bei der Weiterbeschäftigung des Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft eine vGA zur Folge haben könnte, allein auf die Sicht der zahlenden Kapitalgesellschaft abgestellt.

  • BFH, 23.10.2013 - I R 89/12

    Verdeckte Gewinnausschüttung wegen vorzeitiger Kapitalabfindung einer

    Es gilt insofern eine geschäftsvorfallbezogene, nicht aber eine handelsbilanzielle Betrachtungsweise (Anschluss an Senatsurteile vom 14. März 2006 I R 38/05, BFH/NV 2006, 1515, und vom 5. März 2008 I R 12/07, BFHE 220, 454; Klarstellung des Senatsurteils vom 28. April 2010 I R 78/08, BFHE 229, 234, BStBl II 2013, 41).

    Der Senat hält insofern an dem fest, was er durch seine Urteile in BFH/NV 2006, 1515 --dort ebenfalls bezogen auf eine Anwartschaftsabfindung gegen einen Teilverzicht des Begünstigten-- und vom 5. März 2008 I R 12/07 (BFHE 220, 454, unter II.2.a a.E. der Entscheidungsgründe) entschieden hat (vgl. im Einzelnen z.B. Gosch, a.a.O., § 8 Rz 398; Schallmoser/ Eisgruber/Janetzko in Herrmann/Heuer/Raupach, § 8 KStG Rz 303; Wilk, daselbst, § 8 KStG Rz 108), und folgt nicht der dagegen geäußerten Kritik (z.B. Briese, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 2008, 565; Hoffmann, GmbHR 2006, 824 und GmbH-Steuerberater 2010, 371; Otto in Blomeyer/Rolfs/Otto, a.a.O., StR F Rz 430; s.a. Höfer/Veit/Verhuven, Betriebsrentenrecht, BetrAVG, Band II, Rz 3137 ff.).

    Ob und ggf. mit welchen Konsequenzen die Zahlung des Kapitalbetrages unbeschadet der uneingeschränkt fortgeführten Tätigkeit von HM als Geschäftsführer den Grundsätzen widerspricht, die der Senat in seinem Urteil in BFHE 220, 454 aufgestellt hat, kann in Anbetracht dessen im Streitfall dahinstehen.

  • FG Münster, 25.07.2019 - 10 K 1583/19

    Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Nebeneinander von Pensionszahlungen und

    Die Grundsätze der Entscheidungen des BFH (Urteile vom 05.03.2008 - I R 12/07 und vom 23.10.2013 - I R 60/12) könnten auf den Streitfall nicht übertragen werden, da die Urteile mit dem Streitfall nicht vergleichbare Sachverhalte betreffen würden.

    Werden bei fortbestehender entgeltlicher Geschäftsführeranstellung Altersbezüge geleistet, werde der eigentliche Zweck der betrieblichen Pensionszusage und Altersabsicherung verfehlt (BFH-Urteil vom 05.03.2008 - I R 12/07, BStBl II 2015, 409).

    Angesichts des Zwecks der Alterssicherung würde ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft entweder verlangen, dass das Gehalt aus der fortbestehenden Tätigkeit als Geschäftsführer auf die Versorgungsbezüge angerechnet wird, oder aber der vereinbarte Eintritt des Versorgungsfalles bis zur endgültigen Beendigung der Geschäftsführungstätigkeit aufgeschoben wird (BFH-Urteile vom 23.10.2013 - I R 60/12, BStBl II 2015, 413; vom 05.03.2008 - I R 12/07, BStBl II 2015, 409).

  • BFH, 11.11.2015 - I R 26/15

    Vereinbarung eines Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos als verdeckte

    Beide Vorfälle sind vielmehr auseinander zu halten und steuerrechtlich eigenständig zu behandeln (Senatsurteile in BFH/NV 2006, 1515; vom 5. März 2008 I R 12/07, BFHE 220, 454, BStBl II 2015, 409).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.06.2012 - 3 K 359/06

    Rückstellung für Altersversorgung eines Gesellschafter-Geschäftsführers trotz

    Zudem habe der Bundesfinanzhof (BFH) zwischenzeitlich mit Urteil vom 05. März 2008 (I R 12/07) die Rechtsauffassung der Klägerin bestätigt und festgestellt, dass es aus körperschaftsteuerlicher Sicht grundsätzlich nicht zu beanstanden sei, wenn die Zusage der Altersversorgung nicht vom Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis als Geschäftsführer mit Eintritt des Versorgungsfalls abhängig gemacht werde.

    Entgegen der Auffassung des Beklagten ist auch hinsichtlich der Pensionszusage für P. in den Streitjahren eine Rückstellung auf Bilanzebene zu bilden (vgl. BFH-Urteil vom 05. März 2008 I R 12/07, BFH/NV 2008, 1273), was zum Erfolg der Klage hinsichtlich Körperschaftsteuer 1999 führt.

    a) Mit Urteil vom 05. März 2008 (I R 12/07, BFH/NV 2008, 1273) hat der BFH entschieden, dass es aus körperschaftsteuerlicher Sicht nicht zu beanstanden ist, wenn die Zusage der Altersversorgung nicht von dem Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis als Geschäftsführer oder aus dem Ausscheiden aus dem Betrieb mit Eintritt des Versorgungsfalls abhängig gemacht wird, sondern vom Erreichen einer bestimmten Altersgrenze.

    (BFH-Urteil vom 05. März 2008 I R 12/07, BFH/NV 2008, 1273).

    Zwar hat der BFH entschieden (BFH-Urteil vom 05. März 2008 I R 12/07, BFH/NV 2008, 1273), dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter von einem Nichtgesellschafter verlangt, dass das Einkommen aus der (in dem entschiedenen Fall unverändert) fortbestehenden Tätigkeit als Geschäftsführer auf die Versorgungsleistungen (im entschiedenen Fall eine einmalige Kapitalabfindung) angerechnet wird.

    Die Besonderheit des vorliegenden Falls liegt aber darin, dass J. nicht, wie im vom BFH oder in den vom FG München entschiedenen Fällen (BFH-Urteil vom 05. März 2008 a.a.O.; FG München, Urteil vom 19. Juli 2010 7 K 2384/07, DStRE 2011, 891; FG München, Urteil vom 16. Dezember 2008 13 K 3118/05, juris) neben seiner Pension zu unveränderten Bedingungen als Geschäftsführer weitergearbeitet hat.

  • BFH, 26.06.2013 - I R 39/12

    Rückstellung für Pensionszusage: Einbeziehung von Vordienstzeiten; Verstoß gegen

    c) Demnach bestehen auch keine Bedenken dagegen, dass A, der nicht den Regelungen des Betriebsrentengesetzes unterlag (vgl. Senatsurteil in BFHE 229, 234, BStBl II 2013, 41), eine Pensionszusage eingeräumt wurde, die --abweichend von § 1b Abs. 1 BetrAVG a.F. (Fassung vom 21. Juni 2002)-- bereits zwei Jahre nach ihrer Erteilung unverfallbar geworden ist (vgl. Senatsurteile in BFH/NV 2004, 373; vom 5. März 2008 I R 12/07, BFHE 220, 454; Gosch, a.a.O., § 8 Rz 1082).

    Demgemäß sind sie insoweit durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, als die für die Unverfallbarkeit von Pensionsansprüchen geltenden Fristen nicht an den Zeitpunkt der Erteilung der Pensionszusage, sondern an den früheren Zeitpunkt der Betriebszugehörigkeit anknüpfen (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil in BFHE 220, 454, mit umfangreichen Nachweisen; BMF-Schreiben vom 9. Dezember 2002, BStBl I 2002, 1393).

  • FG Münster, 23.03.2009 - 9 K 319/02

    Abfindung von Pensionszusagen

    Unter Berücksichtigung des zwischenzeitlich ergangenen BFH-Urteils vom 05.03.2008 (I R 12/07, BFH/NV 2008, 1273) ist der Bekl. nunmehr der Ansicht, eine Abfindungsvereinbarung könne auch nach Erteilung der Pensionszusagen getroffen werden.

    Anders als in dem BFH-Urteil vom 05.03.2008 (a.a.O.) hätten die Beigeladenen kein Kapitalwahlrecht ausüben können, weil ihnen ein solches Wahlrecht mit den ursprünglichen Pensionszusagen nicht eingeräumt worden sei.

    Insbesondere vermag der Senat der Auffassung des Bekl. nicht zu folgen, dem BFH-Urteil vom 05.03.2008 (I R 12/07, BFH/NV 2008, 1273) sei zu entnehmen, dass eine Auszahlung von Abfindungen für Ansprüche aus Pensionszusagen erst zu einem Zeitpunkt erfolgen dürfe, zu dem die Ansprüche aus den Pensionszusagen ohne die Abfindungsvereinbarung fällig geworden wären (im vorliegenden Fall mithin bei regulärem Eintritt der Beigeladenen in den Ruhestand im August 2004 bzw. im September 2009 und damit ca. 7 bzw. 12 Jahre nach ihrem Ausscheiden aus der GmbH).

  • BGH, 11.09.2019 - XII ZB 627/15

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung der negativen Entwicklung der

  • FG Hamburg, 31.10.2011 - 6 K 179/10

    Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Nichteinhaltung formaler Anforderungen:

  • BFH, 11.10.2017 - I R 42/15

    Besteuerung von Ausschüttungen einer US-amerikanischen "S-Corporation" an einen

  • BFH, 17.06.2020 - I R 56/17

    VGA - Vertragsauslegung bei Rentenzahlung und Weiterbeschäftigung

  • FG Baden-Württemberg, 16.12.2019 - 8 K 892/16

    Übernahmefolgegewinn/Ansatz eines Ausgleichspostens ihm Rahmen des Formwechsels

  • FG München, 19.07.2010 - 7 K 2384/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH -

  • FG Düsseldorf, 09.06.2021 - 7 K 3034/15

    Vorliegen verdeckter Gewinnausschüttungen in Folge der vorzeitigen Auszahlung von

  • FG Köln, 26.03.2015 - 10 K 1949/12

    VgA durch Geschäftsführergehalt bei gleichzeitiger (angemessener) Rentenzahlung

  • FG Hessen, 21.08.2019 - 4 K 320/17

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Pensionsleistungen und Zahlung an einen

  • BFH, 20.08.2008 - I R 16/08

    VGA: Keine Verpflichtung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH zur

  • FG Saarland, 30.06.2020 - 1 V 1424/19

    Aussetzung der Vollziehung: vGA bei Doppelbezug von Geschäftsführervergütung und

  • FG Köln, 06.04.2017 - 10 K 2310/15

    Körperschaftsteuer: Erdienung einer Pensionszusage bei Weiterbeschäftigung des

  • FG München, 16.12.2008 - 13 K 3118/05

    Zufluss wechselseitiger Ansprüche durch Aufrechnung oder Verrechnungsvertrag -

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.05.2014 - 3 K 1707/09

    Laufende Pensionszahlungen eines weiterhin entgeltlich für eine GmbH tätigen

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - 6 K 6154/10

    Körperschaftsteuer 2001 bis 2003; gesonderter Feststellung des verbleibenden

  • FG Münster, 28.04.2023 - 10 K 1193/20

    Berücksichtigung der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) einer GmbH aufgrund

  • BFH, 27.01.2016 - IX B 46/15

    Vorliegen grundsätzlicher Bedeutung und Sachaufklärungsrüge nach Verzicht auf

  • FG Münster, 17.07.2019 - 9 K 384/18

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei einer Änderungsvereinbarung zu einer

  • FG Düsseldorf, 03.08.2010 - 6 V 1868/10

    Verdeckte Gewinnausschüttung i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 Körperschaftsteuergesetz

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.05.2022 - 2 K 1811/17

    Zufluss von Betriebseinnahmen - Zuflussfiktion beim beherrschenden Gesellschafter

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 12 K 8423/05

    Rückstellungen für Mietaufwendungen keine verdeckte Gewinnausschüttung -

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