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   BFH, 29.11.1968 - VI R 279/67   

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https://dejure.org/1968,286
BFH, 29.11.1968 - VI R 279/67 (https://dejure.org/1968,286)
BFH, Entscheidung vom 29.11.1968 - VI R 279/67 (https://dejure.org/1968,286)
BFH, Entscheidung vom 29. November 1968 - VI R 279/67 (https://dejure.org/1968,286)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsleistungen eines Arbeitgebers wegen der Aufwendungen eines Arbeitnehmers für den Weg zur Arbeitsstelle außerhalb der normalen Arbeitszeit als Auslagenersatz oder steuerpflichtiger Arbeitslohn

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 94, 336
  • DB 1969, 377
  • BStBl II 1969, 173
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.03.1960 - VI 159/58 S

    Einmalige Anwendbarkeit der Werbungskostenpauschbeträge trotz mehrfacher

    Auszug aus BFH, 29.11.1968 - VI R 279/67
    Fährt ein Arbeitnehmer mit seinem Pkw an ein und demselben Arbeitstag mehrmals zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hin und her, so können die Pauschsätze des § 20 Abs. 2 Nr. 2 LStDV entsprechend der km-Zahl der Entfernung grundsätzlich nur einmal als Werbungskosten berücksichtigt werden (BFH-Urteil VI 159/58 S vom 18. März 1960, BFH 71, 21, BStBl III 1960, 255).

    Der erkennende Senat hat in dem Urteil VI 159/58 S (a.a.O.) die Auffassung vertreten, daß bei mehrmaligen Fahrten in Fällen einer ungewöhnlich langen Unterbrechung der Arbeitszeit nicht die Pauschsätze, sondern die glaubhaft gemachten oder nachgewiesenen tatsächlichen Aufwendungen als Werbungskosten in Betracht kämen.

  • BFH, 30.05.1967 - VI R 172/66

    Steuerliche Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten eines in privaten Diensten stehenden

    Auszug aus BFH, 29.11.1968 - VI R 279/67
    Die Aufwendungen kann der Arbeitnehmer auch dann als Werbungskosten geltend machen, wenn er gegen seinen Arbeitgeber einen Anspruch auf Ersatz der Kosten haben sollte (BFH-Urteil VI R 172/66 vom 30. Mai 1967, BFH 89, 187, BStBl III 1967, 570).
  • BFH, 15.12.1967 - VI R 268/67

    Ersatz von Kraftfahrzeugkosten - Höherer Kilometersatz - Tatsächlich entstandene

    Auszug aus BFH, 29.11.1968 - VI R 279/67
    Dieser Betrag deckt sich mit dem km-Satz, den auch der Senat als vertretbare Schätzung anerkannt hat, wenn die tatsächlichen Aufwendungen nicht im einzelnen nachgewiesen werden (vgl. BFH-Urteile VI R 268/67 vom 15. Dezember 1967, BFH 90, 498, BStBl II 1968, 126; VI 33/65 vom 15. Dezember 1967, BFH 90, 493, BStBl II 1968, 150).
  • BFH, 15.12.1967 - VI 33/65

    Angehöriger des öffentlichen Dienstes - Dienstreise - Benutzung des eigenen

    Auszug aus BFH, 29.11.1968 - VI R 279/67
    Dieser Betrag deckt sich mit dem km-Satz, den auch der Senat als vertretbare Schätzung anerkannt hat, wenn die tatsächlichen Aufwendungen nicht im einzelnen nachgewiesen werden (vgl. BFH-Urteile VI R 268/67 vom 15. Dezember 1967, BFH 90, 498, BStBl II 1968, 126; VI 33/65 vom 15. Dezember 1967, BFH 90, 493, BStBl II 1968, 150).
  • BFH, 08.03.1967 - I R 185/66
    Auszug aus BFH, 29.11.1968 - VI R 279/67
    Dieses Begehren reicht für die nach § 120 Abs. 2 FGO erforderliche Bestimmtheit des Revisionsantrages aus (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - I R 185/66 vom 8. März 1967, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 88 S. 230 - BFH 88, 230 -, BStBl III 1967, 342).
  • BFH, 20.12.1957 - VI 105/55 U

    Irrtum über die Zugehörigkeit von Bezügen zum Arbeitslohn und damit auch über die

    Auszug aus BFH, 29.11.1968 - VI R 279/67
    Einen solchen Ausnahmefall hat der BFH insbesondere dann als gegeben angesehen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Zugehörigkeit von Bezügen zum Arbeitslohn und damit auch über die Notwendigkeit der Eintragung der mit diesen Bezügen zusammenhängenden Werbungskosten irrten und irren konnten (BFH-Urteil VI 105/55 U vom 20. Dezember 1957, BFH 66, 217, BStBl III 1958, 84).
  • BFH, 07.06.2002 - VI R 145/99

    Arbeitgeberzahlungen für Firmenwagengarage

    Deren Ersatz führe grundsätzlich zu lohnsteuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Hinweis auf BFH-Urteil vom 29. November 1968 VI R 269/67, BFHE 94, 336, BStBl II 1969, 173, und auf Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer Anm. 10 zum Stichwort Auslagenersatz sowie Abschn. 22 und Abschn. 70 LStR).
  • BFH, 08.03.2006 - IX R 76/01

    Zuschuss des Arbeitgebers zu den Aufwendungen für ein Arbeitszimmer

    Dies ist dann der Fall, wenn die Ausgaben ausschließlich oder doch bei weitem überwiegend durch die Belange des Arbeitgebers bedingt, von diesem veranlasst oder gebilligt sind (vgl. BFH-Urteile vom 29. November 1968 VI R 279/67, BFHE 94, 336, BStBl II 1969, 173; vom 19. Januar 1976 VI R 227/72, BFHE 117, 470, BStBl II 1976, 231; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 3 Nr. 50 EStG Anm. 4 "Beträge für den Arbeitgeber").
  • BFH, 05.11.1971 - VI R 207/68

    Dienstreise von Arbeitnehmern, pauschaler Auslagenersatz, Berücksichtigung von

    Im Urteil VI R 279/67 vom 29. November 1968 (BFH 94, 336, BStBl II 1969, 173) habe der BFH anerkannt, daß der Arbeitgeber sich hierauf im Haftungsprozeß berufen könne.

    Der Senat hat, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Zugehörigkeit von Bezügen zum Arbeitslohn und damit auch über die Notwendigkeit der Eintragung der mit diesen Bezügen zusammenhängenden Werbungskosten irrten und irren konnten, zugelassen, daß sich der Arbeitgeber auf diese Umstände noch im Haftungsverfahren beruft (zuletzt Urteil VI R 279/67 vom 29. November 1968, a. a. O.).

  • BFH, 30.03.1994 - II R 7/92

    Feststellung einer freigebigen Zuwendung bei einem gegenseitigen Vertrag

    Dies und der Gesamtinhalt ihrer Revisionsbegründung gebieten die Auslegung ihres Revisionsbegehrens dahin, daß die Vorentscheidung und - entsprechend ihrem Klageantrag in der Vorinstanz - die angefochtenen Verwaltungsentscheidungen (in vollem Umfang) aufgehoben werden sollen (vgl. auch BFH-Urteile vom 29. November 1968 VI R 279/67, BFHE 94, 336, BStBl II 1969, 173, und vom 22. Juli 1980 VIII R 114/78, BFHE 131, 429, BStBl II 1981, 101; Gräber/Ruban, a. a. O., § 120 Rdnr. 28).
  • BFH, 14.12.1977 - II R 75/72

    Besteuerungsverfahren - Ergehen von mehreren Steuerbescheiden - Angriff aus

    Der Senat hat keine Bedenken, den Revisionsantrag dementsprechend auszulegen, wie das in ähnlicher Weise in dem Urteil vom 29. November 1968 VI R 279/67 (BFHE 94, 336, BStBl II 1969, 173) geschehen ist.

    Hier helfen die Grundsätze des Urteils VI R 279/67 nicht mehr weiter.

  • BFH, 07.03.1989 - IX R 308/87

    Vermögenserwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen Leibrentenzahlung an

    Der Revisionsantrag ist nach ständiger Rechtsprechung ausreichend bestimmt gestellt, wenn nur die Aufhebung des angefochtenen Urteils beantragt wird und sich das Begehren des Revisionsklägers aus der Revision klar ergibt (Urteile des BFH vom 29. November 1968 VI R 279/67, BFHE 94, 336, BStBl II 1969, 173, und vom 11. November 1983 III R 25/77, BFHE 140, 289, 292, BStBl II 1984, 187, 188).
  • BFH, 30.11.1993 - VI R 21/92

    1. Arbeitgeberersatz eines Schadens auf einer Dienstreise aufgrund

    Unabhängig davon, welche Voraussetzungen nach den unterschiedlichen Vorstellungen in Rechtsprechung und Literatur im einzelnen erfüllt sein müssen, um einen Auslagenersatz i. S. dieser Vorschrift anzunehmen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 1968 VI R 279/67, BFHE 94, 336, BStBl II 1969, 173; vom 19. Januar 1976 VI R 227/72, BFHE 117, 470, BStBl II 1976, 231; Offerhaus, Betriebs-Berater - BB - 1990, 2017, 2019; Albert/Heitmann, Finanz-Rundschau - FR - 1989, 425; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 11. Aufl., § 19 Anm. 7 b; Institut "Finanzen und Steuern", Grüner Brief Nr. 297, Der Betrieb - DB - 1990, 1893; Thomas, Steuerberater-Jahrbuch - StbJb - 1990/91, 183, 206; von Bornhaupt, Steuer und Wirtschaft - StuW - 1990, 46), kann jedenfalls der im Streitfall von der Klägerin geleistete Ersatz für verlorengegangene oder beschädigte Gegenstände des Privatvermögens ihrer Arbeitnehmer nicht unter diese Vorschrift subsumiert werden.
  • BFH, 17.12.1971 - VI R 328/70

    Unterbrechung der Arbeitszeit - Fahrt zur Arbeitsstätte - Kilometerpauschale -

    Im Urteil VI R 279/67 vom 29. November 1968 (BFH 94, 336, BStBl II 1969, 173) gehe er davon aus, daß Ausnahmen von den Pauschbeträgen zulässig seien, "wenn im Einzelfall ungewöhnliche Verhältnisse vorliegen, die den typischen Arbeitsverhältnissen nicht zuzuordnen sind".

    Die Auffassung der Steuerpflichtigen läßt sich auch nicht mit dem Urteil des Senats VI R 279/67 (a. a. O.) begründen.

  • BFH, 07.04.1989 - VI R 176/85

    Abholfahrten des Ehegatten mit eigenem PKW (Leerfahrten) sind auch dann nicht als

    Solche Ausnahmefälle sind nach seiner Rechtsprechung bei Arbeitnehmern mit einem Arbeitsverhältnis aber nur gegeben bei getrennter Arbeitszeit mit einer Unterbrechung von mindestens vier Stunden (Urteile in BFHE 71, 21, BStBl III 1960, 255; vom 17. Dezember 1971 VI R 328/70, BFHE 104, 209, BStBl II 1972, 260) oder wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen die Arbeitsstätte zusätzlich außerhalb seiner normalen Arbeitszeit, z.B. abends oder am freien Wochenende, aufsuchen muß (vgl. Urteil vom 29. November 1968 VI R 279/67, BFHE 94, 336, BStBl II 1969, 173; Abschn. 24 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 der Lohnsteuer-Richtlinien 1981).
  • BFH, 29.09.1970 - II B 22/70

    Vermögen eines Grundstückserwerbers - Eröffnung des Konkursverfahrens -

    Anders ist die Rechtslage, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Aufwendungen für die Fahrten zur Arbeitsstätte ersetzt (vgl. dazu das Urteil des Senats VI R 279/67 vom 29. November 1968, BFH 94, 336, BStBl II 1969, 173).
  • BFH, 22.07.1980 - VIII R 114/78

    Beigeladene - Revision - Revisionsbefugter - Änderung des Steuerbescheides

  • BFH, 26.07.1974 - VI R 24/69

    Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer nach bestandskräftiger Veranlagung des

  • BFH, 28.01.1972 - VI R 11/69

    Baustellen - Montagestellen - Politische Gemeinde

  • BFH, 25.09.1970 - VI R 85/68

    Berücksichtigung von Werbungskosten - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • BFH, 17.12.1993 - III R 29/91

    Steuerfreiheit einer Außendienstentschädigung im Bereich der Steuerfahndung -

  • BFH, 26.01.1971 - II B 32/70

    Grundstücksübertragung - Ehescheidungsverfahrens - Abfindung der gesetzlichen

  • BFH, 04.12.1991 - X R 9/84

    Abzugsbegehren der auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhenden Renten und

  • BFH, 20.03.1992 - VI R 12/89

    Einkommenssteuerliche Bewertung von Fahrten während des Bereitschaftsdienstes

  • BFH, 27.07.1990 - VI R 96/86

    Absetzbarkeit von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als

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