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   BFH, 10.12.1969 - I R 59/67   

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https://dejure.org/1969,1263
BFH, 10.12.1969 - I R 59/67 (https://dejure.org/1969,1263)
BFH, Entscheidung vom 10.12.1969 - I R 59/67 (https://dejure.org/1969,1263)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 1969 - I R 59/67 (https://dejure.org/1969,1263)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterstützungskasse - Eingetragener Verein - Kassenvermögen - Trägerunternehmen - Treuhandverhältnis - Betriebskapital - Organschaftliche Verflechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 97, 528
  • DB 1970, 523
  • BStBl II 1970, 224
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 02.08.1966 - I 66/63
    Auszug aus BFH, 10.12.1969 - I R 59/67
    Das Guthaben sei deshalb als durchlaufender Posten im Sinne des BFH-Urteils I 66/63 vom 2. August 1966 (BFH 86, 768, BStBl III 1967, 27) anzusehen.

    Für die Annahme eines durchlaufenden Postens im Sinne des BFH-Urteils I 66/63 (a. a. O.) fehlt es an einem zweiten Darlehnsnehmer, an den die Steuerpflichtige das als Darlehen anzusehende Guthaben der Unterstützungskasse weitergeleitet hätte.

  • BFH, 27.06.1957 - IV 140/56 U

    Zulässigkeit der Hinzurechnung von Lizenzgebühren als Dauerschulden bei der

    Auszug aus BFH, 10.12.1969 - I R 59/67
    Insbesondere setze die Begründung eines Darlehnsverhältnisses nicht voraus, daß der Steuerpflichtigen durch sie neues Kapital zugeflossen sei (so auch Urteil des BFH IV 140/56 U vom 27. Juni 1957, BFH 65, 140, BStBl III 1957, 287).

    Auch der Hinweis der Steuerpflichtigen auf das BFH-Urteil I 293/61 vom 21. Juli 1966 (BFH 89, 279, BStBl III 1967, 631) vermag dies nicht zu widerlegen; wenn der Senat in diesem Urteil den Begriff der Dauerschuld unter Bezugnahme auf die Erläuterungen von Blümich-Boyens-Steinbring-Klein, Gewerbesteuergesetz, 7. Auflage, für den Regelfall umrissen hat, so ist damit der Grundsatz der alleinigen Maßgeblichkeit der objektiven Erhöhung des Betriebskapitals nicht verlassen worden (BFH-Urteile IV 140/56 U, a. a. O.; I 177/58 U vom 26. April 1960, BFH 71, 168, BStBl III 1960, 311).

  • BFH, 18.04.1961 - I 210/60 S

    Einordnunung einer Genossenschaft über eine sog. Innengesellschaft als Organ im

    Auszug aus BFH, 10.12.1969 - I R 59/67
    Selbst wenn man -- entgegen dem Wortlaut des Gesetzes, das in § 2 Abs. 2 Nr. 2 GewStG eindeutig nur von Kapitalgesellschaften spricht (siehe auch Blümich-Boyens-Steinbring-Klein-Hübl, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, 8. Aufl., Anm. 97 zu § 2) -- einer juristischen Person in der Rechtsform des Vereins die Möglichkeit zuerkennen wollte, Organ sein zu können, so würde es doch der Steuerpflichtigen -- als Organträger -- wie bei der juristischen Person in der Rechtsform der Genossenschaft an der Möglichkeit fehlen, dem Verein in der Mitgliederversammlung durch die qualifizierte Mehrheit der Stimmen ihren Willen aufzuzwingen (BFH-Urteil I 210/60 S vom 18. April 1961, BFH 73, 278, BStBl III 1961, 368).
  • BFH, 29.01.1969 - I 247/65

    Rechtsfähige Unterstützungskasse - Steuerfreiheit - Satzungsmäßige Zwecke -

    Auszug aus BFH, 10.12.1969 - I R 59/67
    Für das Vorliegen einer Treuhandverwaltung ergeben sich keine tatsächlichen Anhaltspunkte; insbesondere auch der Hinweis auf § 11 Nr. 1 KStDV ist nicht geeignet, die Annahme eines Darlehnsverhältnisses auszuschließen (BFH-Urteil I 247/65 vom 29. Januar 1969, BFH 95, 4, BStBl II 1969, 269).
  • BFH, 21.07.1966 - I 293/61

    Steuerrechtliche Behandlung der Abführung von Sparanteilen einer

    Auszug aus BFH, 10.12.1969 - I R 59/67
    Auch der Hinweis der Steuerpflichtigen auf das BFH-Urteil I 293/61 vom 21. Juli 1966 (BFH 89, 279, BStBl III 1967, 631) vermag dies nicht zu widerlegen; wenn der Senat in diesem Urteil den Begriff der Dauerschuld unter Bezugnahme auf die Erläuterungen von Blümich-Boyens-Steinbring-Klein, Gewerbesteuergesetz, 7. Auflage, für den Regelfall umrissen hat, so ist damit der Grundsatz der alleinigen Maßgeblichkeit der objektiven Erhöhung des Betriebskapitals nicht verlassen worden (BFH-Urteile IV 140/56 U, a. a. O.; I 177/58 U vom 26. April 1960, BFH 71, 168, BStBl III 1960, 311).
  • RFH, 08.10.1940 - I 130/40
    Auszug aus BFH, 10.12.1969 - I R 59/67
    Daß die Mittel in gewissem Umfang für die speziellen Zwecke der Gläubigerin eingesetzt und abrufbar gehalten werden mußten, macht sie deshalb nicht zu Stillhalteschulden, deren termingerechte Rückzahlung dem Schuldner angesichts gesetzlicher oder behördlicher Maßnahmen unmöglich ist und für die die Pflicht zur Hinzurechnung deshalb verneint worden ist (Urteile des RFH I 130/40 vom 8. Oktober 1940, RStBl 1941, 75; I 2/43 vom 23. März 1943, RStBl 1943, 509).
  • BFH, 26.04.1966 - I 102/63

    Organschaft zwischen dem Besitzpersonenunternehmen und der

    Auszug aus BFH, 10.12.1969 - I R 59/67
    Demgegenüber können aus dem von der Steuerpflichtigen angeführten RFH-Urteil VI 660/38 vom 4. Dezember 1940 (RStBl 1941, 26) keine gegenteiligen Argumente gewonnen werden; das Vorliegen einer nicht anerkannten wie einer anerkannten Betriebsaufspaltung schließt Organschaft aus (BFH-Urteil I 102/63 vom 26. April 1966, BFH 85, 472, BStBl III 1966, 426).
  • BFH, 15.10.1962 - I 244/61
    Auszug aus BFH, 10.12.1969 - I R 59/67
    Selbst wenn die Steuerpflichtige die von der Unterstützungskasse aufgenommenen Mittel ausschließlich in deren Interesse aufgenommen hat (Gefälligkeitsschulden), haben sie eine nicht nur vorübergehende Verstärkung ihres Betriebskapitals herbeigeführt, da es auf den Grund der Kreditaufnahme ebensowenig ankommt wie auf die Notwendigkeit der Hereinnahme von Fremdmitteln (BFH-Urteil I 244/61 vom 15. Oktober 1962, StRK, Gewerbesteuergesetz, § 8 Nr. 1, Rechtsspruch 20, das einen dem vorliegenden gleichgelagerten Streitfall betrifft).
  • BFH, 19.07.1967 - I 225/64

    Begriff und die Höhe der Dauerschulden bei Kreditinstituten

    Auszug aus BFH, 10.12.1969 - I R 59/67
    Die Bestimmung des § 19 GewStDV trifft eine Sonderregelung für Kreditinstitute (BFH-Urteil I 225/64 vom 19. Juli 1967, BFH 89, 537, BStBl III 1967, 732); sie ist auf den vorliegenden Streitfall nicht anwendbar, da die Steuerpflichtige kein Kreditinstitut ist, selbst wenn -- wie sie vorträgt -- dem von der Unterstützungskasse hereingenommenen Darlehen sehr wohl Ausleihungen gegenüberständen.
  • BFH, 12.12.1969 - VI R 289/67

    Behandlung eines Pfandleihnunternehmens als Kreditinstitut - Behandlung von durch

    Auszug aus BFH, 10.12.1969 - I R 59/67
    Auf die Entscheidung des VI. Senats des BFH in der den Fall des FG Hamburg betreffenden Sache VI R 289/67 kommt es danach nicht an.
  • BFH, 26.04.1960 - I 177/58 U

    Dauerschuldcharakter von Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen in der

  • BFH, 22.10.1965 - III 28/61 U

    Absetzen einer Schuld für fehlendes Deckungskapital einer bestehenden

  • BFH, 21.10.1966 - IV 293/64

    Zuordnung von Pensionszahlungen an Arbeitnehmer zum Gewerbebetrag

  • BFH, 04.12.1962 - I 71/60 S

    Hinzurechnung bei der Ermittlung des Gewerbekapitals von Rückstellungen für

  • RFH, 23.03.1943 - I 2/43
  • BFH, 27.01.1961 - VI 249/60 U

    Steuerfreiheit von Erholungsbeihilfen aus einer selbständigen Unterstützungskasse

  • BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 25/65

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Dauerschulden und Dauerschuldzinsen

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