Rechtsprechung
BFH, 14.05.1970 - IV 136/65 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Veräußerung einer Teilpraxis - Steuerbevollmächtigter - Einheitliche Praxis - Bücherführung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG (vor 1965) § 18 Abs. 3
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Papierfundstellen
- BFHE 99, 126
- DB 1970, 1571
- BStBl II 1970, 566
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 10.10.1963 - IV 198/62 S
Endgültige Einstellung der Tätigkeit in einem abgegrenzten örtlichen …
Auszug aus BFH, 14.05.1970 - IV 136/65
Die Veräußerung einer Teilpraxis im Sinn des BFH-Urteils IV 198/62 S vom 10. Oktober 1963 (BFH 78, 303, BStBl III 1964, 120) liegt nicht vor, wenn ein Steuerbevollmächtigter von seiner einheitlichen Praxis den Teil veräußert, der lediglich in der Bücherführung bestand.Im Falle einer Teilpraxisveräußerung müsse es sich tatsächlich um eine Teilpraxis und nicht nur um den unselbständigen Teil einer Praxis handeln (vgl. Urteile des BFH IV 198/62 S vom 10. Oktober 1963, BFH 78, 303, BStBl III 1964, 120; IV 268/63 U vom 6. Dezember 1963, BFH 78, 346, BStBl III 1964, 135).
Die Grundsätze des BFH-Urteils IV 198/62 S hält er für unrichtig.
Die Grundsätze, von denen sich die Vorentscheidung leiten ließ, entsprechen der Rechtsprechung des Senats, vgl. insbesondere BFH-Urteil IV 198/62 S. Die Vorinstanz wendete die dort entwickelten Grundsätze auch richtig auf den Streitfall an.
So kann einmal der Umstand, daß der Steuerpflichtige im Rahmen seiner gesamten Praxis auch Kunden betreute, für die er nur Buchführungsarbeiten verrichtete, nicht dazu führen, hierin eine Teilpraxis im Sinn des Urteils IV 198/62 S zu erblicken.
Der erkennende Senat hielt es allerdings in seiner Entscheidung IV 198/62 S für angebracht, den Fall einer Teilpraxisveräußerung bzw. Teilpraxisaufgabe nicht schlechthin von den sich aus der entsprechenden Anwendung des § 16 Abs. 4 bzw. des § 34 EStG ergebenden steuerlichen Vergünstigungen auszuschließen, da sich für eine Verweigerung der Steuerbegünstigungen im Verhältnis zu den Begünstigungen von Teilbetriebsveräußerungen bzw. Teilbetriebsaufgaben land- und forstwirtschaftlicher sowie gewerblicher Betriebe keine einleuchtenden Gründe finden ließen.
Ob der Senat an der im Urteil IV 198/62 S vertretenen Auffassung, daß die selbständige Arbeit auch im Falle der Veräußerung des ihr dienenden Vermögens beendet sein müsse, damit die Steuervergünstigung gewährt werden könne, auch weiterhin festhalten würde, kann dahingestellt bleiben.
Nach alledem handelt es sich bei der Veräußerung der Mandantenbeziehungen durch den Steuerpflichtigen an seinen früheren Angestellten Y nicht um die Veräußerung des der selbständigen Arbeit dienenden Vermögens oder um die Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen im Sinn des § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG 1960, auch nicht unter dem Gesichtspunkt der weiten Auslegung des Urteils des Senats IV 198/62 S um die Veräußerung des Vermögens oder die Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit im Rahmen einer selbständigen Teilpraxis des Steuerpflichtigen, so daß die Steuervergünstigung des § 34 EStG mit Recht nicht gewährt wurde.
- BFH, 05.04.1968 - IV R 75/67
Einordnung des zu einer Großtankstelle eines Treibstoffhandelsunternehmens …
Auszug aus BFH, 14.05.1970 - IV 136/65
Daß es auf die Verhältnisse auf seiten des Veräußerers, nicht auf die des Erwerbers, ankommt, sprach der Senat erst neuerdings in seiner Entscheidung IV R 75/67 vom 5. April 1968 (BFH 92, 219, BStBl II 1968, 523) für ein gewerbliches Unternehmen aus. - BFH, 06.12.1963 - IV 268/63 U
Voraussetzungen einer steuerbegünstigenden Veräußerung einer freiberuflichen …
Auszug aus BFH, 14.05.1970 - IV 136/65
Im Falle einer Teilpraxisveräußerung müsse es sich tatsächlich um eine Teilpraxis und nicht nur um den unselbständigen Teil einer Praxis handeln (vgl. Urteile des BFH IV 198/62 S vom 10. Oktober 1963, BFH 78, 303, BStBl III 1964, 120; IV 268/63 U vom 6. Dezember 1963, BFH 78, 346, BStBl III 1964, 135).
- BFH, 29.10.1992 - IV R 16/91
Teilbetriebsveräußerung bei Tierärzten
Von derart verschiedenen Berufstätigkeiten ein und desselben Steuerpflichtigen kann nach dem Senatsurteil vom 14. Mai 1970 IV 136/65 (BFHE 99, 126, BStBl II 1970, 566) nicht gesprochen werden, wenn ein Steuerbevollmächtigter von seiner freiberuflichen Praxis lediglich denjenigen Teil veräußert, in dem nur Buchführungsarbeiten durchgeführt werden. - BFH, 18.05.1994 - I R 109/93
Tätigkeit auf Rechnung und im Namen des Erwerbers nach Veräußerung einer …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist bei Praxisübertragungen eine Veräußerung dieser wesentlichen Betriebsgrundlagen nur anzunehmen, wenn der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellt (BFH-Urteile vom 14. Mai 1970 IV 136/65, BFHE 99, 126, BStBl II 1970, 566; in BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661; vom 27. April 1978 IV R 102/74, BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562; vom 7. November 1985 IV R 44/83, BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335; vom 7. November 1991 IV R 14/90, BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457). - BFH, 29.06.1994 - I R 105/93
Einkommensteuer; Veräußerung einer Freiberufler-Praxis bei Fortführung der …
Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist bei Praxisübertragungen eine Veräußerung dieser wesentlichen Betriebsgrundlagen nur dann anzunehmen, wenn der Veräußerer seine Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellt (vgl. BFH-Urteile vom 14. Mai 1970 IV 136/65, BFHE 99, 126, BStBl II 1970, 566; in BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661; vom 27. April 1978 IV R 102/74, BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562; vom 7. November 1985 IV R 44/83, BFHE 145, 522, BStBl II 1986, 335; vom 7. November 1991 IV R 14/90, BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457).
- BFH, 14.03.1975 - IV R 78/71
Veräußerungsgewinn - Steuerliche Begünstigung - Freiberufliche Praxis - …
Die steuerliche Begünstigung des Veräußerungsgewinns, der durch die Veräußerung einer freiberuflichen Praxis erzielt wird, setzt auch nach § 18 Abs. 3 EStG 1965 voraus, daß neben der Veräußerung des der freiberuflichen Praxis dienenden Vermögens einschließlich der Beziehungen zur Mandantenschaft die freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt wird (Anschluß an BFH-Urteil vom 14. Mai 1970 IV 136/65, BFHE 99, 126, BStBl II 1970, 566).An diesen Grundsätzen hält der Senat auch unter der ab dem Veranlagungszeitraum 1965 geltenden geänderten Fassung des § 18 Abs. 3 EStG fest, durch die auch die Begünstigung einer Teilpraxisveräußerung erstmals gesetzlich anerkannt wird (Anschluß an BFH-Urteil vom 14. Mai 1970 IV 136/65 in BFHE 99, 126, BStBl II 1970, 566).
Der Kläger hat also weder die wesentlichen Grundlagen der seiner freiberuflichen Tätigkeit dienenden Vermögenswerte auf den Praxiserwerber übertragen bzw. in das Privatvermögen übergeführt, noch durch die Verlegung der Praxis von der ER-Straße in die WE-Straße seine Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungsbereich eingestellt (vgl. BFH-Urteil IV 136/65).
- FG Münster, 29.01.2015 - 12 K 3033/14
Realteilung nach Ausscheiden aus einer Mitunternehmerschaft
Eine Teilpraxis eines Freiberuflers an einem entfernten Ort mit getrenntem Kundenkreis im Rahmen eines selbständigen Büros mit besonderem Personal ist danach regelmäßig als Teilbetrieb zu werten (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 1963 IV 198/62 S, BFHE 78, 303, BStBl III 1964, 120; vom 6. Dezember 1963 IV 268/63 U, BFHE 78, 346, BStBl III 1964, 135; vom 14. Mai 1970 IV 136/65, BFHE 99, 126, BStBl II 1970, 566; vom 26. Juni 1975 - VIII R 39/74 -, BFHE 116, 391, BStBl II 1975, 832). - BFH, 24.08.1989 - IV R 120/88
Fahrschulniederlassung als Teilbetrieb
e) Schließlich kann das FG sich für seinen abweichenden Rechtsstandpunkt auch nicht auf das BFH-Urteil vom 14. Mai 1970 IV 136/65 (BFHE 99, 126, BStBl II 1970, 566) berufen. - BFH, 26.06.1975 - VIII R 39/74
Dienstleistungsunternehmen - Vermögensverwaltung - Ausgegliederte …
Das ist z. B. anzunehmen, wenn die Teilpraxis eines Freiberuflers an einem entfernten Ort mit getrenntem Kundenkreis im Rahmen eines selbständigen Büros mit besonderem Personal ausgeübt wird (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 1963 IV 198/62 S. BFHE 78, 303, BStBl III 1964, 120; vom 6. Dezember 1963 IV 268/63 U, BFHE 78, 346, BStBl III 1964, 135; vom 14. Mai 1970 IV 136/65, BFHE 99, 126 BStBl II 1970, 566).Die Rechtsprechung hat deshalb auch nur dann die Aufgabe einer Teilpraxis angenommen, wenn der Unternehmer in einem solchen örtlich festgelegten Wirkungsbereich jede eigene Tätigkeit völlig aufgibt (vgl. BFH-Urteil IV 136/65).
- BFH, 07.11.1985 - IV R 44/83
Einkommensteuer - Tarifbegünstigung - Vermögensübertragung
Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung zur Veräußerung oder Aufgabe einer Praxis oder Teilpraxis entschieden hat, muß die freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt werden (Urteile vom 14. Mai 1970 IV 136/65, BFHE 99, 126, BStBl II 1970, 566; in BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661, und in BFHE 125, 249 BStBl II 1978, 562). - BFH, 06.02.1986 - IV S 14/85
Steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn aus betriebsgebundenen Vermögen einer …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die steuerliche Begünstigung jedoch nur dann zu gewähren, wenn der Steuerpflichtige neben der Veräußerung des der freiberuflichen Praxis dienenden Vermögens, einschließlich der Beziehungen zur Mandantschaft, die freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt hat (Urteile vom 10. Oktober 1963 IV 198/62 S, BFHE 78, 303, BStBl III 1964, 120; vom 14. Mai 1970 IV 136/65, BFHE 99, 126, BStBl II 1970, 566; vom 14. März 1975 IV R 78/71, BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661, und vom 27. April 1978 IV R 102/74, BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562;… siehe auch Schmidt/Seeger, Einkommensteuergesetz, 4. Aufl., § 18 Anm. 32).Das FG hat ebenfalls zutreffend entschieden, daß keine steuerbegünstigte Teilpraxisveräußerung i. S. des § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG vorliegt (vgl. BFHE 99, 126, BStBl II 1970, 566, und BFHE 125, 249, BStBl II 1978, 562).
- BFH, 27.04.1978 - IV R 102/74
Zur Frage, wann Teilpraxisveräußerung im Sinne des § 18 Abs. 3 EStG vorliegen …
Nach diesen Grundsätzen hat der erkennende Senat im Urteil vom 14. Mai 1970 IV 136/65 (BFHE 99, 126, BStBl II 1970, 566) die Veräußerung einer Teilpraxis verneint, wenn ein Steuerbevollmächtigter von seiner freiberuflichen Praxis denjenigen Teil veräußert, in dem lediglich die Buchführung für Mandanten erfolgte. - BFH, 05.10.1976 - VIII R 62/72
Die Gewerbesteuerpflicht des gesamten Betriebs wird durch die Verpachtung eines …
- FG Rheinland-Pfalz, 29.04.2008 - 5 K 2457/05
Steuerbegünstigte Teilpraxisveräußerung eines Steuerberaters und …
- FG Schleswig-Holstein, 17.04.2002 - I 110/01
Tätigkeit als Tanzlehrer und Tanzsporttrainer als unterschiedliche Berufe
- BFH, 05.02.1987 - IV R 121/83
Entstehen eines steuerbegünstigten Veräußerungsgewinns bei Veräußerung eines …
- BFH, 08.09.1971 - I R 66/68
Bei gemeinsamem Maschinenpark Aufgabe eines Produktionszweiges keine …