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   BFH, 05.07.1972 - I R 83/70   

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https://dejure.org/1972,920
BFH, 05.07.1972 - I R 83/70 (https://dejure.org/1972,920)
BFH, Entscheidung vom 05.07.1972 - I R 83/70 (https://dejure.org/1972,920)
BFH, Entscheidung vom 05. Juli 1972 - I R 83/70 (https://dejure.org/1972,920)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Entgeltliche Überlassung - Anschlagstellen - Öffentliche Straßen - Wege der Gemeinde - Plätze der Gemeinde - Pachtbeginn - Betrieb gewerblicher Art

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 106, 215
  • DB 1972, 1755
  • BStBl II 1972, 776
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.02.1957 - I 327/56 U

    Überlassung von Standplätzen auf städtischen Plätzen bei Marktveranstaltungen als

    Auszug aus BFH, 05.07.1972 - I R 83/70
    Denn wie im Falle der Überlassung von Standplätzen an die Besucher von Wochen- und Krammärkten (Urteil des BFH I 327/56 U vom 26. Februar 1957, BFH 64, 391, BStBl III 1957, 146) habe sich die Klägerin auch hier in den allgemeinen, auf Leistungsaustausch ausgerichteten wirtschaftlichen Verkehr dadurch eingeschaltet, daß sie dem Werbeunternehmen die Möglichkeit gegeben habe, sein Gewerbe auszuüben.

    Ein Betrieb sei bereits rein begrifflich, aber auch nach der Rechtsprechung (BFH-Urteile I 327/56 U, a. a. O., und I 136/62 U vom 22. Juli 1964, BFH 80, 235, BStBl III 1964, 559 [561]), etwas Lebendiges, das außer dem Vorhandensein des sächlichen Substrats ein unerläßliches Mindestmaß an Organisation und Planung durch den Betriebsinhaber verlange.

    Denn -- anders als die Abhaltung von Märkten (Marktveranstaltung; vgl. BFH-Urteile I 327/56 U, a. a. O.; I 145/60 U vom 29. November 1960, BFH 72, 179, BStBl III 1961, 67) und damit im Gegensatz zur Auffassung des FG -- stellt die entgeltliche Überlassung dieses Rechts für sich allein in der Regel noch nicht einen Betrieb gewerblicher Art oder die Verpachtung eines solchen dar.

  • BFH, 12.07.1967 - I 267/63

    Verpflichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Ausstattung des

    Auszug aus BFH, 05.07.1972 - I R 83/70
    Im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages vom 20. Oktober 1958 war die Klägerin indes Eigentümerin von 28 Anschlagstellen und damit -- vom Stand der erforderlichen Einrichtungen her gesehen, an die je nach der Art des Betriebs unterschiedlich hohe Anforderungen zu stellen sind (vgl. BFH-Urteile I 267/63 vom 12. Juli 1967, BFH 89, 416, BStBl II 1967, 679, und I R 106/66 vom 7. Mai 1969, BFH 95, 393, BStBl II 1969, 443 -- die Verpachtung eines Ratskellers und eines Campingsplatzes betreffend) -- bei Gebrauchsfähigkeit dieser Anschlagstellen in der Lage, den Betrieb in eigener Regie zu unterhalten.

    Bei der Beurteilung der Zahl der Anschlagstellen als ausreichend ist zu berücksichtigen, daß es grundsätzlich genügt, wenn die zur Führung des Betriebes notwendigen Anlagen oder Vorrichtungen vorhanden sind (vgl. BFH-Urteil I 267/63, a. a. O.), selbst wenn sie zur Unterhaltung eines erfolgversprechenden Unternehmens noch gewisser Ergänzungen bedürfen, daß die Vorpächterin offenbar mit 28 Anschlagstellen auskam und daß durch die nunmehrige Pächterin trotz der zwischenzeitlichen Weiterentwicklung des Betriebes und der allgemeinen Verhältnisse nicht die von der Klägerin für erforderlich erachteten 92 Reklameträger, sondern Ende des Jahres 1968 nur 73 Anschlagstellen unterhielt.

  • BFH, 07.05.1969 - I R 106/66

    Campingplatz - Verpachtung durch Gemeinde - Wesentliche Einrichtung -

    Auszug aus BFH, 05.07.1972 - I R 83/70
    Im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages vom 20. Oktober 1958 war die Klägerin indes Eigentümerin von 28 Anschlagstellen und damit -- vom Stand der erforderlichen Einrichtungen her gesehen, an die je nach der Art des Betriebs unterschiedlich hohe Anforderungen zu stellen sind (vgl. BFH-Urteile I 267/63 vom 12. Juli 1967, BFH 89, 416, BStBl II 1967, 679, und I R 106/66 vom 7. Mai 1969, BFH 95, 393, BStBl II 1969, 443 -- die Verpachtung eines Ratskellers und eines Campingsplatzes betreffend) -- bei Gebrauchsfähigkeit dieser Anschlagstellen in der Lage, den Betrieb in eigener Regie zu unterhalten.
  • BFH, 20.11.1969 - I R 204/67

    Verpachtung von vier Anschlagstellen durch eine Gemeinde als Betrieb gewerblicher

    Auszug aus BFH, 05.07.1972 - I R 83/70
    Abgesehen davon, daß die entgeltliche Einräumung oder Überlassung eines Rechts für sich allein in der Regel keine Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art darstelle (BFH-Urteil I R 204/67 vom 20. November 1969, BFH 97, 372, BStBl II 1970, 151) -- eine Ausnahme von dieser Regel habe das FG hier nicht als gegeben festgestellt --, habe es im Streitfall sowohl an einem Betrieb als auch an dessen Verpachtung gefehlt.
  • BFH, 29.11.1960 - I 145/60 U

    Steuerliche Beachtung von Vereinbarungen über die Verrechnung einer angemessenen

    Auszug aus BFH, 05.07.1972 - I R 83/70
    Denn -- anders als die Abhaltung von Märkten (Marktveranstaltung; vgl. BFH-Urteile I 327/56 U, a. a. O.; I 145/60 U vom 29. November 1960, BFH 72, 179, BStBl III 1961, 67) und damit im Gegensatz zur Auffassung des FG -- stellt die entgeltliche Überlassung dieses Rechts für sich allein in der Regel noch nicht einen Betrieb gewerblicher Art oder die Verpachtung eines solchen dar.
  • BFH, 22.07.1964 - I 136/62 U

    Steuerliche Behandlung der Überführung des Grundstücks aus dem Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 05.07.1972 - I R 83/70
    Ein Betrieb sei bereits rein begrifflich, aber auch nach der Rechtsprechung (BFH-Urteile I 327/56 U, a. a. O., und I 136/62 U vom 22. Juli 1964, BFH 80, 235, BStBl III 1964, 559 [561]), etwas Lebendiges, das außer dem Vorhandensein des sächlichen Substrats ein unerläßliches Mindestmaß an Organisation und Planung durch den Betriebsinhaber verlange.
  • BFH, 02.03.1983 - I R 100/79

    Pachtbeginn - Anschlagsäule - Werbeunternehmer - Kaufpreis - Pachtentgelt

    Ist zur Betriebsführung der Besitz größeren Inventars erforderlich, ist die Mitverpachtung von Inventarstücken notwendig (RFH-Urteil vom 25. Januar 1944 I 191/43, RStBl 1945, 42; Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Juli 1964 I 136/62 U, BFHE 80, 235, BStBl III 1964, 559; vom 5. Juli 1972 I R 83/70, BFHE 106, 215, BStBl II 1972, 776; vom 6. Oktober 1976 I R 115/75, BFHE 120, 355, BStBl II 1977, 94).

    Alle diese Umstände lassen mit dem FG den Schluß zu, daß die Klägerin wirtschaftlich gesehen nicht anders dastand, als wenn sie der Firma P die Plakatsäulen für die Dauer des Vertragsverhältnisses zur Nutzung überlassen hätte (vgl. BFHE 106, 215, BStBl II 1972, 776).

    Die Möglichkeit, mit diesen Plakatsäulen einen Reklamebetrieb zu führen, wird nicht dadurch aufgehoben, daß im Verlauf des Vertragsverhältnisses - im Streitfall eines besonders langen Vertragsverhältnisses - der Bestand an Plakatsäulen insbesondere zur Ausnutzung der Marktverhältnisse vom Pächter ergänzt oder vermehrt wird (BFHE 106, 215, BStBl II 1972, 776).

  • BFH, 21.03.1995 - XI R 33/94

    Vorsteuerabzug - Optionsrecht - Steuerbefreite Tätigkeit

    Allgemeinem nationalem Verständnis nach, das auf die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH) zurückgeht (z.B. RFH-Urteil vom 25. Januar 1944 I 191/43, RStBl 1945, 42; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Juli 1964 I 136/62 U, BFHE 80, 235, BStBl III 1964, 559; vom 5. Juli 1972 I R 83/70, BFHE 106, 215 , BStBl II 1972, 776; vom 13. März 1974 I R 7/71, BFHE 112, 61 , BStBl II 1974, 391; vom 6. Oktober 1976 I R 115/75, BFHE 120, 355 , BStBl II 1977, 94; vom 2. März 1983 I R 100/79, BFHE 138, 66 , BStBl II 1983, 386; Streck, Körperschaftsteuergesetz , 3. Aufl., § 4 Anm. 19; Birkenfeld, Das Große Umsatzsteuer-Handbuch, I Rdnr.281; Ramme in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Umsatzsteuergesetz --Mehrwertsteuer--, Kommentar, 6. Aufl., § 2 Abs. 3 Anm. 61; s. auch Abschn. 5 Abs. 6 der Körperschaftsteuer-Richtlinien -), --KStR ist die Verpachtung eines Betriebes i.S. des § 4 Abs. 4 KStG 1984 jedoch nur dann anzunehmen, wenn das Pachtverhältnis Umstände aufweist, die die Teilhabe des Verpächters (Gemeinde) am gewerblichen Leben und damit seine Mitwirkung bei der Betriebsgestaltung des Pächters erkennen lassen.
  • BFH, 06.10.1976 - I R 115/75

    Pachtvertrag mit Heimfallklausel - Verpachtung eines kommunalen Betriebs

    Das FG und die Beteiligten gehen bei der rechtlichen Würdigung zutreffend von den Grundsätzen des Urteils des erkennenden Senats vom 5. Juli 1972 I R 83/70 (BFHE 106, 215, BStBl II 1972, 776) aus, wonach die entgeltliche Überlassung des Rechts zur Einrichtung und Ausnutzung von Anschlagstellen auf öffentlichen Wegen und Plätzen für sich allein in der Regel noch nicht einen Betrieb gewerblicher Art oder die Verpachtung eines solchen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG darstellt.
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