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   BFH, 11.07.1973 - I R 140/71   

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https://dejure.org/1973,206
BFH, 11.07.1973 - I R 140/71 (https://dejure.org/1973,206)
BFH, Entscheidung vom 11.07.1973 - I R 140/71 (https://dejure.org/1973,206)
BFH, Entscheidung vom 11. Juli 1973 - I R 140/71 (https://dejure.org/1973,206)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Abgabe von betrieblichen Grundstücken - Vermeidung einer Enteignung - Bau einer Straße - Grundstückswertentschädigung - Ertragswertentschädigung - Beeinträchtigung des verbleibenden Betriebs - Rücklage - Künftige Gewinnminderungen - Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6b

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Rücklage nach § 6b EStG für Gewinne aus einer Entschädigung für künftige Gewinnminderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 110, 248
  • DB 1973, 2222
  • BStBl II 1973, 840
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.03.1973 - I R 48/69

    Keine bauspartechnische Rückstellung oder sogenannte bauspartechnische Angrenzung

    Auszug aus BFH, 11.07.1973 - I R 140/71
    Dabei ist zu fordern, daß einer Vorleistung des einen Vertragsteils eine noch nicht erbrachte Gegenleistung des anderen Vertragsteils gegenübersteht (BFH-Urteil vom 7. März 1973 I R 48/69, BFHE 109, 172, BStBl II 1973, 565).
  • BFH, 06.12.1972 - I R 182/70

    Keine Anwendung des § 6b EStG auf Gewinne aus dem Liquidationserlös einer

    Auszug aus BFH, 11.07.1973 - I R 140/71
    Nicht jede Aufdeckung stiller Reserven soll begünstigt werden (Urteil des BFH vom 6. Dezember 1972 I R 182/70, BFHE 108, 159, BStBl II 1973, 291).
  • BFH, 17.10.1968 - IV 84/65

    Einkokmmensteuerpflichtigkeit eines einmaligen von einem Landwirt für die

    Auszug aus BFH, 11.07.1973 - I R 140/71
    Im vorliegenden Fall war indes die Grundstücksabgabe- und Entschädigungsvereinbarung bereits im Streitjahr von beiden Seiten vollständig erfüllt worden, anders als beispielsweise im Falle des BFH-Urteils vom 17. Oktober 1968 IV 84/65 (BFHE 94, 369, BStBl II 1969, 180), wo für den Unternehmer in der Zukunft Duldungspflichten bestanden.
  • Drs-Bund, 19.06.1964 - BT-Drs IV/2400
    Auszug aus BFH, 11.07.1973 - I R 140/71
    Dementsprechend heißt es in der Gesetzesbegründung, Steuerpflichtige, die bestimmte Anlagegüter veräußerten, könnten die "dabei erzielten Gewinne" übertragen (Bundestags-Drucksache IV/2400 S. 63).
  • BFH, 15.02.2017 - VI R 96/13

    Passiver Rechnungsabgrenzungsposten - Bemessung der Höhe bei Vorleistungen aus

    Der Kläger erhielt die ... EUR nach dem zweiten Nachtrag somit nicht --wie das FA meint-- für einen bloßen (vor dem Abschlussstichtag bereits erklärten) Verzicht, für den als eine vor dem Abschlussstichtag bereits vollständig vollzogene Leistung kein passiver RAP gebildet werden kann (BFH-Urteile vom 11. Juli 1973 I R 140/71, BFHE 110, 248, BStBl II 1973, 840; in BFHE 209, 248, BStBl II 2005, 481, und in BFHE 216, 572, BStBl II 2007, 697; Blümich/Krumm, § 5 EStG Rz 904, m.w.N.).
  • BFH, 07.03.2007 - I R 18/06

    Vorfälligkeitsentschädigung als passiver Rechnungsabgrenzungsposten

    Dementsprechend sind beispielsweise Entschädigungen anlässlich der Aufhebung von Hausverwalterverträgen (Senatsurteil in BFHE 209, 248, BStBl II 2005, 481) und Ertragswertentschädigungen für die einvernehmliche Einschränkung von Betrieben (Senatsurteil vom 11. Juli 1973 I R 140/71, BFHE 110, 248, BStBl II 1973, 840) nicht passiv abzugrenzen.
  • BFH, 23.02.2005 - I R 9/04

    Aufhebung von Schuldverhältnissen mit bestimmter Laufzeit gegen Entschädigung

    Dementsprechend hat der BFH mit Urteil vom 11. Juli 1973 I R 140/71 (BFHE 110, 248, BStBl II 1973, 840) entschieden, dass eine Ertragswertentschädigung für die einvernehmliche Einschränkung eines Betriebs nicht passiv abzugrenzen ist.
  • BFH, 28.10.1998 - X R 96/96

    Zinsen bei Enteignungsentschädigung

    Denn eine Rücklage für Ersatzbeschaffung kann nur insoweit gebildet werden, als durch die Entschädigungszahlung stille Reserven des entzogenen Wirtschaftsguts aufgedeckt worden sind; nur der durch die hierfür gezahlte Entschädigung erzielte Gewinn ist übertragbar, nicht jedoch der anläßlich der Enteignung entstandene Gewinn z.B. aufgrund von Entschädigungen für künftige Nachteile oder aufgrund von Zinszahlungen (BFH-Urteile in BFHE 135, 538, BStBl II 1982, 568, unter 1., mit Hinweis auf die vergleichbare Rechtslage bei der Anwendung des § 6b des Einkommensteuergesetzes --EStG--, und in BFHE 151, 70, BStBl II 1988, 330; zu § 6b EStG BFH-Urteil vom 11. Juli 1973 I R 140/71, BFHE 110, 248, BStBl II 1973, 840).
  • BFH, 13.09.2000 - X R 148/97

    Nachträgliche Erhöhung einer Reinvestitionsrücklage

    Kein Teil der Gegenleistung ist eine Entschädigung, die der Steuerpflichtige nicht für das hingegebene Grundstück, sondern anlässlich der Veräußerung zum Ausgleich eines anderweitigen Nachteils erzielt (BFH-Urteil vom 11. Juli 1973 I R 140/71, BFHE 110, 248, BStBl II 1973, 840).
  • BFH, 29.06.1995 - VIII R 2/94

    Bei tauschweiser Hingabe eines betrieblichen Wirtschaftsguts setzt die

    b) § 6 b EStG ist auch anwendbar, wenn die Veräußerung dazu dient, eine Enteignung abzuwehren (BFH-Urteile vom 11. Juli 1973 I R 140/71, BFHE 110, 248, BStBl II 1973, 840; vom 14. November 1990 X R 85/87, BFHE 163, 58, BStBl II 1991, 222, unter 2. der Gründe; vom 7. Juli 1992 VIII R 24/91, BFH/NV 1993, 461; Blümich/Uelner, Einkommensteuergesetz, 14. Aufl., § 6 b Anm. 32 m. w. N.; Meincke in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 6 b EStG Rdnr. 42).
  • BFH, 04.03.1976 - IV R 78/72

    GmbH-Anteile als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers;

    Der erkennende Senat schließt sich der auch in der Literatur vertretenen Auffassung des I. Senats des BFH an, wonach der aktive Rechnungsabgrenzungsposten grundsätzlich voraussetzt, daß einer Vorleistung des Kaufmanns eine noch nicht erbrachte zeitbezogene Gegenleistung des Vertragspartners gegenübersteht (BFH-Urteile vom 7. März 1973 I R 48/69, BFHE 109, 172, BStBl II 1973, 565; vom 11. Juli 1973 I R 140/71, BFHE 110, 248, BStBl II 1973, 840, und vom 17. Juli 1974 I R 195/72, BFHE 113, 115, BStBl II 1974, 684; Döllerer, BB 1965, 1405 ff. [1408]; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Anm. 178 und 182 zu § 152 AktG 1965).
  • BFH, 05.04.1984 - IV R 96/82

    Die Voraussetzungen für eine passive Rechnungsabgrenzung liegen vor, wenn ein

    Auch bei der Vereinnahmung einer Ertragswertentschädigung anläßlich eines Enteignungsverfahrens ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, sofern die Entschädigung eine Vorleistung für die Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1973 I R 140/71, BFHE 110, 248, BStBl II 1973, 840).
  • BFH, 08.09.2011 - I R 78/10

    Kein RAP für ratenweise erbrachten Schadensersatz; Schadensersatzleistungen nicht

    Nach der Rechtsprechung des Senats darf ein Unternehmer, der mit der Abgabe eines Grundstücks eine Entschädigung für die Beeinträchtigung seines verbleibenden Betriebs erhält, für diese Entschädigung keinen passiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden (Senatsurteil vom 11. Juli 1973 I R 140/71, BFHE 110, 248, BStBl II 1973, 840).
  • BFH, 22.01.2004 - IV R 32/03

    Rücklage nach § 6 b Abs. 3 EStG

    Kein Teil der Gegenleistung ist eine Entschädigung, die der Steuerpflichtige nicht für das hingegebene Grundstück, sondern anlässlich der Veräußerung zum Ausgleich eines anderweitigen Nachteils erzielt (BFH-Urteile vom 11. Juli 1973 I R 140/71, BFHE 110, 248, BStBl II 1973, 840, und vom 13. September 2000 X R 148/97, BFHE 193, 129, BStBl II 2001, 641).
  • BFH, 24.08.1983 - I R 16/79

    Fahrtauslage - Übernachtungspauschale - Sitzungsgeld - Elektronische

  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 24/91

    Änderung des Rubrums bei einer atypischen stillen Gesellschaft - Verfahren und

  • BFH, 29.11.1990 - IV R 131/89

    Kein passiver Rechnungsabgrenzungsposten für früher erhaltene Entschädigung für

  • BFH, 24.08.1989 - IV R 38/88

    Keine Ausdehnung des § 6b EStG auf dort nicht genannte Wirtschaftsgüter

  • FG Sachsen-Anhalt, 02.10.2014 - 5 K 1131/09

    Zur Rücklagefähigkeit von Entschädigungen: Zahlungen für die Grundstückssubstanz

  • BFH, 03.05.1983 - VIII R 100/81

    Kein passiver Rechnungsabgrenzungsposten und keine Rückstellung wegen Übernahme

  • BFH, 04.05.1977 - I R 27/74

    Revisionsbeklagter kann mangelnde Sachaufklärung nicht rügen, soweit er seine

  • BFH, 13.11.1991 - I R 58/90

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums kann auch durch entgeltliche Einräumung

  • FG Köln, 20.05.2009 - 5 K 2907/07

    Kein passiver RAP bei Entschädigungszahlung vor dem Bilanzstichtag ohne danach

  • FG Hessen, 26.02.2019 - 4 K 537/16

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei zum Zwecke des Straßenausbaus gewährten

  • OLG Frankfurt, 10.03.2020 - 5 U 7/18
  • BFH, 13.09.1990 - IV R 69/90

    1. Entschädigung für Wirtschaftserschwernisse ist als Einnahme im Zuschlagbereich

  • FG Münster, 31.10.2001 - 2 K 596/98

    Abgrenzung des rücklagenfähigen Veräußerungspreises von anderen Bestandteilen des

  • BFH, 29.04.1982 - IV R 10/79

    Ausnahmsweise Einbeziehung von Zinsen in eine Rücklage für Ersatzbeschaffung

  • FG Niedersachsen, 08.10.1997 - II 238/95

    Steuerliche Behandlung einer Entschädigungsleistung; Einkommensteuer für

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2008 - 2 K 228/06

    Zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von Entschädigungszahlungen an Pächter und

  • FG Sachsen-Anhalt, 02.10.2014 - 5 K 1727/10

    Auslegung eines Grundstückskaufvertrags: Berücksichtigung einer

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