Rechtsprechung
   BFH, 29.08.1973 - I R 214/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,246
BFH, 29.08.1973 - I R 214/71 (https://dejure.org/1973,246)
BFH, Entscheidung vom 29.08.1973 - I R 214/71 (https://dejure.org/1973,246)
BFH, Entscheidung vom 29. August 1973 - I R 214/71 (https://dejure.org/1973,246)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,246) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verkäufer unbebauter Grundstücke - Gewerbliche Tätigkeit - Erschließung - Künftige Bebauung - Aktive Mitwirkung - Baureifmachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 110, 348
  • DB 1974, 22
  • BStBl II 1974, 6
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.06.1970 - IV 166/65

    Ansetzen eines höheren Teilwertes bei der Entnahme eines dem gesetzlichen

    Auszug aus BFH, 29.08.1973 - I R 214/71
    Die Kläger berufen sich zu Unrecht auf das BFH-Urteil vom 25. Juni 1970 IV 166/65 (BFHE 99, 482, BStBl II 1970, 721), nach dem bei der Entnahme eines dem Preisstopp unterliegenden Grundstücks als Teilwert auch ein höherer als der preisrechtlich genehmigungsfähige Wert angesetzt werden kann.

    Bewertungsmaßstab für die im Streitfall anzusetzenden Einlagen ist zwar ebenso wie für die im Urteilsfall IV 166/65 getätigte Entnahme der Teilwert (§ 6 EStG).

    Indes erfolgte im Falle des Urteils IV 166/65 die Entnahme erst am 21. April 1959, zu einer Zeit also, in der bereits ein Ende des Preisstopps abzusehen war, und man davon ausgehen konnte, daß das Grundstück an einen fremden Erwerber nicht zum Stopppreis abgegeben worden wäre.

  • BFH, 05.12.1968 - IV R 164/68

    Vorliegen gewerblicher Grundstücksverkäufe eines Landwirts

    Auszug aus BFH, 29.08.1973 - I R 214/71
    a) Eine aktive Mitwirkung bei der Erschließung seines Baugeländes durch S. ist zunächst darin zu erblicken, daß S. Käufer seiner Grundstücke verpflichtet hat, Erschließungskosten über ihre gesetzliche Verpflichtung hinaus zu tragen (BFH-Urteil vom 5. Dezember 1968 IV R 164/68, BFHE 94, 457, BStBl II 1969, 236).

    Einen entscheidungserheblichen Unterschied zu dem im Urteil IV R 164/68 entschiedenen Fall sieht der Senat nicht.

  • BFH, 17.01.1973 - I R 191/72

    Gewerbliche Tätigkeit - Beurteilung einer Tätigkeit - Private Vermögensverwaltung

    Auszug aus BFH, 29.08.1973 - I R 214/71
    Der Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein Urteil vom 17. Januar 1973 I R 191/72 (BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260).

    Unabhängig von der Frage, ob sich eine Betätigung noch im Rahmen privater Vermögensverwaltung hält oder diese überschreitet, ist sie auch dann als nachhaltig anzusehen, wenn sie in der Weise auf Wiederholung angelegt ist, daß sie zwar auf einem einheitlichen Entschluß beruht, die Durchführung dieses Entschlusses aber mehrere Handlungen erfordert (vgl. Urteil des BFH I R 191/72).

  • BFH, 07.02.1973 - I R 210/71

    Verkauf unbebauter Grundstücke - Parzellierung - Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 29.08.1973 - I R 214/71
    Der Senat verweist insoweit auf seine Entscheidung vom 7. Februar 1973 I R 210/71 (BFHE 109, 308, BStBl II 1973, 642).
  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Nachhaltigkeit ist hingegen anzunehmen, wenn mehrere Grundstücksparzellen (BFH-Urteil vom 29. August 1973 I R 214/71, BFHE 110, 348, BStBl II 1974, 6) oder Miteigentumsanteile (BFH-Urteil vom 8. Juli 1982 IV R 20/78, BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700) in verschiedenen Verträgen verkauft werden.

    So ist nach dem oben zitierten BFH-Urteil in BFHE 110, 348, BStBl II 1974, 6 der Verkauf von 10 unbebauten Grundstücksparzellen in 10 verschiedenen Verträgen nachhaltig, weil ein auf Wiederholung angelegter Veräußerungsentschluss vorliegt.

  • BFH, 03.08.2004 - X R 40/03

    Gewerblicher Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze, Objektbegriff,

    Nachhaltigkeit wurde hingegen bejaht, wenn mehrere Grundstücksparzellen (BFH-Urteil vom 29. August 1973 I R 214/71, BFHE 110, 348, BStBl II 1974, 6) oder Miteigentumsanteile (BFH-Urteil vom 8. Juli 1982 IV R 20/78, BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700) in verschiedenen Verträgen verkauft werden, sowie bei der Veräußerung von zwei Objekten in zwei verschiedenen Kaufverträgen (Senatsurteil vom 18. September 2002 X R 108/96, BFH/NV 2003, 455).
  • BFH, 19.08.1977 - IV R 107/74

    Gewerbeverlust - Verursachung während des Bestehens eines Gewerbebetriebes -

    Im BFH-Urteil vom 29. August 1973 I R 214/71 (BFHE 110, 348, BStBl II 1974, 6) bleibe die Feststellung der Vorentscheidung unwidersprochen, daß als Beginn des Gewerbebetriebs der Zeitpunkt angenommen werden müsse, in dem der Steuerpflichtige mit dem "Betreiben des Bebauungsplanes" begonnen habe.

    Entgegen den Ausführungen der Klägerin ist den Urteilen I R 191/72, I R 90-91/71 und I R 214/71 nicht zu entnehmen, daß bereits die Eröffnung eines Gewerbebetriebes lediglich vorbereitende Handlungen, insbesondere der Entschluß, nachhaltig gewerblich tätig zu werden, einen Gewerbebetrieb i. S. des Gewerbesteuergesetzes begründeten.

    Dem Urteil I R 214/71 kann auch nicht entnommen werden, daß in dem "Betreiben des Bebauungsplans" (BFHE 110, 348 [350]) der Beginn des Gewerbebetriebs i. S. des § 1 GewStDV gesehen worden ist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht