Rechtsprechung
   BFH, 22.05.1974 - I R 212/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,158
BFH, 22.05.1974 - I R 212/72 (https://dejure.org/1974,158)
BFH, Entscheidung vom 22.05.1974 - I R 212/72 (https://dejure.org/1974,158)
BFH, Entscheidung vom 22. Mai 1974 - I R 212/72 (https://dejure.org/1974,158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen - Geschäftsinhaber - Informationsreise - Organisation des Wirtschaftsverbandes - Betriebsausgaben - Zuschnitt des Programms - Besondere betriebliche Bedürfnisse - Gleichartiger Teilnehmerkreis - Befriedigung privater Reiseinteressen - Untergeordneter Umfang ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Fortbildungskosten
    Definition der Fortbildungskosten
    Studienreisen und Fachkongresse
    Organisator der Reise

Papierfundstellen

  • BFHE 113, 274
  • DB 1974, 2381
  • BStBl II 1975, 70
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 18.02.1965 - IV 36/64 U
    Auszug aus BFH, 22.05.1974 - I R 212/72
    So wurden die Reiseaufwendungen eines Möbelhändlers als Betriebsausgaben anerkannt, der sich in den USA im Anschluß an einen Privataufenthalt in Kalifornien über die in den USA angewandten Methoden der Möbelherstellung und des Vertriebs informierte (BFH-Urteil vom 18. Februar 1965 IV 36/64 U, BFHE 82, 88, BStBl III 1965, 279).

    a) Zunächst ist nicht ohne weiteres anzunehmen, daß jede fachlich organisierte Reise betrieblich veranlaßt sei (BFH-Urteile IV 36/64 U, IV 55/65 U).

    Für private Veranlassung der Reise sprechen z. B. die Mitnahme von Familienmitgliedern, die Benutzung eines erholsamen Beförderungsmittels (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juli 1968 VI R 315/66, BFHE 93, 69, BStBl II 1968, 676), die Verbindung der Reise mit einem vorangehenden oder nachfolgenden Privataufenthalt im Reiseland (BFH-Urteil IV 36/64 U).

  • BFH, 10.04.1969 - IV R 187/68

    USA-Reise - Automobilbranche - Betriebliche Veranlassung - Verschiedene Orte -

    Auszug aus BFH, 22.05.1974 - I R 212/72
    Die über weite Teile der USA ausgedehnte Reise eines in der Automobilbranche tätigen Steuerpflichtigen wurde nicht als betrieblich veranlaßt angesehen, weil es möglich gewesen wäre, die typischen Einrichtungen der Automobilbranche auch an einem einzigen Ort kennenzulernen (BFH-Urteil vom 10. April 1969 IV R 187/68, BFHE 96, 24, BStBl II 1969, 522).

    Eine langgezogene Reiseroute, die ohne Notwendigkeit mit häufigem Ortswechsel verbunden ist, läßt private Gründe vermuten (BFH-Urteil IV R 187/68).

  • BFH, 11.10.1973 - VIII R 63/71

    Studienreise - Programm - Äußeres Erscheinungsbild - Überwiegen des privaten

    Auszug aus BFH, 22.05.1974 - I R 212/72
    Schließlich wurde einem Groß- und Einzelhändler (Seifen, Parfümerien und kosmetische Artikel) der Abzug des Reiseaufwands zum Studium des amerikanischen Einzelhandels versagt, weil nach Programm und äußerem Erscheinungsbild der private Charakter der Reise überwog (BFH-Urteil vom 11. Oktober 1973 VIII R 63/71, BFHE 111, 48, BStBl II 1974, 198).

    Dies gilt für das Programm wie für den tatsächlichen äußeren Ablauf der Informationsreise (BFH-Urteil VIII R 63/71).

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    In der Folgezeit betrachtete der BFH zunehmend jeweils die gesamte Reise als Einheit: Sei eine ausschließliche oder weitaus überwiegende betriebliche Veranlassung, die der Steuerpflichtige zu beweisen habe, nicht gegeben, so folge aus § 12 Nr. 1 EStG, dass die gesamten Kosten der Reise grundsätzlich zu den Lebenshaltungskosten gehörten, selbst wenn eine berufliche Tätigkeit gefördert werde; eine Aufteilung der Reisekosten komme dann grundsätzlich nicht in Betracht (Urteile vom 22. Juli 1965 IV 55/65 U, BFHE 83, 406, BStBl III 1965, 646; vom 4. August 1967 VI R 289/66, BFHE 90, 52, BStBl III 1967, 776 - Reise eines Geografielehrers mit seiner Ehefrau nach Ostafrika; vom 4. August 1967 VI R 192/66, BFHE 90, 50, BStBl III 1967, 774 - Reise eines Englischlehrers mit seinem PKW nach England; vom 1. April 1971 IV R 72/70, BFHE 102, 90, BStBl II 1971, 524; vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70; auch Beschluss des Großen Senats in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, unter II. 7.; ferner Urteile vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54; vom 28. Oktober 1976 IV R 63/75, BFHE 121, 31, BStBl II 1977, 203; in BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238).
  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Entscheidend ist vielmehr, ob die Aufwendungen objektiv durch die besonderen betrieblichen oder beruflichen Gegebenheiten des Steuerpflichtigen veranlaßt sind und daß es sich nicht um Aufwendungen für die Lebensführung des Steuerpflichtigen handelt (vgl. BFH-Urteile vom 11. Oktober 1973 VIII R 187/71, BFHE 111, 52, BStBl II 1974, 200; vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70; vom 28. Oktober 1976 IV R 35/76, BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238).

    Betrieblich veranlaßt ist eine solche Reise erst dann, wenn das Reiseprogramm auf die besonderen betrieblichen oder beruflichen Bedürfnisse und Gegebenheiten der Teilnehmer zugeschnitten ist (BFH-Urteile I R 212/72; IV R 90/73; vom 4. Dezember 1974 I R 112/73, BFHE 114, 488, BStBl II 1975, 379).

    b) Aus dem Erfordernis, daß das Programm auf die besonderen betrieblichen Bedürfnisse der Teilnehmer abgestellt sein muß, wird zu Recht auch abgeleitet, daß der Teilnehmerkreis bei einer als betrieblich (beruflich) anzuerkennenden Reise im wesentlichen gleichartig (homogen) sein muß (BFH-Urteile I R 112/73; I R 212/72).

    c) Zutreffend hat die Rechtsprechung des BFH bei Informationsreisen in der Regel der Tatsache eine besondere Bedeutung beigemessen, daß die Reiseroute weit auseinandergezogen sowie mit häufigem Ortswechsel verbunden war und daß die besuchten Orte auch beliebte Ziele des Tourismus waren (z. B. Urteile I R 212/72; IV R 35/76).

    Nicht jede von dem Fachverband veranstaltete Reise ist aber als betrieblich veranlaßt zu beurteilen (vgl. BFH-Urteile vom 18. Februar 1965 IV 36/64 U, BFHE 82, 88, BStBl III 1965, 279; I R 212/72), weil sonst leicht durch Ausarbeitung eines Programms, an dem jedes Gruppenmitglied teilnehmen kann, aber nicht teilzunehmen braucht, zur Lebenshaltung gehörende Erholungs-, Besichtigungs- und Bildungsreisen zu betrieblich veranlaßten Reisen gemacht werden könnten.

    a) Im Einzelfall ist die Auslandsgruppenreise insgesamt und als Einheit zu beurteilen, weil die einzelnen Teile einer solchen Reise von der Organisation und der Durchführung her nur im Zusammenhang gesehen werden können (vgl. BFH-Urteile I R 212/72; IV R 90/73; IV R 35/76).

    Daraus hat die neuere Rechtsprechung des BFH zu Studienreisen mit Recht gefolgert, daß eine betriebliche Veranlassung einer Reise nur anerkannt werden kann, wenn die Verfolgung privater Interessen sowohl nach dem Programm als auch nach der tatsächlichen Gestaltung der Reise nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteile I R 212/72; I R 112/73; IV R 90/73; IV R 35/76; IV R 30/76).

    Die Verbindung zwischen einer Gruppenreise, die nach dem zu C II. Ausgeführten noch nicht als privat veranlaßt zu beurteilen wäre, mit einem Privataufenthalt spricht regelmäßig für die - nunmehr - private Veranlassung der gesamten Reise (vgl. BFH-Urteile IV 36/64 U; I R 212/72), weil beide Teile der Reise im Zusammenhang miteinander geplant und durchgeführt sowie insbesondere die Beförderungskosten für beide Teile aufgewendet werden.

    Ist die Gesamtreise (vgl. C II. und III.) als nicht betrieblich (beruflich) veranlaßt zu würdigen, so können nach der bisherigen Rechtsprechung dennoch einzelne abgrenzbare, ausschließlich und eindeutig betrieblich (beruflich) veranlaßte Aufwendungen als Betriebsausgaben abgezogen werden (vgl. BFH-Urteile IV R 72/70; I R 212/72; IV R 132/72).

    Im Urteilsfalle I R 212/72 hielt es der BFH für möglich, daß Aufwendungen für "einzelne Besichtigungen" abgrenzbar und als Betriebsausgaben anzuerkennen seien.

    Offenbar geht auch das Urteil I R 212/72 davon aus, daß die Fahrtkosten nicht in Betriebsausgaben und Lebensführungskosten aufgeteilt werden können.

    Die Abgrenzbarkeit ist auch anzuerkennen, wenn ein Steuerpflichtiger während einer solchen Reise in Abweichung von dem Gruppenreiseprogramm an einem Tag z. B. einen Geschäftsfreund aufsucht oder eine ausschließlich betrieblich (beruflich) veranlaßte Besichtigung in Form eines Abstechers vom Programm durchführt (BFH-Urteil I R 212/72).

  • BFH, 28.08.2008 - VI R 44/04

    Aufwendungen für NLP- und Supervisionskurse können zu Werbungskosten führen

    Entscheidend ist vielmehr, dass die Kursteilnehmer aufgrund der Art ihrer beruflichen Tätigkeit gleichgerichtete fachliche Interessen haben (vgl. bereits BFH-Urteile vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70, unter 3.b der Gründe; vom 24. April 1992 VI R 110/89, BFH/NV 1992, 801).
  • BFH, 28.08.2008 - VI R 35/05

    Aufwendungen für NLP- und Supervisionskurse können zu Werbungskosten führen

    Entscheidend ist vielmehr, dass die Kursteilnehmer aufgrund der Art ihrer beruflichen Tätigkeit gleichgerichtete fachliche Interessen haben (vgl. bereits BFH-Urteile vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70, unter 3.b der Gründe; vom 24. April 1992 VI R 110/89, BFH/NV 1992, 801).
  • BFH, 04.08.1977 - IV R 30/76

    Aufwendungen für einen Fortbildungskongreß im Ausland

    Unter Bezugnahme insbesondere auf das Urteil des BFH vom 22. Mai 1974 I R 212/72 (BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70) entschied das FG, EFG 1976, 327, daß es sich bei den vom Kläger geltend gemachten Aufwendungen um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung handle.

    Das FG trete der vom BFH im Urteil I R 212/72 vertretenen Ansicht bei, daß eine straffe lehrgangsmäßige Organisation - als Voraussetzung für die Anerkennung der Aufwendungen für eine Fortbildungsveranstaltung als Betriebsausgaben - dann nicht mehr vorliege, wenn Entspannungsphasen in einem solchen Ausmaß Raum gegeben werde, daß neben den Fortbildungszweck private Erholungs- und Bildungsinteressen von nicht unerheblichem Umfang treten könnten.

    Auslandsreisen, die nach der Lebenserfahrung sowohl dem beruflichen Bereich als auch dem Bereich der Lebensführung angehören können, führen nur dann zu abzugsfähigen Betriebsausgaben, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im betrieblichen oder beruflichen Interesse unternommen werden, wenn also die Verfolgung privater Interessen, wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises, nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteil I R 212/72 mit weiteren Nachweisen).

    Andernfalls sind die gesamten Reisekosten nicht abzugsfähig, sofern sich nicht ein durch den Beruf veranlaßter Teil nach objektiven Maßtäben sicher und leicht abgrenzen läßt (BFH-Urteile vom 1. April 1971 IV R 72/70, BFHE 102, 90, BStBl II 1971, 524; I R 212/72; und vom 4. Dezember 1974 I R 112/73, BFHE 114, 488, BStBl II 1975, 379).

    Die Rechtsprechung hat es stets als deutliches Indiz für die private Veranlassung einer Reise angesehen, daß Orte im Ausland aufgesucht werden, die auch Ziel privater Erholungs- und Bildungsreisen sind (vgl. die Rechtsprechungsnachweise im Urteil I R 212/72).

  • BFH, 15.07.1976 - IV R 90/73

    Aufwendungen für die Reise eines Facharztes - Fachkongreß in Japan -

    Auslandsreisen, die nach der Lebenserfahrung sowohl dem beruflichen Bereich als auch dem der Lebensführung angehören können (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1965 IV 36/64 U, BFHE 82, 88, BStBl III 1965, 279), führen nur dann zu abzugsfähigen Betriebsausgaben, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend in beruflichem Interesse unternommen werden, wenn also die Befriedigung privater Interessen, wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteil vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Anderenfalls sind die gesamten Reisekosten nichtabzugsfähig, sofern sich nicht ein durch den Beruf veranlaßter Teil nach objektiven Maßtäben sicher und leicht abgrenzen läßt (BFH-Urteile vom 1. April 1971 IV R 72/70, BFHE 102, 90, BStBl II 1971, 524; I R 212/72; vom 4. Dezember 1974 I R 112/73, BFHE 114, 488, BStBl II 1975, 379).

    Dazu reicht die Darlegung eines allgemeinen beruflichen Interesses nicht aus, denn auch die Förderung der allgemeinen beruflichen Bildung ist Teil der Allgemeinbildung (vgl. BFH-Urteil I R 212/72); die erforderliche klare Abgrenzung der beruflichen von der privaten Sphäre wäre sonst in solchen Fällen nicht gewährleistet.

    Die gegenteilige Auffassung, die das FG auf das BFH-Urteil vom 20. März 1969 IV R 157/68 (BFHE 95, 187, BStBl II 1969, 338) stützt, verkennt die strengen Anforderungen, die nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteil I R 212/72) an den Nachweis der beruflichen Veranlassung einer Reise zu stellen sind.

  • BFH, 04.12.1974 - I R 112/73

    Einzelne Aufwendungen - Betriebliches Interesse - Organisierte Informationsreise

    Einzelne Aufwendungen, die im betrieblichen Interesse bei einer im ganzen als privat zu beurteilenden organisierten Informationsreise in das Ausland getätigt werden, sind nur dann Betriebsausgaben, wenn sie außerhalb des Programms angefallen sind (Ergänzung der Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70).

    Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 22. Mai 1974 I R 212/72 (BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70) nochmals die Grundsätze herausgestellt und zusammengefaßt, die für die Anerkennung von Aufwendungen für Auslandsinformationsreisen als Betriebsausgaben maßgeblich sind.

    Die Möglichkeit, daß abgrenzbare Aufwendungen im ausschließlich betrieblichen Interesse entstanden sein und daß daher insoweit Betriebsausgaben vorliegen könnten (Urteil des BFH I R 212/72 R 2), scheidet aus.

    Der Senat hat bereits in dem Urteil I R 212/72 unter Bezugnahme auf die für die Auslegung der Vorschrift des § 12 Nr. 1 EStG maßgebenden allgemeinen Grundsätze in der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) dargelegt, daß bei einer insgesamt als privat zu beurteilenden Informationsreise einzelne betrieblich veranlaßte Aufwendungen nur dann Betriebsausgaben sind, wenn sie sich nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzen lassen.

  • BFH, 23.01.1997 - IV R 39/96

    Eigener Vortrag bei Auslandskongreß

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), an der festzuhalten ist, führen Auslandsreisen, die nach der Lebenserfahrung sowohl dem beruflichen als auch dem Bereich der privaten Lebensführung angehören können, nur dann zu abziehbaren Betriebsausgaben, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im betrieblichen oder beruflichen Interesse unternommen werden, wenn also die Verfolgung privater Interessen, wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises, nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70; Beschluß des Großen Senats des BFH vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 12.04.1979 - IV R 106/77

    Facharzt - Facharztkongreß - Betriebsausgaben - Reisekosten

    Abgesehen davon, daß Entspannungsphasen und freie Wochenenden den beruflichen Charakter einer Reise nicht beeinträchtigten (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70, und vom 4. Dezember 1974 I R 112/73, BFHE 114, 488, BStBl II 1975, 379), sei im Streitfall auch zu berücksichtigen, daß sich der Kläger auf seine Vorträge habe vorbereiten und diese im Hinblick auf die beim Kongreß gewonnenen neuen Erkenntnisse habe überarbeiten müssen.

    Für den Abzug der Kosten einer Reise als Betriebsausgaben ist maßgebend, ob die Aufwendungen objektiv durch die besonderen betrieblichen Gegebenheiten veranlaßt sind und die Befriedigung privater Interessen wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteil vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70; BFH-Beschluß GrS 8/77).

  • BFH, 14.07.1988 - IV R 57/87

    Zur betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen für ein Steuerberater-Symposium

    Für den Abzug der Kosten einer Reise als Betriebsausgaben ist maßgebend, ob die Aufwendungen objektiv durch die besonderen betrieblichen Gegebenheiten veranlaßt sind und die Befriedigung privater Interessen wie z.B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteil vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70; Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 28.10.1976 - IV R 35/76

    Reisekosten - Betriebsausgaben - Nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung -

  • BFH, 28.10.1976 - IV R 63/75

    Berufliche Veranlassung - Aufwendungen - Lehrgang des Deutschen Anwaltsvereins -

  • BFH, 18.10.1990 - IV R 72/89

    Ausfüllung der Reisetage mit beruflicher Tätigkeit wie Arbeitstage als Indiz für

  • BFH, 22.11.1979 - IV R 88/76

    Reisejournalist - Liebhaberei - Langjährige Verluste

  • BFH, 16.10.1986 - IV R 138/83

    Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer Kunstmalerin für die Reise in ein

  • BFH, 19.10.1989 - VI R 155/88

    Kein Abzug der Aufwendungen für einen medizinischen Fortbildungslehrgang an einem

  • FG Saarland, 28.11.1996 - 2 K 93/96
  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 255/07

    Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Teilnahme an einer Gruppenreise

  • BFH, 15.03.1990 - IV R 60/88

    Aufwendungen für einen sportmedizinischen Fortbildungslehrgang in einem bekannten

  • BFH, 15.12.1982 - I R 73/79

    Aufwendungen eines Geschäftsinhabers für eine fachlich organisierte einwöchige

  • BFH, 13.02.1980 - I R 178/78

    Aufwendungen für Studien- und Geschäftsreisen als Betriebsausgaben

  • BFH, 07.07.1976 - I R 180/74

    Aufwendungen für eine Auslandsreise - Gesellschaftergeschäftsführer einer

  • FG Hamburg, 29.06.2012 - 3 K 86/11

    Körperschaftsteuer/Einkommensteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung durch Seminare

  • FG Hamburg, 29.06.2012 - 3 K 85/11

    Körperschaftsteuer/Einkommensteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung durch Seminare

  • FG München, 21.10.2010 - 5 K 42/08

    Berufliche Veranlassung der Reiseaufwendungen zur Besteigung der Seven Summits

  • BFH, 01.12.1989 - VI R 135/86

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Werbungskosten - Anforderungen an das

  • BFH, 28.11.1990 - X R 78/88

    Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen einer Auslandsinformationsreise

  • BFH, 27.10.1989 - VI R 11/88

    Anforderungen an die Geltendmachung von Werbungskosten

  • FG Niedersachsen, 06.06.2000 - 12 K 648/96

    USA-Fortbildungsreise von Landwirten als Betriebsausgabe

  • BFH, 14.09.1988 - IV S 2/87

    Abzug von Reisekosten

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.07.1998 - 3 K 2385/96

    Grundstück als notwendiges Betriebsvermögen; Unternehmer einer Land- und

  • FG Baden-Württemberg, 16.02.1996 - 6 K 151/95

    Aufhebung eines Steuerbescheides und der Einspruchsentscheidung durch das

  • FG Münster, 28.08.1997 - 8 K 5809/95
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht