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Rechtsprechung
   BFH, 31.07.1974 - I R 216/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,266
BFH, 31.07.1974 - I R 216/72 (https://dejure.org/1974,266)
BFH, Entscheidung vom 31.07.1974 - I R 216/72 (https://dejure.org/1974,266)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 1974 - I R 216/72 (https://dejure.org/1974,266)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kassenbuchführung - Bareinnahme - Barausgaben - Aufzeichnung - Ordnungsmäßigkeit - Zwingender geschäftlicher Grund - Sollmäßiger Kassenbestand - Nachkalkulation - Schätzungszweck - Aufgliederung - Wareneinsatz - Zuschlagssatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 162 Abs. 7, § 217

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 113, 400
  • BStBl II 1975, 96
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.06.1970 - IV 17/65

    Ordnungsgemäße Buchführung - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Unrichtigkeit

    Auszug aus BFH, 31.07.1974 - I R 216/72
    Eine Nachkalkulation gibt bei formell ordnungsmäßiger Buchführung nur dann zur Schätzung des Umsatzes oder des Gewinns Anlaß, wenn die Verprobung unter Anwendung strenger Maßstäbe das Buchführungsergebnis als unrichtig erweist (BFH-Urteil vom 25. Juni 1970 IV 17/65, BFHE 100, 159, BStBl II 1970, 838).
  • BFH, 21.02.1974 - I R 65/72

    Hinzuschätzung von Einkünften - Anforderungen - Gesamtgeldverkehrsrechnung

    Auszug aus BFH, 31.07.1974 - I R 216/72
    Der Betriebsprüfer selbst hat die Nachkalkulation nur als eine Hilfsrechnung angesehen und wesentlich darauf abgestellt, daß sich nach einer von ihm gefertigten privaten Geldverkehrsrechnung (dazu BFH-Urteil vom 21. Februar 1974 I R 65/72, BFHE 112, 213, BStBl II 1974, 591) für das erste Halbjahr 1967 ein Fehlbetrag von 53 985 DM und für das zweite Halbjahr 1967 ein Überschuß der verfügbaren Mittel von 130 183 DM ergeben habe und daß Darlehnsaufnahmen fingiert worden seien (Betriebsprüfungsbericht Tz. 17, Anlage 3).
  • BFH, 20.10.1971 - I R 63/70

    Hauptkasse - Sonderkasse - Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - Vorliegen von

    Auszug aus BFH, 31.07.1974 - I R 216/72
    Werden Filialen mit Nebenkassen unterhalten, ist es möglich, Nebenkassenbücher zu führen (BFH-Urteil vom 20. Oktober 1971 I R 63/70, BFHE 104, 154, BStBl II 1972, 273), die neben dem Hauptkassenbuch stehen und für ihren beschränkten Bereich nach den Grundsätzen des § 162 Abs. 7 AO zu gestalten sind.
  • BFH, 01.10.1969 - I R 73/66

    Kasseneinnahme - Kassenausgabe - Geschäftskasse - Kassenbestandsaufnahmen -

    Auszug aus BFH, 31.07.1974 - I R 216/72
    Sinn dieser Vorschrift ist es, wie der BFH wiederholt ausgesprochen hat, einem Buchsachverständigen jederzeit zu ermöglichen, den Sollbestand nach dem Kassenbuch mit dem Istbestand der Geschäftskasse zu vergleichen (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1969 I R 73/66, BFHE 97, 21, BStBl II 1970, 45 mit Nachweisen).
  • BFH, 24.03.1970 - I R 38/68

    Fortlaufende Eintragung in Bücher - Tägliche Eintragung - Eingangsrechnungen -

    Auszug aus BFH, 31.07.1974 - I R 216/72
    Die allgemeine Verpflichtung zur zeitnahen Verbuchung, die aus § 162 Abs. 2 AO herzuleiten ist (Urteil des BFH vom 24. März 1970 I R 38/68, BFHE 99, 120, BStBl II 1970, 540), ist sonach durch § 162 Abs. 7 Ao für Bargeschäfte verschärft worden.
  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Dabei müssen sowohl die Kalkulationsgrundlage --und damit auch die spezifischen Daten, auf denen der Zeitreihenvergleich basiert-- als auch die Ergebnisse der Kalkulation sowie die Ermittlungen, die zu diesen Ergebnissen geführt haben, offengelegt werden (BFH-Urteile vom 31. Juli 1974 I R 216/72, BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96, unter 2.b, und vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430, unter 4.c).
  • BFH, 20.03.2017 - X R 11/16

    Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen,

    (b) Dieser Kassenbericht muss im Fall einer offenen Ladenkasse so beschaffen sein, dass es einem Buchsachverständigen zumindest am Beginn und am Ende jedes Geschäftstages --bei Einzelaufzeichnung der Bareinnahmen auch jederzeit im Laufe des Geschäftstages-- möglich ist, den durch Kassensturz festgestellten Ist-Bestand anhand der Kassenaufzeichnungen zu überprüfen (BFH-Urteil vom 31. Juli 1974 I R 216/72, BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96, unter 1.).
  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

    Kassenaufzeichnungen (§ 162 Abs. 7 AO, § 146 Abs. 1 Satz 2 AO 1977) müssen so beschaffen sein, daß ein Buchsachverständiger jederzeit in der Lage ist, den Sollbestand laut Aufzeichnungen mit dem Istbestand der Geschäftskasse zu vergleichen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. Oktober 1969 I R 73/66, BFHE 97, 21, BStBl II 1970, 45; vom 31. Juli 1974 I R 216/72, BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96).

    a) Eine Nachkalkulation vollzieht anhand der Kalkulationsunterlagen des Steuerpflichtigen nach, welche Umsätze erzielt worden sind, und ermöglicht dadurch auch Rückschlüsse auf die erzielten Gewinne; der nachkalkulierende Betriebsprüfer kann sich dabei auf die Angaben des Steuerpflichtigen stützen oder eigene Ermittlungen anstellen (BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96).

    Verfährt der Betriebsprüfer in dieser Weise, ist er jedoch, wie der BFH bereits in BFHE 113, 400, 405, BStBl II 1975, 96, 99 dargelegt hat, auf Verlangen gehalten, sein Vorgehen offenzulegen; ohnedies müßte sich der Steuerpflichtige ins Ungewisse hinein verteidigten.

    Eine Nachkalkulation, die unter Beachtung aller dargestellten Voraussetzungen durchgeführt wird, erbringt den Nachweis, daß das erklärte Buchführungsergebnis unrichtig ist, selbst wenn es aufgrund einer formell ordnungsmäßigen Buchführung ermittelt worden sein sollte (BFH-Urteile vom 25. Juni 1970 IV 17/65, BFHE 100, 159, BStBl II 1970, 838; in BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96).

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Rechtsprechung
   BFH, 12.06.1975 - VIII R 38/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,516
BFH, 12.06.1975 - VIII R 38/73 (https://dejure.org/1975,516)
BFH, Entscheidung vom 12.06.1975 - VIII R 38/73 (https://dejure.org/1975,516)
BFH, Entscheidung vom 12. Juni 1975 - VIII R 38/73 (https://dejure.org/1975,516)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Container - Gebrauchte Container - Baubuden - Werkzeugbuden - Maschinenbuden - Neues Wirtschaftsgut

  • rechtsportal.de

    InvZulG § 1 Abs. 5

  • datenbank.nwb.de

    Aus gebrauchten Containern hergestellte Baubuden als "neue" Wirtschaftsgüter im Sinne des § 1 Abs. 5 InvZulG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 116, 573
  • DB 1975, 2415
  • BStBl II 1975, 96
  • BStBl II 1976, 96
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Berlin, 26.05.1966 - V 66/65
    Auszug aus BFH, 12.06.1975 - VIII R 38/73
    Eine Verkehrsauffassung, nach der die Container als alt anzusehen wären (Hinweis auf Entscheidung des FG Berlin vom 26. Mai 1966 V 66/65, EFG 1966, 449 [450]), gebe es nicht.
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BFH, 12.06.1975 - VIII R 38/73
    Nach den vom BVerfG im Urteil vom 21. Mai 1952 2 BvH 2/52 (BVerfGE 1, 299 [312]) aufgestellten Regeln ist zur Auslegung einer Vorschrift der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist, maßgebend.
  • Drs-Bund, 26.02.1969 - BT-Drs V/3890
    Auszug aus BFH, 12.06.1975 - VIII R 38/73
    Da weder dem Wortlaut noch dem Sinnzusammenhang der Vorschrift des § 1 Abs. 5 InvZulG entnommen werden kann, was unter einem "neuen Wirtschaftsgut" zu verstehen ist, hat das FG zutreffend zur Auslegung des Begriffs auf die Begründung des Regierungsentwurfs zu § 1 Abs. 3 Nr. 1 (Abs. 5) in der BT-Drucksache V/3890, S. 26, verwiesen.
  • FG Sachsen, 10.11.2004 - 7 K 1628/99

    Investitionszulage für den Neuaufbau von Straßenbahntriebwagen und

    Dies ist zum einen der Fall, wenn der Investor eine gebrauchte Sache durch Verwirklichung einer neuen Idee zu einem andersartigen Wirtschaftsgut umgestaltet (vgl. BFH-Urteil vom 12.06.1975 VIII R 38/73, BFHE 116, 573 , BStBl II 1976, 96; Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 2 InvZulG 1999).

    Dieser Berechnungsmodus entspricht jedoch nicht den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BFH Urteile vom 06.12.1991 a.a.O.; vom 12.06.1975 VIII R 38/75, BFHE 116, 573 , BStBl II 1976, 96; ebenso bereits Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 10.06.2002 3 K 1004/01, n.v.).

    Zweck der Förderung durch die Investitionszulage ist die Ausstattung von Betriebsstätten mit modernen Maschinen und Geräten, die deren Wettbewerbsfähigkeit stützen, nicht hingegen die Förderung der Wiederherstellung alter, der neuesten Entwicklung nicht mehr entsprechender Geräte und Maschinen (BFH-Urteil vom 12.06.1975 VIII R 38/75, BFHE 116, 573 , BStBl II 1976, 96).

    c) Schließlich kommt auch der Nutzungsdauer des hergestellten Wirtschaftsguts eine erhebliche Bedeutung zu (BFH-Urteile vom 12.06.1975 VIII R 38/75, BFHE 116, 573 , BStBl II 1976, 96; 08.02.1980 III R 79/78, BFHE 130, 102 , BStBl II 1980, 341 ; 15.07.2004 III R 6/03, BFHE nn).

  • BFH, 15.07.2004 - III R 6/03

    Zulagenbegünstigung angeschaffter, vom Veräußerer unter Verwendung auch von

    Hieraus hat der BFH gefolgert, ein aus gebrauchten Teilen zusammengefügtes Wirtschaftsgut sei im Regelfall nicht als neu zu beurteilen, weil es nicht geeignet sei, die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs zu fördern (BFH-Urteil vom 12. Juni 1975 VIII R 38/73, BFHE 116, 573, BStBl II 1976, 96).

    Ein neues Wirtschaftsgut werde nur hergestellt bei Umgestaltung zu einem andersartigen Wirtschaftsgut (BFH-Urteil in BFHE 116, 573, BStBl II 1976, 96) oder wenn das Wirtschaftsgut durch die neuen Teile geprägt werde und die Altteile wertmäßig von untergeordneter Bedeutung seien (BFH-Urteil vom 3. August 2000 III R 75/96, BFH/NV 2001, 484, m.w.N.).

  • BFH, 28.09.1990 - III R 77/89

    Herstellung eines neuen selbständigen Wirtschaftsgutes durch Umgestaltung oder

    Bei dieser Betrachtung könne dahinstehen, ob die Zulage nicht auch bei Annahme einer Verbindung zwischen Tischen und Bewässerungsanlagen gewährt werden müßte, weil nämlich die Tische keinen großen Wert mehr gehabt hätten (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 4. August 1983 III R 21/80, BFHE 141, 200, BStBl II 1984, 631), oder weil die neue Gesamtanlage auf einer förderungswürdigen "neuen Idee" beruhe (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 12. Juni 1975 VIII R 38/73, BFHE 116, 573, BStBl II 1976, 96).

    b) Kommt das FG zum Ergebnis, daß die von der Klägerin hergestellten Pflanztische nach diesen Grundsätzen nicht "neu" sind, wird es noch prüfen müssen, ob die Klägerin eine "neue Idee" im Sinne des Urteils in BFHE 116, 573, BStBl II 1976, 96 verwirklicht hat.

  • BFH, 17.11.2005 - III R 53/04

    Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts bei Verwendung gebrauchter Bauteile

    Eine vom Anspruchsberechtigten unter Verwendung gebrauchter Teile hergestellte Anlage muss "modernen" Anforderungen entsprechen und geeignet sein, die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs zu stärken (BFH-Urteil vom 12. Juni 1975 VIII R 38/73, BFHE 116, 573, BStBl II 1976, 96).

    Die Anlage entsprach modernen Anforderungen und förderte die Wettbewerbsfähigkeit der Klägerin, so dass die Gewährung einer Investitionszulage auch mit den Zwecken des InvZulG übereinstimmt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 116, 573, BStBl II 1976, 96).

  • BFH, 08.02.1980 - III R 79/78

    Ein aus Vorder- und Hinterteil zweier gebrauchter Schiffe zusammengesetztes

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinem Urteil vom 12. Juni 1973 VIII R 38/73 (BFHE 116, 573, BStBl II 1976, 96) aus gebrauchten Containern hergestellte Baubuden als neue Wirtschaftsgüter anerkannt, weil der Investor damit eine neue Idee verwirklicht habe, die ihm im Wettbewerb helfe.

    Darüber hinaus hat der BFH in BFHE 116, 573, BStBl II 1976, 96, ein Wirtschaftsgut auch dann als neu bezeichnet, wenn trotz Verwendung von gebrauchten Gegenständen in größerem Umfang als 10 v. H. eine neue Idee verwirklicht wird, die dem Betrieb im Wettbewerb hilft.

    Der Kläger kann sich auch nicht auf das Urteil in BFHE 116, 573, BStBl II 1976, 96, berufen.

  • BFH, 06.12.1991 - III R 108/90

    Der Umbau von Druckmaschinen unter Verwendung neu angeschaffter Gegenstände führt

    Dies ist zum einen der Fall, wenn der Investor eine gebrauchte Sache durch Verwirklichung einer neuen Idee zu einem andersartigen Wirtschaftsgut umgestaltet (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 1975 VIII R 38/73, BFHE 116, 573, BStBl II 1976, 96).

    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin darauf, sie habe durch die Umbauten eine "neue Idee" verwirklicht und bereits dadurch ein i. S. des § 19 BerlinFG "neues" Wirtschaftsgut geschaffen (vgl. dazu BFH-Entscheidungen in BFHE 116, 573, BStBl II 1976, 96, und in BFHE 130, 102, BStBl II 1980, 341, unter 4.).

  • FG Sachsen-Anhalt, 25.03.2004 - 1 K 469/99

    "Neuheit" eines Wirtschaftsguts im Sinne des InvZulG; Neue Idee;

    Dabei können auch die nunmehr zu erwartende Lebensdauer oder das Verhältnis der Herstellungs- zu dem Materialkosten eine Rolle spielen (BFH-Urteil v. 12. Juni 1975, VIII R 38/73, BStBl II 1976, 96; BFH, Urt. v. 8.

    Die Wiederherstellung und Auffrischung alter, der neuesten Entwicklung nicht mehr entsprechender Geräte und Maschinen, hielt er hingegen nicht für ausreichend (vgl. dazu BFH, Urt. v. 12. Juni 1975, a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 03.08.2000 - III R 75/96

    Produktions- und Lagerhalle - Teilherstellungskosten - Investitionszulage -

    Entgegen der Meinung des Klägers ist deshalb ein unbewegliches Wirtschaftsgut --hier die Halle bzw. das Untergeschoss-- ebenso wie ein bewegliches Wirtschaftsgut nicht schon deshalb neu im zulagenrechtlichen Sinne, weil es hergestellt ist (BFH-Urteil vom 12. Juni 1975 VIII R 38/73, BFHE 116, 573, BStBl II 1976, 96).
  • BFH, 04.08.1983 - III R 21/80

    Ein Wirtschaftsgut ist auch dann noch neu, wenn der Teilwert der bei seiner

    Auf das BFH-Urteil vom 12. Juni 1975 VIII R 38/73 (BFHE 116, 573, BStBl II 1976, 96) kann sich die Klägerin nicht mit Erfolg berufen.
  • FG Sachsen, 17.03.2004 - 7 K 1863/02

    Investitionszulage 2000 und 2001; "Neues Wirtschaftsgut" im Sinne von § 2 Abs. 1

    b) Ausnahmsweise kann ein neues WG dann angenommen werden, wenn der Investor eine gebrauchte Sache durch Verwirklichung einer neuen Idee zu einem andersartigen Wirtschaftsgut umgestaltet (BFH-Urteil vom 12. Juni 1975 VIII R 38/73, BStBl. II 1976, 96).
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Rechtsprechung
   BFH, 23.10.1974 - II R 134/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1557
BFH, 23.10.1974 - II R 134/73 (https://dejure.org/1974,1557)
BFH, Entscheidung vom 23.10.1974 - II R 134/73 (https://dejure.org/1974,1557)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 1974 - II R 134/73 (https://dejure.org/1974,1557)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 113, 484
  • BStBl II 1975, 96
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 28.01.1976 - II R 98/74

    Halten eines Absetzkippers - Gewerblicher Müllabfuhrunternehmer - Befreiung von

    Im gleichen Sinne hat der erkennende Senat bereits früher entschieden, daß das Halten eines sogenannten Abgleitkippers, der von einem privaten Müllabfuhrunternehmer zur Abfuhr von Gewerbe- und Industriemüll in absetzbaren Müllbehältern verwendet wird, nicht gemäß § 2 Nr. 3 a KraftStG von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist (Urteil des BFH vom 23. Oktober 1974 II R 134/73, BFHE 113, 484, BStBl II 1975, 96).
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