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   BFH, 05.03.1976 - VI R 76/73   

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https://dejure.org/1976,709
BFH, 05.03.1976 - VI R 76/73 (https://dejure.org/1976,709)
BFH, Entscheidung vom 05.03.1976 - VI R 76/73 (https://dejure.org/1976,709)
BFH, Entscheidung vom 05. März 1976 - VI R 76/73 (https://dejure.org/1976,709)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsveranstaltung - Weihnachtsfeier für Betriebskinder - Sachzuwendungen - Angemessene Erhöhung - Anzahl der Kinder - Steuerfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1965/1971) § 19

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 118, 434
  • DB 1976, 1363
  • BStBl II 1976, 392
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.08.1973 - VI R 82/70

    Steuerpflichtige Sachzuwendungen - Betriebsveranstaltungen - Mitgenommene

    Auszug aus BFH, 05.03.1976 - VI R 76/73
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß Sachzuwendungen der Arbeitgeber bei Betriebsveranstaltungen als Annehmlichkeiten insoweit nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören, als es sich um übliche Zuwendungen von geringem Wert handelt (z. B. Urteile VI 176/60 S; vom 26. August 1966 VI 248/65, BFHE 86, 783, BStBl III 1966, 659, und vom 3. August 1973 VI R 82/70, BFHE 110, 267, BStBl II 1973, 831).

    Die Ausführungen in Abschn. 11 LStR 1966, nach denen bei derartigen Sachzuwendungen bis zu 50 DM im Kalenderjahr je Arbeitnehmer ein geringer Wert anzunehmen ist, stellen eine zutreffende Auslegung des Gesetzes dar (BFH-Urteil VI R 82/70).

    Diese im Urteil VI R 82/70 getroffene Entscheidung bezog sich allerdings lediglich auf Ehefrauen, die an einer Betriebsveranstaltung teilgenommen hatten.

    Insofern liegt im Streitfall ein gegenüber der Entscheidung VI R 82/70 abweichender Sachverhalt vor.

  • BFH, 07.07.1961 - VI 176/60 S

    Sachzuwendungen eines Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung als

    Auszug aus BFH, 05.03.1976 - VI R 76/73
    Es führte zur Begründung u. a. aus: Die Weihnachtspäckchen könnten nicht als übliche Zuwendung im Rahmen einer Betriebsveranstaltung lohnsteuerfrei bleiben, weil eine Betriebsveranstaltung, an der alle Mitglieder der Belegschaft teilnehmen können und mindestens ein größerer Teil sich auch tatsächlich beteiligt (Urteil des BFH vom 7. Juli 1961 VI 176/60 S, BFHE 73, 485, BStBl III 1961, 443), nicht vorliege.

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß Sachzuwendungen der Arbeitgeber bei Betriebsveranstaltungen als Annehmlichkeiten insoweit nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören, als es sich um übliche Zuwendungen von geringem Wert handelt (z. B. Urteile VI 176/60 S; vom 26. August 1966 VI 248/65, BFHE 86, 783, BStBl III 1966, 659, und vom 3. August 1973 VI R 82/70, BFHE 110, 267, BStBl II 1973, 831).

  • BFH, 26.08.1966 - VI 248/65
    Auszug aus BFH, 05.03.1976 - VI R 76/73
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß Sachzuwendungen der Arbeitgeber bei Betriebsveranstaltungen als Annehmlichkeiten insoweit nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören, als es sich um übliche Zuwendungen von geringem Wert handelt (z. B. Urteile VI 176/60 S; vom 26. August 1966 VI 248/65, BFHE 86, 783, BStBl III 1966, 659, und vom 3. August 1973 VI R 82/70, BFHE 110, 267, BStBl II 1973, 831).
  • BFH, 15.01.2009 - VI R 22/06

    Keine pauschal besteuerte "Betriebsveranstaltung" bei geschlossenem

    Es entspricht deshalb ständiger und gefestigter Rechtsprechung des BFH, dass der Begriff der Betriebsveranstaltung i.S. des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG nur dann erfüllt ist, wenn die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen steht; die Begrenzung des Teilnehmerkreises darf sich nicht als Bevorzugung bestimmter Arbeitnehmergruppen erweisen (vgl. BFH-Urteile vom 9. März 1990 VI R 48/87, BFHE 160, 447, BStBl II 1990, 711 mit Anmerkung in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1990, 627 mit näheren Hinweisen auf die vergleichbare Rechtsprechung des Bundessozialgerichts; vom 4. August 1994 VI R 61/92, BFHE 175, 271, BStBl II 1995, 59; vom 5. März 1976 VI R 76/73, BFHE 118, 434, BStBl II 1976, 392).
  • BFH, 09.03.1990 - VI R 48/87

    A) Teilnahme an vom Arbeitgeber veranstalteten Incentive-Reisen führt zu

    Das widerspreche dem Begriff der Betriebsveranstaltung im Sinne des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. März 1976 VI R 76/73 (BFHE 118, 434, BStBl II 1976, 392, 393).

    Wie der Senat insbesondere im Urteil vom 5. März 1976 VI R 76/73 (BFHE 118, 434, BStBl II 1976, 392, 393) hervorgehoben hat, muß eine Betriebsveranstaltung grundsätzlich allen Arbeitnehmern offenstehen.

  • BFH, 22.03.1985 - VI R 170/82

    Übliche Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kein Arbeitslohn;

    Jedoch mußte die Teilnahme an dem Ausflug grundsätzlich allen Arbeitnehmern offenstehen (wegen der Beschränkung auf einen bestimmten Kreis vgl. z. B. BFH-Urteil vom 5. März 1976 VI R 76/73, BFHE 118, 434, BStBl II 1976, 392); dies mußte der Belegschaft auch bekannt gewesen sein.
  • BFH, 20.05.1976 - VI R 207/74

    Die Schenkung einer Eßgarnitur aus Anlaß der Weihnachtsfeier einer Sparkasse ist

    Der Senat hat diese Grundsätze nochmals in dem Urteil vom 5. März 1976 VI R 76/73 (BFHE 118, 434, BStBl II 1976, 392) bestätigt.

    Der Senat hat im übrigen im Urteil VI R 76/73 die Zuwendung von Gegenständen des täglichen Bedarfs, die im Betrieb selbst hergestellt werden (im dortigen Streitfall war es Wäsche), als übliches Weihnachtsgeschenk angesehen.

  • BFH, 18.03.1986 - VI R 49/84

    Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen können Arbeitslohn sein, wenn für

    Vom FG wie auch den Beteiligten nicht aufgegriffen wurde die Frage, ob die jeweiligen Betriebsveranstaltungen grundsätzlich allen Arbeitnehmern offenstanden oder ob die Auswahl der Teilnehmer eine Privilegierung bestimmter Arbeitnehmergruppen mit der Folge bewirkt hat (vgl. BFH-Urteil vom 5. März 1976 VI R 76/73, BFHE 118, 434, BStBl II 1976, 392), daß das ausschließlich betriebliche Eigeninteresse an den betreffenden Zuwendungen zu verneinen wäre.
  • BFH, 09.06.1978 - VI R 197/75

    Zuwendung von Weihnachtspäckchen außerhalb einer Betriebsveranstaltung als

    Eine Betriebsveranstaltung kann auch bejaht werden, wenn sie nur einem beschränkten Kreis der Arbeitnehmer offensteht (vgl. BFH-Urteil vom 5. März 1976 VI R 76/73, BFHE 118, 434, BStBl II 1976, 392).
  • FG Baden-Württemberg, 10.10.1996 - 3 K 306/93

    Zuwendungen für die Kinder der Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil versteuerbar

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