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   BFH, 07.04.1976 - II R 89/70   

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https://dejure.org/1976,237
BFH, 07.04.1976 - II R 89/70 (https://dejure.org/1976,237)
BFH, Entscheidung vom 07.04.1976 - II R 89/70 (https://dejure.org/1976,237)
BFH, Entscheidung vom 07. April 1976 - II R 89/70 (https://dejure.org/1976,237)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schenkungsteuerrechtliche Beurteilung - Gegenstand der Schenkung - Recht als Schenkungsgegenstand - Bereicherung aus Vermögen - Wille des Schenkers - Voraussetzungen für Bereicherung - Anschaffungskosten des Schenkers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 300
  • DB 1976, 1751
  • BStBl II 1976, 632
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • RG, 19.06.1941 - V 129/40

    Was kann bei Schenkungswiderruf wegen groben Undankes als "Geschenk"

    Auszug aus BFH, 07.04.1976 - II R 89/70
    Die Bereicherung aus dem Vermögen des Schenkers erfordert nicht, daß der Gegenstand, um den der Beschenkte bereichert wird, sich zuvor in derselben Gestalt im Vermögen des Schenkers befunden hat; zu weit reicht aber die Ansicht, es komme allein darauf an, was der Beschenkte nach dem Willen des Schenkers schließlich erhalte, und nicht darauf, ob und wie es ihm der Schenker verschaffe (RGZ 167, 199).

    Auch das Erfordernis der Bereicherung aus dem Vermögen des Schenkers setzt nicht voraus, daß der Gegenstand, um den der Beschenkte bereichert wird, sich vorher in derselben Gestalt in dem Vermögen des Schenkers befunden habe und wesensgleich übergehe (Urteil des Reichsgerichts vom 19. Juni 1941 V 129/40, RGZ 167, 199 (201); vgl Urteil des BGH vom 17. Dezember 1954 V ZR 77/53; Monatsschrift für Deutsches Recht 1955 S 283 (284) - MDR 1955, 283 (284) -).

    Es will eine sogenannte mittelbare Schenkung (Urteil des Reichsgerichts vom 19. Juni 1941 V 129/40, RGZ 167, 199 (202)) nur anerkennen, wenn "die zuwendende Person die gewollte Leistung überhaupt erbringen kann".

    Entgegen dem Standpunkt der Kläger und des Bundesministers der Finanzen kann daraus allein zwar nicht die Folgerung gezogen werden, daß nicht die Geldforderungen, sondern die Kommanditanteile geschenkt seien; die Ansicht, es komme allein darauf an, was der Beschenkte nach dem Willen des Schenkers schließlich erhalte, und nicht darauf, ob und wie es ihm der Schenker verschaffe, reicht in dieser Allgemeinheit zu weit (Urteil des Reichsgerichts vom 19. Juni 1941 V 129/40, RGZ 167, 199 (202)).

  • RG, 25.03.1930 - VII 440/29

    Inwieweit ist für den Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils nach § 2325 BGB.

    Auszug aus BFH, 07.04.1976 - II R 89/70
    Dabei ist die Zuwendung nicht notwendig eine unmittelbare Verfügung des Schenkers an den Beschenkten; sie kann zB in den Fällen des § 328 Abs. 1 BGB (vgl Urteil des Reichsgerichts vom 25. März 1930 VII 440/29, RGZ 128, 187 (189f)) oder des § 267 Abs. 1 BGB durch Vermittlung eines - im eigenen Namen handelnden - Dritten erfolgen (vgl §§ 333, 516 Abs. 2 BGB ).

    Jedoch können die Kläger nur insoweit aus dem Vermögen ihres Großvaters bereichert sein, als dessen Leistung reicht (vgl Urteile des Reichsgerichts vom 2. Mai 1908 V 387/07, RGZ 68, 326, und vom 25. März 1930 VII 440/29, RGZ 128, 187 (189)).

  • BFH, 12.11.1975 - II R 116/75

    Falsa demonstratio - Grundstückskauf - Auflassung - Versehentliche

    Auszug aus BFH, 07.04.1976 - II R 89/70
    Der etwa nachweisbar übereinstimmende Vertragswille hat deshalb den Vorrang vor der etwa versehentlich falschen Erklärung (Urteil des BFH vom 12. November 1975 II R 116/75 , BFHE 117, 403 , BStBl 2.1976, 168).
  • BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und

    Auszug aus BFH, 07.04.1976 - II R 89/70
    Ein unrichtiger Ausdruck, selbst wenn er für sich allein eindeutig eine andere Rechtsfolge indizieren würde, ist unerheblich, wenn die Vertragschließenden mit diesem übereinstimmend eine andere Vorstellung bestimmten Inhalts verbunden haben (Urteil des BGH vom 23. Februar 1956 II ZR 207/54, BGHZ 20, 109 (110)).
  • RG, 08.06.1920 - II 549/19

    Haakjöringsköd - Falsa demonstratio, § 119 Abs. 2 BGB, § 459 BGB <Fassung bis

    Auszug aus BFH, 07.04.1976 - II R 89/70
    Wählen die Beteiligten versehentlich einen falschen Ausdruck, kommt der Vertrag, sofern die Vorstellungen der Beteiligten über das wirklich Gewollte voll übereinstimmen (§§ 154, 155 BGB ), nicht mit dem (scheinbar) erklärten, sondern mit dem gewollten Inhalt zustande (Urteil des Reichsgerichts vom 8. Juni 1920 II 549/19, RGZ 99, 147 ), selbst wenn der Vertrag der notariellen Beurkundung bedurfte (Urteil des Reichsgerichts vom 13. Dezember 1924 V 652/23, RGZ 109, 334).
  • RG, 19.03.1908 - IV 322/07

    Tierschade; stillschweigender Vertrag

    Auszug aus BFH, 07.04.1976 - II R 89/70
    Dabei muß zwar jede Vertragspartei im Verhältnis zur anderen diejenige Auslegung gegen sich gelten lassen, die nach der Verkehrsauffassung die gewöhnliche und regelmäßige ist; nicht der gedachte, sondern der kundgegebene Wille ist maßgebend (Urteil des Reichsgerichts vom 19. März 1908 IV 322/07, RGZ 67, 431 (433); vgl § 118 Abs. 1 BGB ).
  • RG, 13.12.1924 - V 652/23

    Falsa demonstratio

    Auszug aus BFH, 07.04.1976 - II R 89/70
    Wählen die Beteiligten versehentlich einen falschen Ausdruck, kommt der Vertrag, sofern die Vorstellungen der Beteiligten über das wirklich Gewollte voll übereinstimmen (§§ 154, 155 BGB ), nicht mit dem (scheinbar) erklärten, sondern mit dem gewollten Inhalt zustande (Urteil des Reichsgerichts vom 8. Juni 1920 II 549/19, RGZ 99, 147 ), selbst wenn der Vertrag der notariellen Beurkundung bedurfte (Urteil des Reichsgerichts vom 13. Dezember 1924 V 652/23, RGZ 109, 334).
  • BGH, 20.05.1966 - V ZR 214/64

    Anspruch auf Feststellung eines Alleinerbrechts - Feststellungen zu der

    Auszug aus BFH, 07.04.1976 - II R 89/70
    Denn unbeschadet der §§ 154, 139 BGB erfordert die Einheit eines Rechtsgeschäftes nicht, daß sämtliche Erklärungen einheitlich abgegeben und in derselben Weise beurkundet sind (vgl Urteil des BGH vom 20. Mai 1966 V ZR 214/64, MDR 1966, 749); auch bei formbedürftigen Geschäften (hier: § 518 Abs. 1 Satz 1 BGB ) kann unter Umständen, wenn nur ein Teil des einheitlich gewollten Geschäftes beurkundet wurde, der Mangel der Form nach Maßgabe der Vorschriften über das Formerfordernis (hier: auf Grund des § 518 Abs. 2 BGB ) geheilt werden.
  • RG, 07.03.1905 - VII 336/04

    Stempelsteuer.; Schenkung unter einer Auflage.

    Auszug aus BFH, 07.04.1976 - II R 89/70
    Die der Schenkung beigefügte Auflage beeinflußt den Gegenstand der Schenkung nicht (vgl Urteile des Reichsgerichts vom 7. März 1905 VII 336/04, RGZ 60, 238, und vom 10. Dezember 1925 IV 374/25, RGZ 112, 210); erst die Ausführung der Schenkung berechtigt den Schenker, die Vollziehung der Auflage zu verlangen (§ 525 Abs. 1 BGB ).
  • BVerfG, 10.02.1976 - 1 BvL 8/73

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Bewertung zugewendeter Grundstücke bis

    Auszug aus BFH, 07.04.1976 - II R 89/70
    Auf den Vorlagebeschluß des BFH vom 18. Dezember 1972 II R 87-89/70 (BFHE 108, 393 , BStBl 2.1973, 329) hat das BVerfG durch Beschluß vom 10. Februar 1976 - 1 BvL 8/73 - erkannt: "§ 23 Absatz 1 des Erbschaftsteuergesetzes 1959 vom 1. April 1959 (BGBl I 1959, 187) in Verbindung mit § 12 Absatz 1 des Bewertungsgesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1965 (BGBl I 1965, 1861) war mit dem Grundgesetz vereinbar".
  • BGH, 29.05.1952 - IV ZR 167/51

    Gegenstand der unentgeltlichen Zuwendung bei Schenkung eines Geldbetrages zum

  • BFH, 19.08.1959 - II 259/57 S

    Bestimmung des Gegenstands der unentgeltlichen Zuwendung

  • RG, 10.12.1925 - IV 374/25

    Schenkung unter Auflage

  • BFH, 18.12.1972 - II R 89/70
  • BGH, 17.12.1954 - V ZR 77/53

    Rechtsmittel

  • RG, 02.05.1908 - V 387/07

    Wie ist ein aus entgeltlicher Überlassung und Schenkung gemischter Vertrag zu

  • BFH, 15.07.2021 - II R 26/19

    Keine Abzinsung einer aufschiebend bedingten Last

    §§ 4 ff. BewG bestimmen für den bedingten Erwerb entsprechend der bürgerlich-rechtlichen Regelung ausdrücklich, dass der Schwebezustand bewertungsrechtlich unberücksichtigt bleibt (BFH-Urteil vom 30.04.1971 - III R 89/70, BFHE 119, 300, BStBl II 1971, 670, unter III.1.b).
  • FG München, 20.02.2013 - 4 K 690/10

    SchenkSt: Mittelbare Schenkung einer Lebensversicherung

    Die Bestimmung des Zuwendungsgegenstandes richtet sich nach bürgerlichem Recht (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 7. April 1976 II R 87/70, II R 88/70, II R 89/70, BFHE 119, 300, BStBl II 1976, 632; Meincke ErbStG 15. Auflage 2009 § 7 Rdn. 14).
  • BFH, 07.04.1976 - II R 87/70

    Schenkungsteuerrechtliche Beurteilung - Gegenstand der Schenkung - Recht als

    weitere Verbundverfahren: BFH - 07.04.1976 - AZ: II R 88/70 BFH - 07.04.1976 - AZ: II R 89/70.
  • FG Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 3 K 1562/08

    Abgrenzung zwischen einem die Gesamtrechtsnachfolge auslösenden Verkauf von

    Wählen die Beteiligten versehentlich einen falschen Ausdruck, kommt der Vertrag, sofern die Vorstellungen der Beteiligten über das wirklich Gewollte voll übereinstimmen (§§ 154, 155 BGB), nicht mit dem (scheinbar) erklärten, sondern mit dem gewollten Inhalt zustande (BFH-Urteil vom 7. April 1976 II R 89/70, BFHE 119, 300, BStBl II 1976, 632).
  • BFH, 07.04.1976 - II R 88/70

    Schenkungsteuerrechtliche Beurteilung - Gegenstand der Schenkung - Recht als

    weitere Verbundverfahren: BFH - 07.04.1976 - AZ: II R 89/70.
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   BFH, 07.04.1976 - II R 87/70, II R 88/70, II R 89/70   

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BFH, Entscheidung vom 07.04.1976 - II R 87/70, II R 88/70, II R 89/70 (https://dejure.org/1976,2626)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schenkungsteuerrechtliche Beurteilung - Gegenstand der Schenkung - Recht als Schenkungsgegenstand - Bereicherung aus Vermögen - Wille des Schenkers - Voraussetzungen für Bereicherung - Anschaffungskosten des Schenkers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 300
  • DB 1976, 1751
  • BStBl II 1976, 632
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • RG, 19.06.1941 - V 129/40

    Was kann bei Schenkungswiderruf wegen groben Undankes als "Geschenk"

    Auszug aus BFH, 07.04.1976 - II R 87/70
    Die Bereicherung aus dem Vermögen des Schenkers erfordert nicht, daß der Gegenstand, um den der Beschenkte bereichert wird, sich zuvor in derselben Gestalt Im Vermögen des Schenkers befunden hat; zu weit reicht aber die Ansicht, es komme allein darauf an, was der Beschenkte nach dem Willen des Schenkers schließlich erhalte, und nicht darauf, ob und wie es ihm der Schenker verschaffe (RGZ 167, 199).

    Auch das Erfordernis der Bereicherung aus dem Vermögen des Schenkers setzt nicht voraus, daß der Gegenstand, um den der Beschenkte bereichert wird, sich vorher in derselben Gestalt in dem Vermögen des Schenkers befunden habe und wesensgleich übergehe (Urteil des Reichsgerichts vom 19. Juni 1941 V 129/40, RGZ 167, 199 [201]; vgl. Urteil des BGH vom 17. Dezember 1954 V ZR 77/53; Monatsschrift für Deutsches Recht 1955 S. 283 [284] -- MDR 1955, 283 [284] --).

    Es will eine sogenannte mittelbare Schenkung (Urteil des Reichsgerichts vom 19. Juni 1941 V 129/40, RGZ 167, 199 [202] nur anerkennen, wenn "die zuwendende Person die gewollte Leistung überhaupt erbringen kann" . Damit will das FG offenbar darauf hinweisen, daß die personenrechtliche Stellung als Kommanditist -- anders als etwa die Berechtigung des Inhabers einer Aktie oder (mit Einschränkungen) eines GmbH-Anteils (§§ 15, 17 GmbHG) -- einer Abtretung (§§ 413, 398 BGB) nicht zugänglich ist.

    Entgegen dem Standpunkt der Kläger und des Bundesministers der Finanzen kann daraus allein zwar nicht die Folgerung gezogen werden, daß nicht die Geldforderungen, sondern die Kommanditanteile geschenkt seien; die Ansicht, es komme allein darauf an, was der Beschenkte nach dem Willen des Schenkers schließlich erhalte, und nicht darauf, ob und wie es ihm der Schenker verschaffe, reicht in dieser Allgemeinheit zu weit (Urteil des Reichsgerichts vom 19. Juni 1941 V 129/40, RGZ 167, 199 [202]).

  • RG, 25.03.1930 - VII 440/29

    Inwieweit ist für den Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils nach § 2325 BGB.

    Auszug aus BFH, 07.04.1976 - II R 87/70
    Dabei ist die Zuwendung nicht notwendig eine unmittelbare Verfügung des Schenkers an den Beschenkten; sie kann z. B. in den Fällen des § 328 Abs. 1 BGB (vgl. Urteil des Reichsgerichts vom 25. März 1930 VII 440/29, RGZ 128, 187 [189 f.]) oder des § 267 Abs. 1 BGB durch Vermittlung eines -- im eigenen Namen handelnden -- Dritten erfolgen (vgl. §§ 333, 516 Abs. 2 BGB).

    Jedoch können die Kläger nur insoweit aus dem Vermögen ihres Großvaters bereichert sein, als dessen Leistung reicht (vgl. Urteile des Reichsgerichts vom 2. Mai 1908 V 387/07, RGZ 68, 326, und vom 25. März 1930 VII 440/29, RGZ 128, 187 [189]).

  • BFH, 12.11.1975 - II R 116/75

    Falsa demonstratio - Grundstückskauf - Auflassung - Versehentliche

    Auszug aus BFH, 07.04.1976 - II R 87/70
    Der etwa nachweisbar übereinstimmende Vertragswille hat deshalb den Vorrang vor der etwa versehentlich falschen Erklärung (Urteil des BFH vom 12. November 1975 II R 116/75, BFHE 117, 403, BStBl II 1976, 168).
  • RG, 13.12.1924 - V 652/23

    Falsa demonstratio

    Auszug aus BFH, 07.04.1976 - II R 87/70
    Wählen die Beteiligten versehentlich einen falschen Ausdruck, kommt der Vertrag, sofern die Vorstellungen der Beteiligten über das wirklich Gewollte voll übereinstimmen (§§ 154, 155 BGB), nicht mit dem (scheinbar) erklärten, sondern mit dem gewollten Inhalt zustande (Urteil des Reichsgerichts vom 8. Juni 1920 II 549/19, RGZ 99, 147), selbst wenn der Vertrag der notariellen Beurkundung bedurfte (Urteil des Reichsgerichts vom 13. Dezember 1924 V 652/23, RGZ 109, 334).
  • RG, 10.12.1925 - IV 374/25

    Schenkung unter Auflage

    Auszug aus BFH, 07.04.1976 - II R 87/70
    Die der Schenkung beigefügte Auflage beeinflußt den Gegenstand der Schenkung nicht (vgl. Urteile des Reichsgerichts vom 7. März 1905 VII 336/04, RGZ 60, 238, und vom 10. Dezember 1925 IV 374/25, RGZ 112, 210); erst die Ausführung der Schenkung berechtigt den Schenker, die Vollziehung der Auflage zu verlangen (§ 525 Abs. 1 BGB).
  • RG, 02.05.1908 - V 387/07

    Wie ist ein aus entgeltlicher Überlassung und Schenkung gemischter Vertrag zu

    Auszug aus BFH, 07.04.1976 - II R 87/70
    Jedoch können die Kläger nur insoweit aus dem Vermögen ihres Großvaters bereichert sein, als dessen Leistung reicht (vgl. Urteile des Reichsgerichts vom 2. Mai 1908 V 387/07, RGZ 68, 326, und vom 25. März 1930 VII 440/29, RGZ 128, 187 [189]).
  • BGH, 20.05.1966 - V ZR 214/64

    Anspruch auf Feststellung eines Alleinerbrechts - Feststellungen zu der

    Auszug aus BFH, 07.04.1976 - II R 87/70
    Denn unbeschadet der §§ 154, 139 BGB erfordert die Einheit eines Rechtsgeschäftes nicht, daß sämtliche Erklärungen einheitlich abgegeben und in derselben Weise beurkundet sind (vgl. Urteil des BGH vom 20. Mai 1966 V ZR 214/64, MDR 1966, 749); auch bei formbedürftigen Geschäften (hier: § 518 Abs. 1 Satz 1 BGB) kann unter Umständen, wenn nur ein Teil des einheitlich gewollten Geschäftes beurkundet wurde, der Mangel der Form nach Maßgabe der Vorschriften über das Formerfordernis (hier: auf Grund des § 518 Abs. 2 BGB) geheilt werden.
  • RG, 07.03.1905 - VII 336/04

    Stempelsteuer.; Schenkung unter einer Auflage.

    Auszug aus BFH, 07.04.1976 - II R 87/70
    Die der Schenkung beigefügte Auflage beeinflußt den Gegenstand der Schenkung nicht (vgl. Urteile des Reichsgerichts vom 7. März 1905 VII 336/04, RGZ 60, 238, und vom 10. Dezember 1925 IV 374/25, RGZ 112, 210); erst die Ausführung der Schenkung berechtigt den Schenker, die Vollziehung der Auflage zu verlangen (§ 525 Abs. 1 BGB).
  • BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und

    Auszug aus BFH, 07.04.1976 - II R 87/70
    Ein unrichtiger Ausdruck, selbst wenn er für sich allein eindeutig eine andere Rechtsfolge indizieren würde, ist unerheblich, wenn die Vertragschließenden mit diesem übereinstimmend eine andere Vorstellung bestimmten Inhalts verbunden haben (Urteil des BGH vom 23. Februar 1956 II ZR 207/54, BGHZ 20, 109 [110]).
  • RG, 08.06.1920 - II 549/19

    Haakjöringsköd - Falsa demonstratio, § 119 Abs. 2 BGB, § 459 BGB <Fassung bis

    Auszug aus BFH, 07.04.1976 - II R 87/70
    Wählen die Beteiligten versehentlich einen falschen Ausdruck, kommt der Vertrag, sofern die Vorstellungen der Beteiligten über das wirklich Gewollte voll übereinstimmen (§§ 154, 155 BGB), nicht mit dem (scheinbar) erklärten, sondern mit dem gewollten Inhalt zustande (Urteil des Reichsgerichts vom 8. Juni 1920 II 549/19, RGZ 99, 147), selbst wenn der Vertrag der notariellen Beurkundung bedurfte (Urteil des Reichsgerichts vom 13. Dezember 1924 V 652/23, RGZ 109, 334).
  • RG, 19.03.1908 - IV 322/07

    Tierschade; stillschweigender Vertrag

  • BVerfG, 10.02.1976 - 1 BvL 8/73

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Bewertung zugewendeter Grundstücke bis

  • BFH, 18.12.1972 - II R 89/70
  • BGH, 17.12.1954 - V ZR 77/53

    Rechtsmittel

  • BFH, 19.08.1959 - II 259/57 S

    Bestimmung des Gegenstands der unentgeltlichen Zuwendung

  • BGH, 29.05.1952 - IV ZR 167/51

    Gegenstand der unentgeltlichen Zuwendung bei Schenkung eines Geldbetrages zum

  • BFH, 07.04.1976 - II R 89/70

    Schenkungsteuerrechtliche Beurteilung - Gegenstand der Schenkung - Recht als

  • BFH, 07.04.1976 - II R 88/70
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Rechtsprechung
   BFH, 07.04.1976 - II R 88/70   

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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schenkungsteuerrechtliche Beurteilung - Gegenstand der Schenkung - Recht als Schenkungsgegenstand - Bereicherung aus Vermögen - Wille des Schenkers - Voraussetzungen für Bereicherung - Anschaffungskosten des Schenkers

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 300
  • DB 1976, 1751
  • BStBl II 1976, 632
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.04.1976 - II R 87/70

    Schenkungsteuerrechtliche Beurteilung - Gegenstand der Schenkung - Recht als

    Auszug aus BFH, 07.04.1976 - II R 88/70
    Hinweis: verbundenes Verfahren Volltext siehe unter BFH - 07.04.1976 - AZ: II R 87/70.
  • BFH, 07.04.1976 - II R 89/70

    Schenkungsteuerrechtliche Beurteilung - Gegenstand der Schenkung - Recht als

    Auszug aus BFH, 07.04.1976 - II R 88/70
    weitere Verbundverfahren: BFH - 07.04.1976 - AZ: II R 89/70.
  • RG, 19.06.1941 - V 129/40
    Auszug aus BFH, 07.04.1976 - II R 88/70
    Die Bereicherung aus dem Vermögen des Schenkers erfordert nicht, daß der Gegenstand, um den der Beschenkte bereichert wird, sich zuvor in derselben Gestalt Im Vermögen des Schenkers befunden hat; zu weit reicht aber die Ansicht, es komme allein darauf an, was der Beschenkte nach dem Willen des Schenkers schließlich erhalte, und nicht darauf, ob und wie es ihm der Schenker verschaffe (RGZ 167, 199).
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