Rechtsprechung
   BFH, 13.07.1976 - VI R 172/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,136
BFH, 13.07.1976 - VI R 172/74 (https://dejure.org/1976,136)
BFH, Entscheidung vom 13.07.1976 - VI R 172/74 (https://dejure.org/1976,136)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 1976 - VI R 172/74 (https://dejure.org/1976,136)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,136) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Mehraufwendungen - Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten - Arbeitnehmer - Zeitpunkt der Eheschließung - Berufliche Veranlassung - Gemeinsame Familienwohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 281
  • NJW 1976, 1912 (Ls.)
  • DB 1976, 1797
  • BStBl II 1976, 654
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.05.1966 - VI 195/65
    Auszug aus BFH, 13.07.1976 - VI R 172/74
    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn zwei Arbeitnehmer mit jeweils eigenem Hausstand heiraten und jeder Ehegatte nach der Eheschließung wie bisher in seiner Wohnung weiterlebt (vgl. BFH-Urteile vom 18. September 1964 VI 59/64 U, BFHE 81, 86, BStBl III 1965, 29; vom 11. Mai 1966 VI 195/65, BFHE 86, 351, BStBl III 1966, 503).

    Soweit sich aus den BFH-Urteilen VI 59/64 U und VI 195/65, die ohnehin zu einer Rechtslage vor dem Inkrafttreten des nunmehr geltenden § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG ergangen sind, etwas anderes ergeben sollte, hält der Senat daran nicht mehr fest.

  • BFH, 18.09.1964 - VI 59/64 U

    Voraussetzungen für einen doppelten Hausstand

    Auszug aus BFH, 13.07.1976 - VI R 172/74
    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn zwei Arbeitnehmer mit jeweils eigenem Hausstand heiraten und jeder Ehegatte nach der Eheschließung wie bisher in seiner Wohnung weiterlebt (vgl. BFH-Urteile vom 18. September 1964 VI 59/64 U, BFHE 81, 86, BStBl III 1965, 29; vom 11. Mai 1966 VI 195/65, BFHE 86, 351, BStBl III 1966, 503).

    Soweit sich aus den BFH-Urteilen VI 59/64 U und VI 195/65, die ohnehin zu einer Rechtslage vor dem Inkrafttreten des nunmehr geltenden § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG ergangen sind, etwas anderes ergeben sollte, hält der Senat daran nicht mehr fest.

  • BFH, 05.12.1975 - VI R 249/74

    Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung - Beibehaltung der Familienwohnung aus

    Auszug aus BFH, 13.07.1976 - VI R 172/74
    Deshalb kommt ein Abzug von Mehrkosten als Werbungskosten nicht in Betracht, wenn die Gründung oder die Beibehaltung eines vom Beschäftigungsort entfernt liegenden zweiten Hausstandes auf privaten Erwägungen beruht (BFH-Urteile vom 14. Februar 1975 VI R 125/74, BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607; vom 5. Dezember 1975 VI R 249/74, BFHE 117, 253, BStBl II 1976, 150).
  • BFH, 21.01.1972 - VI R 95/71

    Verheirateter Steuerpflichtiger - Beschäftigungsort - Eigene Wohnung - Eigener

    Auszug aus BFH, 13.07.1976 - VI R 172/74
    Da beide Ehegatten ihre bisherigen Arbeitsplätze beibehalten hätten, habe sich notwendigerweise eine Aufsplitterung der gemeinsamen Haushaltsführung auf zwei verschiedene Haushalte ergeben, die nach dem Urteil des BFH vom 21. Januar 1972 VI R 95/71 (BFHE 104, 193, BStBl II 1972, 262) die Anerkennung der Mehraufwendungen als Werbungskosten rechtfertige.
  • BFH, 14.02.1975 - VI R 125/74

    Doppelte Haushaltsführung - Kosten - Werbungskosten - Abzugsfähigkeit -

    Auszug aus BFH, 13.07.1976 - VI R 172/74
    Deshalb kommt ein Abzug von Mehrkosten als Werbungskosten nicht in Betracht, wenn die Gründung oder die Beibehaltung eines vom Beschäftigungsort entfernt liegenden zweiten Hausstandes auf privaten Erwägungen beruht (BFH-Urteile vom 14. Februar 1975 VI R 125/74, BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607; vom 5. Dezember 1975 VI R 249/74, BFHE 117, 253, BStBl II 1976, 150).
  • BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Wenn nach der Heirat einer der Ehegatten seinen Haupthausstand zu dem des anderen Ehegatten wegverlegt hatte und die Ehegatten diese Wohnung zur Familienwohnung machten, ist trotz der privat veranlassten Eheschließung die doppelte Haushaltsführung aus beruflichem Anlass begründet (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 6. März 2008 VI R 3/05, BFH/NV 2008, 1314; vom 15. März 2007 VI R 31/05, BFHE 217, 453, BStBl II 2007, 533; vom 29. November 1990 IV R 30/90, BFH/NV 1991, 531; vom 4. Oktober 1989 VI R 44/88, BFHE 158, 527, BStBl II 1990, 321; vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654).
  • BFH, 30.10.2008 - VI R 10/07

    Doppelte Haushaltsführung beiderseits berufstätiger Ehegatten bei Wechsel oder

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn jeder Ehegatte nach der Eheschließung wie bisher in seiner Wohnung weiterlebt (BFH-Urteil vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654; Blümich/ Thürmer, § 9 EStG Rz 349).

    Es leitet dies vor allem aus den Angaben gegenüber dem Einwohnermeldeamt ab, hat dabei aber außer Acht gelassen, dass diesem Umstand für die Frage, ob die Kläger nach der Heirat einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt hatten, nur eine Indizwirkung zukommt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654; vom 29. November 1990 IV R 30/90, BFH/NV 1991, 531).

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Wenn nach der Heirat einer der Ehegatten seinen Haupthausstand zu dem des anderen Ehegatten wegverlegt hatte und die Ehegatten diese Wohnung zur Familienwohnung machten, ist trotz der privat veranlassten Eheschließung die doppelte Haushaltsführung aus beruflichem Anlass begründet (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 6. März 2008 VI R 3/05, BFH/NV 2008, 1314; vom 15. März 2007 VI R 31/05, BFHE 217, 453, BStBl II 2007, 533; vom 29. November 1990 IV R 30/90, BFH/NV 1991, 531; vom 4. Oktober 1989 VI R 44/88, BFHE 158, 527, BStBl II 1990, 321; vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654).
  • BFH, 15.03.2007 - VI R 31/05

    Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Sie würden damit im Verhältnis zu --bei Einrichtung des doppelten Haushalts-- bereits Verheirateten benachteiligt (BFH-Urteile vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 654; in BFHE 158, 527, BStBl II 1990, 321).
  • BFH, 29.11.1990 - IV R 30/90

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch mangelnde Würdigung des Vorgebrachten eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH steht der steuerlichen Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung nicht entgegen, daß sie durch die Eheschließung begründet wurde, sofern beide Ehegatten bei der Eheschließung bereits an verschiedenen Orten berufstätig waren (Urteile vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654; vom 20. März 1980 IV R 11/76, BFHE 130, 307, BStBl II 1980, 455; vom 22. September 1988 VI R 184/85, BFH/NV 1988, 220; vom 4. Oktober 1989 VI R 44/88, BFHE 158, 527, BStBl II 1990, 321).

    Das könnte insbesondere dadurch dokumentiert werden, daß beide Ehegatten zu den Kosten des gemeinsamen Haushalts beigetragen haben, daß sie in B überwiegend die gemeinsame Freizeit verbracht haben und daß diese Wohnung den gemeinsamen Wohnbedürfnissen genügte (Urteil in BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654).

    Hinzu kommt folgendes: Hätten der Kläger und seine Ehefrau mit der Heirat gewartet, bis sie die Wohnung in A gefunden hätten, hätte die Ehefrau diese Wohnung noch vor der Heirat bezogen und hätten beide Eheleute nach der Heirat diese Wohnung zur Familienwohnung gemacht, so könnte kein Zweifel bestehen, daß die doppelte Haushaltsführung nach den im Urteil in BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654 aufgestellten Grundsätzen als beruflich veranlaßt anzusehen gewesen wäre.

  • BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76

    Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einem

    Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sowie Kosten für Familienheimfahrten gehören regelmäßig zu den nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung; nur ausnahmsweise sind derartige Kosten der Lebensführung steuerlich zu berücksichtigen (vgl. Urteil des Senats vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654).

    Dies hat der erkennende Senat im Urteil vom 14. Februar 1975 VI R 125/74 (BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607) ausgesprochen; er hat hieran in ständiger Rechtsprechung festgehalten (vgl. Urteile VI R 172/74 und vom 2. September 1977, VI R 114/76, BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26).

    Der erkennende Senat hat in dem Urteil VI R 172/74 entschieden, daß die Wegverlegung des Wohnsitzes vom Beschäftigungsort unter Beibehaltung eines zweiten Haushaltes am Beschäftigungsort regelmäßig als privat veranlaßt anzusehen sei.

  • BFH, 10.11.1978 - VI R 112/75

    Werbungskosten - Fahrtkosten - Höhe der Fahrtkosten

    Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sowie Kosten für Familienheimfahrten gehören regelmäßig zu den nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung; nur ausnahmsweise sind derartige Kosten der Lebensführung steuerlich zu berücksichtigen (vgl. Urteil des Senats vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654).

    Dies hat der erkennende Senat im Urteil vom 14. Februar 1975 VI R 125/74 (BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607) ausgesprochen; er hat hieran in ständiger Rechtsprechung festgehalten (vgl. Urteile VI R 172/74 und vom 2. September 1977 VI R 114/76, BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26).

    Der erkennende Senat hat im Urteil VI R 172/74 entschieden, daß die Wegverlegung des Wohnsitzes vom Beschäftigungsort unter Beibehaltung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort regelmäßig als privat veranlaßt anzusehen ist.

  • BFH, 02.12.1981 - VI R 167/79

    Umbauaufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung sind nur dann Werbungskosten,

    Der Senat hat diesen Grundsatz nur eingeschränkt im Falle einer Eheschließung und die Gründung oder Beibehaltung eines doppelten Haushalts dann als beruflich veranlaßt behandelt, wenn beide Ehegatten an verschiedenen Orten ihrem Beruf nachgehen, dort wohnen und eine der beiden Wohnungen zur gemeinsamen Familienwohnung machen (BFH-Urteil vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654).

    Denn in den vom Senat bestätigten Fällen einer steuerrechtlich relevanten doppelten Haushaltsführung war - mit Ausnahme der Entscheidung in BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654 - Anlaß für die Gründung eines zweiten Hausstandes stets ein dem Beruf entstammendes Erfordernis (vgl. BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134 sowie die Urteile vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338, und vom 9. März 1979 VI R 223/77, BFHE 127, 524, BStBl II 1979, 520).

  • BFH, 09.03.1979 - VI R 11/78

    Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Entfernung zwischen Wohnung und

    Es führte aus: Eine doppelte Haushaltsführung sei auch dann beruflich veranlaßt, wenn sie erst mit der Eheschließung entstehe (vgl. Urteil des Senats vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654).

    Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sowie Kosten für Familienheimfahrten gehören regelmäßig zu den nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung; nur ausnahmsweise dürfen Aufwendungen dieser Art steuerlich berücksichtigt werden (vgl. Urteil des Senats VI R 172/74).

    Die Gründung oder Beibehaltung eines doppelten Haushalts im Falle der Eheschließung kann allerdings dann beruflich veranlaßt sein, wenn beide Ehegatten an verschiedenen Orten ihrem Beruf nachgehen, dort wohnen und eine der beiden Wohnungen zur gemeinsamen Familienwohnung machen (Urteil des Senats VI R 172/74).

  • BFH, 26.11.1976 - VI R 153/74

    Aufwendungen für doppelten Haushalt als Werbungskosten

    Das habe der Senat erst kürzlich durch sein Urteil vom 13. Juli 1976 VI R 172/74 (BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654) anerkannt, auf das sie - die Kläger - sich daher ausdrücklich beriefen.

    Daran ändere auch das vorgenannte Urteil VI R 172/74 nichts, da diesem ein wesentlich anderer Sachverhalt zugrunde gelegen habe.

    Die Kläger berufen sich demgegenüber zu Unrecht auf das BFH-Urteil VI R 172/74.

  • FG Schleswig-Holstein, 26.10.2006 - 5 K 29/06

    Aufwendungen für eine geltend gemachte doppelte Haushaltsführung als

  • FG Saarland, 23.09.1999 - 2 K 99/94

    Begründung einer doppelten Haushaltsführung im zeitlichen Zusammenhang mit

  • BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81

    Doppelte Haushaltsführung - Zeitpunkt der Eheschließung - Mittelpunkt des

  • BFH, 02.09.1977 - VI R 114/76

    Doppelte Haushaltsführung; Voraussetzungen und Umfang für die steuerliche

  • BFH, 16.04.1980 - VI R 7/77

    Mehraufwendung wegen doppelter Haushaltsführung - Doppelte Haushaltsführung -

  • BFH, 04.04.2001 - VI R 130/99

    Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten - Nichtselbständige Arbeit -

  • BFH, 04.10.1989 - VI R 44/88

    Beruflicher Anlaß für doppelte Haushaltsführung bei Ehegatten, die schon vor der

  • BFH, 02.10.1987 - VI R 149/84

    Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung beim Ehemann bei Verlegung

  • BFH, 06.09.1977 - VI R 165/76

    Doppelte Haushaltsführung; Beginn der Zweijahresfrist bei zwischenzeitlicher

  • BFH, 14.06.1985 - VI R 127/82

    Berücksichtigung von notwendigen Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen

  • FG Köln, 24.08.2006 - 2 K 6306/03

    Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei

  • BFH, 24.11.1989 - VI R 66/88

    Doppelte Haushaltsführung bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ab

  • FG Düsseldorf, 14.08.2008 - 11 K 1160/07

    Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei Einkünften

  • BFH, 26.08.1988 - VI R 111/85

    Ursprünglich privat begründete doppelte Haushaltsführung wird beruflich

  • BFH, 20.03.1980 - IV R 11/76

    Zur Anwendung der für Schauspieler festgesetzten besonderen

  • FG Köln, 04.12.2002 - 11 K 2966/00

    Begründung einer doppelten Haushaltsführung auch, wenn der Ehegatte im EU-Ausland

  • BFH, 23.02.1990 - VI R 87/86

    Abzugsbegehren der Aufwendungen einer dopplten Haushaltsführung als

  • BFH, 22.09.1988 - VI R 184/85

    Voraussetzungen für die Begründung einer doppelten Haushaltsführung

  • BFH, 28.10.1988 - VI R 162/85

    Geltendmachung von Werbungskosten wegen doppelter Haushaltsführung

  • BFH, 23.07.1985 - IX R 47/81

    Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten vom Familienwohnort zum Belegenheitsort seiner

  • FG Köln, 24.08.2006 - 2 K 6306/06

    Doppelte Haushaltsführung

  • FG Saarland, 30.08.2000 - 1 K 92/00

    1. Fortführung der steuerlichen doppelten Haushaltsführung eines Berufstätigen

  • FG Baden-Württemberg, 16.06.2000 - 14 K 126/95

    Begründung einer doppelten Haushaltsführung nach der Eheschließung

  • FG München, 22.04.2003 - 13 K 203/99

    Werbungskosten wegen doppelter Haushaltsführung beim Ehemann bei Verlegung des

  • FG Baden-Württemberg, 16.11.2000 - 2 K 188/98

    Doppelte Haushaltsführung durch Eheschließung

  • FG Saarland, 30.08.2000 - 1 K 92/00: 2 K 121/95

    Beibehaltung einer doppelten Haushaltsführung nach der Heirat; Telefonkosten als

  • FG München, 17.12.1997 - 13 K 3236/93

    Grundsatz über das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung; Anerkennung einer

  • BFH, 17.09.1982 - VI R 144/79
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht