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   BFH, 22.03.1977 - VII R 26/76   

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https://dejure.org/1977,1251
BFH, 22.03.1977 - VII R 26/76 (https://dejure.org/1977,1251)
BFH, Entscheidung vom 22.03.1977 - VII R 26/76 (https://dejure.org/1977,1251)
BFH, Entscheidung vom 22. März 1977 - VII R 26/76 (https://dejure.org/1977,1251)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen der Steuerberaterprüfung - Rechtsschutzinteresse - Anfechtung der ersten negativen Prüfungsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 40, § 41, § 100 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 11
  • DB 1977, 1932
  • BStBl II 1977, 611
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.06.1972 - VII C 22.71

    Erhebung der Anfechtungsklage nach Bestehen der Wiederholungsprüfung -

    Auszug aus BFH, 22.03.1977 - VII R 26/76
    Wie jede andere Prüfung kann auch die Steuerberaterprüfung nur einmal mit Erfolg absolviert werden (vgl. auch Urteil des BVerwG vom 30. Juni 1972 VII C 22.71, MDR 1972, 978, in dem das BVerwG entschieden hat, daß ein Kläger, der inzwischen die Wiederholungsprüfung des zweiten juristischen Staatsexamens bestanden hat, nicht mehr hinsichtlich der ersten nicht bestandenen Prüfung im Wege der Verpflichtungsklage auf Zuerkennung der Befähigung zum Richteramt klagen kann).

    Denn trotz der Tatsache, daß der Kläger die Prüfung in der Wiederholung bestanden hat, währt, solange die erste negative Prüfungsentscheidung nicht aufgehoben worden ist, der damit verbundene Makel fort (vgl. auch das zitierte Urteil des BVerwG VII C 22.71 sowie das Urteil des BVerwG vom 13. Oktober 1973 VII C 17.71, BVerwGE 41, 34).

  • BVerwG, 13.10.1972 - VII C 17.71

    Stellen von unterschiedlichen Hilfsmitteln für die Aufsichtsarbeiten in der

    Auszug aus BFH, 22.03.1977 - VII R 26/76
    Denn trotz der Tatsache, daß der Kläger die Prüfung in der Wiederholung bestanden hat, währt, solange die erste negative Prüfungsentscheidung nicht aufgehoben worden ist, der damit verbundene Makel fort (vgl. auch das zitierte Urteil des BVerwG VII C 22.71 sowie das Urteil des BVerwG vom 13. Oktober 1973 VII C 17.71, BVerwGE 41, 34).
  • BFH, 22.05.2001 - VII R 71/99

    Steuerberaterprüfung: Hauptsacheerledigung durch erfolgreiche Zweitprüfung

    Das Bestehen einer berufseröffnenden Prüfung --hier: Steuerberaterprüfung-- im zweiten Anlauf führt zur Erledigung einer gegen die vorherige negative Prüfungsentscheidung gerichteten Anfechtungsklage, wenn der Prüfungskandidat das Anfechtungsbegehren von vornherein erkennbar nur auf die Kassation der negativen Prüfungsentscheidung beschränkt hat und es ihm nicht um die Beseitigung des ihm aufgrund des Bescheides anhaftenden Makels eines Repetenten ging (Abgrenzung zu der Senatsentscheidung vom 22. März 1977 VII R 26/76, BFHE 122, 11, BStBl II 1977, 611, und zu den BVerwG-Urteilen vom 12. April 1991 7 C 36.90, NVwZ 1992, 56; vom 30. Juni 1972 VII C 22.71, BVerwGE 40, 205, und vom 13. Oktober 1972 VII C 17.71, BVerwGE 41, 34).

    Denn die Steuerberaterprüfung kann nur einmal mit Erfolg absolviert werden (vgl. für die Verpflichtungsklage: Senatsurteil vom 22. März 1977 VII R 26/76, BFHE 122, 11, BStBl II 1977, 611).

    Allerdings hat das BVerwG in den Urteilen vom 12. April 1991 7 C 36.90 (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1992, 56), vom 30. Juni 1972 VII C 22.71 (BVerwGE 40, 205) und vom 13. Oktober 1972 VII C 17.71 (BVerwGE 41, 34) und ihm folgend der erkennende Senat (Urteil in BFHE 122, 11, BStBl II 1977, 611) ein erledigendes Ereignis trotz bestandener Wiederholungsprüfung in den Fällen berufseröffnender Prüfungen verneint und demzufolge das Fortbestehen bzw. Bestehen des Rechtsschutzbedürfnisses der von den Klägern erhobenen Anfechtungsklagen bejaht.

    Dabei lagen dem Senatsurteil in BFHE 122, 11, BStBl II 1977, 611 und den Urteilen des BVerwG in NVwZ 1992, 56, in BVerwGE 40, 205 und in BVerwGE 41, 34 Sachverhalte zugrunde, in denen der jeweilige Kläger an der erhobenen Anfechtungsklage festhalten wollte bzw. diese erst erhoben hat, nachdem die Wiederholungsprüfung bestanden war, er also das Vorliegen einer dem negativen Prüfungsbescheid anhaftenden Beschwer und sein Begehren, diese beseitigt wissen zu wollen, zum Ausdruck gebracht hat.

  • BFH, 24.07.1998 - VII S 6/98

    Prozeßkostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsbeistandes - Vertretungszwang -

    Macht der Kläger von dieser ihm in § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, ist der Rechtsstreit --auch bei entsprechender Erklärung der Finanzbehörde-- nicht in der Hauptsache erledigt (vgl. BFH-Urteile vom 22. März 1977 VII R 26/76, BFHE 122, 11, BStBl II 1977, 611, und vom 4. März 1986 VII R 78/84, BFH/NV 1986, 622, für den Übergang zur Fortsetzungsfeststellungsklage bei einer Verpflichtungsklage).
  • BFH, 14.01.1986 - VII R 121/83

    Zulassung zur Teilnahme an einer weiteren Wiederholung der

    Zwar ist im Regelfall die Anfechtungsklage gegen eine negative Prüfungsentscheidung zulässig, da der Prüfling geltend machen kann, durch die Entscheidung in seinen Rechten verletzt zu sein (§ 40 Abs. 2 FGO; Urteil des erkennenden Senats vom 22. März 1977 VII R 26/76, BFHE 122, 11, BStBl II 1977, 611).
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