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   BFH, 04.05.1977 - I R 11/75   

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BFH, 04.05.1977 - I R 11/75 (https://dejure.org/1977,593)
BFH, Entscheidung vom 04.05.1977 - I R 11/75 (https://dejure.org/1977,593)
BFH, Entscheidung vom 04. Mai 1977 - I R 11/75 (https://dejure.org/1977,593)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Angemessener Pachtzins - GmbH - Pacht eines Betriebes - Verdeckte Gewinnausschüttung - Renditeerwartungen des Gesellschafters - Bestimmung des Pachtzinses - Verzinsung des Stammkapitals

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 6 Nr. 1 Satz 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 279
  • DB 1977, 1539
  • BStBl II 1977, 679
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.10.1974 - I R 83/73

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Umsatzpachtverhältnis

    Auszug aus BFH, 04.05.1977 - I R 11/75
    Die Klägerin hätte durch die vereinbarten Pachtzahlungen an die Gesellschafterin A W verdeckte Gewinnausschüttungen vorgenommen, wenn sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters diesen Pachtzins mit einem Nichtgesellschafter nicht vereinbart hätte (§ 6 Abs. 1 Satz 2 KStG; Urteil des BFH vom 29. Oktober 1974 I R 83/73, BFHE 114, 471, BStBl II 1975, 366).
  • BFH, 08.12.1976 - I R 215/73

    Geschäftswert eines Unternehmens - Verwertung der indirekten Methode - Schätzung

    Auszug aus BFH, 04.05.1977 - I R 11/75
    Denn ein Unternehmer will einen Gewinn erzielen, der den kalkulatorischen Unternehmerlohn übersteigt (vgl. BFH-Urteile vom 8. Dezember 1976 I R 215/73, BFHE 121, 402, und vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BFHE 120, 245, BStBl II 1977, 73).
  • BFH, 28.10.1976 - IV R 76/72

    Berechnung des Geschäftswertes - Direkte Methode - Einzelfaktoren -

    Auszug aus BFH, 04.05.1977 - I R 11/75
    Denn ein Unternehmer will einen Gewinn erzielen, der den kalkulatorischen Unternehmerlohn übersteigt (vgl. BFH-Urteile vom 8. Dezember 1976 I R 215/73, BFHE 121, 402, und vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BFHE 120, 245, BStBl II 1977, 73).
  • BFH, 14.01.1998 - X R 57/93

    Bargründung einer Familien-Betriebs-GmbH

    Ein angemessener Pachtzins ist unter Ausgleich der Interessen von Verpächter und Pächter sowie unter Berücksichtigung der Kapitalverzinsung, der Vergütung für den Werteverzehr und der Vergütung für immaterielle Wirtschaftsgüter --insbesondere den Geschäftswert-- zu ermitteln (vgl. auch BFH-Urteile vom 4. Mai 1977 I R 11/75, BFHE 122, 279, BStBl II 1977, 679; vom 12. November 1986 I R 113/83, BFH/NV 1987, 265; Kaligin, Die Betriebsaufpaltung, 3. Aufl., 1995, S. 63 ff., 156 ff.).
  • FG Düsseldorf, 22.11.2016 - 10 K 2233/13

    Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Teil gewerblicher Einkünfte

    Der Beklagte habe sich schließlich nicht hinreichend mit den Ausführungen des BFH im Urteil vom 4. Mai 1977 I R 11/75 (BStBl II 1977, 679) auseinandergesetzt.

    Soweit die Klägerin unter Berufung auf das BFH-Urteil vom 4. Mai 1977 I R 11/75 (BStBl II 1977, 679) der Ansicht sei, dass bei der Prüfung der Angemessenheit des Pachtzinses eigene Renditeerwartungen des Verpächters außer Betracht bleiben könnten, könne dem nicht ohne Weiteres gefolgt werden.

    Der Pachtzins für den Geschäftswert in den Wirtschaftsjahren 2005/2006 und 2006/2007 kann auch nicht deshalb als angemessen beurteilt werden, weil - so die Klägerin unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 4. Mai 1977 I R 11/75 (BStBl II 1977, 679) - "fremdübliche Gehälter an die Geschäftsführung zu berücksichtigen gewesen wären".

    Der BFH hatte im Urteil vom 4. Mai 1977 I R 11/75 (BStBl II 1977, 679) zu entscheiden, ob die Pächterin unangemessen hohe Pachtzinsen gezahlt und dadurch verdeckte Gewinnausschüttungen vorgenommen hatte.

    Die Ausführungen im BFH-Urteil vom 4. Mai 1977 I R 11/75 (BStBl II 1977, 679) können für die Frage, ob der in den Wirtschaftsjahren 2005/2006 und 2006/2007 für den Geschäftswert gezahlte Pachtzins angemessen war, schon deshalb nicht entscheidend herangezogen werden, weil es - wie erwähnt - im Streitfall nicht um einen überhöhten, sondern um einen zu niedrigen Pachtzins geht, der BFH über die Angemessenheit von Pachtzahlungen in Gänze und nicht nur hinsichtlich eines Pachtzinsanteils für ein einzelnes Wirtschaftsgut zu entscheiden hatte, und es im Streitfall allein darum geht, ob besondere Umstände tatsächlicher Art die Pachtzinserhöhung für den Geschäftswert zum 1. Juli 2007 begründen können.

  • BFH, 05.10.1977 - I R 230/75

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei vom Erfolg des Unternehmens abhängigen

    Nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 4. Mai 1977 I R 11/75 (BFHE 122, 279, BStBl II 1977, 679) ist bei Vorliegen dieser Voraussetzungen nur der erste Anschein einer verdeckten Gewinnausschüttung ausgeräumt.

    Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter wird jedoch, wie der Senat bereits in dem Urteil I R 11/75 bemerkt hat, bestrebt sein, über dieses Mindestmaß hinaus den Gewinn der Gesellschaft zu steigern.

  • BFH, 23.05.1984 - I R 294/81

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter -

    Er wäre nicht bereit gewesen, mit einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer oder Verpächter eine Vereinbarung zu schließen, die die Gesellschaft verpflichtet, den über das Mindestmaß hinausgehenden wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens an die gesellschaftsfremden Personen auszukehren (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Mai 1977 I R 11/75, BFHE 122, 279, BStBl II 1977, 679).

    Die Renditeerwartungen eines Gesellschafters sind dabei nur in dem Sinn maßgebend, als die Kapitalgesellschaft eine Schmälerung ihres Gewinns hinnehmen wird, soweit für den Gesellschafter keine Einnahmen in zumutbarer Höhe verbleiben, die Kapitalgesellschaft jedoch darauf angewiesen ist, das Rechtsverhältnis mit dem Gesellschafter einzugehen (BFH-Urteil vom 4. Mai 1977 I R 11/75, BFHE 122, 279, BStBl II 1977, 679).

  • FG Saarland, 14.02.1995 - 1 K 113/94

    Körperschaftsteuer; Angemessenheit des Geschäftsführergehalts

    Bei dieser Berechnung ist auch ein angemessener Unternehmerlohn zu berücksichtigen, denn ein Unternehmer will einen Gewinn erzielen, der den kalkulatorischen Unternehmerlohn übersteigt ( BFH vom 4. Mai 1977 I R 11/75 , BStBl. II 1977, 679; s. ergänzend dazu FG München vom 15. Juli 1992 15 V 614/92 , EFG 1993, 172).

    Die Rechtsprechung des BFH hat der angemessenen Verzinsung des Stammkapitals stets eine besondere Bedeutung beigemessen ( BFH vom 4. Mai 1977 I R 11/75 , BStBl. II 1977, 679; vom 5. Oktober 1977 I R 230/75 , BStBl. II 1978, 234).

    Nach der Schätzungsmethode, von der der BFH bei seiner Entscheidung vom 4. Mai 1977 I R 11/75 , BStBl. II 1977, 679 ausgeht, können keinesfalls höhere Beträge in Ansatz gebracht werden, weil dem Unternehmen der Klägerin auf der Grundlage dieser hohen Pachtentgelte keine oder nur geringe Gewinnaussichten verbleiben.

  • FG Brandenburg, 28.11.1996 - 2 K 1453/95

    Steuerliche Berücksichtigung von Pensionsrückstellungen; Vorliegen einer

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  • FG München, 18.09.2001 - 6 K 1835/99

    Angemessenheit von Pachtzahlungen bei Betriebsaufspaltung; Körperschaftsteuer

    Zur Frage, ob in Fällen von Betriebsaufspaltung eine als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilende Vorteilsgewährung darin zu sehen ist, dass die Betriebskapitalgesellschaft an die Besitzgesellschaft ein überhöhtes Entgelt für die Verpachtung des Unternehmens zahlt, hat der BFH entschieden, dass sich die Angemessenheit eines Pachtzinses danach richtet, ob der Gewinn der Betriebs-GmbH eine angemessene Verzinsung des Stammkapitals erreicht (Urteil vom 4.5.1977 I R 11/75, BFHE 122, 279 , BStBl II 1977, 679 ).
  • BFH, 20.06.2005 - I B 181/04

    Mietvertrag zwischen KapG und beherrschendem Gesellschafter

    Nur wenn eine hinreichende Zahl von Vergleichsobjekten nicht vorhanden ist, kommt eine Schätzung des angemessenen Mietzinses nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 19. April 1972 I R 62/70 (BFHE 105, 364, BStBl II 1972, 594) und vom 4. Mai 1977 I R 11/75 (BFHE 122, 279, BStBl II 1977, 679), sowie vom 14. Januar 1998 X R 57/93 (BFHE 185, 230) in Betracht.
  • BFH, 09.07.2003 - I B 183/02

    VGA, Mietvertrag

    Das entspricht, wie auch die Klägerin nicht verkennt, der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Senatsurteil vom 4. Mai 1977 I R 11/75, BFHE 122, 279, BStBl II 1977, 679).
  • FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 32/95

    Außenprüfung; Bindung an Zusagen im Verlaufe einer Betriebsprüfung

    Nach der Rechtsprechung des BFH (s. z. B. vom 4. Mai 1977 I R 11/75, BStBl. II 1977, 679; vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BStBl. II 1978, 234) bilden die angemessene Verzinsung des eingezahlten Kapitals und die angemessene Vergütung für das auf dem ausstehenden Stammkapital lastenden Risiko das Mindestmaß dafür, was der Gesellschaft an Gewinn verbleiben muß.
  • FG Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 6 K 392/97

    Angemessenheit der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers;

  • FG Saarland, 29.03.2004 - 1 K 210/00

    Angemessenheit von Gehalts- und Pachtzahlungen (§ 8 Abs. 3 KStG)

  • FG Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 6 K 393/97

    Angemessenheit der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers;

  • FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 257/94

    Körperschaftsteuer; verdeckte Gewinnausschüttungen im Verhältnis zu

  • FG Saarland, 08.02.1994 - 1 K 163/93

    Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung; Verdeckte Gewinnausschüttungen durch

  • FG Nürnberg, 20.07.1999 - I 202/97

    VGA bei Mehrfachgeschäftsführung

  • FG Saarland, 12.03.1999 - 1 V 34/99

    Körperschaftsteuer; Annahme einer vGA bei ansonsten üblichen Gehaltssteigerungen

  • FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 188/95

    Körperschaftsteuer; Geschäftsführerbezüge bei GmbH

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Rechtsprechung
   BFH, 22.06.1977 - II R 168/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1775
BFH, 22.06.1977 - II R 168/73 (https://dejure.org/1977,1775)
BFH, Entscheidung vom 22.06.1977 - II R 168/73 (https://dejure.org/1977,1775)
BFH, Entscheidung vom 22. Juni 1977 - II R 168/73 (https://dejure.org/1977,1775)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Steuerbefreiung - Voraussetzungen - Übernahmeanspruch des Erwerbers - Erwerb des Grundstücks - Entschädigungsberechtigter - Enteignungsbegünstigter - Ausnahme von Besteuerung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 362
  • BStBl II 1977, 679
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