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   BFH, 01.12.1977 - V R 37/75   

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https://dejure.org/1977,932
BFH, 01.12.1977 - V R 37/75 (https://dejure.org/1977,932)
BFH, Entscheidung vom 01.12.1977 - V R 37/75 (https://dejure.org/1977,932)
BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 1977 - V R 37/75 (https://dejure.org/1977,932)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Veräußerung von Gegenständen - Betrieb eines Sanatoriums - Schließung des Sanatoriums - Umsatz aus Veräußerung - Steuerbefreiung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1967) § 4 Nr. 16

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Steuerfreiheit für die Veräußerung des Inventars eines Sanatoriums nach dessen Schließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 103
  • DB 1978, 618
  • BStBl II 1978, 173
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.03.1977 - V R 144/74

    Keine Steuerfreiheit für labordiagnostische Leistungen Klinischer Chemiker

    Auszug aus BFH, 01.12.1977 - V R 37/75
    Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 16 UStG 1967 bezweckt nicht eine Begünstigung des Trägers einer Krankenanstalt, sondern der Sozialversicherungsträger als Kostenträger für deren Versicherte und kommt lediglich im Wege typisierender Regelung auch selbstzahlenden Privatpatienten zugute (zur Frage der Freistellung der Umsätze aus einer heilberuflichen Tätigkeit im Interesse der Entlastung der Sozialversicherungsträger vgl. auch Urteil des BFH vom 25. März 1977 V R 144/74, BFHE 122, 181, BStBl II 1977, 579).
  • BFH, 18.10.1990 - V R 35/85

    Leistungen der Wäscherei eines Krankenhauses sind weder umsatzsteuerfrei, noch

    Mit dem Betrieb der Krankenhäuser üblicherweise verbundene Umsätze sind nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 1. Dezember 1977 V R 37/75, BFHE 124, 103, BStBl II 1978, 173) Krankenhausleistungen, die regelmäßig und allgemein bei dem laufenden Betrieb des Krankenhauses vorkommen, für diesen typisch sind und damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen.

    Dies ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut, sondern auch aus dem Zweck der Befreiungsvorschrift, die nach dem vorbezeichneten Urteil in BFHE 124, 103, BStBl II 1978, 173 die Sozialversicherungsträger als Kostenträger für ihre Versicherten (und, typisierend, die selbst zahlenden Privatpatienten), nicht aber den Träger eines Krankenhauses begünstigen soll.

  • BFH, 18.10.1990 - V R 76/89

    Arzneimittellieferungen einer Krankenhausapotheke sind weder nach § 4 Nr. 16 UStG

    Die dem Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Sechsten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften - 77/388 - vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuern (6. EG-Richtlinie) angepaßte Voraussetzung der "eng verbundenen" Umsätze unterscheidet sich von der vorher in § 4 Nr. 16 UStG 1967 enthaltenen Formulierung "üblicherweise verbundene" Umsätze (vgl. dazu Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 1. Dezember 1977 V R 37/75, BFHE 124, 103, BStBl II 1978, 173).
  • FG Düsseldorf, 19.07.2019 - 1 K 907/17

    Geänderte Umsatzsteuerfestsetzungen nach Durchführung einer Betriebsprüfung

    Als eng mit Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen sind Leistungen anzusehen, die für diese Einrichtungen nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, regelmäßig und allgemein beim laufenden Betrieb vorkommen und damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen (vgl. nur BFH, Urteil vom 01.12.1977, V R 37/75, BStBl II 1978.173).
  • FG Schleswig-Holstein, 18.06.2012 - 5 K 40111/10

    Keine Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG eines ambulanten

    Der Beklagte könne sich auch nicht auf das BFH-Urteil vom 1. Dezember 1977 (V R 37/75, BStBl. 1978 II S. 173) berufen, da dort eine andere Rechtsfrage zu beurteilen und der Sachverhalt nicht vergleichbar gewesen sei.
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2006 - 6 K 1268/03

    Steuerfreiheit der Umsätze von Organgesellschaften; Steuerbefreiung der

    Mit dem Betrieb eines Krankenhauses sind solche Umsätze eng verbunden, die für dieses nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, regelmäßig und allgemein beim laufenden Betrieb vorkommen und damit unmittelbar oder mittelbar zusammen hängen (BFH Urteil vom 01.12.1977 - V R 37/75, BStBl II 1978, 173).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2004 - 3 K 2190/01

    Steuerfreiheit von Entgelten für Personalgestellung durch eine Klinik an dort

    Mit dem Betrieb der Krankenhäuser üblicherweise verbundene Umsätze sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Krankenhausleistungen, die regelmäßig und allgemein bei dem laufenden Betrieb des Krankenhauses vorkommen, für diesen typisch sind und damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen (vgl. BFH-Urteile vom 18. Oktober 1990 - V R 35/85, BStBl II 1991, 157 und vom 01. Dezember 1977 - V R 37/75, BStBl II 1978, 173 ).
  • FG Münster, 27.04.2010 - 9 K 5258/07

    Umfang der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d) GewStG

    In den Bereich der Steuerbefreiung mögen zwar eventuell noch Erträge aus Abwicklungsmaßnahmen fallen (so FG München, Urteil vom 22. November 1990 15 K 15012/87, EFG 1991, 557 zu § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG; a.A. Abschn. 100 Abs. 1 Nr. 6 Umsatzsteuer-Richtlinien 2000 und BFH-Urteil vom 1. Dezember 1977 V R 37/75, BFHE 124, 103, BStBl II 1978, 173 zu § 4 Nr. 16 UStG).
  • FG Hessen, 24.03.2006 - 6 V 3256/05

    Umsatzsteuer; Steuerfreiheit; Pflegeleistung; Bereitschaftsdienst;

    Nach der zur § 4 Nr. 16 UStG 1973 ergangenen höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Steuerbefreiung auf solche Umsätze beschränkt, die regelmäßig und allgemein beim laufenden Betrieb vorkommen, für diese typisch sind und damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen (BFH-Urteile vom 18.10.1990 V R 35/85, BStBl II 1991, 157 ; vom 1.12.1977 V R37/75, BStBl II 1978, 173 ).
  • FG Saarland, 25.01.2012 - 2 K 1039/10

    Umsatzsteuerfreiheit der von einem Arbeitstherapeuten ohne heilberufliche

    Allerdings sind - nur dies kommt in Bezug auf den Kläger in Betracht - als eng mit Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG verbundene Umsätze solche Leistungen anzusehen, die für diese Einrichtungen nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, regelmäßig und allgemein beim laufenden Betrieb vorkommen und damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen (vgl. BFH vom 1. Dezember 1977 V R 37/75, BStBl 1978 11, 173).
  • BFH, 21.11.1991 - V B 157/91

    Ablehnung eines Richter wegen Besorgnis der Befangenheit

    Es wäre Aufgabe des FA gewesen, sie im Hinblick auf das BFH-Urteil vom 1. Dezember 1977 V R 37/75 (BFHE 124, 103, BStBl II 1978, 173) zur Abgabe der Umsatzsteuererklärungen .
  • FG Berlin-Brandenburg, 07.04.2008 - 6 V 6205/07

    Umsatzsteuerbefreiung bzw. Gewerbesteuerbefreiung für Altenheime: Ermittlung der

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