Rechtsprechung
BFH, 11.01.1980 - VI R 165/77 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1975 § 3 Nr. 9
- Wolters Kluwer
Abfindung - Arbeitgeber - Fortbestand des Dienstverhältnisses - Auflösung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG (1975) § 3 Nr. 9
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerliche Behandlung von Abfindungen für Beträge, auf die der Arbeitnehmer bei Auflösung des Dienstverhältnisses noch keinen arbeitsrechtlichen Anspruch hatte; laufende Beträge als Abfindungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 129, 479
- DB 1980, 906
- BStBl II 1980, 205
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 13.10.1978 - VI R 91/77
Steuerliche Behandlung von Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlaßten …
Auszug aus BFH, 11.01.1980 - VI R 165/77
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 17. Mai 1977 VI R 150/76, BFHE 122, 478, BStBl II 1977, 735, und vom 13. Oktober 1978 VI R 91/77, BFHE 126, 399, BStBl II 1979, 155) ist die Auflösung des Dienstverhältnisses vom Arbeitgeber "veranlaßt", wenn dieser die entscheidenden Ursachen für die Auflösung des Verhältnisses gesetzt hat und dem Arbeitnehmer im Hinblick auf dieses Verhalten eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist.Mit dem Wirksamwerden der Auflösung des Dienstverhältnisses endet das Recht des Arbeitnehmers auf Entlohnung, so daß darüber hinaus gezahlte Beträge keine Abgeltung bereits vertraglich erlangter Ansprüche sein können (BFHE 126, 399, BStBl II 1979, 155, unter 3.).
Soweit der Senat im Urteil in BFHE 122, 478, BStBl II 1977, 735, bei der Weiterzahlung von Lohn für einen nach Beendigung des Dienstverhältnisses liegenden Zeitraum einen anderen Standpunkt vertreten hatte, hat er hieran im Urteil in BFHE 126, 399, BStBl II 1979, 155, nicht mehr festgehalten.
Der Begriff der Abfindung in § 3 Nr. 9 EStG 1975 ist nach den Ausführungen des Senats im Urteil in BFHE 126, 399, BStBl II 1979, 155, aus sich heraus und nicht, wie früher, entsprechend den Begriffen des Kündigungsschutzgesetzes oder Betriebsverfassungsgesetzes auszulegen.
- BFH, 17.05.1977 - VI R 150/76
Steuerliche Behandlung von Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses 1)
Auszug aus BFH, 11.01.1980 - VI R 165/77
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 17. Mai 1977 VI R 150/76, BFHE 122, 478, BStBl II 1977, 735, und vom 13. Oktober 1978 VI R 91/77, BFHE 126, 399, BStBl II 1979, 155) ist die Auflösung des Dienstverhältnisses vom Arbeitgeber "veranlaßt", wenn dieser die entscheidenden Ursachen für die Auflösung des Verhältnisses gesetzt hat und dem Arbeitnehmer im Hinblick auf dieses Verhalten eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist.Soweit der Senat im Urteil in BFHE 122, 478, BStBl II 1977, 735, bei der Weiterzahlung von Lohn für einen nach Beendigung des Dienstverhältnisses liegenden Zeitraum einen anderen Standpunkt vertreten hatte, hat er hieran im Urteil in BFHE 126, 399, BStBl II 1979, 155, nicht mehr festgehalten.
- BFH, 20.10.1978 - VI R 107/77
Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG und Anwendung des ermäßigten …
Auszug aus BFH, 11.01.1980 - VI R 165/77
Dort hat die Rechtsprechung den Begriff der "außerordentlichen Einkünfte" dahin ausgelegt, es müsse sich um eine Zusammenballung von Einkünften in einem Jahr, in besonders liegenden Fällen ausnahmsweise auch in zwei Jahren, handeln, da sonst kein Grund für eine Steuerermäßigung ersichtlich sei (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Oktober 1978 VI R 107/77, BFHE 126, 408, BStBl II 1979, 176, und die dort erwähnte Rechtsprechung).
- BFH, 10.11.2004 - XI R 51/03
Zumutbarkeit einer weiteren Zusammenarbeit ist keine Voraussetzung für die …
Das finanzgerichtliche Urteil widerspreche der Rechtsauffassung, die der Bundesfinanzhof (BFH) in den Urteilen vom 11. Januar 1980 VI R 165/77 (BFHE 129, 479, BStBl II 1980, 205), vom 13. Oktober 1978 VI R 91/77 (BFHE 126, 399, BStBl II 1979, 155) und vom 17. Mai 1977 VI R 150/76 (BFHE 122, 478, BStBl II 1977, 735) vertreten habe.Das hat der BFH in der Folgezeit getan, als er die Veranlassung durch den Arbeitgeber im Sinne eines "Setzen der entscheidenden Ursachen" ausgelegt hat (vgl. insbesondere die BFH-Urteile in BFHE 122, 478, BStBl II 1977, 735; in BFHE 126, 399, BStBl II 1979, 155; in BFHE 129, 479, BStBl II 1980, 205).
Im Urteilsfall in BFHE 129, 479, BStBl II 1980, 205 war einem Arbeitnehmer die vorzeitige Pensionierung angeboten und schließlich einvernehmlich vereinbart worden.
- BFH, 16.06.2004 - XI R 55/03
Vorruhestandsgeld als Teil der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes
"Abfindungen" im Sinne dieser Vorschrift sind alle Zuwendungen, die ein Arbeitnehmer anlässlich der Auflösung des Dienstverhältnisses zum Ausgleich von Nachteilen wegen Verlustes des Arbeitsplatzes erhält (vgl. BFH-Urteil vom 11. Januar 1980 VI R 165/77, BFHE 129, 479, BStBl II 1980, 205).Dem steht nicht entgegen, dass das Arbeitsverhältnis letztlich einvernehmlich durch die Vereinbarung vom 5. Oktober 1995 zwischen der Klägerin und ihrer Arbeitgeberin aufgelöst worden ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 129, 479, BStBl II 1980, 205).
- BFH, 20.07.2010 - IX R 23/09
Zuzahlungen zum Kurzarbeitergeld - Auflösung eines bestehenden …
Dabei ist nicht die arbeitsrechtliche Beurteilung der Auflösung maßgeblich, sondern allein der Umstand, wer die Auflösung "betrieben" hat, von wem also die (Initiative zur) Beendigung des Dienstverhältnisses ausgegangen ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 11. Januar 1980 VI R 165/77, BFHE 129, 479, BStBl II 1980, 205; vom 10. November 2004 XI R 51/03, BFHE 208, 186, BStBl II 2005, 441, und XI R 64/03, BFHE 207, 336, BStBl II 2005, 181, m.w.N.).So können "Abfindungen" auch als laufende (wiederkehrende) Beträge gezahlt werden (BFH-Urteil vom 11. Januar 1980 VI R 165/77, BFHE 129, 479, BStBl II 1980, 205, Rz 33 bei juris;… von Beckerath in Kirchhof, EStG, 6. Aufl., § 3 Nr. 9 Rz 38).
- BFH, 10.11.2004 - XI R 64/03
Abfindung wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die Auflösung eines Dienstverhältnisses vom Arbeitgeber veranlasst, wenn der Arbeitgeber die entscheidenden Ursachen für die Auflösung gesetzt hat (vgl. z.B. Urteile vom 6. März 2002 XI R 51/00, BFHE 198, 468, BStBl II 2002, 516;… vom 28. November 1991 XI R 7/90, BFH/NV 1992, 305; vom 18. Dezember 1981 III R 133/78, BFHE 135, 66, BStBl II 1982, 305; vom 11. Januar 1980 VI R 165/77, BFHE 129, 479, BStBl II 1980, 205).Die entscheidende Ursache für die Auflösung eines Dienstverhältnisses wird von demjenigen gesetzt, der die Auflösung "betrieben" hat (vgl. BFH in BFHE 129, 479, BStBl II 1980, 205; BFH-Urteil vom 13. Oktober 1978 VI R 91/77, BFHE 126, 399, BStBl II 1979, 155;… zum Betreiben durch einen Arbeitnehmer vgl. BFH in BFH/NV 1992, 305).
- BFH, 06.03.2002 - XI R 51/00
Entlassungsentschädigung und Pensionsanspruch
Die Auflösung des Dienstverhältnisses ist vom Arbeitgeber veranlasst, wenn der Arbeitgeber die entscheidenden Ursachen für die Auflösung gesetzt hat (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. November 1991 XI R 7/90, BFH/NV 1992, 305; vom 18. Dezember 1981 III R 133/78, BFHE 135, 66, BStBl II 1982, 305; vom 11. Januar 1980 VI R 165/77, BFHE 129, 479, BStBl II 1980, 205).Die entscheidende Ursache für die Auflösung eines Dienstverhältnisses wird von demjenigen gesetzt, der die Auflösung "betrieben" hat (vgl. BFH in BFHE 129, 479, BStBl II 1980, 205; BFH-Urteil vom 13. Oktober 1978 VI R 91/77, BFHE 126, 399, BStBl II 1979, 155;… Betreiben durch Arbeitnehmer vgl. BFH in BFH/NV 1992, 305).
- BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 451/97
Tarifliche Überbrückungsbeihilfe und Einkommenssteuer
Sie sind ebenso wie die Entrichtung eines Einmalbetrags oder eines in Raten zu zahlenden Gesamtbetrags ihrem Wesen nach Geldleistungen und können als solche zu jedem beliebigen Zweck gewährt und somit auch dazu bestimmt werden, Nachteile wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes auszugleichen (BFH Urteil vom 11. Januar 1980 - VI R 165/77 - BFHE 129, 479). - FG Baden-Württemberg, 09.05.2012 - 4 K 360/12
Ermittlung der als Sonderausgaben abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen
In seinen Urteilen vom 11. Januar 1980 VI R 165/77 (BStBl II 1980, 205) und vom 18. September 1991 XI R 8/90 (BStBl II 1992, 34) habe der BFH entschieden, dass auch sog. Vorruhestandsleistungen, insbesondere das Vorruhestandsgeld nach dem (nicht mehr gültigen) Vorruhestandsgesetz, und Übergangsgelder, die auf Grund tarifvertraglicher Regelungen an Angestellte des öffentlichen Dienstes gezahlt würden, zu den Abfindungen gehören würden.Hierdurch werde der sachliche Zusammenhang zwischen der Auflösung des Dienstverhältnisses und der Zahlung der "Frühruhestandsgelder" nicht gelöst (Urteil des BFH vom 11. Januar 1980 VI R 165/77, a.a.O.).
In seinen Entscheidungen vom 11. Januar 1980 VI R 165/77 (…a.a.O.) und vom 18. September 1991 Xl R 8/90 (…a.a.O.) habe der BFH entschieden, dass auch sogenannte Vorruhestandsleistungen, insbesondere das Vorruhestandsgeld nach dem (nicht mehr gültigen) Vorruhestandsgesetz und Übergangsgelder, die auf Grund tarifvertraglicher Regelungen an Angestellte des öffentlichen Dienstes gezahlt würden, zu den Abfindungen gehören würden.
- BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 370/16
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung von Versorgungsregelungen
Unerheblich ist, dass die BV 2003.13 die Steuerfreiheit der Leistungen während des Vorruhestandes nach § 3 Nr. 9 EStG in seiner damals geltenden Fassung anstrebte und ob die Steuerfreiheit tatsächlich eintrat (vgl. dazu BFH 11. Januar 1980 - VI R 165/77 - zu 2 der Gründe, BFHE 129, 479;… sowie Schmidt/Heinicke EStG 19. Aufl. 2000 § 3 ABC Abfindung wegen Auflösung des Dienstverhältnisses) . - BFH, 20.11.2012 - IX R 10/11
Abfindungsfreibetrag/gewerblicher Grundstückshandel/privates Veräußerungsgeschäft
Dabei ist nicht die arbeitsrechtliche Beurteilung der Auflösung maßgeblich, sondern allein der Umstand, wer die Auflösung "betrieben" hat, von wem also die (Initiative zur) Beendigung des Dienstverhältnisses ausgegangen ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 11. Januar 1980 VI R 165/77, BFHE 129, 479, BStBl II 1980, 205; vom 10. November 2004 XI R 51/03, BFHE 208, 186, BStBl II 2005, 441, und XI R 64/03, BFHE 207, 336, BStBl II 2005, 181, m.w.N.). - BFH, 10.11.2004 - XI R 14/04
Abfindung; Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 9 EStG; Kündigung des ArbG wegen …
Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Auflösung eines Dienstverhältnisses vom Arbeitgeber veranlasst, wenn der Arbeitgeber die entscheidenden Ursachen für die Auflösung gesetzt hat (vgl. z.B. Urteile vom 6. März 2002 XI R 51/00, BFHE 198, 468, BStBl II 2002, 516;… vom 28. November 1991 XI R 7/90, BFH/NV 1992, 305; vom 18. Dezember 1981 III R 133/78; BFHE 135, 66, BStBl II 1982, 305; vom 11. Januar 1980 VI R 165/77, BFHE 129, 479, BStBl II 1980, 205).Die entscheidende Ursache für die Auflösung eines Dienstverhältnisses wird von demjenigen gesetzt, der die Auflösung "betrieben" hat (vgl. BFH in BFHE 129, 479, BStBl II 1980, 205; BFH-Urteil vom 13. Oktober 1978 VI R 91/77, BFHE 126, 399, BStBl II 1979, 155;… zum Betreiben durch einen Arbeitnehmer vgl. BFH in BFH/NV 1992, 305).
- FG Münster, 22.07.2003 - 2 K 1081/99
Kein Wahlrecht bei § 3 Nr. 9 EStG
- BFH, 10.10.1986 - VI R 178/83
Steuerfreie Abfindung nach § 3 Nr. 9 EStG bei Bemessung nach entgangenem Lohn und …
- BFH, 27.07.1988 - I R 28/87
Zur Bemessungsgrundlage des Steuerabzugs bei beschränkter Steuerpflicht gehören …
- BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 55/17
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung von Versorgungsregelungen
- BFH, 27.04.1994 - XI R 41/93
Zahlungen während einer Freistellung von der Arbeit sind keine Abfindungen
- BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 461/16
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung von Versorgungsregelungen
- BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 549/16
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung eines betrieblichen Ruhe-geldes - …
- BFH, 28.11.1991 - XI R 7/90
Voraussetzung für die Steuerfreiheit einer Abfindung für den Verlust des …
- BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 499/16
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung von Versorgungsregelungen
- BFH, 02.04.2008 - IX R 82/07
Abfindung, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Gesellschafter-Geschäftsführer
- FG Köln, 21.03.2007 - 7 K 2013/04
Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids wegen neuer Tatsachen oder …
- BFH, 19.10.2005 - XI R 24/04
Abfindungsentschädigung
- BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 814/16
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung von Versorgungsregelungen
- BFH, 24.04.1991 - XI R 9/87
Entschädigung zur Abfindung einer unverfallbaren betrieblichen …
- BFH, 24.02.1981 - VIII R 109/76
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Vorstandsmitglied - Aktiengesellschaft …
- FG Sachsen, 01.12.2004 - 7 K 2107/02
Unterstellung eines Zusammenhangs zwischen der Zahlung einer Abfindung und der …
- FG Düsseldorf, 14.05.2002 - 6 K 7467/98
Gesellschafter-Geschäftsführer; Anteilsverkauf; Abfindung; Pensionszusage; …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.1995 - 1 K 156/95
- FG Rheinland-Pfalz, 26.01.1994 - 1 K 1346/90
Lohnsteuer; keine Nachholung des unterlassenen Abzugs eines Abfindungsfreibetrags
- LAG Düsseldorf, 14.10.2002 - 10 Sa 869/02
Nachzahlung von Lohnsteuer, Erstattungsanspruch des Arbeitgebers bei berechtigter …
- FG Nürnberg, 27.10.2004 - III 25/03
Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 A0 bei unterlassener …
- BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 49/86
Zum Begriff der einmaligen Einkünfte
- BFH, 14.04.2000 - I B 1/98
VGA; Abfindungszahlung an Ehefrau des beherrschenden GmbH-Gesellschafters
- BFH, 21.11.1980 - VI R 179/78
Laufende Bezüge, die einem Arbeitnehmer als Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. …
- BFH, 18.06.1998 - XI B 88/97
Schlüssige Darlegung der Divergenz zu Entscheidung des Bundefinanzhofes (BFH); …
- BFH, 18.12.1981 - III R 133/78
Abfindungsbegriff - Berechnung der steuerfreien Abfindung - Beendigung des …
- FG Hessen, 11.07.2006 - 5 K 4162/02
Neue Tatsache; Entschädigung; Maschineller Prüfhinweis; Mehrere Zahlungen; Raten; …
- FG Saarland, 28.05.2003 - 1 K 166/00
Steuerfreiheit der Abfindung bei Entlassung des Geschäftsführers eines …
- FG Hessen, 11.07.2006 - 5 K 4168/02
Neue Tatsache; Entschädigung; Maschineller Prüfhinweis; Mehrere Zahlungen; Raten; …
- FG Saarland, 14.04.2003 - 1 K 166/00
Veranlasser einer steuerbegünstigten Abfindung (§ 3 Nr. 9 EStG)
- FG Hessen, 10.09.2001 - 13 K 5405/00
Abfindung; Dienstverhältnis; Vorruhestand; Tarifvertrag; Altersversorgung - Keine …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.12.2003 - 6 K 1800/03
Abgrenzung zwischen arbeitsvertraglichen Erfüllungsleistungen und Entschädigungen …
- FG Hamburg, 30.03.2005 - V 115/00
Einkommensteuer: Steuerbefreiung von Abfindungen wegen Auflösung eines …
- FG München, 18.09.2002 - 13 K 446/99
Steuerfreie Abfindung; Veranlassung der Auflösung des Dienstverhältnisses durch …
- FG Niedersachsen, 14.10.1999 - 5 K 43/99
Verlust-Verrechnung; Die Steuerfreiheit der Abfindung nach § 3 Nr. 9 EStG setzt …
- BFH, 25.10.1985 - VI R 212/81
Besteuerung von Abfindungen wegen Entlassung aus einem Dienstverhältnis - …
- FG Hamburg, 12.10.2001 - III 228/01
Verzicht auf Rückzahlungsanspruch keine steuerfreie Abfindung
- BFH, 18.06.1998 - IV B 88/97
Divergenz - Verfahrensfehler - Bezeichnungserfordernis - …
- FG Münster, 16.05.1997 - 1 K 1409/97
Freibetrag für Abfindungszahlungen