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   BFH, 25.07.1979 - I R 175/76   

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https://dejure.org/1979,352
BFH, 25.07.1979 - I R 175/76 (https://dejure.org/1979,352)
BFH, Entscheidung vom 25.07.1979 - I R 175/76 (https://dejure.org/1979,352)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 1979 - I R 175/76 (https://dejure.org/1979,352)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 6b, 34; AO § 215; AO 1977 § 180

  • Wolters Kluwer

    Rücklage - Ausscheiden eines Gesellschafters - Veräußerungsgewinn - Voraussetzungen einer Rücklage - Gewinnfeststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 215; AO (1977) § 180; EStG § 6b, § 34

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 129, 17
  • DB 1979, 2461
  • BStBl II 1980, 43
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.12.1991 - VIII R 69/86

    Zur steuerrechtlichen Behandlung der Realteilung einer Personengesellschaft

    Damit werden von der Realteilung der U-KG nicht nur die Mitunternehmeranteile an der Klägerin und den übrigen Obergesellschaften - die wie Teilbetriebe zu behandeln sind (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes - EStG -, §§ 20, 24 des Umwandlungs-Steuergesetzes - UmwStG - vgl. dazu u. a. BFH-Urteil vom 25. Juli 1979 I R 175/76, BFHE 129, 17, BStBl II 1980, 43, und Schmidt, a. a. O., § 16 Anm. 70) -, sondern auch die übrigen verteilten Wirtschaftsgüter erfaßt.
  • BFH, 07.03.1996 - IV R 34/95

    Antrag auf Bilanzänderung zur Bildung einer § 6 b-Rücklage auch noch nach Ablauf

    Die Rücklage nach § 6b EStG kann auch mit dem Ziel gebildet werden, die (sofortige) Versteuerung stiller Reserven, die bei der Veräußerung eines Betriebs oder des Anteils eines Mitgesellschafters aufgedeckt werden, zu vermeiden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juli 1979 I R 175/76, BFHE 129, 17, BStBl II 1980, 43; R 41b Abs. 11 der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR -).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin genügt es nicht, wenn die Rücklage in einer Sonderbilanz bei der Gesellschaft, der das anzuschaffende oder herzustellende Wirtschaftsgut dienen soll, gebildet wird (BFH-Urteil in BFHE 129, 17, BStBl II 1980, 43).

    Es ist vielmehr möglich, eine solche Rücklage nachträglich zu bilden (BFH-Urteil in BFHE 129, 17, BStBl II 1980, 43, unter 3. c).

    Vielmehr hat in vergleichbaren Fällen - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - das FA entsprechend dem Begehren des Steuerpflichtigen eine Sonderbilanz auf den Zeitpunkt des Eigentumsübergangs aufzustellen (BFH-Urteil in BFHE 129, 17, BStBl II 1980, 43, unter 3. b).

  • BFH, 12.07.2023 - X R 14/21

    Zuständigkeit für die Auflösung einer Rücklage nach § 6b des

    b) Aus § 34 Abs. 1 Satz 4 EStG folgt, dass eine Rücklage nach § 6b EStG --wie im Streitfall-- auch für den Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils gebildet werden kann (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25.07.1979 - I R 175/76, BFHE 129, 17, BStBl II 1980, 43, unter 2.).

    Dies ist damit begründet worden, dass die Voraussetzungen für die Rücklagenbildung vorrangig in den Wissens- und Beurteilungsbereich des Betriebs-FA der Personengesellschaft fallen (zum Ganzen BFH-Urteil vom 25.07.1979 - I R 175/76, BFHE 129, 17, BStBl II 1980, 43, unter 3.; anderer Ansicht Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein, Kurzinformation vom 02.09.2014, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2014, 2180: schon das Wahlrecht zur Bildung der Rücklage sei in der Einkommensteuererklärung auszuüben).

  • BFH, 10.07.1980 - IV R 136/77

    Entgeltliche Übertragung eines zum Gesellschaftsvermögen gehörenden

    Der I. Senat des BFH hat hieraus zu Recht mit Urteil vom 25. Juli 1979 I R 175/76 (BFHE 129, 17, BStBl II 1980, 43) abgeleitet, daß § 6b EStG auch beim Ausscheiden eines Gesellschafters (Mitunternehmers) aus einer Personengesellschaft anzuwenden ist und demgemäß ein Mitunternehmer, der seinen Mitunternehmeranteil veräußert, für den dabei erzielten Gewinn, soweit dieser anteilig auf begünstigungsfähige Wirtschaftsgüter im Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft entfällt, die Vergünstigungen des § 6b EStG in Anspruch nehmen kann.
  • BFH, 25.04.1985 - IV R 83/83

    Anschaffungskosten - Herstellungskosten - Übertragung einer Rücklage -

    Eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen auch gebildet werden, wenn ein Mitunternehmer seinen Anteil an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG) veräußert und hierbei einen Veräußerungsgewinn erzielt; der Mitunternehmer steht insoweit einem Einzelunternehmer, der seinen ganzen Gewerbebetrieb veräußert, gleich (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juli 1979 I R 175/76, BFHE 129, 17, 19, BStBl II 1980, 43).
  • BFH, 14.04.1987 - GrS 2/85

    Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber negativem Gewinnfeststellungsbescheid im Wege

    Solche lediglich für die Aussetzung der Vollziehung der Folgebescheide bestimmten vorläufigen Feststellungen oder Regelungen können um so weniger grundsätzlichen rechtlichen Bedenken unterliegen, als die Rechtsprechung und die Praxis der Finanzbehörden seit jeher sogar in den Grundlagenbescheide betreffenden Hauptverfahren in großem Umfange bindende Feststellungen für zulässig und sogar für notwendig halten, die im Gesetz nicht erwähnt sind, wie z. B. die Angaben über tarifbegünstigte Entschädigungen oder Veräußerungsgewinne, wobei es sich sogar um Feststellungen handeln kann, die nur für einzelne Gesellschafter oder Gemeinschafter einkommensteuerrechtliche Bedeutung erlangen (vgl. die Rechtsprechungsübersicht in dem BFH-Urteil vom 9. November 1978 IV R 185/74, BFHE 127, 96, 99, BStBl II 1979, 330; ferner z. B. die BFH-Urteile vom 25. Juli 1979 I R 175/76, BFHE 129, 17, BStBl II 1980, 43, m. w. N.; vom 14. Januar 1982 IV R 32/81, BFHE 135, 232, BStBl II 1982, 531).
  • BFH, 13.07.1994 - X R 7/91

    Einkünfte aus Spekulationsgeschäften - Einbeziehung von Spekulationseinkünften in

    Dazu gehört nach ständiger Rechtsprechung des BFH auch die Qualifizierung von Einkünften als Veräußerungs- oder Aufgabegewinn (BFH-Urteil vom 25. Juli 1979 I R 175/76, BFHE 129, 17, BStBl II 1980, 43; Söhn, a.a.O., § 180 Rdnr. 146 m.w.N.).

    Dies beruht im wesentlichen auf der Erwägung, daß das für die Feststellung des Gewinns von Gemeinschaften oder Gesellschaften zuständige Betriebs-FA "nach dem sachlichen Zusammenhang der außerordentlichen Einkünfte mit den Verhält nissen der Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) aufgrund besserer Sachkunde entscheiden kann als das Wohnsitzfinanzamt des einzelnen Gesellschafters" (Urteil in BFHE 129, 17, BStBl II 1980, 43, unter 3. a).

  • BFH, 31.01.1992 - VIII B 33/90

    Beiladung einer Personenhandelsgesellschaft (§ 60 Abs. 3 FGO )

    So ist sie u. a. zur Buchführung und Bilanzierung auch hinsichtlich des Sonderbetriebsvermögens (BFHE 162, 99, BStBl II 1991, 401) und zur Abgabe der Erklärungen zur einheitlichen und gesonderten Feststellung unter Einschluß der Sonderbetriebsgewinne und -verluste verpflichtet (§ 181 Abs. 2 Nr. 4 AO 1977; zur Miteinbeziehung von Veräußerungs- und Aufgabegewinnen, die ein Gesellschafter erzielt hat, vgl. etwa BFH-Urteile vom 25. Juli 1979 I R 175/76, BFHE 129, 17, BStBl II 1980, 43, und vom 24. November 1988 IV R 252/84, BFHE 155, 255, BStBl II 1989, 312).
  • FG München, 10.06.2021 - 13 K 1825/19

    Auflösung einer für einen veräußerten Mitunternehmeranteil gebildete Rücklage

    Darüber entscheidet das für die Feststellung des Gewinns der Gesellschaft zuständige Finanzamt, aus der der Gesellschafter ausgeschieden ist (BFH-Urteil vom 25. Juli 1979 I R 175/76, BStBl II 1980, 43).
  • BFH, 04.02.1982 - IV R 150/78

    Keine Tarifbegünstigung, wenn eine für den Gewinn aus der Veräußerung eines

    Entgegen der Auffassung, die die Prozeßbevollmächtigten der Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vertreten haben, kann § 6b EStG auf Veräußerungsgewinne i. S. von § 16 EStG nicht nur in der Form einer unmittelbaren Übertragung auf Reinvestitionen (§ 6b Abs. 1 EStG), sondern auch in der Form einer Rücklagenbildung (§ 6b Abs. 3 EStG) angewendet werden (BFH-Urteil vom 25. Juli 1979 I R 175/76, BFHE 129, 17, BStBl II 1980, 43).
  • BFH, 14.04.1992 - VIII R 149/86

    Keine Vergünstigung für Organträger (§ 34 EStG )

  • FG Münster, 23.09.2015 - 10 K 4079/14

    Begünstigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG (Fünftelregelung) neben

  • BFH, 06.11.1985 - I R 242/81

    Gewinn - Personengesellschaft - Einbringen eines Wirtschaftsgutes - Ansatz des

  • BFH, 27.02.1997 - IV R 62/96

    Betriebsverpachtung ist eine Betriebsumstellung i. S. von § 6b Abs. 1 Satz 1 EStG

  • BFH, 30.03.1989 - IV R 81/87

    1. Die Steuervergünstigungen nach § 6b und §§ 16, 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind

  • BFH, 05.06.1997 - III R 218/94

    Bildung einer Rücklage für den Gewinn aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs

  • BFH, 27.10.1989 - III R 38/88

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen infolge der Beteiligung an einer

  • FG Niedersachsen, 24.11.2004 - 9 K 446/01

    Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei zeitlichem Zusammenfallen von einer

  • BFH, 19.06.1995 - VIII R 20/94

    Notwendige Beiladung eines Gesellschafters

  • FG Saarland, 29.10.2018 - 1 K 1251/15

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen -

  • FG München, 25.03.2003 - 13 K 1914/99

    Teilbetrieb bei einem Taxiunternehmen; gesonderter Feststellung der Einkünfte aus

  • FG Baden-Württemberg, 13.09.2022 - 11 K 953/17

    Rücklagenbildung nach § 6b EStG - Anforderungen an die Wahrung der Besitzzeit von

  • FG Hamburg, 01.12.2000 - I 397/98

    Steuerrecht: Betriebliche Veranlassung von Kosten für einen Rechtsstreit wegen

  • FG Bremen, 22.01.2004 - 1 K 131/03

    Gesonderte und einheitliche Feststellung im Inland steuerpflichtiger

  • FG Bremen, 22.06.2021 - 1 K 42/20

    Veranlagung einer in der Schweiz Lebenden nach § 25 Abs. 1 EStG wegen

  • FG Hamburg, 15.04.2003 - I 116/01

    Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben bei einzelnen Gesellschaftern einer

  • FG Hamburg, 01.12.2000 - I 388/98

    Betriebliche Veranlassung von Prozesskosten, Rechtsberatungskosten,

  • FG München, 14.10.1996 - 7 K 3985/94

    Qualifizierung ausstehender Stammeinlagen und Aufgelder als Besitzposten ;

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