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   BFH, 05.02.1981 - IV R 87/77   

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https://dejure.org/1981,1172
BFH, 05.02.1981 - IV R 87/77 (https://dejure.org/1981,1172)
BFH, Entscheidung vom 05.02.1981 - IV R 87/77 (https://dejure.org/1981,1172)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 1981 - IV R 87/77 (https://dejure.org/1981,1172)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 4, 5, 6

  • Wolters Kluwer

    Stille Reserve - Enteignung - Rücklage - Teilwertabschreibung - Ersatzwirtschaftsgut - Buchwert - Teilwertminderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4, § 5, § 6

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Teilwertabschreibung nur auf den um die Rücklage für Ersatzbeschaffung gekürzten Buchwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 132, 549
  • BStBl II 1981, 432
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 02.04.1980 - IV R 48/78

    Stille Reserve - Ersatzwirtschaftsgut - Sonderabschreibung - Ermessensfehler des

    Auszug aus BFH, 05.02.1981 - IV R 87/77
    Ebenso ist unerheblich, ob verschiedene Sonderabschreibungen und die erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG ungeachtet der Übertragung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung von den vollen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vorzunehmen sind (BFH-Urteil vom 18. August 1959 I 28/59 U, BFHE 69, 502, BStBl III 1959, 448; vgl. auch Entscheidung des Senats vom 2. April 1980 IV R 48/78, BFHE 130, 485, BStBl II 1980, 584).
  • BFH, 29.03.1979 - IV R 1/75

    Grundstücksveräußerung führt zur Gewinnrealisierung, wenn zwar ein

    Auszug aus BFH, 05.02.1981 - IV R 87/77
    a) Scheidet ein Wirtschaftsgut infolge höherer Gewalt oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen Entschädigung aus einem Betriebsvermögen aus, so kann nach ständiger Rechtsprechung in Höhe seiner stillen Reserven eine Rücklage für Ersatzbeschaffung gebildet werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. März 1979 IV R 1/75, BFHE 127, 397, BStBl II 1979, 412, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 18.08.1959 - I 28/59 U
    Auszug aus BFH, 05.02.1981 - IV R 87/77
    Ebenso ist unerheblich, ob verschiedene Sonderabschreibungen und die erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG ungeachtet der Übertragung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung von den vollen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vorzunehmen sind (BFH-Urteil vom 18. August 1959 I 28/59 U, BFHE 69, 502, BStBl III 1959, 448; vgl. auch Entscheidung des Senats vom 2. April 1980 IV R 48/78, BFHE 130, 485, BStBl II 1980, 584).
  • BFH, 29.07.1997 - VIII R 57/94

    Forderungsverzicht als verdeckte Einlage

    Die Teilwertabschreibung war hier jedoch unzulässig, weil sie nicht auf einen beliebigen Tag zwischen zwei Bilanzstichtagen vorgenommen werden kann (BFH-Urteil vom 5. Februar 1981 IV R 87/77, BFHE 132, 549, BStBl II 1981, 432).
  • BFH, 10.11.2005 - IV R 13/04

    Keine Teilwertabschreibung eigenkapitalersetzender Darlehen wegen

    b) Wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416 unter 2. der Gründe ausgeführt hat, kommt sodann eine Teilwertabschreibung eigenkapitalersetzender Darlehen zwischen Besitzpersonengesellschaft und Betriebskapitalgesellschaft gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG am Bilanzstichtag (vgl. Senatsurteil vom 5. Februar 1981 IV R 87/77, BFHE 132, 549, BStBl II 1981, 432) nur nach Kriterien in Betracht, die für die Abschreibung der Beteiligung der Gesellschaft selbst auf den Teilwert gelten (gl.A. FG Köln, Urteil vom 19. November 1998 14 K 7699/96, EFG 1999, 374, rkr.).
  • BFH, 11.04.1989 - VIII R 302/84

    Eine Rücklage für Ersatzbeschaffung mindert die Bemessungsgrundlage des

    Die Geltung dieser steuerrechtlichen Begriffsbestimmung wurde vom IV. Senat des BFH im Urteil vom 5. Februar 1981 IV R 87/77 (BFHE 132, 549, BStBl II 1981, 432) damit begründet, daß die Übertragung stiller Reserven auf ein Ersatzwirtschaftsgut den Betriebsinhaber zwar in die Lage versetzen solle, die Entschädigung unversteuert in voller Höhe für die Beschaffung des Ersatzwirtschaftsguts zu verwenden; hiermit sei jedoch nur ein vorübergehender Steuerverzicht verbunden, da der Steuerpflichtige die sonst möglichen Absetzungen zu unterlassen habe.

    c) Ist mithin davon auszugehen, daß einerseits die Übertragung der Rücklage für Ersatzbeschaffung nach den allgemeinen Regeln über die steuerrechtliche Gewinnermittlung zu einer Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Ersatzwirtschaftsgutes führt und andererseits - wie dargelegt - diese Begriffsbestimmung grundsätzlich auch für die ertragsteuerrechtlichen Sondervorschriften Gültigkeit beansprucht, so könnte die Gewährung erhöhter AfA nach § 14 BerlinFG 1976 auf der Grundlage ungekürzter Anschaffungs- oder Herstellungskosten nur dann in Betracht kommen, wenn dies nach der wirtschaftspolitischen Zielsetzung dieser Steuervergünstigung geboten wäre (BFHE 132, 549, BStBl II 1981, 432).

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.12.2006 - 5 K 2078/03

    Möglichkeit einer Teilwertabschreibung für eine in ein Einzelunternehmen mit dem

    Gehört ein Wirtschaftsgut zum notwendigen oder zum gewillkürten Betriebsvermögen kann es nach dem Grundsatz der Stichtagsbewertung zum Bilanzstichtag auf den Teilwert abgeschrieben werden (BFH-Urteil vom 5. Februar 1981 IV R 87/77, BStBl II 1981, 432).

    Nach dem Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz gemäß § 5 Abs. 1 EStG gilt für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens zwar das strenge Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 3 HGB mit der Folge, dass sie nach dem Grundsatz der Stichtagsbewertung zum Bilanzstichtag auf den Teilwert abzuschreiben sind (BFH-Urteil vom 5. Februar 1981 IV R 87/77, BStBl II 1981, 432).

  • BFH, 11.12.1984 - IX R 27/82

    Die Einlage eines Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen ist weder eine

    Der BFH hat immer wieder herausgestellt, daß es der Zweck des Rechtsinstituts der Rücklage für Ersatzbeschaffung sei, die durch das zwangsweise Ausscheiden des Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen erlangte Gegenleistung ungeschmälert zur Ersatzbeschaffung verwenden zu können (vgl. BFH-Urteile vom 17. Oktober 1961 I 283/60 S, BFHE 73, 823, BStBl III 1961, 566; BFHE 109, 230, BStBl II 1973, 582; vom 5. Februar 1981 IV R 87/77, BFHE 132, 549, BStBl II 1981, 432).
  • BFH, 09.12.1982 - IV R 54/80

    Einbeziehung von erstatteten Mehrkosten für beschleunigte Ersatzbeschaffung in

    Die Klägerin kann die im Rahmen der Betriebsunterbrechungs-Versicherung erstatteten Mehrkosten für die beschleunigte Wiederbeschaffung der durch Brand zerstörten Wirtschaftsgüter allerdings weder als gewinneutralen Zuschuß behandeln noch vor Übertragung der von ihr unter Zustimmung des FA gebildeten RfE für die Feuer-Sachschaden-Versicherung im Hinblick auf diese Mehrkosten eine Teilwertabschreibung auf die Ersatzwirtschaftsgüter vornehmen; hierzu wird auf die Senatsurteile vom 29. April 1982 IV R 177/78 (BFHE 136, 90, BStBl II 1982, 591) und vom 5. Februar 1981 IV R 87/77 (BFHE 132, 549, BStBl II 1981, 432) verwiesen.
  • FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07

    Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Teilwertabschreibung auf landwirtschaftliche

    Ein den Teilwert mindernder Umstand, der vor oder nach dem Bilanzstichtag, nicht aber am Bilanzstichtag vorgelegen hat, rechtfertigt keine Teilwert-Abschreibung (BFH v. 05.02.1981, IV R 87/77, BStBl II 81, 432).
  • FG Düsseldorf, 22.08.2014 - 11 K 2946/11

    Gewinnwirksame Geltendmachung einer Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung an

    Dies ist nicht zulässig (vgl. BFH-Urteile vom 05.02.1981 IV R 87/77 und vom 29.07.1997 VIII R 57/94).
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