Rechtsprechung
BFH, 01.07.1981 - VII R 84/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
FGO § 102; StBerG § 46 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 5, § 48 Abs. 1 Nr. 3
- Wolters Kluwer
Ermessensentscheidung - Verwaltung - Sachlage - Rechtslage - Gerichtliche Überprüfung - Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - Widerruf der Bestellung zum Steuerberater - Eintritt der Rechtskraft - Rechtmäßigkeit der Widerrufsverfügung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Papierfundstellen
- BFHE 134, 79
- BStBl II 1981, 740
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79
Wegfall des Rücknahmegrundes
Auszug aus BFH, 01.07.1981 - VII R 84/80
Denn maßgeblicher Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von Ermessensentscheidungen sei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1975 V R 6, 8-10/75, BFHE 117, 14, BStBl II 1976, 53; BVerwG-Urteil vom 12. März 1965 VII C 175.63, BVerwGE 20, 316; Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 12. November 1979 AnwZ (B) 16/79, Neue Juristische Wochenschrift 1980 S. 841 - NJW 1980, 841 - vgl. ferner auch Ossenbühl, Die maßgebliche Sach- und Rechtslage für die gerichtliche Beurteilung von Ermessensentscheidungen, Juristenzeitung 1970 S. 348 - JZ 1970, 348 -).Aus den dargelegten Gründen könne sich der Kläger auch nicht mit Erfolg auf den BGH-Beschluß in NJW 1980, 841 berufen, soweit dort der BGH zu dem Ergebnis gekommen sei, das Gericht habe im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt den Umstand noch zu berücksichtigen, daß der Rücknahmegrund für die Zulassung zur Anwaltschaft nach Erlaß der Rücknahmeverfügung zweifelsfrei weggefallen sei.
Schließlich hielten auch die Ausführungen des FG zu dem BGH-Beschluß in NJW 1980, 841 einer Nachprüfung nicht stand.
Unter diesem Gesichtspunkt hatte es auch die z. Z. seiner Entscheidung bestehende neue Sachlage berücksichtigen müssen, wenn sich aus dieser eine Rechtspflicht sofortigen Wiederbestellung des Klägers ergeben hätte; denn es wäre sinnlos, etwas zu nehmen, was sogleich wieder gewährt werden müßte (vgl. BVerwG-Urteil vom 25. Februar 1965 I C 74/62, Monatsschrift für Deutsches Recht 1965 S. 603; BGH-Beschluß in NJW 1980, 841).
- BFH, 06.12.1978 - VII R 98/77
Mündliche Verhandlung - Konkurseröffnung - Außergerichtliches …
Auszug aus BFH, 01.07.1981 - VII R 84/80
Dem steht nicht entgegen, daß die Behörde zum Widerruf nicht verpflichtet, sondern nur befugt ist (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1978 VII R 98/77, BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170).Für die Ermessensentscheidung der Verwaltung kommt es also darauf an, ob Umstände vorliegen, die erkennen lassen, daß die potentielle Gefährdung der Auftraggeber oder des Steueraufkommens durch die zerrütteten Vermögensverhältnisse des Berufsangehörigen relativ gering ist oder bald beendet sein wird, etwa weil mit einer baldigen Aufhebung der gerichtlichen Verfügungsbeschränkung zu rechnen ist oder der Berufsangehörige nicht unter die Verfügungsbeschränkung fallendes Vermögen besitzt oder Aussicht hat, daß ihm weiter finanzielle Mittel zufließen (vgl. BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170).
- BVerwG, 12.03.1965 - VII C 175.63
Entziehung der Befugnis zur Ausbildung von Lehrlingen wegen sittlicher …
Auszug aus BFH, 01.07.1981 - VII R 84/80
Denn maßgeblicher Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von Ermessensentscheidungen sei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1975 V R 6, 8-10/75, BFHE 117, 14, BStBl II 1976, 53; BVerwG-Urteil vom 12. März 1965 VII C 175.63, BVerwGE 20, 316; Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 12. November 1979 AnwZ (B) 16/79, Neue Juristische Wochenschrift 1980 S. 841 - NJW 1980, 841 - vgl. ferner auch Ossenbühl, Die maßgebliche Sach- und Rechtslage für die gerichtliche Beurteilung von Ermessensentscheidungen, Juristenzeitung 1970 S. 348 - JZ 1970, 348 -).Ermessensentscheidungen der Verwaltung sind grundsätzlich an Hand der Rechts- und Sachlage zu überprüfen, die im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung bestand (BVerwGE 20, 316).
- BVerwG, 25.02.1965 - I C 74.62
Eignung und Zuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufes
Auszug aus BFH, 01.07.1981 - VII R 84/80
Unter diesem Gesichtspunkt hatte es auch die z. Z. seiner Entscheidung bestehende neue Sachlage berücksichtigen müssen, wenn sich aus dieser eine Rechtspflicht sofortigen Wiederbestellung des Klägers ergeben hätte; denn es wäre sinnlos, etwas zu nehmen, was sogleich wieder gewährt werden müßte (vgl. BVerwG-Urteil vom 25. Februar 1965 I C 74/62, Monatsschrift für Deutsches Recht 1965 S. 603; BGH-Beschluß in NJW 1980, 841). - BFH, 09.10.1975 - V R 6/75
Uneingeschränkt gewährte Aussetzung der Vollziehung - Gefährdung des …
Auszug aus BFH, 01.07.1981 - VII R 84/80
Denn maßgeblicher Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von Ermessensentscheidungen sei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1975 V R 6, 8-10/75, BFHE 117, 14, BStBl II 1976, 53; BVerwG-Urteil vom 12. März 1965 VII C 175.63, BVerwGE 20, 316; Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 12. November 1979 AnwZ (B) 16/79, Neue Juristische Wochenschrift 1980 S. 841 - NJW 1980, 841 - vgl. ferner auch Ossenbühl, Die maßgebliche Sach- und Rechtslage für die gerichtliche Beurteilung von Ermessensentscheidungen, Juristenzeitung 1970 S. 348 - JZ 1970, 348 -).
- FG Köln, 06.03.2012 - 13 K 3006/11
Negative verbindliche Auskunft des Finanzamtes unterliegt der vollen …
Ein Ermessensfehlgebrauch liegt demnach vor, wenn die Behörde bei ihrer Entscheidung Gesichtspunkte tatsächlicher oder rechtlicher Art berücksichtigt, die nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift oder allgemeinen Rechtsgrundsätzen bei der Entscheidung keine Rolle spielen können oder dürfen, oder umgekehrt Gesichtspunkte außer Acht lässt, die zu berücksichtigen wären (BFH-Urteil vom 1. Juli 1981 VII R 84/80, BFHE 134, 79, BStBl II 1981, 740). - BFH, 23.05.1985 - V R 124/79
Beim Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit ist zu …
Eine fehlerfreie Ermessensausübung setzt voraus, daß die Finanzbehörden ihre Entscheidung anhand des einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhalts treffen (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juni 1983 I R 76/82, BFHE 139, 146, BStBl II 1983, 672 mit Nachweisen) und dabei die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigen, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind (vgl. BFH- Urteil vom 1. Juli 1981 VII R 84/80, BFHE 134, 79, BStBl II 1981, 740). - FG Köln, 08.05.2001 - 9 K 4175/99
Ausübung des Auswahlermessens bei der Inanspruchnahme von Schenker oder …
Fehlerfreie Ermessensausübung setzt voraus, dass die Finanzbehörde ihre Entscheidung aufgrund einer einwandfreien und erschöpfenden Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts getroffen und die für die Ermessensausübung nach dem Zweck der Ermächtigungsnorm wesentlichen Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art. spätestens bis zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung berücksichtigt hat (BFH-Urteile vom 1. Juli 1981 VII R 84/80, BStBl. II 1981, 740, vom 15. Juni 1983 I R 76/82, BStBl. II 1983, 672, …und vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BStBl. II 1985, 489, 490, sowie Gräber/von Groll, a.a.O., § 102 Rz. 15, m.w.N.).
- FG Rheinland-Pfalz, 07.10.2010 - 4 K 1663/07
Haftung einer Bank für Erbschaftsteuer - Überweisung von Guthaben des Erblassers …
Die unvollständige Sachverhaltsermittlung habe die Fehlerhaftigkeit der getroffenen Ermessensentscheidung zur Folge, da nicht alle rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte in der Ermessensentscheidung bezüglich der Auswahl der Klägerin als Haftungsschuldnerin ausreichend berücksichtigt worden seien (mit Hinweis auf BFH vom 1. Juli 1981 VII R 84/80, BStBl II 1981 S. 714; BFH vom 25. Juli 1989 VII R 54/86, BStBl II 1990 S. 284). - BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94
1. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalles bei Eintragung ins …
Denn die Aufrechterhaltung einer Widerrufsverfügung durch die beklagte Behörde würde gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn sie den Widerruf noch in einem Zeitpunkt verteidigte, in dem sie einem Antrag auf Wiederbestellung stattgeben müßte (Senatsurteil vom 1. Juli 1981 VII R 84/80, BFHE 134, 79, BStBl II 1981, 740; BGH-Beschluß in NJW 1991, 2083, 2084). - BFH, 17.11.1987 - VII R 120/86
Steuerberater - Konkurs - Widerruf der Bestellung zum Steuerberater - Gefährdung …
Diese Tatsache habe die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß er wieder seine ursprüngliche selbständige Tätigkeit aufnehme (Urteil des Senats vom 1. Juli 1981 VII R 84/80, BFHE 134, 79, BStBl II 1981, 740).Eine konkrete Gefährdung möglicher Auftraggeber oder des Steueraufkommens braucht nicht vorzuliegen (vgl. Senatsurteile in BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170; in BFHE 134, 79, BStBl II 1981, 740).
Das hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 126, 384, 389, BStBl II 1979, 170 mit ausführlicher Begründung entschieden und in seinem Urteil in BFHE 134, 79, BStBl II 1981, 740 bestätigt.
Die sachgerechte Beratung ist aber durch zerrüttete Vermögensverhältnisse des Steuerberaters potentiell gefährdet, da die Gefahr besteht, daß der Steuerberater das Vertrauen der Auftraggeber mißbraucht oder sich von seinen Auftraggebern zu steuerschädigendem Verhalten bestimmen läßt (vgl. Urteile des Senats in BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170, und in BFHE 134, 79, BStBl II 1981, 740).
- BFH, 22.06.1990 - III R 150/85
Erlaß von Säumniszuschlägen zumindest teilweise möglich, ohne daß …
Denn eine fehlerfreie Ermessensentscheidung setzt voraus, daß die Finanzbehörden ihre Entscheidung anhand des einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhalts prüfen und dabei die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigen, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind (vgl. BFH-Urteil vom 1. Juli 1981 VII R 84/80, BFHE 134, 79, BStBl II 1981, 740). - FG Köln, 27.11.2003 - 9 K 3304/02
Inhaltliche Bestimmtheit und ordnungsgemäße Begründung von Steuerbescheiden; …
Fehlerfreie Ermessensausübung setzt voraus, dass die Finanzbehörde ihre Entscheidung aufgrund einer einwandfreien und erschöpfenden Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts getroffen und die für die Ermessensausübung nach dem Zweck der Ermächtigungsnorm wesentlichen Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art spätestens bis zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung berücksichtigt hat (BFH-Urteile vom 1.7.1981 VII R 84/80, BStBl. II 1981, 740, vom 15.6.1983 I R 76/82, BStBl. II 1983, 672, …und vom 23.5 1985 V R 124/79, BStBl. II 1985, 489, 490, sowie Gräber / von Groll, a.a.O., § 102 Rz. 15, m.w.N.). - FG Köln, 16.06.2016 - 13 K 984/11
Ablehnung der abweichenden Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages aus …
Während grundsätzlich bei Verpflichtungsklagen, die auf den Erlass einer Ermessensentscheidung gerichtet sind, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich ist (…vgl. z. B. Brandis in Tipke/Kruse, § 101 FGO Rdnr. 8;… Stapperfend in Gräber, FGO, 8. Aufl., 2015 § 101 Rdnr. 2;… Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 101 FGO Rdnr. 27 m.w.N.; BFH-Urteil vom 1.7.1981 VII R 84/80, BFHE 134, 79, BStBl II 1981, 740), kommt es bei Ermessensentscheidungen, bei denen wie im Streitfall eine Ermessensreduzierung auf null geltend gemacht wird, auf die im Zeitpunkt der Entscheidung des Finanzgerichts bestehende Sach- und Rechtslage an (…vgl. BFH-Urteil vom 14. März 2012 XI R 33/09, BStBl II 2012, 477, Rdnr. 27 mit umfangreichen Nachweisen; dem folgt die oben bezeichnete Literatur). - BFH, 06.11.1997 - VII B 172/97 c) Auch die behauptete Abweichung der Vorentscheidung von dem Senatsurteil vom 1. Juli 1981 VII R 84/80 (BFHE 134, 79 , BStBl II 1981, 740 ) liegt nicht vor.
Zwar sei die Wiederbestellung als Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigter ebenfalls in das Ermessen der Behörde gestellt (§ 48 StBerG ); jedoch könne "im Einzelfall das Ermessen der Behörde derart zusammengeschrumpft sein, daß die Behörde zur Wiederbestellung verpflichtet" sei (BFHE 134, 79 , BStBl II 1981, 740, 745).
Es liegt somit keine Abweichung von dem Senatsurteil in BFHE 134, 79 , BStBl II 1981, 740 vor, wenn das FG unter diesen Umständen von einer eigenständigen Prüfung der Frage abgesehen hat, ob für den Kläger im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ein Rechtsanspruch auf die begehrte Befreiung von der Steuerberaterprüfung bestand.
- BFH, 23.10.1990 - VIII R 1/86
Zur Frage der Zulässigkeit eines Auskunftsersuchens an eine Sparkasse bei hohen …
- BFH, 18.03.2014 - VII R 14/13
Widerruf der Bestellung als Steuerberater nach Erlass eines Haftbefehls gemäß § …
- FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 5 K 149/05
Befreiung von der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen auf elektronischem Weg …
- BFH, 04.07.2000 - VII R 103/99
Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall
- FG Köln, 11.04.2013 - 13 K 889/12
Mindestbesteuerung, Definitivbelastung, Ermessensentscheidung
- BFH, 21.01.1992 - VIII R 72/87
Ablehnung der Zustimmung zu einer Bilanzänderung
- BFH, 12.12.1991 - VII R 81/90
Widerruf der Bestellung als Steuerberater/Steuerbevollmächtigter bei Eröffnung …
- BFH, 14.07.1981 - VII R 49/80
Duldungsbescheid - Anfechtungsgesetz - Einspruch - Anfechtungstatbestand - …
- BFH, 13.11.2001 - VII R 14/01
Bundesfinanzhof
- BFH, 04.10.1988 - VII R 53/85
Haftung eines Prokuristen einer GmbH für die nicht ordnungsgemäße Abführung von …
- BFH, 29.04.2003 - IV B 227/02
Zurückweisung eines Bevollmächtigten wegen Widerruf der Bestellung als …
- BFH, 12.12.1996 - VII R 53/96
Ermessensentscheidung bei Inanspruchnahme des Erwerbers eines Teilbetriebes als …
- BFH, 08.12.1988 - V R 169/83
Zur Bemessung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer …
- FG Baden-Württemberg, 04.12.2006 - 13 K 274/04
Widerruf der Bestellung als Steuerberater nach Abgabe der eidestattlichen …
- VGH Hessen, 11.01.2010 - 7 A 568/09
Löschung aus der Architektenliste
- BFH, 24.01.2006 - VII B 141/05
Steuerberater: Widerruf der Bestellung, Vermögensverfall
- FG Bremen, 26.06.2014 - 2 K 12/14
Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen an …
- FG Niedersachsen, 01.10.2009 - 15 K 110/09
Geltendmachung von aus selbstständiger Tätigkeit entfallender Ertragssteuer …
- BFH, 12.09.2005 - VII B 240/04
Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- FG Niedersachsen, 29.05.2008 - 6 K 433/07
Voraussetzungen des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater; Vereinbarung zur …
- BFH, 09.05.2003 - IV B 13/03
Zurückweisung eines Bevollmächtigten wegen Widerrufs der Bestellung als Stb. bei …
- BFH, 24.11.1987 - VII R 138/84
Ermessensentscheidung - Nachschieben von Gründen - Offenes Zollager - Widerruf …
- BFH, 18.12.1985 - I R 82/85
Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Wiedereinsetzung in den …
- BFH, 19.05.2005 - VII B 194/04
Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall
- FG München, 23.03.2015 - 4 K 91/14
Berufsrecht; berufliche Niederlassung eines Steuerberaters
- BFH, 18.08.2005 - VII B 20/05
Steuerberater: Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfalls
- BFH, 04.10.1989 - V R 106/84
Bei Verpflichtungsklage auf Erlaß von Säumniszuschlägen ist FG zur …
- FG Niedersachsen, 27.11.2008 - 6 K 416/07
Voraussetzungen für einen Widerruf der Bestellung zum Steuerberater; Vermutung …
- FG Hamburg, 08.03.2006 - V 94/05
Steuerberatungsrecht: Einfluss der Erwartung des Eintritts geordneter …
- FG Nürnberg, 14.01.2005 - VII 141/03
Absehen vom Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Aufhebung des …
- BFH, 29.04.2003 - IV B 228/02
Vertretungszwang für Einlegung einer Beschwerde gegen Zurückweisung eines …
- FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 13 K 267/04
Widerruf der Bestellung als Steuerberater in Folge Vermögensverfalls
- FG München, 29.09.2010 - 4 K 4158/06
Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Kostentragungspflicht
- FG München, 19.07.2007 - 5 K 1289/05
Erlass von Säumniszuschlägen nach einem bereits gewährten Hälfteerlass; …
- BFH, 16.07.1992 - VII R 60/91
Zahlung von nichtgezahlter Lohnsteuer und Kirchensteuer - Eröffnung eines …
- FG München, 31.05.2017 - 4 K 1990/16
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermutung des Vermögensverfalles
- FG Saarland, 04.03.2004 - 2 K 116/01
Geschäftsführer-Haftung: Ermessensnichtgebrauch bei Nichtberücksichtigung des …
- FG München, 25.01.2021 - 7 K 2456/19
Verspätungszuschlag zur Körperschaftsteuer - gesonderte Feststellung von …
- FG Sachsen-Anhalt, 05.09.2000 - 1 K 183/99
Befugnis eines in den Niederlanden zugelassenen Belastingadviseurs zur …
- BFH, 12.03.1993 - V B 215/91
Kein Steuererlaß bei Versagung des Vorsteuerabzugs wegen fehlender Rechnungen (§ …
- FG Baden-Württemberg, 03.03.2004 - 13 K 34/03
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall aufgrund einer …
- FG München, 09.10.2013 - 4 K 3537/11
Widerruf der Bestellung als Steuerberater rechtmäßig bei möglicher Gefährdung der …
- FG München, 10.09.2007 - 5 K 1289/05
Erlass von Säumniszuschlägen nach einem bereits gewährten Hälfteerlass; …
- FG Baden-Württemberg, 04.09.2002 - 13 K 216/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Fehlens einer …
- FG Nürnberg, 25.07.2002 - VII 347/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- FG Nürnberg, 07.12.2001 - VII 5/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- FG München, 29.09.2010 - 4 K 1849/07
Widerruf der Anerkennung eines Lohnsteuerhilfevereins - Kostentragungspflicht
- FG Rheinland-Pfalz, 23.03.1999 - 2 K 2594/97
- FG Baden-Württemberg, 18.01.1995 - 13 K 212/93
- FG Rheinland-Pfalz, 23.03.1999 - 2 K 2582/98
- FG Saarland, 27.02.1997 - 2 K 198/96
- FG Düsseldorf, 30.11.2000 - 2 K 2886/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Eintritt desVermögensverfalls bei …