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   BFH, 05.11.1982 - VI R 219/80   

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BFH, 05.11.1982 - VI R 219/80 (https://dejure.org/1982,276)
BFH, Entscheidung vom 05.11.1982 - VI R 219/80 (https://dejure.org/1982,276)
BFH, Entscheidung vom 05. November 1982 - VI R 219/80 (https://dejure.org/1982,276)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 137, 46
  • DB 1983, 207
  • BStBl II 1983, 91
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 05.04.1974 - VI R 110/71

    Arbeitnehmeranteil - Gesetzliche Sozialversicherung - Entrichtung durch

    Auszug aus BFH, 05.11.1982 - VI R 219/80
    Nach dieser Rechtsprechung ist das Lohnsteuerpauschalierungsverfahren ein Besteuerungsverfahren eigener Art, in das die Arbeitnehmer nicht eingeschaltet werden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. November 1972 VI R 270/69, BFHE 107, 381, BStBl II 1973, 128; vom 15. Dezember 1972 VI R 146/69, BFHE 108, 322, BStBl II 1973, 421, und vom 5. April 1974 VI R 110/71, BFHE 112, 463, BStBl II 1974, 664), das nicht einmal von der Zustimmung der Arbeitnehmer abhängig ist (zustimmend Urteil des FG Bremen vom 20. März 1975 II 63/73, EFG 1975, 331), ja sogar gegen ihren Widerspruch durchgeführt werden kann.

    Im Hinblick darauf, daß § 42 a Abs. 2 EStG a. F. und § 35 LStDV 1971 zwingend weder die Übernahme der pauschalen Lohnsteuer durch den Arbeitgeber noch seine darauf beruhende Steuerschuldnerschaft vorsahen, ist der Senat zwar insoweit noch davon ausgegangen, daß "die nach Pauschalsätzen bemessene Lohnsteuer vom Arbeitgeber zusätzlich erbracht werde" (BFHE 112, 463, BStBl II 1974, 664, letzter Absatz der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 19.12.1960 - VI 92/60 U

    Geltendmachung eines Lohnsteuererstattungsanspruchs durch den Arbeitnehmer -

    Auszug aus BFH, 05.11.1982 - VI R 219/80
    Im Falle zu Unrecht gezahlter pauschaler Steuern hat daher auch nur der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer einen Erstattungsanspruch (BFH-Urteil vom 19. Dezember 1960 VI 92/60 U, BFHE 72, 465, BStBl III 1961, 170).
  • BFH, 03.11.1972 - VI R 270/69

    Pauschalbesteuerung - Bezüge kurzfristig beschäftigter Arbeitnehmer -

    Auszug aus BFH, 05.11.1982 - VI R 219/80
    Nach dieser Rechtsprechung ist das Lohnsteuerpauschalierungsverfahren ein Besteuerungsverfahren eigener Art, in das die Arbeitnehmer nicht eingeschaltet werden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. November 1972 VI R 270/69, BFHE 107, 381, BStBl II 1973, 128; vom 15. Dezember 1972 VI R 146/69, BFHE 108, 322, BStBl II 1973, 421, und vom 5. April 1974 VI R 110/71, BFHE 112, 463, BStBl II 1974, 664), das nicht einmal von der Zustimmung der Arbeitnehmer abhängig ist (zustimmend Urteil des FG Bremen vom 20. März 1975 II 63/73, EFG 1975, 331), ja sogar gegen ihren Widerspruch durchgeführt werden kann.
  • BFH, 15.12.1972 - VI R 146/69

    Arbeitslohn - Aushilfskräfte - Pauschale Besteuerung - Bemessungsgrundlage -

    Auszug aus BFH, 05.11.1982 - VI R 219/80
    Nach dieser Rechtsprechung ist das Lohnsteuerpauschalierungsverfahren ein Besteuerungsverfahren eigener Art, in das die Arbeitnehmer nicht eingeschaltet werden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. November 1972 VI R 270/69, BFHE 107, 381, BStBl II 1973, 128; vom 15. Dezember 1972 VI R 146/69, BFHE 108, 322, BStBl II 1973, 421, und vom 5. April 1974 VI R 110/71, BFHE 112, 463, BStBl II 1974, 664), das nicht einmal von der Zustimmung der Arbeitnehmer abhängig ist (zustimmend Urteil des FG Bremen vom 20. März 1975 II 63/73, EFG 1975, 331), ja sogar gegen ihren Widerspruch durchgeführt werden kann.
  • BFH, 11.10.1979 - IV R 83/76

    Bemessung der Lohnsumme - Pauschsteuersätze - Arbeitgeber - Lohnkirchensteuer -

    Auszug aus BFH, 05.11.1982 - VI R 219/80
    c) Eine andere Entscheidung ergibt sich auch nicht daraus, daß die gegenüber den Vorschriften des § 40 Abs. 2 und der §§ 40 a und 40 b EStG eigenständige Regelung der Pauschalierung mit besonderen Sätzen (§ 40 Abs. 1 EStG) die Möglichkeit eröffnet, dem Umstand Rechnung zu tragen, daß die Arbeitnehmer durch die Befreiung von ihrer ursprünglichen Steuerschuld einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil erlangt hätten (so im Ergebnis: Schlarb, a. a. O.; Schwarz, Neue Wirtschafts-Briefe - NWB - Fach 6 S. 2209; Loberg, a. a. O.; Hartz/Meeßen/Wolf, a. a. O., Anm. I S. 196 n; Oeftering/Görbing, a. a. O., § 40 Rndr. 13 a; FG Münster, a. a. O.); denn die Ausgestaltung der Pauschalierungsvorschriften insgesamt zeigt, daß der Gesetzgeber diesen Vorteil als einen nicht steuerpflichtigen Reflex der Lohnsteuerpauschalierung bewußt vernachlässigt hat (so zur Lohnsummensteuer: Urteil vom 11. Oktober 1979 IV R 83/76, BFHE 129, 180, BStBl II 1980, 127; Borggreve, Deutsche Steuer-Zeitung - DStZ - 1981, 107).
  • BFH, 11.03.1988 - VI R 106/84

    1. Im Rahmen eines Sicherheitswettbewerbs an Arbeitnehmer gezahlte Prämien sind

    Die Änderung berücksichtigte das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. November 1982 VI R 219/80 (BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91), wonach bei der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes 1975 (EStG) nicht Netto-, sondern Bruttopauschsteuersätze anzuwenden sind.

    Es war der Auffassung, daß Abschn. 93 Abs. 3 Nr. 1 und 2 LStR 1975, nach dem das FA die Lohnsteuer berechnet habe, vom BFH (Urteil in BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91) bestätigt worden sei.

    Dies entspreche zwar nicht dem Urteil in BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91, führe jedoch zu einer größeren Genauigkeit.

    In der Entscheidung in BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91 hat der Senat bereits zu der hier streitigen Frage der Ermittlung des Pauschsteuersatzes Stellung genommen.

    Dieser Steuersatz wurde entsprechend dem Urteil in BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91 durch Vergleich der Jahres-Lohnsteuerbelastung mit und ohne die nachzuversteuernden Bezüge errechnet.

  • BFH, 18.01.1991 - VI B 140/89

    Einspruch gegen Lohnsteuerpauschalierungsbescheid

    Jedenfalls weiche die Entscheidung vom Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. November 1982 VI R 219/80 (BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91) ab.

    Im BFH-Urteil in BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91 wird ausgeführt, daß durch den im Pauschalierungsverfahren ergehenden Bescheid die Steuerschuld in der Person des Arbeitgebers auflösend bedingt entstehe und daß der Arbeitgeber durch die Rücknahme des Pauschalierungsantrags die Schuldnerschaft des Arbeitnehmers wieder aufleben lassen könne.

    Bereits das BFH-Urteil in BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91 ging von der - dort allerdings nicht entscheidungserheblichen - Vorstellung aus, daß die auflösend bedingt entstandene eigene Steuerschuld des Arbeitgebers vom Bestehenbleiben des die Steuerschuld begründenden Pauschalierungsbescheides abhänge.

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.10.1985 - 5 Sa 76/85

    Pflicht des Arbeitgebers bei Pauschalierung der Lohnsteuer, die pauschal

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  • FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 17 K 3765/05

    Erhebung einer pauschalen Lohnsteuer; Nachträgliche Änderung eines

    Dadurch dass er die Lohnsteuer auf die Beiträge nicht angemeldet habe, habe er gegenüber dem Finanzamt sein Recht auf eine Pauschalversteuerung nach § 40 b Abs. 1 EStG nicht geltend gemacht (Hinweis auf Littmann/Bitz/Pust, Einkommensteuerrecht, § 40 b EStG Rdnr. 21; BFH-Urteil vom 5. November 1982, VI R 219/80, BStBl. II 1983, 91).

    Die Tatbestandsverwirklichung durch den Arbeitnehmer besteht gemäß § 38 Abs. 2 Satz 2 EStG darin, dass diesem Lohn zugeflossen ist (so Urteil des Bundesfinanzhofs BFH vom 6. Mai 1994 VI R 47/93, Bundessteuerblatt BStBl II 1994, 715; anderer Ansicht noch BFH-Urteil vom 5. November 1982 VI R 219/80, BStBl II 1983, 91: an die Stelle der vom Arbeitnehmer geschuldeten individuellen Lohnsteuer trete eine andere Steuer, die pauschale Lohnsteuer).

    Diese Erklärung führt zu einer Schuldübernahme, d. h. dazu, dass der Arbeitgeber Schuldner der pauschalen Lohnsteuer wird und das Schuldverhältnis mit dem Arbeitnehmer eingeschränkt wird, und einer abweichenden Berechnung der im Zeitpunkt des Zuflusses des Arbeitslohns dem Grunde nach bereits entstandenen Entrichtungsschuld (BFH, BStBl II 1994, 715; BFH, BStBl II 1983, 91).

    Dies gilt aber nur so lange, wie die Lohnsteuerfestsetzung noch änderbar ist (BFH, BStBl II 1983, 91).

  • BFH, 12.06.1986 - VI R 167/83

    Land- und forstwirtschaftliche Arbeiten - Wegebau - Arbeitnehmer - Fachkraft -

    Die Erweiterung des Klageantrages begründete sie damit, daß das FA sie entgegen dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. November 1982 VI R 219/80 (BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91) zu Unrecht unter Anwendung eines Nettosteuersatzes von 28, 2 v.H. in Anspruch genommen habe.

    Mit ihrer erst im späteren Verlauf des Klageverfahrens begehrten Ausweitung des Klageantrages wendet sich die Klägerin unter Berufung auf das Urteil des Senats in BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91 gegen den Ansatz eines Nettosteuersatzes (Steuer auf Steuer).

    Die Klägerin beruft sich für ihre Auffassung zu Unrecht auf das Urteil in BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91.

  • BFH, 06.05.1994 - VI R 47/93

    Lohnsteuer - Pauschale - Entstehung - Außenprüfung - Finanzamt - Haftungsbescheid

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 5. November 1982 VI R 219/80 (BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91) als Entstehungszeitpunkt der pauschalen Lohnsteuer die Durchführung der Pauschalierung angesehen hat, kann er daran unter Berücksichtigung des Urteils des I. Senats des BFH in BFHE 159, 82, BStBl II 1990, 993 nicht mehr festhalten.

    b) Ferner ist zuzugeben, daß die Literatur weitgehend der vom Senat in dem Urteil in BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91 vertretenen Ansicht gefolgt ist, nach der die nacherhobene pauschale Lohnsteuer im Zeitpunkt der Durchführung der Pauschalierung entsteht (vgl. Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 12. Aufl., § 40 Anm. 5; Trzaskalik in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 40 Rdnr. A 43; Barein in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, § 40 EStG Rz. 55; Blümich/Heuermann, Einkommensteuergesetz, § 40 Tz. 114; Gosch in Betriebs-Berater - BB - 1990, 1110, 1111).

  • FG Hessen, 13.04.2016 - 7 K 872/13

    § 37 b EStG

    In der Rechtsprechung des BFH wurde bisher zur Widerruflichkeit des möglicherweise vergleichbaren Pauschalierungsantrags nach § 40 EStG keine einheitliche Meinung vertreten (für einen Widerruf bis zur Wirksamkeit des Pauschalierungsbescheides BFH-Urt. v. 5. März 1993 VI R 79/91, BStBl. II 1993, 692; für einen Widerruf bis zur Unanfechtbarkeit BFH-Urt. v. 5. November 1982 VI R 219/80, BStBl. II 1983, 91; vgl. auch Urt. v. 3. Mai 1990 VII R 108/88, BStBl. II 1990, 767; Urt. v. 21. September 1990 VI R 97/86, BStBl. II 1991, 262).
  • BFH, 14.12.2021 - VII R 32/20

    Haftung für pauschalierte Lohnsteuer

    Diese Entscheidung beruhte jedoch zum einen auf einer Einordnung der pauschalen Lohnsteuer als Unternehmenssteuer eigener Art, wie sie der BFH in seinem Urteil vom 05.11.1982 - VI R 219/80 (BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91) vertreten hatte.
  • BSG, 21.08.1997 - 12 RK 44/96

    Pauschalsteuer kein Arbeitsentgelt

    Sie ist steuerrechtlich eine vom Arbeitnehmer abgeleitete Steuer (vgl BFHE 174, 363; Schmidt/Drenseck, EStG , 16. Aufl § 40 Anm 1) und keine Unternehmenssteuer eigener Art (so früher der Bundesfinanzhof, BFHE 137, 46 ).
  • BFH, 28.11.1990 - VI R 115/87

    Ein Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheid ist dann inhaltlich hinreichend bestimmt,

    Zwar solle sich nach dem Urteil des BFH vom 5. November 1982 VI R 219/80 (BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91) die pauschale Lohnsteuer nicht auf ein Kalenderjahr, sondern kalenderjahrunabhängig lediglich auf die nachzuversteuernden Bezüge beziehen.

    Zur Begründung legt es im einzelnen dar: Nach dem BFH-Urteil in BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91 handele es sich bei der pauschalen Lohnsteuer um eine Unternehmenssteuer eigener Art, die kalenderjahrunabhängig erst mit der Durchführung der Lohnsteuer-Pauschalierung, also in Fällen des § 40 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit Erlaß des Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheides entstehe.

  • BFH, 03.05.1990 - VII R 108/88

    Pflichtverletzung und Verschulden des Haftungsschuldners nach § 69 Satz 1 AO

  • BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79

    1. Zum Essensfreibetrag (keine Erhöhung) - 2. Haftung des Arbeitgebers; Anwendung

  • BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78

    Festsetzung der Lohnsteuer - Steuerfestsetzung - Lohnsteuerhaftungsbetrag

  • BFH, 01.08.1985 - VI R 28/79

    1. Vorlagebeschluß zum BVerfG wegen Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung

  • BFH, 30.11.1989 - I R 14/87

    Zulässigkeit der Erhebung pauschaler Lohnkirchensteuer; zur Rechtsnatur der

  • FG Niedersachsen, 31.05.2012 - 11 K 507/10

    Arbeitgeber bzw. Unternehmer als Adressat eines Nachforderungsbescheides für

  • BFH, 26.08.1988 - VI R 50/87

    Anwendung des Bruttosteuersatzes bei der Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 Abs.

  • BFH, 04.07.1986 - VI R 182/80

    Aus unterschiedlichen Sachverhalten entstandene Haftungsschulden beruhen auf

  • BFH, 28.11.1990 - VI R 121/87

    Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von

  • BFH, 18.05.1984 - VI B 156/83

    Lohnsteuer - Einbehalt der Lohnsteuer - Ernsthafte Zweifelhaftigkeit

  • BFH, 10.06.1988 - III R 232/84

    Lohnsteuerpauschalierung und Bindung an Verfahrensentscheidungen

  • BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 22/86

    Arbeitsentgelt: Pauschalversteuerung, Übernahme durch den Arbeitgeber

  • FG Niedersachsen, 24.09.2015 - 14 K 10273/11

    Ausübung des Wahlrechts zur Pauschalversteuerung von Zuwendungen bis zum Eintritt

  • BFH, 05.03.1993 - VI R 79/91

    1. Der Arbeitgeber ist an seinen Antrag auf Pauschalierung der Lohnsteuer gem. §

  • FG München, 01.03.2001 - 10 K 1517/93

    Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen;

  • BFH, 21.09.1990 - VI R 97/86

    1. Zur wirksamen Rücknahme eines Lohnsteuer-Pauschalierungsbetrags - 2. Kein

  • BFH, 29.11.1985 - VI R 18/82

    Haftungsbescheid gegen Arbeitgeber wegen Nichtabführung von Lohnsteuer

  • BFH, 16.11.1984 - VI R 176/82

    Zur Verbindung eines Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheids mit

  • FG Hessen, 29.06.1988 - 1 K 630/83
  • BFH, 25.05.1984 - VI R 223/80

    Zur Frage der Bindung einer Pauschalierung nach § 40 a Abs. 2 EStG für das

  • BFH, 31.10.1986 - VI R 52/81

    Jubiläumszuwendung ist steuerfrei, wenn sie zum Arbeitslohn hinzukommt, auf den

  • BFH, 02.12.1983 - VI R 47/80

    Lohnsteuernachforderungsbescheid - Rechtswidrigkeit eines Bescheides -

  • BFH, 29.04.1983 - VI S 10/82

    Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Haftungswege - Nachforderung der Lohnsteuer -

  • BFH, 10.08.1990 - VI R 89/88

    Der Begriff "Arbeitsstunde" in § 40a Abs. 3 EStG 1979 (§ 40a Abs. 4 EStG 1990)

  • BFH, 09.08.1985 - VI R 81/82

    Steuerfreiheit von Gelegenheitsgeschenken

  • FG Baden-Württemberg, 15.12.1994 - 6 K 184/91

    Einkommensteuer; Zahlungen aufgrund einer Direktversicherung zugunsten des

  • BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 571/86

    Abwälzbarkeit der pauschalierten Lohnsteuer vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2020 - L 20 AS 2623/17

    Erstattung von Verwaltungskosten; Pauschalsteuern; Kommunalträger;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2020 - L 20 AS 2622/17

    Erstattung von Verwaltungskosten; pauschale Lohnsteuer; Kommunalträger;

  • BFH, 29.01.1985 - VII R 67/81

    Zweigliedrigkeit einer Entscheidung über die Inanspruchnahme eines

  • BFH, 07.12.1984 - VI R 70/81

    Lohnsteuerpflichtigkeit einer verbilligten Essensgewährung an Arbeitnehmer -

  • BFH, 21.08.1985 - VI R 102/81

    Lohnsteuerverpflichtung hinsichtlich der Zahlung von Lehrabschlußprämien an eines

  • BFH, 14.06.1985 - VI R 22/81

    Nacherhebung der Lohnsteuer für Aushilfskräfte eines landwirtschaftlichen

  • BFH, 20.12.1985 - VI R 146/80

    Formelle Fehlerhaftigkeit eines Steuerbescheides

  • BFH, 26.08.1988 - VI R 83/87

    Voraussetzungen für den Ansatz eines Nettosteuersatzes

  • BFH, 14.06.1985 - VI R 17/81
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